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Frankreich verurteilt russischen Bitcoin-Geldwäscher und verschärft Krypto-Regulierung

Paris um MItternacht. Bild von atl10trader via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Zwei Nachrichten aus Frankreich: Der Geldwäscher Alexander Vinnik wird in Paris zu fünf Jahren Haft verurteilt – und mehrere Minister erlassen eine neue Verordnung, die anonyme Transaktionen unterbinden soll. Aber ist das überhaupt möglich? Droht der Worst Case von überwachten Wallets?

Der folgende Artikel berichtet über zwei Nachrichten aus Frankreich zu Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Die Nachrichten sind inhaltlich verwandt, aber ergeben auch unabhängig voneinander Sinn.

Ein Blick auf zwei Startups aus Frankreich ergänzt die beiden Meldungen.

  1. Alexander Vinnik zu fünf Jahren Haft verurteilt
  2. Neue Verordnung gegen Geldwäsche soll anonyme Transaktionen unterbinden
  3. Die Startups Ledger und Acinq: Sind sie betroffen?

Alexander Vinnik zu fünf Jahren Haft verurteilt

Die aufregende Geschichte von Alexander Vinnik endet vorerst in Frankreich. Der Russe wurde Mitte 2017 in Griechenland verhaftet, da er verdächtigt wurde, als Gründer und Betreiber der russischen Börse BTC-E in sensationell viele Fälle von Bitcoin-Geldwäsche verwickelt gewesen zu sein. So gut wie kein legendärer Hack, bei dem die gestohlenen Coins nicht durch Vinniks Waschstraße gegangen sein sollen.

Nachdem Vinnik gut zwei Jahre in griechischen Gefängnissen verbracht hat, wurde er Ende 2019 an Frankreich ausgeliefert. Warum genau Frankreich, war lange unklar; die USA hätten den Geldwäscher auch gerne in ihre Hände bekommen, während das russische Außenministerium verschnupft darauf reagierte, dass Griechenland dem Russen nicht erlaubte, in seiner Heimat vor Gericht zu stehen.

Der Gerichtsprozess um Alexander Vinnik offenbart nun, weshalb die französische Justiz beansprucht, über den Russen zu urteilen: Er sei einer der Entwickler der Ransomware “Locky” gewesen, welche zwischen 2016 und 2018 mindestens 20 französische Firmen dazu gezwungen hatte, ein Lösegeld in Bitcoin zu bezahlen. Wer ein Verbrechen begeht, das eine globale Reichweite hat, kann auch in jedem Land der Welt angeklagt werden.

Das Gericht fand allerdings nicht genügend Beweise für diesen Vorwurf – verurteilte Vinnik aber wegen Geldwäsche zu einer fünfjährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe von 100.000 Euro.

Dass Vinnik in Frankreich verurteilt wurde, dürfte nicht nur daran liegen, dass französische Bürger und Unternehmen von seinen angeblichen Straftaten geschädigt wurden. Es dürfte vielmehr darum gehen, sich Einfluss zu sichern und die Sanktionierung internationaler Geldwäscher nicht den USA oder Russland zu überlassen – wenn diese schon mal auf europäischem Boden gefasst wurden. Frankreich spielt hier eher stellvertretend für ganz Europa eine weltpolitische Rolle.

Neue Verordnung gegen Geldwäsche soll anonyme Transaktionen unterbinden

Auch hinsichtlich der generellen Krypto-Regulierung geht Frankreich derzeit mit strengen Schritten voran. Eine gemeinsame Verordnung von Wirtschaftsminister Bruno Le Maire, dem Minister für Überseegebiete Sébastien Lecornu sowie dem Minister für öffentliche Finanzen Olivier Dussopt soll den Rahmen für eine verschärfte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung mit “digitalen Vermögenswerten” bilden.

Die Minister erkennen zwar an, dass in Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten enorme wirtschaftliche Chancen liegen. Doch das Auffinden von Kryptowährungen im Zuge der Zerschlagung eines Netzwerks zur Terrorfinanzierung verdeutliche, dass man härter gegen Geldwäsche durch Kryptowährungen vorgehen müsse. Damit befinde sich Frankreich im Einklang mit der FATF sowie G7 und G20.

Wie soll verhindert werden, dass Terroristen und andere Kriminelle Bitcoins und andere Kryptowährungen verwenden? Zunächst setzt die Verordnung bei den bereits bestehenden Gesetzen für Krypto-Unternehmen an, die für Börsen, Handelsplattformen sowie Verwahrer gelten. Diese Gesetze verpflichten die Unternehmen dazu, die Identität ihrer Kunden zu verifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Geldwäsche zu verhindern. Konkrete Bestimmungen dazu wurden sowohl von der FATF als auch von der EU erlassen.

Gemäß der neuen Verordnung sollen diese Regeln “künftig für alle Akteure”, auch die in Frankreich so genannten Digital Asset Service Provider (PSAN), gelten. Keinem Krypto-Unternehmen soll es in Zukunft erlaubt sein, anonyme Konten zu führen. Regulatorische Bestimmungen sollen dabei helfen, so ein wichtiger Satz der Mitteilung, “die Markeinführungszeit von digitalen Identifikationslösungen für Transaktionen mit digitalen Assets zu verkürzen”. Dieser Vorstoß werde, so die Minister, “durch die FATF besonders geschätzt” und auch “auf europäischer Ebene gefördert”, so dass die Kommission schon im ersten Halbjahr 2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Regeln vorlegen kann.

Die Pressemitteilung ist in einer etwas bürokratischen, verschachtelten Sprache verfasst, weshalb weder ich noch Online-Übersetzer sie zufriedenstellend übersetzen können; auch Berichte anderer Medien (Bitcoin.com, FinanceMagnates, Coin Telegraph) schaffen keine wirkliche Klarheit. Die regulatorischen Auflagen scheinen eher konventionell zu sein – eine Identitätsprüfung ab dem ersten Euro, die Registrierung bei der Aufsicht; also nichts, was in den meisten europäischen Ländern nicht längst Standard ist. Die Liste der bei der Aufsicht registrierten “Digital Asset Service Provider” umfasst bisher lediglich fünf eher unbekannte Anbieter dar, die laut Beschreibung weniger im Transfer als im Investment tätig sind.

Dementsprechend ist der große Wurf, als den die Minister die Verordnung präsentieren, nicht erkennbar. Zumindest nicht auf der Oberfläche.

Die Krypto-Startups Ledger und Asinq

Der Elefant im Raum, den jeder sieht, aber über den keiner reden will, ist natürlich die Firma Ledger, das Flaggschiff der französischen Krypto-Branche.

Ledger stellt die extrem beliebten Hardware-Wallets her und wurde vermutlich zum umsatzstärksten globalen Hersteller von Hardware-Wallets. Neben der Hardware, die die privaten Schlüssel auf einem (hoffentlich) sicheren, nicht direkt mit dem Internet verbundenen Chip speichert, bietet Ledger eine Wallet-Software an, die neben Bitcoin noch hunderte weitere Coins verwaltet. Es dürfte weniger die Hardware sein, durch die sich Ledger von der Konkurrenz abhebt, als die Software – und eben diese Software wäre es auch, könnte man spekulieren, über die die Regierung Anti-Geldwäsche-Maßnahmen am ehesten durchsetzen könnte.

Terroristen und Geldwäscher werden vermutlich keinen Investment-Dienstleister nutzen, um Euro in Bitcoin zu wechseln und die Bitcoins zu speichern. Aber die Chance, dass sie eine Ledger-Wallet nutzen, ist zumindest gegeben.

Formal gesehen ist Ledger kein Kryptoverwahrer. Das Unternehmen stellt lediglich eine Hard- und Software her. Es verwahrt keine Coins und keine privaten Schlüssel, und es ist für Nutzer auch nicht nötig, die Server von Ledger zu benutzen, um Kryptowährungen zu versenden; man kann die Software lokal verfügbar machen, und man kann die Hardware auch mit vielen anderen Wallets, beispielsweise Electrum, verwenden. Daher ist es für Ledger nach heute geltendem Recht weder nötig, sich zu registrieren, noch Auflagen zu erfüllen.

Ähnlich ist die Situation bei Acinq, der zweiten bekannten Bitcoin-Firma aus Frankreich. Acinq stellt Wallets und andere Produkte für das Lightning-Netzwerk her. Gerade mit den mobilen Wallets Eclair und Phoenix prägt Acinq die Entwicklung gut zu nutzender Lightning-Wallets. Wie Ledger verwahrt das Startup die privaten Schlüssel der User nicht und dürfte demnach auch kein Service-Provider oder PSAN sein. Diskussionswürdig könnte allerdings sein, dass beispielsweise die Phoenix-Wallet exklusiv Payment-Channels zu Acinq aufbaut, wodurch womöglich die Handhabe gegeben ist, um von der Regulierung zu Maßnahmen gegen Geldwäsche verpflichtet zu werden.

An sich dürften beide Unternehmen aber nicht von der Verordnung betroffen sein. Möglich wäre jedoch, dass Frankreich versucht, auch “non-custodial” (“nicht verwahrende”) Wallet-Hersteller in die Pflicht der Bekämpfung von Geldwäsche zu nehmen. Ähnliche Ideen zirkulieren Gerüchten zufolge auch im US-Finanzministerium, welches möglicherweise auch Anti-Geldwäsche-Maßnahmen, wie die Travel-Rule der FATF, zu “self hosted” Wallets bringen möchte, die wie Electrum auf dem eigenen System der User laufen.

Die Lockerung von Regulierungsvorschriften für Identifizierungslösungen, wie sie die Verordnung in Aussicht stellt, könnte ebenso wie die betonte “besondere Schätzung” durch die FATF ein Hinweis darauf sein, dass Frankreich genau diesen Weg im Auge hat.

Über Christoph Bergmann (2557 Artikel)
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2 Kommentare zu Frankreich verurteilt russischen Bitcoin-Geldwäscher und verschärft Krypto-Regulierung

  1. Auf BTC-E habe ich damals auch viele Bitcoins verloren als das FBI/CIA meinte, sie müssen alle Bitcoins aller User beschlagnahmen. Sau-Verein.

  2. BTC-E war nie eine russische Börse, sondern eine bulgarische. Nur die Inhaber waren Russen.

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