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Die Sache mit den Bitcoins und der Umsatzsteuer

Bitcoins und die Steuern

"Tax" by 401(k) 2012 from flickr.com. Creative Commons Lizenz 2.0

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist also der Ansicht, Bitcoins seien nicht umsatzsteuerbefreit. Für den Bundesverband Bitcoin (BvB) und uns ist dies besorgniserregend, da es die Möglichkeiten von Händlern, Bitcoins als Zahlungsmittel zu akzeptieren, beträchtlich einschränken würde. Und für ein Ding, das ein Zahlungsmittel sein soll, wäre das ziemlich schlecht. Was es aber genau bedeutet und wie der Gesetzgeber den Bitcoin einordnet, ist im Detail nicht so schnell erklärt. Wir versuchen dennoch, die Thematik laiengerecht zu servieren. Außerdem beschreiben wir die negativen Folgen einer solchen Besteuerung, die, um es mal vorwegzunehmen, einer unnötigen Selbstbeschneidung der deutschen Wirtschaft gleichkommt.

(1) Die Umsatzsteuer

Für Unternehmer ist die Umsatzsteuer selbstverständlich, für Konsumenten versteckt, und für Laienbuchhalter ein kleiner Alptraum. Wer sich mit ihr auskennt, kann diesen Absatz getrost überspringen. Alle anderen sollten wissen, wie die Sache mit der Umsatzsteuer abläuft: Immer dann, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung GEWERBLICH den Besitzer wechselt, muss der Gebende eine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Diese beträgt, je nach Produkt oder Dienstleistung, 7 oder 19 Prozent des Preises. Es hat sich so eingebürgert, dass der Verkäufer die Umsatzsteuer einfach auf den Preis aufschlägt, so dass der Konsument sie trägt, ohne dass ihm dies beim Kauf zwingend bewusst ist. Daher könnte man die Umsatzsteuer auch Konsumsteuer nennen.

Bei korrekter Buchhaltung wird die Umsatzsteuer nur am Ende der Warenkette, also ein mal je Produkt, bezahlt, da sie von Lieferant zu Lieferant weitergegeben wird. Wenn zum Beispiel die Papiermühle Hinz Kartonage herstellt und diese an den Karton-Großhändler Kunz verkauft, bezahlt Kunz den Nettopreis + 19 Prozent Umsatzsteuer, die Verkäufer Hinz später ans Finanzamt abführt. Großhändler Kunz verkauft nun Kartonage an den Rasenmäherhändler Meier und schlägt erneut die Umsatzsteuer auf. Kunz kann nun die von Meier eingenommene Umsatzsteuer mit der an Hinz bezahlen Umsatzsteuer verrechnen, womit er nur 19 Prozent vom erwirtschafteten Mehrwert abführen muss. Daher nennt man die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer.

Und so geht es weiter: Rasenmeierhändler Meier addiert die Steuer zum Verkaufspreis des Rasenmähers, so dass am Ende der Endverbraucher die komplette Umsatzsteuer bezahlt und die jeweiligen Glieder der Warenkette ledlich die Steuer für den Mehrwert, den sie geschaffen haben, verrechnen müssen.

Prinzipiell sind für jedes Produkt 19 Prozent Umsatzsteuer vom Verkaufspreis abzuführen. Bei manchen Produkten wie Lebensmittel wurde die Umsatzsteuer allerdings auf 7 Prozent gesenkt. Abzuführen ist sie nur bei GEWERBLICHEM Verkauf. Wäre auch zu blöd, wenn es anders wäre.

(2) Ausnahmen von der Umsatzsteuer

Es gibt mehrere Produkte, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Zum einen und aus naheliegenden Gründen sind dies „gesetzliche Zahlungsmittel“. Denn prinzipiell sind Scheine und Münzen auch Produkte, die den Besitzer wechseln, wenn man etwas damit kauft. Würde man allerdings auch Euros verumsatzsteuern, würde die Steuer ja doppelt aufschlagen. Daher sind sie befreit. Gesetzliche Zahlungsmittel sind dabei exakt definiert: Es sind jene Zahlungsmittel, die im Staatsgebiet angenommen werden MÜSSEN. Dazu zählen Banknoten und Münzen (auch Gedenkmünzen, allerdings nur deutsche). Bei Münzen gilt aber, dass niemand gezwungen werden darf, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Genau genommen zählt das Giralgeld, also das rein digital gespeicherte Geld der Banken, nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln, aber da es de fakto Geld ist wird es wie ein solches behandelt.

Laut dem Umsatzsteuergesetz (UStG) §4 sind eine ganze Reihe von Leistungen und Lieferungen umsatzsteuerbefreit. Neben den gesetzlichen Zahlungsmitteln sind dies die allermeisten (wenn nicht alle) Finanzprodukte: Kredite, Forderungen, Schecks, andere Handelspapiere, Wertpapiere, Anteile an Gesellschaften, Verbindlichkeiten, Bürgschaften, Investmentsfonds, Rennwetten, Lottoscheine, Versicherungen und mehr. Auch Gold als Anlage (nicht jedoch in Form von Sammlermünzen). Auch das ist naheliegend: was würde es bringen, Geld anzulegen, wenn man dafür erst einmal 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen müsste?

Dr. Tim Ostermann, Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises der Bitcoin Deutschland AG, hat nun beim Ministerium für Finanzen angefragt, ob diese Umsatzsteuerbefreiung auch für Bitcoins gilt. Nein, hat das Bundesministerium für FInanzen nun geantwortet, eine solche Steuerbefreiung komme, nach „Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder“, nicht in Betracht. Denn weder seien Bitcoins verbriefte Vermögenswerte, Anteile an Gesellschaften, Sicherheiten, Bürgschaften oder finanzgeschäftliche Forderungen, noch sei ihre Verwendung ein Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr.

Kurz: Er passt in keine vorhandene Schublade und wird daher auch nicht befreit.

(3) Asymetrische Perspektiven zweier Behörde

Damit haben wir eine pragmatische Asymetrie zwischen den Einschätzungen der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung und den Steuerbehörden: Reguliert wie ein Finanzprodukt, besteuert wie eine normale Ware. Sozusagen das ungünstigste aus beiden Welten.

Die BaFin hat den Bitcoin „rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten“ definiert, gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Das sind, so die BaFin, „Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird.“

Bitcoins werden „zum Ausgleich schuldrechtlicher Verträge zwischen den beteiligten Nutzern verwendet. Gegen die Abgabe von BTC erhält der Abnehmer die gewünschte Leistung in Form eines Kaufgegenstandes, einer Dienstleistung, eines gesetzlichen Zahlungsmittels oder eines sonstigen Gutes des Wirtschaftsverkehrs.“ Der gewerbliche Umgang mit Bitcoins sei, so die BaFin, erlaubnispflichtig nach dem KWG. Die „bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld […] ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt.“

Zum einen definiert die Die BaFin den Bitcoin also als eine Art von Substitut für Zahlungsmittel. So ähnlich wie allgemeine Gutscheine, die für sämtliche Produkte der ausgebenden Stelle gelten. Diese werden wie ein „Zahlungsmittel“ versteuert, was bedeutet, ihre Ausgabe stellt keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung dar. Dass der Bitcoin für das BMF nicht in diese Kategorie fällt, ist verwunderlich

Ebenfalls erstaunlich ist der Spielraum des Wortes GEWERBLICH. Es bedeutet vor Finanzministerium und Aufsicht etwas ganz anderes: Für die BaFin meint GEWERBLICH, unternehmerisch Gewinne durch den Verkaufs von Bitcoins zu machen. Für das Ministerium der Finanzen bedeutet GEWERBLICH, unternehmerische Umsätze in Bitcoins zu machen. Daher haben wir die Situation, dass es für die BaFin nicht gewerblich ist, Bitcoins  wie Geld zu akzeptieren, während für das Ministerium für Finanzen die Gewerblichkeit beim Verkauf der so akzeptieren Bitcoins beginnt.

Das Bundesministeriums für Finanzen hat den Bitcoin also in eine wie ein Finanzinstrument zu regulierende Kategorie gesteckt, ohne ihm eine Kategorie zuzuweisen, die wie ein Finanzinstrument zu besteuern ist. Das Ergebnis ist also sowohl die maximale Regulierung als auch die maximale Besteuerung.

(4) Folgen für Händler

Umsätze mit Bitcoins seien, so das Bundesministerium für Finanzen, ein Tausch oder tauschähnlich und damit eine „sonstige Lieferung“. Daher gelten die allgemeinen Regelungen der Umsatzbesteuerungen.

Man kann das damit vergleichen, dass Papiermühle Kunz Kartonage gegen Altpapier tauscht. Sind beide Parteien gewerblich unterwegs, fällt bei dem Tauschgeschäft für jedes Tauschobjekt die Umsatzsteuer an. Tauschen die Unternehmen jedoch Ware mit gleichem Wert, gleichen sich Umsatzsteuer und Vorsteuer aus, so dass keines der beteiligten Unternehmen Umsatzsteuer abführen muss. Komplizierter wird es, wenn Papiermühle Kunz die Kartonage an einen Endverbraucher gegen Altpapier abgibt. Der Endverbraucher ist, da nicht gewerblich, umsatzsteuerbefreit, während Papiermühle Kunz Umsatzsteuer für die Kartonage berappen muss. Dementsprechend wird sie die Umsatzsteuer vom Kunden verlangen, wenn sie das Altpapier zu Kartonage weiterverarbeitet hat.

Stellen wir uns vor, die Papiermühle Kunz würde statt Altpapier einen Sack Reis erhalten. Diesen Sack Reis würde sie auf einem Reismarkt verkaufen. In dem Fall müsste sie für den Verkauf des Reises die Umsatzsteuer von 7 Prozent (da Lebensmittel) aufschlagen. Da der Endverbraucher es gewohnt ist, für Reis die Umsatzsteuer zu bezahlen, wäre dies kein Problem. Vergleichbar mit dem Bitcoin wäre es allerdings, wenn die Papiermühle den Reis ausschließlich auf Reismärkten verkaufen könnte, auf denen Privatleute miteinander handeln. Dann würden die anderen Anbieter keine Umsatzsteuer aufschlagen müssen, die Papiermühle Kunz aber schon.

Die Lage von Bitcoin-akzeptierenden Händlern stellt sich also etwa so dar, als würden sie Produkte gegen Aktien tauschen, aber verpflichtet sein, diese auf den Aktienbörsen mit Umsatzsteuer zu verkaufen, während alle anderen Händler an der Börse von der Umsatzsteuer befreit sind. Klar, dass das nicht geht. Wenn ein Bitcoin auf den Märkten für 100 Euro verkauft wird, kann ein Händler seine Bitcoins nicht für 119 Euro verkaufen. Er wird es sich aber auch nicht leisten können, die 19 Prozent als eine zweite Steuer aus eigenen Mitteln abzuführen. Demnach haben Händler keine Möglichkeit mehr, Bitcoins direkt zu akzeptieren.

Die verbleibende Möglichkeit ist es, einen Dienstleister zu wählen, der die Bitcoins unmittelbar in Euro tauscht und diese dann dem Händler gutschreibt (allerdings sollten hier dennoch die rechtlichen Details im Vorfeld abgeklärt werden). Bislang gibt es solche Anbieter nur in den USA, wo vor allem BitPay zu nennen ist. Coinbase bietet diesen Service ebenfalls an, allerdings weiß ich nicht, ob auch für Euro-Partner. Eventuell sind auch Anbieter aus innovationsfreundlicheren Ländern wie Großbritannien oder den Niederlande verfügbar; da es sich dabei allerdings nicht um umsatzsteuerliche Drittländer handelt, ist nicht sicher, ob dies legal wäre. An dieser Stelle wird das europäische Umsatzsteuerrecht reichlich kompliziert.

(5) Folgen für die Bitcoin-Wirtschaft

Die Folgen der Kategorisierungen von BaFin und BMF ist, dass es in Deutschland schwierig ist, die Erlaubnis für eine Bitcoin-Unternehmung zu bekommen, obwohl diese wegen der anfallenden Umsatzsteuer wirtschaftlich oft sinnlos ist, während Händler, die Bitcoins akzeptieren wollen, gezwungen werden, eine Pflichtabgabe an Dienstleister in einem steuerlichen Drittland zu bezahlen.

Zunächst einmal wird es Händlern wie gesagt unmöglich sein, Bitcoins ohne einen Anbieter wie BitPay zu akzeptieren. Da BitPay der wohl derzeit einzige Anbieter ist, der Bitcoins direkt in Euro umwandelt, stützt die Umsatzsteuerregelung damit ein Monopol, indem sie deutsche Händler verpflichtet, BitPays Dienstleistung anzunehmen. Gleichzeitig verhindert es die Regelung, dass hierzulande ein vergleichbarer Anbieter entsteht, da ein deutsches BitPay für den Verkauf von Bitcoins Umstatzsteuern bezahlen müsste. Es könnte gar nicht wirtschaftlich operieren. Weiterhin benachteiligt die Regelung europäische Zahlungsdienstleister gegenüber welchen wie BitPay im umsatzsteuerlichen Dritteland USA.

Denselben Wettbewerbsnachteil hätten deutsche Marketmaker. Marketmaker kaufen gewerblich und in größerem Umfang Bitcoins auf den Börsen und verkaufen diese direkt an Privatpersonen, sozusagen die Verbraucher. Dafür brauchen sie eine KWG-Erlaubnis der BaFin als sogenannter Eigenhändler. Ein Beispiel ist Coinbase. Mit der vom BMF anvisierten Umsatzbesteuerung wird es in Deutschland keinen Marketmaker geben. Auch ETFs wie der von Second Market oder von den Winklevoss-Twins geplanten wird es nicht bzw. nur eingeschränkt geben, und auch die Beteiligung deutscher Broker am Bitcoin-Handel – immerhin im vergangenen Jahr das lukrativste Investment aller Zeiten – ist weitgehend auszuschließen.

Weiter macht die Umsatzsteuerregelung eine Reihe weiterer Geschäftsmodelle unmöglich. Zum Beispiel Künstler oder Autoren, die ihre Werke über Bitcoin verkaufen möchten, dies aber in einem Umfang machen, der unterhalb der BitPay-Grundgebühr liegt, jedoch im Gesamtumsatz  (Euro und Bitcoin) nicht mehr als Kleingewerbe gelten. Bitcoins sind exzellent geeignet, um gerade kleineren Content-Produzenten die Möglichkeit zu geben, ihre Werke gebührenlos global über das Internet zu verkaufen und dadurch Kosten zu sparen und neue Kunden zu erschließen. Auch dieser Wirtschaftszweig ist mit der anvisierten Regelung deutlich eingeschränkt.

Schließlich gibt es einen rasant wachsenden globalen Jobmarkt, in dem Freiberufler in den Bereichen IT, Grafik, Text und mehr durch Bitcoin bezahlt werden. Herkunft von Auftraggeber und -nehmer sind, da die Bezahlung in Bitcoin geschieht, irrelevant. Dieser Arbeitsmarkt bleibt deutschen Freiberuflern und Kleinunternehmern künftig wohl ebenfalls versperrt.

Globales Crowdfunding, die Annahme von Spenden oder die Herausgabe innovativer Beteiligungskonzepte wie durch Colored Coins sind zwar weiterhin möglich, werden aber mit 19 Prozent besteuert, sofern sie nicht über einen Dienstleister wie BitPay abgewickelt werden.

Nicht betroffen sind private Spekulanten bzw. Anleger. Der Endverbraucher wird weiterhin mit Bitcoins bezahlen können, sofern die Händler dies zulassen, er wird weiterhin bei Market Makern Bitcoins kaufen können und ihm werden auch Anlageprodukte wie Bitcoin-ETFs oder Colored Coins zur Verfügung stehen. Die Gewinne mit diesen Geschäften werden allerdings in anderen Ländern gemacht.

Disclaimer: Der Autor ist weder Jurist noch Steuerrechtler noch Buchhalter und dementsprechend in keinster Weise qualifiziert, verbindliche Aussagen zu diesem Thema zu treffen. Seine Einschätzung der Situation ist die rein subjektive Interpretation eines Laien. Sollten Sie in der Argumentation Fehler entdecken, bitte ich Sie, dies mir und, vor allem, den anderen Lesern in den Kommentaren mitzuteilen.

 

Über Christoph Bergmann (2796 Artikel)
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15 Kommentare zu Die Sache mit den Bitcoins und der Umsatzsteuer

  1. Eine europäische Lösung für den direkten Umtausch von Bitcoin in Euro gibt es: https://bips.me/

  2. Wie wäre die Akzeptanz von Spenden in Bitcoin betroffen? Dies wäre auch direkt für Politiker interessant, immerhin konnten technologieaffine Politiker meist us-amerikanischer Herkunft durch Kampagnen, die auf den Bitcoinbereich abzielten, einige zusätzliche Aufmerksamkeit und Einnahmen generieren.

  3. Wenn man einen Sumpf trocken legen will, dann darf man nicht die Frösche fragen.

    Wieso fragt irgendjemand diese Verbrecher überhaupt um Erlaubnis. Diese Reaktion war doch alles andere als überraschend. Benutzt den Bitcoin einfach und fertig!

    „Steuern was ist das? Benutze leider keine Eurer Euros… so ein Pech aber auch. Geht arbeiten, anstatt andere auszurauben und die die ihr Geld vor Euch schützen wollen zu kriminalisieren!!!“
    Das wäre die richtige Einstellung.

    Die können doch in ihrem Buddelkasten EURO entscheiden was immer sie wollen und es meinetwegen alles vollkommen an die Wand fahren. Der Bitcoin hat mit deren Kompetenz genauso wenig zu tun, wie ein Eskimo mit Elefantenfutter.

    Mir ist völlig unverständlich, wie Leute, die sich als angebliche „Experten“ ausgeben, immer wieder versuchen den Bitcoin in das bestehende Finanzsystem und Staatensystem zu integrieren.

    Der Bitcoin ist anders. Er ist neu. Er ist Freiheit. Und er räumt mit der Arroganz unserer populären „Wirtschaftsexperten“ auf, sie verstünden was von Geld und Ökonomie.

    Gesetze/Steuern/Regeln/Banken für den Bitcoin? Gibt es einen größeren Blödsinn. Alles was man braucht bringt der Bitcon schon mit. Er braucht nur Infrastruktur und Menschen, die ihn benutzen. Alles andere kommt von selbst und zwar genau dann, wenn es notwendig wird.

    Wir brauchen keine Klugscheißer/Politiker/Witschaftsexperten etc., die der Meinung sind, sie wüssten jetzt schon ganz genau, wie die Zukunft aussieht, wie wir leben wollen und was richtig und falsch ist. Das sind lediglich die Medizinmänner des 21. Jahundert. Keine Ahnung, aber großes Mundwerk. Und die sollen über unser Leben bestimmen?

    • Hallo Alex,
      ja, dein radikaler Ansatz ist ja lobenswert, und sicher ist unser System nicht optimal und weit davon entfernt gerecht zu sein. Aber was nützt es. Wir leben nun mal in dieser Welt, die durch Gesetze und Steuern, arbeiten und konsumieren, politischer und wirtschaftlicher Macht usw. geprägt ist. Das bricht nicht mal eben zusammen, nur weil da jemand mit bitcoin bezahlen will. Diesen radikalen Systemwechsel, den du dir vorstellst, wird es niemals geben.
      M.E. ist auch der Bitcoin nur auf politischem Wege als „reguläres“ Tauschmittel durchsetzbar. Finde (oder gründe) eine Partei, die den Bitcoin unterstützt, finde genügend Menschen, denen du dein „neues System“ klar machen kannst, und die das und die Partei unterstützen. Mit dieser Mehrheit der Bevölkerung kann der bitcoin als gesetzlich anerkanntes Tauschmittel durchgesetzt werden und seine volle Kraft entfalten. Alles andere ist unrealistisch, und wird ein ewiger Kampf aus dem Untergrund bleiben.

      • Hallo Schojakk,
        das sehe ich anders. Der Bitcoin ist wie Wasser. Und das findet bekanntlich immer seinen Weg. Der Bitcoin wird auf vielen Wegen durchgesetzt. Der politische ist nur ein ganz winziger Teil davon und im Übrigen einer der schlechtesten. Die politische Kaste wird niemals Ihre Macht freiwillig abgeben. Gesetz hin oder her. Warum sie also fragen??? Und nicht Idialismus oder eine Partei wird dem Bitcoin den Erfolg bescheren, sondern die einfache Tatsache, dass die meisten Menschen ein stückweit Egoisten und auch Realisten sind, wenn es um ihren persönlichen Vorteil geht. In diesem Fall findet man immer einen Weg… genau wie das Wasser.

        Wenn ich mich aber freiwillig in den Käfig begebe, dann darf ich mich hinterher nicht wundern das ich eingesperrt bin. Soll heißen… wenn ich den Regulatoren helfe mich zu regulieren(manipulieren), ihnen quasi die Kompetenz der Entscheidung überlasse, dann gebe ich ihrem Tun Recht und sie werden selbstverständlich genüsslich das tun was sie am besten können und sich dabei sogar noch bei dem Schwachsinn gegenseitig übertreffen und ich werde letzten Endes von der Regulierungswut erdrückt… EU lässt grüßen. Glühlampenverbot.

        Der Bitcoin ist völlig anders. Er ist kein normale Währung. Er ist eigentlich nur Software. Und man sollte aufhören ein neues System in alte Schubladen zu stecken. Der Bitcoin gehört den Behören/Staaten/Regulatoren nicht. Er ist, wenn Du so willst nicht ihre Spielwiese. Also warum sollten die da irgendwas zu sagen haben? Nur wenn ich es selber zulasse. Aus Dummheit oder Angst vielleicht. Oder weil wir mitlerweile alle so programmiert sind um jeden Schei… um Erlaubnis zu fragen. Man sollte im eigenen Interesse aufhören damit und endlich erwachsen werden.

        Es ist ungefäir so, als würde Airbus freiwillig zu Boing sagen, Boing dürfe entscheiden, was Airbus für Flugzeuge verkaufen darf und wie teuer diese sein müssen. 3x dürfen Sie raten, was Boing da wohl machen würde.

        Ihre andere Behauptung, es wird niemals ein freies Wirtschaftssystem geben ohne Staaten ist in etwa so, wie die Behauptung, der Mensch könne niemals fliegen. Sollten Sie anderer Meinung sein, leihen Sie mir doch mal Ihre Glaskugel. 😉

  4. Volker Baums // 26. Mai 2014 um 20:15 // Antworten

    Why not outsource your business to Britain or Ciprus…Hi

  5. Frankfurter Würstchen // 26. Mai 2014 um 22:42 // Antworten

    „Es hat sich so eingebürgert, dass der Verkäufer die Umsatzsteuer einfach auf den Preis aufschlägt, so dass der Konsument sie trägt, ohne dass ihm dies beim Kauf zwingend bewusst ist.“

    Hä? Alle Kosten, dazu gehören auch alle Steuern und Abgaben, trägt _immer_ der Endverbraucher. Ein Unternehmen das keinen Gewinn macht wird es nicht lange geben.

    „Die verbleibende Möglichkeit ist es, einen Dienstleister zu wählen, der die Bitcoins unmittelbar in Euro tauscht und diese dann dem Händler gutschreibt.“

    Was auch mit hohen Kosten verbunden ist, der Dienstleister muss ja auch Geld verdienen. Aber viel Schlimmer ist, es entspricht nicht dem Sinn der Bewegung Bitcoin. Dann kann ich auch direkt nur Euros nehmen. Der richtige Umgang wäre Bitcoin zu nehmen, möglichst viel darin direkt abwickeln und nur wenn es nicht anders geht in Euro zurück tauschen.

  6. Danke für diesen (laien)verständlichen Artikel.
    Wir nähern uns also doch China. „Man“ verbietet den Bitcoin nicht, macht seine Nutzung aber sinnlos bis unmöglich.
    Eine Methode der bankenlobbyistengesteuerten Machtverhältnisse.

  7. Ich glaube ja, dass hier das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist.
    Michael Meister von der Behörde hat einfach irgendwas geantwortet, ohne wirklich Bescheid zu wissen.
    Jeder wirklich wirtschaftlich Bewanderte weiß, doch, dass das völliger Schwachsinn ist. Denn wie sollte ein Kauf und Verkaufsprozeß im Sinne des Umsatzsteuerrechts korrekt abgewickelt werden können, wenn man als Unternehmer auf die Abgabe von Bitcoins Umsatzsteuer zahlen müßte, den Erwerb aber nicht mit Vorsteuer belegen kann (wie z.B. beim Import von Waren, bei dem der Verkäufer ja auch keine USt. berechnet und der Unternehmer selber verpflichtet ist, diese pro forma zu berechen und im gleichen Zug wieder als Vorsteuer gegenzurechnen).
    Außerdem können Privatleute die Bitcoins zwar verkaufen, dürfen aber keine Umsatzsteuer berechnen.
    Diese seltsame Angabe von Meister wird sich schnell in Luft auflösen, wenn sich die echten Fachleute ‚mal damit beschäftigen.
    DEutschland kann es sich darüber hinaus auch gar nicht leisten, in deisem Bereich abgehängt zu werden. Die Autoproduktion hat ihren Zenit lange überschritten und wir müssen uns neue Märkte erschließen. Die Cryptowährungen gehören sicherlich dazu.

  8. Im Abschnitt `(1) Die Umsatzsteuer` soll es vermutlich „[…] Nettopreis + 19 Prozent […]“ (und nicht „Bruttopreis…“ heißen!?

    „““Wenn zum Beispiel die Papiermühle Hinz Kartonage herstellt und diese an den Karton-Großhändler Kunz verkauft, bezahlt Kunz den Bruttopreis + 19 Prozent Umsatzsteuer, die Verkäufer Hinz später ans Finanzamt abführt.“““

  9. Hans Klarsicht // 28. Mai 2014 um 1:54 // Antworten

    Ich gestehe direkt, ich habe den Artikel nicht gelesen, er ist mir zu lang und aus folgenden Gründen völlig absurd:
    1. Wenn ich nur in Bitcoins handle, kann die Regierung mir am Allerwertesten vorbei gehen wenn sie selber nicht offiziell den Bitcoin als Währung akzeptieren und mitmachen.
    2. Und genau da liegt auch schon der Hund begraben. Mal angenommen ich lebe in einer 50 Seelengemeinde und wir haben das System des Tauschhandels. Der Schmied bekommt für 1 Messer einen Sack Kartoffeln der Bäcker kriegt für seine 3 Brote 1 Huhn zum Tausch. Also alles in allem ist genau 0 Euro geflossen. Was will die Regierung da also holen? Wenn sie 1 Kilo von dem 10 Kilosack Kartoffeln akzeptieren ok, aber wenn sie dann Geld verlangen, einfach weil es ihnen so passt, kann das den 50 Dörflern völlig egal sein, weil sie nicht damit gehandelt haben.

    Ende der Diskussion. Der Bitcoin ist doch genau aus diesem Geisteszustand eigentlich entstanden, um zwar das veraltete Tauschsystem weiterhin zu benutzen, um so eine Wirtschaft zu erschaffen die den Menschen dient und eigentlich nur die Konsequzenz einer Ursache ist und nicht wie der Finanzhof es umkehrt, dass die Menschen da sind um die Wirtschaft anzukurbeln, das ist völlig absurd und krankhaft. Zu glauben, dass die Wirtschaft ein Ding ist, dass man am leben halten muss, obwohl sie das Resultat von Arbeit und Tauschhandel ist UND GENAU darum sind die Finanzen aller Nationen auf dieser Welt im Minus, weil man Ursache und Wirkung komplett verdreht hat und die Wirkung als das wichtigere ansieht und nicht als das einfach Ergebnis. Ist fast so als würde man sagen, weil die Vögel in den Süden ziehen, deshalb gibt es den Winter.

  10. also der artikel ist recht interessant

    aber ist es nicht viel einfacher ?

    also ich bin im grenzgebiet schweiz, deutschland – österreich aufgewachsen.

    also ich finde – dass es hier rechtlich gar kein problem geben kann.
    ein geschäftsmann muss ja nur den aktuellen kurs der bitcoins – die sich
    auch in nationaler währung (oder jetzt halt euros) messen lässt, zum rechnungsdatum
    (okay – da gibts natürlich dutzende möglichkeiten) in nationaler währung lt. umsatzsteuergesetz versteuern. das ist ja nicht so ein problem. das macht jede buchhaltung heute. es gibt ja auch noch usd, nzd, sfr, etc. etc.

    ob er dann rein rechtlich die bitcoins aus seinem privaten vermögen bezahlt –
    oder nicht – ist dann nur noch nebensache – obwohl ich natürlich schon auch der
    meinung wäre – einen eventuellen gewinn wäre einkommenssteuerpflichtig.
    aber das ist eine andere geschicht.

    • Der Hund liegt ja nicht wirklich beim Händler-Konsumenten Geschäft bei dem eine Ware oder Dienstleistung mit bitcoin bezahlt wird. Da ist die Umsatzsteuer ja selbstverständlich und auch relativ einfach zu berechnen. Richtig haarig wird es beim Kaufen und Verkaufen auf Börsen oder Marktplätzen. Wenn Du das nämlich gewerbsmäßig machst (und da bist Du schnell drinnen), müsstest Du auch die Umsatzsteuer auf Deine Preise bei bitcoin.de draufschlagen. Der Witz ist, dass Du nur nie wirklich sicher sein kannst, ob Dein Handelspartner ein Konsument oder auch ein „Unternehmer“ ist und Preise inklusive MWSt keine Abnehmer finden…

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