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Bundesministerium für Finanzen droht Deutschland zum Innovationsverlierer zu machen

Pressemitteilung des Bundesverband Bitcoin

Die neueste Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Umsatzbesteuerung von Bitcoins würde den aufstrebenden Markt der virtuellen Währungen in Deutschland massiv behindern. Die Folgen wären ein Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Partnern und den USA sowie ein gravierender Ansehensverlust des Industriestandorts unter internationalen IT-Fachkräften.

Mit großem Bedauern hat der Bundesverband Bitcoin e.V. die neueste Antwort des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Tim Ostermann (CDU) aus dem Wahlkreis der Bitcoin Deutschland AG zur Besteuerung von Umsätzen mit der virtuellen Währung Bitcoin zur Kenntnis genommen. Der Antwort zufolge ist das BMF der Ansicht, dass insbesondere der gewerbliche Verkauf von Bitcoins als „sonstige Leistung“ voll umsatzsteuerpflichtig sei.

Eine derartige Besteuerung würde dem selbstgesteckten Ziel der Bundesregierung zuwiderlaufen, den IT-Standort Deutschland auszubauen, indem sie eine der spannendsten Entwicklungen des Jahrzehntes ins Ausland verdrängt. Sie würde den jungen, aufstrebenden Markt der virtuellen Währungen und dezentraler Zahlungssysteme effektiv behindern, Deutschland als Industriestandort für junge IT-Unternehmen unattraktiv machen und Umsätze, Steuereinnahmen und Innovationen ins Ausland verdrängen.

Eine Umsatzbesteuerung des gewerblichen Verkaufs von Bitcoins würde Händler, Gastronomen und Online-Shops doppelt besteuern: Zunächst beim Verkauf der eigentlichen Waren und Dienstleistungen und dann erneut beim Verkauf der eingenommenen Bitcoins. Dies macht es für die beteiligten Unternehmen unattraktiv bis unmöglich, Bitcoins als Zahlungsmittel zu akzeptieren und benachteiligt den Bitcoin gegenüber anderen Formen von Privatgeld wie z.B. dem Chiemgauer.

Mit seiner Einschätzung befindet sich das BMF im Widerspruch zur Interpretation von gängigem EU-Recht durch europäische Partnerstaaten, die auf Grundlage der für alle EU-Mitgliedsländer verbindlichen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie darauf verzichten, eine Umsatzsteuer auf Bitcoins zu erheben. Etwa in Großbritannien wurde kürzlich verbindlich entschieden, dass bis zu einer Klärung auf EU-Ebene keine Umsatzbesteuerung von als Zahlungsmittel verwendeten Bitcoins erfolgen wird. Dieser Ansatz wurde von den dortigen Behörden vor allem mit dem Ziel gewählt, den jungen, vielversprechenden und rasant wachsenden Wirtschaftszweig um Bitcoin nicht unnötig zu belasten.

Es ergibt sich im europäischen Wettbewerb ein massiver Nachteil für deutsche Unternehmer, dem keinerlei gesellschaftliche Vorteile gegenüberstehen. Es sind noch nicht einmal Steuereinnahmen zu erwarten. Denn mit einer doppelten Umsatzbesteuerung müssen die Unternehmer in Deutschland lediglich darauf verzichten, selbst Bitcoins zu halten. Was bleibt ist die Möglichkeit, die Angebote von Zahlungsdienstleistern in sogenannten steuerlichen Drittländern wie den USA in Anspruch zu nehmen, die den Gegenwert der durch den Händler eingenommenen Bitcoin in Euro auszahlen. Dieses Verfahren ist allerdings umständlich und führt dazu, dass die Gewinne dieser Zahlungsdienstleister in Länder fließen, die sich weniger innovationsfeindlich als Deutschland positioniert haben. Damit droht, dass sich der Standort Deutschland unnötig zum Verlierer der fortlaufenden Innovation virtueller Währungen macht.

Der Bundesverband Bitcoin e.V. wird betroffene Unternehmen dabei unterstützen, auf europäischer Ebene für eine in Europa einheitliche und innovationsfreundliche Behandlung von Umsätzen mit Bitcoin als Zahlungsmittel zu streiten. Sollte es nicht gelingen, eine Entscheidung auf politische Ebene herbeizuführen, wird wohl wie so oft der Europäische Gerichtshof das letzte Wort haben und über die Anwendung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie entscheiden. Bis dahin vergeht jedoch wertvolle Zeit, in denen die Deutschen IT-Unternehmen gegenüber Unternehmen aus den EU-Partnerländern benachteiligt sind.

Das BMF ist in seinen Einschätzungen an die Gesetze gebunden. Es hat aber wie die britische Finanzbehörde einen Gestaltungsspielraum bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften und auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Bundesverband Bitcoin ruft die Bundesregierung auf, die aktuelle Positionierung zu überdenken. Das Zahlungssystem Bitcoin bietet nicht nur wirtschaftliche, sondern auch immense gesellschaftliche Vorteile. Während die anvisierte Regelung diese Vorteile zunichte machen würde, würde sie keinerlei Effekt darin haben, die potenziellen Risiken des Bitcoins, wie seiner Verwendung für kriminelle Zwecke, zu bekämpfen.

Dem Bundesverband Bitcoin ist bewusst, dass die Gesetzgebung auch zum Bitcoin noch nicht vollständig an die Herausforderungen des Internet-Zeitalters angepasst ist und dass Regulierungsbedarf besteht. Der Bundesverband Bitcoin e.V. fordert sowohl die Regierung als auch die Wirtschaft auf, an einer breiten gesellschaftlichen Debatte teilzunehmen, um gemeinsam einen sinnvollen Weg zu finden, mit virtuellen Währungen umzugehen. Eine einseitige Bekämpfung der legalen Verwendung des Bitcoin ohne Rücksicht auf das geltende EU-Recht ist jedoch der falsche Weg und wird einen internationalen Ansehensverlust des Industriestandortes Deutschland zur Folge haben.

 

Edit: Hier gibt es noch einen Kommentar dazu von Levin

Über Christoph Bergmann (2802 Artikel)
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9 Kommentare zu Bundesministerium für Finanzen droht Deutschland zum Innovationsverlierer zu machen

  1. Scheiß Nachricht! Aber… Guter Artikel! Mal sehen was daraus wird. Hoffen wir das Beste.

  2. schwimmbagger // 22. Mai 2014 um 17:23 // Antworten

    Das macht mich jetzt irgendwie Wütend.

  3. War ja nicht anders zu erwarten, das Internet könnte ja gefährlich werden….

  4. Die Umsatzsteuerpflicht bei Bitcoins erschwert den Handel. Die Folgen sind nicht nur nachteilig, übersteigen aber die einer Doppelbesteuerung,

    Fällt beim Verkauf von BTC Umsatzsteuer an, entsteht nicht zwingend eine Doppelbelastung. In einigen Fällen war beim Erhalt der BTC der Vorsteuerabzug zulässig. Dann steht der Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf der Vorsteuerabzug beim Kauf entgegen. Ein Nullsummenspiel.

    Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sollen BTC kein Zahlungsmittel sein. Werden Waren mit Bitcoins gezahlt, liegt also ein Tausch vor. Die eine Ware, z. B. ein Computer, wird gegen die andere Ware »Bitcoin« getauscht. Der (Brutto)wert jeder Ware gilt als Entgelt für den Umsatz des anderen Unternehmers (Abschnitt 10.5. Umsatzsteueranwendungserlass – UStAE). Erfolgt der Tausch zwischen zwei regelbesteuerten Unternehmern, haben beide den Vorsteuerabzug aus der »Lieferung« des anderen. Voraussetzung ist der Austausch der passenden Rechnung oder Gutschrift mit Steuerausweis. Den vermeintlichen Schaden aus der Umsatzsteuerpflicht bei Verkauf oder Entnahme vermeidet der Vorsteuerabzug bei Erhalt der BTC.
    Unklar ist, wie eine Rechnung über den Verkauf/Tausch von BTC aussehen muss, wenn die Abrechnung in der Währung BTC erfolgt.

    Schaden entsteht, wenn ein regelbesteuerter Unternehmer Bitcoins von einem Privatmann oder Kleinunternehmer eintauscht. Dann hat der Empfänger keinen Vorsteuerabzug. Bei Verkauf oder Entnahme der erhaltenen BTC fällt trotzdem Steuer an. Es entsteht der vom Bundesverband beschriebene Schaden.

    Weitere Nachteile drohen durch die Überschreitung der Kleinunternehmergrenze. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz ist, wessen Umsätze 17.500 Euro im Kalenderjahr … nicht überschreiten.
    Ist der Verkauf von Bitcoins ein Umsatz dar, halbiert das im Ergebnis die Umsatzgrenzen. Bislang umsatzsteuerfreie Unternehmer müssen Umsatzsteuer zahlen und eine Steuererklärung abgeben.

    Beispiel:
    8.750 Euro Warenumsatz werden auf der Basis von BTC getätigt. Die eingenommenen Bitcoins werden verkauft oder entnommen. Entnahmen sind bei der Ermittlung der Umsatzgrenze Verkäufen gleichgestellt. Der Gesamtumsatz beträgt also 2 x 8.750 Euro. Ein Umsatzvolumen von 17.500 Euro ist erreicht.

  5. Nunja,
    das würde alles auch bedeuten, dass, wenn ich BTC gegen Dienstleistungen oder Waren bekomme, dann muss ich auch keine Steuern zahlen. Weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer, da ich ja nur waren eingetauscht habe.
    Wenn ich nun diese BTC wieder gegen andere Waren eintausche, dann werden wieder keine Steuern fällig.
    Ich kann zwar keine Vorsteuer geltend machen, muss aber auch keine Umsatzsteuer, nicht mal Einkommensteuer zahlen.
    Blöd sieht es aber für Unternehmer aus, die diese eingenommenen BTC dann am Jahresende bewerten müssen.
    Dann kann in einem Jahr, in dem der Kurs gestiegen ist, schnell eine Einkommensteuer auf die Kursgewinne fällig werden. In schlechten Jahren, in denen der Kurs fällt kann das dann aber auch mal die Bilanz drücken.
    Kann beides gut oder schlecht sein. Bezahlt werden muss dann trotzdem in EUR wodurch man dann ggf. mal wieder mit USt. 🙁 Bitcoins verkaufen muss.

    Da mach ich doch besser alles Privat und verkaufe einfach keine Bitcoins mehr.

    Zum Beispiel:
    Wenn Du 8750 € an Waren gegen Bitcoins tauscht, dann ist das kein Umsatz=Erlös. Erst wenn du die Bitcoins gegen € verkaufst, dann wird es ein Umsatz.
    Wenn Du als 8750 € an Waren gegen Bitcoins tauscht, diese gegen neue Waren tauscht umd dann diese wieder gegen Bitcoins zu tausche usw. dann hast Du immer noch keinen Umsatz=Erlös generiert. Du hast immer nur getauscht. Du musst dann nur zusehen, dass Du in den guten Jahren weniger als 17500 € von Bitcoins und in schlechten Jahren bis zu 17500 € von den Bitcoins erlöst.
    Also einfach alles nur noch in Bitcoins machen 😉
    Naja obs hinhaut? Wohl eher nicht….Das FA findet immer einen Haken um ans Geld zu kommen…

  6. Wenn Du 8750 € an Waren gegen Bitcoins tauscht, dann ist das kein Umsatz=Erlös. Erst wenn du die Bitcoins gegen € verkaufst, dann wird es ein Umsatz.
    „Wenn Du als 8750 € an Waren gegen Bitcoins tauscht, diese gegen neue Waren tauscht umd dann diese wieder gegen Bitcoins zu tausche usw. dann hast Du immer noch keinen Umsatz=Erlös generiert. Du hast immer nur getauscht.“

    Falsch: Umsatzsteuer kommt trotzdem drauf. Nur weil es nicht in Euro bezahlt wurde, heißt noch lange nicht, dass es kein Umsatz ist. Stichwort „Entgelt“

    Ein Unternehmen kann zwar die Vorsteuer ziehen, wenn es mit Bitcoin z.B. Lieferanten bezahlt, allerdings fallen auf den Kursgewinn, den man bis dahin macht, auch wieder Steuern an. Der Staat will hier unfairerweise so viel wie möglich kassieren, was wirklich totaler Schwachsinn ist. Damit werden sie auch ziemlich sicher langfristig nicht durchkommen.

  7. Hallo nochmal, ich denke gewerblicher Verkauf von Bitcoins Umsatzsteuertechnisch zu befreien funktioniert damit nur noch, wenn die Bitcoins ins AußerEUC „geliefert“ werden. Durch den „export“ der Ware Bitcoin würde damit vermutlich die USt.-Pflicht entfallen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese auch tatsächlich ins Ausland exportiert wurden. Das sollte bei Verkäufen bei Außereuropäischen „Börsen“ wie bitstamp kein größeres Problem sein.
    So richtig verloren hat eigendlich nur der, der viel Volumen bei innereuropäischen Börsen mit geringen Margen gehandelt hat. Bei Jedem Kauf kann er keine VSt. geltend machen, muss aber USt. bezahlen. Allerdings sollten hier die Verfahren des Differenzbesteuerungsparagrafen Anwendung finden können. also nur die Gewinne müssten mit 19% versteuert werden.
    Der Nachteil ist das Verluste wohl nicht per Vorsteuerabzug geltend gemacht werden können.
    Alles im allem hält sich somit im Rahmen und die Bürokratie im Verfahren wird sehr viel komplizierter.
    Ich werds mal aufmalen wie es sich für mich darstellt.
    Wer es schlau anstellt könnte auch Vorteile daraus erhalten.

    PS: Ich bin Laie auf dem Gebiet und meine Kommentare sind nur meinen wirren Gedanken in geschriebene und getippten Worten zu Sätzen zusammengefügt. Ich übernehme für meine Ideen, Meinungen, Vermutungen und Beurteilungen keinerlei Garantie oder Gewährleistung, das diese auch im Ansatz richtig sein könnten. Wer es also genau haben möchte soll eine verbindliche Auskunft seines FA anfordern (die auch Geld kostet).

  8. Hallo.
    mal ehrlich, glaubt ihr, das diese Diskussion über MwSt. hin- und her-Geschiebe wirklich jemandem weiterhilft? nichts für ungut, tolle, hochwertige Kommentare. Was m.E. wirklich dahinter steckt? Das Geldmonopol des Staates muss geschützt werden!!! Eine unabhängige Krypto-Währung, die der Staat nicht kontrollieren, manipulieren und nach Bedarf entwerten kann ist eine Gefahr!!! Und da haben sich die Verantwortlichen in den Ministerien doch wirklich was pfiffiges einfallen lassen! Mwst. auf Bitcoin!!! Den Endverbraucher interessiert es nicht (der zahlt die Steuer ja schon immer ohne zu klagen). Aber den Unternehmer mit Endkundengeschäft, für den wird es schlicht uninteressant, auch nur eine Sekunde über die Akzeptanz des Bitcoin als Zahlungsmittel nachzudenken. Und so wird diese „Währung“ ins Abseits gestellt, ohne das sich irgendein Politiker oder sonstiger Verantwortlicher auch noch unbeliebt machen müsste, oder sich gar einer Diskussion stellen müsste. Bei uns Deutschen weiß er ja: Gesetzen widerspricht man nicht, und stellt sie auch nicht in Frage..
    Kein Unternehmer nutzt einen umsatzbesteuerten Bitcoin, für den „Otto-Normal-Verbraucher“ ist Bitcoin ohnehin noch viel zu kompliziert, und dann verteufelt ihn die Presse noch…. So könnte der Bitcoin womöglich wirklich scheitern????

  9. Obwohl ich mit Lesen dieses Beitrags auf den ersten Blick eine wesentliche Einschränkung erkannte, so habe ich nach reichlicher Überlegung festgestellt, dass es doch eigentlich gar keine wirklich neue Aussage ist?

    So war es auch schon vorher so, dass wenn Jemand Bitcoins schöpft und diese gewerblich verkauft, eine Mehrwertsteuer anfällt.
    Und so verstehe ich auch die Aussage aus dem Schreiben, dass wenn Jemand mit Coins Geschäfte macht, d.h. damit sein Geld verdient, dass er dann Mehrwertsteuer abführen muss.

    Wenn nun ein Käufer A Waren mit Bitcoin bezahlt, so entfällt natürlich eine Mehrwertsteuer.
    Wenn diese Bitcoins in Euro eingetauscht werden, so überweist Käufer B den Betrag in Euro.
    Somit hat der Händler doch eine verkaufte Ware sowie einen entsprechenden Betrag als Überweisung und alles passt doch oder nicht?
    Was wäre wenn Käufer A die Ware bestellen und Käufer B die Ware für Käufer A bezahlen würde?
    Es gibt ja keine Festlegung, wer die Ware bezahlt.

    Beispiel:
    Käufer A zahlt 100€ in Form von Bitcoin, wovon grob geschätzt 16€ als Mehrwertsteuer abgeführt werden wollen.
    Der Händler verkauft nun die Bitcoins im Wert von 100€ an Käufer B, wovon wieder 16€ Mehrwertsteuer enthalten sind, so dass der Preis inkl. Mehrwertsteuer dem aktuellen Marktwert entspricht.
    Somit hat der Händler eine verkaufte Ware für 84€ + 16€ Mehrwertsteuer auf seinem Konto erhalten und kann dies somit auch dem Finanzamt belegen.
    Theoretisch könnte Käufer A ja auch Käufer B Bitcoins überweisen, welcher dann Euro an den Händler überweist.

    Problematisch wird es jedoch, wenn der Rückverkaufswert statt 100€ eben 200€ durch Kursveränderungen betragen würde.
    In diesem Falle würden weitere 16€ Mehrwertsteuer anfallen und der Händler müsste den Verkauf von Bitcoins ausweisen, da es sich hierbei um einen typischen Mehrwert handelt.
    Uns so verstehe ich auch die Aussage des Bundesministeriums, dass wer mit Bitcoin Handel treibt, Mehrwertsteuer abzuführen hat.

    Insofern kann ein Händler Bitcoins akzeptieren, muss am Ende nur sicherstellen, dass er für die verkauften Waren oder Dienste + dem durch Kurssteigerungen entstehende Mehrwert entsprechend mit der Mehrwert zu belegen ist. Es heißt ja nicht ohne Grund „Mehrwert“-steuer.
    Ferner ist es auch fraglich, inwieweit eine solche Aussage juristisch wasserdicht und unantastbar ist. Da es meines Wissens nach bislang weder Dekret noch ein Gesetz gibt, welches die steuerliche Handhabung mit Coins klar regelt, werden solche interpretationsbedürftigen steuerliche Regelungen juristisch relativ leicht angreifbar sein.

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