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Heilige Kontingenz! Warum Blockchains die bessere EU sind

Justitia. Bild von Tim Reckmann via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Verträge schaffen Verlässlichkeit – aber nur Smart Contracts können sie garantieren. Diesen Unterschied demonstrieren derzeit EU-Kommission und Bundesverfassungsgericht. Kann man Politik und Geldwesen überhaupt noch vertrauen, wenn sie nicht auf Blockchains basieren?

In der vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, das wenig Aufmerksamkeit erhielt, aber für die Zukunft von Europa gravierende Folgen haben kann.

Aber lasst uns aber am Anfang beginnen: bei einem philosophischen Konzept – der „Kontingenz“. Kontingenz meint nämlich, dass etwas zwar so ist, wie es ist, aber auch anders sein könnte. Das klingt zunächst trivial – das Wetter ändert sich, oder es bleibt wie es ist. Aber es ist nicht trivial.

Viele Dinge sind kontingent. Zumindest nehmen wir das an. Sogar die Naturgesetze scheinen kontingent zu sein: Pi beträgt 3,141-undsoweiter, und die Lichtgeschwindigkeit 2,998e+8 Meter je Sekunde. Beides hätte jedoch auch eine andere Zahl sein können.

Anders verhält es sich mit den nicht-kontingenten Dingen und Ereignissen: Der Flächeninhalt eines Kreises ist Pi mal dem Quadrat des Radius, und die Energie einer Masse entspricht dieser mal der Lichtgeschwindigkeit im Quadrat. Und so weiter. Alles, was im Rahmen der Naturgesetze geschieht, geschieht so, weil es so geschehen muss. Der Apfel fällt nicht vom Baum, weil er will, sondern weil er nicht anders kann.

Die Welt besteht also aus kontingenten und nicht-kontingenten Ereignisse und Systemen. Aber was hat das alles mit Europa, dem Geldsystem und Bitcoin zu tun?

Wir werden diese Frage über einen Umweg beantworten: indem wir uns den Beschluss des Bundesverfassungsgericht anschauen.

Die EU-Kommission will die Hardfork

Das oberste Gericht Deutschlands hat vergangene Woche einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ abgelehnt, „der sich gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) richtete.“

Worum geht es dabei? Im Hintergrund steht mal wieder Corona, bzw.: die wirtschaftlichen Einbußen infolge der Pandemie. Um diese zu lindern, haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) im Juli vergangenen Jahres das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ beschlossen. Dieses soll finanziert werden, indem sich die EU-Kommission auf den Kapitalmärkten bis zu 750 Milliarden Euro leiht.

Die EU soll also Schulden machen. Das klingt so banal wie die Kontingenz, ist aber ein massiver Regelbruch. Unter Bitcoinern würde man sagen: Es ist eine Hardfork – ein Ereignis, das eine Ereignisreihe fortsetzt, aber gegen die Regeln verstößt, welche die Ereignisreihe strukturieren, weshalb es nicht das Recht haben sollte, ein Teil von ihr zu werden.

So heißt es in Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) klipp und klar: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert.“ Bei einer Blockchain wäre eine solche Regeln nahezu in Stein gehauen – ein Bruch mit ihr würde erfordern, dass jeder Knoten im Netzwerk die Regel aussetzt.

In der Politik entscheiden dagegen nur wenige Knoten darüber, ob ein Regelbruch durchgeht oder nicht. So haben in Deutschland etwa Bundestag und Bundesrat dem Regelbruch zugestimmt, aber der Bundespräsident einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um das Vorhaben zu stoppen.

Seine Begründung geht über die Buchstabentreue zu einem Vertrag hinaus. Denn der Plan der EU bedroht ein wesentliches Element der Demokratie – dass der Souverän, also der Wähler, seine Volksvertreter für staatliche Einnahmen und Ausgaben zur Verantwortung ziehen kann: „Es dürfen keine Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen“, erklärt das Bundesverfassungsgericht den Antrag. Wird „die Festlegung von Abgaben in Art und Höhe in wesentlichem Umfang supranationalisiert und damit der Dispositionsbefugnis des Bundestages entzogen“, stellt dies eine Verletzung des Demokratieprinzips dar.

Wenn nun die EU Schulden aufnimmt, muss die Bundesrepublik Deutschland im Zweifel für diese haften. Deutschland verschwindet aus der Haushaltspolitik der EU auf eine ähnliche Weise wie die Bundesländer in der Bundespolitik – ohne diese in ähnlicher Weise der Wahl des Souveräns auszusetzen.

Diese Argumentation ist relativ stringent. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag im zweiten Durchlauf zurückgewiesen. Warum?

Wenn Regeln mehr Nachteile als Vorteile haben

Die Beschwerde sei, erklärt das Gericht, zwar „in der Hauptsache auch nicht offensichtlich unbegründet“. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Vorhaben der EU den Artikel 311 verletze und dass „Deutschland unter bestimmten Umständen hierfür haften müsste“.

Allerdings, argumentieren die Richter, lasse sich hierfür keine „hohe Wahrscheinlichkeit“ feststellen. Denn wenn sich die Kommission 750 Milliarden Euro leiht, entsteht daraus keine unmittelbare Haftung Deutschlands. Diese entstünde erst, wenn es Probleme bei der Rückzahlung gibt. Darüber hinaus konstituiere die Kapitalaufnahme selbst auch kein dauerhaftes Prinzip, sondern sei eine einmalige, zweckgebundene Aktion.

Angesichts der Corona-Krise meint das Gericht zudem, dass die Nachteile einer Ablehnung des Fonds zu gravierend seien. „Ein verzögertes Inkrafttreten des Eigenmittelbeschlusses 2020 würde dessen wirtschaftspolitische Zielsetzung beeinträchtigen. Die damit verbundenen Nachteile könnten sich zudem als irreversibel herausstellen“.

Daher haben sich die Richter im zweiten Verfahren also dazu durchgerungen, den Antrag des Präsidenten zurückzuweisen.

Ein „exekutiver Exzess“

Vielleicht hat das Bundesverfassungsgericht recht. Kontingenz ist schließlich gut. Wenn alles nur so ist, wie es sein muss, und nicht so oder so sein kann, gibt es keinen Fortschritt und keine Wahl, sondern wir alle sind nur Sklaven der Umstände.

Allerdings zweifelt ein Jurist in der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) daran, dass das Urteil sinnvoll ist. Das Vorgehen der EU, Artikel 311 zu untergraben, stelle einen „exekutiven Exzess“ dar: „Die EU-Institutionen entkernen die demokratisch legitimierten Europäischen Verträge um sich selbstgewählte Handlungskompetenzen zuzuweisen.“

Verfassungen, Verträge, Regeln und Gesetze haben ja ausdrücklich den Zweck, Kontingenz abzubauen. Sie sollen dafür sorgen, dass Dinge in der Welt verlässlich so sind, wie sie sind, weil dies einmal so beschlossen wurde, und sie sollen verhindern, dass die Dinge auch anders sein können, weil eine Laune von Mensch und Zufall dies so will.

EU und Bundesgerichtshof beleben mit dem Aufbaufonds also jene Kontingenz wieder, die die EU-Verträge eigentlich binden sollten. Der Jurist in der NZZ sieht dabei weniger Not als Absicht am Werk: Denn Kapital hätte die Kommission auch anders auftreiben können, etwa durch die Mitgliedstaaten und weitere Instrumente wie das europäische Kurzarbeiterprogramm SURE. In beiden Fällen hätten die Mitgliedstaaten nur beschränkt Haftung übernommen, wie in der EU vorgesehen.

Dass die Kommission dies aber gar nicht versucht hat, zeige, „dass das tiefere Ziel ihres Vorgehens gar nicht die Bekämpfung der Pandemie, sondern eine Ausweitung ihrer Kompetenzen zwecks eigener, defizitfinanzierter Fiskalpolitik ist.“ Anders gesagt: Die EU möchte die Kontingenz erhöhen, um ungebundener zu handeln. Sie möchte mehr Willkür – sie möchte so handeln, wie sie handelt, weil sie es so will, und nicht, weil sie es muss.

Möglich ist dies der EU, weil selbst Verträge eine große Rest-Kontingenz enthalten. Sie sind ein eher ungeschickter und altmodischer Versuch, Kontingenz zu beseitigen, der in naiver Weise auf Politik und Gesellschaft vertrauen muss.

Blockchains binden Kontingenz besser

Für den Euro bedeutet das: Die Grundregeln, auf denen das Geld basiert, können und werden von Gerichten außer Kraft gesetzt, wenn die Politik es nur unbedingt will. Dasselbe gilt für die EU.

Regeln und Gesetze sind nicht unabhängig von politischen Instanzen. Wenn nötig – oder gewollt – kann man sie dehnen, beugen und brechen. Sie gelten, oder sie gelten nicht.

Eine solche Kontingenz kann befreiend und sinnvoll sein, wenn man nicht in einer platonischen Idealsphäre operiert, sondern im echten Leben. Es verdeutlicht aber einen massiven Unterschied zwischen Fiatwährungen und Kryptowährungen und zwischen Papierverträgen und Smart Contracts.

Fiatwährungen sind vom Wohlwollen der Gesetzgeber abhängig. Die Regeln, auf denen sie aufbauen, sind nicht in Stein gehauen. Die Politik kann sie ändern, wenn der Wille da ist. Bei Kryptowährungen – zumindest bei Bitcoin – sind die Regeln fixiert. Keine Kommission, kein Gericht, kein Bundestag kann sie ändern.

Schriftliche Verträge, wie sie der EU unterliegen, können per Wille und Urteil geändert werden. Smart Contracts hingegen, wie sie dezentralen autonomen Organisationen (DAOs) unterliegen, etwa im Bereich der dezentralen Finanzen, können hingegen nicht so einfach geändert werden, und wenn sie richtig und ernsthaft kontruiert sind, gar nicht mehr.

Eine sozial fixierte Konstruktion – sei es ein Vertrag, ein politisches System oder ein Fiat-Geld – wird trotz aller Versuche, Kontingenz zu binden, dehnbar sein. Eine algorithmisch fixierte Konstruktion – wie sie Blockchains schaffen können – kann Kontingenz hingegen dauerhaft und fester binden.

Damit dürfte sich die Frage nach dem Sinn von Bitcoin und Blockchain erübrigen. Sie schaffen Regeln, die beinah so kontingenzfrei sind wie die Naturgesetze. Das hilft, um ein starkes, stabiles Geld zu schaffen – und es kann auch helfen, um politische Institutionen wie die der EU auf ein neues, dauerhafteres und verlässlicheres Fundament zu stellen.

Über Christoph Bergmann (2802 Artikel)
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12 Kommentare zu Heilige Kontingenz! Warum Blockchains die bessere EU sind

  1. Blockchains sind Datenstrukturen, die binden nur Daten. Der Consensus ist ein Regelwerk, dass nicht in den Daten steht.

    Nebenbei ist der Artikel auch darüber hinaus wirr.

    • Sicher entsteht der Konsens (z.B: die Nutzung von Bitcoin als Wertersatz) ausserhalb des Regelwerks, ist aber dank des Netzwerkeffekts – entsprechend viele Teilnehmern vorrausgesetzt – trotzdem durch Einzelne (Politiker) ziemlich schwierig änderbar also zumindest nicht gerade in schnellem Tempo und damit auch wesentlich verbindlicher. Da hat der Artikel schon einen Punkt.

      Bin nur nicht sicher, ob die Pandemie da so ein gutes Beispiel ist. Schnelle unbürokratische Reaktionen in Krisensituationen helfen IMHO schon, Krisen besser zu bewältigen.
      Dass die Rechnung dafür, dass wir verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen sind, noch kommt, war doch irgendwie klar.

  2. Durch die Blockchain werden Berufspolitiker überflüssig. Jede einzelne Person kann selbst viel leichter politisch aktiv werden und bestimmen, nach welchen Regeln die Blockchain und die Gesellschaft funktioniert. Beispiel: Die Debatte um die Blockgröße beim Bitcoin wurde dezentral entschieden. Es brauchte keinen Volksvertreter, der bestimmte, wie groß ein Block sein darf.

    Sicherlich sind wir noch in den Kinderschuhen. Wenn ich mich aber 50 Jahre in die Zukunft versetze, bin ich mir sicher, dass ich mir beim Blick zurück ins Jahr 2021 denken werde: Das waren noch Zeiten, als ein paar wenige das Schicksal vieler in der Hand hatten.

    • >Jede einzelne Person kann selbst viel leichter politisch aktiv werden und bestimmen, nach >welchen Regeln die Blockchain und die Gesellschaft funktioniert.

      Selten so ein Blödsinn gelesen.

      >Es brauchte keinen Volksvertreter, der bestimmte, wie groß ein Block sein darf.

      Stimmt, es brauchte nur Blockstream.

      • Hans Frosch // 27. April 2021 um 21:41 //

        „>Jede einzelne Person kann selbst viel leichter politisch aktiv werden und bestimmen, nach >welchen Regeln die Blockchain und die Gesellschaft funktioniert.

        Selten so ein Blödsinn gelesen.“

        Ach ja? Wenn es eine Hardfork gibt, entscheiden doch die Nutzer, welcher Seite sie folgen. Bitcoin ABC verwenden die Nutzer nicht. Die politischen Änderungen dieser Blockchain wurden also durch die Nutzer sozusagen abgewählt.

  3. ich finde den Artikel gut, stringent und kraftvoll…

  4. Hm, das ist aber auch das was an Smart Contracts und DAOs kritisiert wird, also dass sie weniger flexibel auf Gegebenheiten oder neue Erkenntnisse reagieren können …

    Generell wünsche ich mir im großen Masstab tatsächlich mehr Verbindlichkeit, und im kleineren eher mehr Flexibilität und Anpassung. In ganz ganz seltenen Ausnahmen (wie vielleicht hier) kann das aber mal anders und eine gemeinsame Kraftanstrengung hilfreich sein.

  5. Gut, das die Politik die Naturgesetze nicht ändern kann.

    Finde den Artikel sehr sinnvoll.

  6. Zurück zum Artikel: was ist das für ein Deutsch: ‚Warum Blockchains die besser EU sind‘? Was ist damit gemeint? ‚besser als, bessere?
    Blockchains können doch kein Staatengebilde sein.
    Deine Artikel sind bisher immer von hoher Qualität gewesen (soweit mein Bewertungshorizont reicht). Dieser hier ließt sich wirklich verworren. Man kann sicherlich Äpfel mit Birnen vergleichen aber schlecht Äpfel mit … sagen wir mal … metallisch.
    ‚Die EU‘ ist ein Zusammenschluss von Menschen, Nationen, Gesellschaften, die — natürlich — auf Verträgen beruhen. Aber ‚die EU‘ ist doch nicht ein oder DER Vertrag.
    Bitcoin ist eher ‚wer zuerst kommt, Mahlt zuerst‘ oder ‚wer dabei sein will, muss sich ein Stückchen vom Kuchen abschneiden‘.
    Hier geht es um das Zusammenführen von Gesellschaften nicht um Gewinnmaximierung.
    Die Sorgen vor den Zukunftsaussichten mit derartigen Schuldenberg Teile ich zwar aber gleichzeitig kann ich die Argumentation des Verfassungsgerichtes nachvollziehen.

    • Ja, vielleicht — ich denke, die EU ist vor allem ein Vertragswerk, also eine Summe von Verträgen, sowie die durch diese regulierten politischen Institutionen.

      Kann sein, dass der Artikel einen Vergleich anstellt, der nicht zwingend sinnvoll ist, bzw. sich auf den Rücken eines hinkenden Vergleiches setzt und dementsprechend etwas stolpert …

  7. Danke, ein toller Artikel. ein highlight:
    ….sondern sei eine einmalige, zweckgebundene Aktion…
    „Nothing is as permanent as a temporary government plan.“

  8. „Es dürfen keine Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen“, erklärt das Bundesverfassungsgericht den Antrag
    Ich glaube das Bundespräsitentialamt hat den Antrag begründet.

    2. hat das Bundesverfassungsgericht nur den Eilantrag abgelehnt. Das haupverfahren kommt. Im Eilverfahren geht es erst immer um was wirkt schlimmer, wo wären die Folgen grösser wenn man bis zur endgültigen Entscheidung kommt.
    3. hat die EU, so weit ich weiss, in ihren Regeln auch eine Ausnahme definiert für aussergewöhnliche Umstände.
    Somit würden sie auch jetzt noch kontingent verfahren, es darf nur nicht zur neuen Normalregel werden

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