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„Die Technik ist den Steuergesetzen schon sehr weit voraus.“

Wer dachte, Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen verkomplizieren die Sache mit der Steuer, hat noch nie versucht, dem Finanzamt seine DeFi-Erträge korrekt zu melden. Wir haben mit dem Steueranwalt Martin Figatowski über die Problematik gesprochen.

Martin Figatowski hat lange in der Finanzverwaltung und beim Bundeszentralamt für Steuern gearbeitet, bevor er sich als Rechtsanwalt für Steuern selbständig gemacht hat. Eines seiner Kernthemen sind Kryptowährungen, über die er gemeinsam mit seinem Kollegen, Prof. Dr. Andres, das Buch „Steuertsunami Bitcoin“ in der 2. Auflage verfasst hat. Im Interview haben wir ihn danach befragt, wie man DeFi-Erträge korrekt versteuert.

Was meinst du, wie reagiert ein typischer Steuerberater, wenn ich ihm mit Dezentralen Finanzen (DeFi) ankomme? Also mit Erträgen aus Liquidity Mining und so weiter?

(Lacht) Er wird wahrscheinlich sehr viele Fragen stellen. Falls er das Mandant überhaupt annimmt, da Steuerberater gerade wegen der Corona-Überbrückungshilfen sowieso sehr viel zu tun hat. Aber auch sonst dürfte er es sich mehrmals überlegen. Die Technik ist den Steuergesetzen schon sehr weit voraus. Die meisten Steuerberater können sich unter Begriffen wie DeFi oder Liquidity Mining nichts vorstellen. Da fehlt derzeit noch viel technisches Know-How.

Was sind die besonderen Probleme und Herausforderungen, wenn man DeFi-Erträge versteuern möchte?

Es hängt davon ab, was man konkret macht. Ein großes Thema ist die Dokumentation. Viele Anleger machen sehr viel und stellen dann später fest, dass sie, um es richtig gegenüber dem Finanzamt zu melden, Unterlagen benötigen, die die Krypto Börsen zum Teil gar nicht bereitstellen. Darüber hinaus ist vielen nicht bewusst, welche steuerliche Folgen Staking haben kann, etwa dass es die steuerliche 1-Jahres-Haltefrist möglicherweise verlängert. Die Erstellung von „Steuer-Reports“ verkompliziert sich gerade beim Staking sehr schnell.

Erklär‘ das bitte genauer!

Ich glaube, das ist derzeit eines der steuerlichen Top-Probleme. Es gibt im Einkommensteuergesetz in § 23 eine Vorschrift zu privaten Veräußerungsgeschäften, derzufolge man keine Steuern auf Kursgewinne bezahlt, wenn man eine Kryptowährung vor der Veräußerung länger als ein Jahr im Privatvermögen hält. Das dürfte weitgehend bekannt sein. Was viele Anleger übersehen, ist, dass sich die steuerliche Haltefrist auf zehn Jahre verlängern kann, wenn man die Kryptowährung als Einkunftsquelle nutzt, etwa durch Staking oder Lending

Kann?

Nun ja, nach dem reinen Wortlaut der Vorschrift von § 23 Einkommensteuergesetz verlängert sich die Haltefrist, wenn man ein Wirtschaftsgut als Quelle von Einkünften nutzt. Aber trifft das bei Staking zu? Ist das eine Nutzung zu einer Einkunftsquelle? Betrifft es auch das Earning mit seinen Kryptowährungen, das Bereitstellen von Kryptowährungen als Sicherheit oder als Liquidität auf dezentralen Börsen? Dies ist alles derzeit rechtlich hoch umstritten.

Und wenn man die Coins dann innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft, muss man alle Kursgewinne vollständig versteuern?

Ja, das kann passieren.

Die wichtigste Frage dürfte doch sein, ob man Veräußerungsgewinne nach Ablauf von einem Jahr dem Finanzamt melden muss, wenn man mit den veräußerten Kryptowährungen z.B. Staking gemacht hat, aber der Auffassung ist, dass es steuerlich ohne Folgen sei. Ich rate dann stets, es dem Finanzamt im Rahmen seiner Steuererklärung zu melden. Denn wenn man es verschweigt, geht man nicht nur ein steuerliches Risiko ein, falls die Finanzverwaltung diesen Sachverhalt später doch anders beurteilt. Es besteht auch die Gefahr, dass bei nicht erklärten Veräußerungsgewinnen mit Kryptowährungen der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben wird. Ich denke, dass es daher besser ist, mit dem Finanzamt über steuerliche Frage zu streiten, als mit der Steuerfahndung über Steuerstrafrecht.

Ehrlich gesagt, ich mache auch bei einigen DeFi-Farmen mit, etwa als Liquiditätsprovider bei Uniswap, und ich bin relativ verwirrt davon. Die Erträge fallen vor allem in Ether und Dollar-Token an, aber um sie zu realisieren, müsste ich sie aus dem Smart Contract herausholen. Sind es dann steuerlich gesehen überhaupt Erträge?

Wenn die Zinsen in Ether anfallen, oder in einer anderen Kryptowährung, ist aus Sicht der Steuerverwaltung zu fragen, wann sie in die Wallet „geflossen“ sind und wieviel sie zu diesem Zeitpunkt wert waren.

Das ist ganz schön kompliziert. Die Einnahmen fallen im Prinzip ununterbrochen an, wenn jemand handelt. Ich müsste den Smart Contract also irgendwie auslesen, um herauszufinden, wie viel ich an jedem Tag erhalten habe, und das dann umrechnen?

Das kann so sein. Letztlich dürfte auch entscheidend sein, ob die Erträge sofort aus dem Liquidity Pool herausgeholt werden oder zunächst im Pool drin bleiben. Wie konkret ist das denn in deinem Fall?

Das ist ziemlich schwierig. Wenn man die Token als Liquidität bereitstellt, erhält man dafür sogenannte LP-Token. Wenn ich es richtig verstehe, wächst deren Anzahl mit der Verzinsung, vielleicht aber auch deren Wert … Wenn ich den Pool verlasse, bekomme ich die Zinsen ausgezahlt. Aber dann kann es passieren, dass ich sogar Verlust mache, das nennt man Impermanent Loss: Wenn ich Liquidität für ein Ether-Dollar-Paar bereitstelle, und Ether an Wert gewinnt, balancieren sich die Token aus – es werden mehr Dollar, aber weniger Ether. Wenn ich Pech habe, gehe ich umgerechnet mit weniger raus als rein …

Okay, das ist derzeit noch rechtlich überhaupt nicht geklärt. Klar dürfte es sein, dass wenn man laufend Auszahlungen in seine Wallet erhält, diese dann zum Wert der Auszahlung als zugeflossen gelten. Falls die Erträge nicht sofort ausgezahlt werden, könnte der steuerliche Zufluss später anzunehmen sein. Auch hier würde ich stets dazu raten, den Sachverhalt um die LP-Token im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt darzustellen.

Das ist also selbst für dich als Fachmann ein schwieriges Thema?

Ja. Für so etwas gibt es noch keine offiziellen Vorgaben und Regeln der Finanzverwaltung oder Finanzgerichte.

Nochmal: Wenn ich über Smart Contracts Geld verdiene, aber nicht konkret sagen kann, wie viel an welchem Tag, weil ich den Smart Contract nicht so tief auslesen kann – was sollte man dann tun?

Man sollte es auf jeden Fall gegenüber dem Finanzamt angeben. Man kann sich ggf. auch mit dem Finanzamt verständigen. Das ist in der Regel unproblematisch, wenn man es im Rahmen der laufenden Steuererklärung macht. Problematisch wird es aber, wenn man einige Jahre später diese Sachverhalt erstmalig dem Finanzamt melden. Dann dürfte es sehr schwer werden, noch mit dem Finanzamt zu verhandeln.

Das klingt nach einem guten Plan. Was meinst du – wie lange wird es dauern, bis die Finanzämter DeFi verstehen? Oder wird die Technik bis dahin schon fünf Schritte weiter sein?

Ja, vermutlich wird sie das. Derzeit warten alle auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das für den Sommer erwartet wird: eine Art „Segelanweisung“ für die Finanzämter. Wenn das BMF-Schreiben da ist, werden viele Punkte geklärt sein – natürlich nur zunächst aus Sicht der Finanzverwaltung. In Folge von Klagen können die Finanzgerichte das auch ganz anders sehen, z.B. die Frage, ob Kryptowährungen überhaupt Wirtschaftsgüter darstellen und damit Gewinne aus der Veräußerung überhaupt zu versteuern sind.

Meinst du, das BMF hat DeFi schon auf dem Schirm? Oder sind sie noch damit beschäftigt, die Technik der letzten drei Jahre nachzuholen?

Es ist gut möglich, dass das BMF-Schreiben nicht alle strittigen Punkte abdecktt. Aber das Schreiben ist wichtig, weil es für die Finanzämter und für Steuerpflichtige erste Rechtssicherheit schafft. Bisher mussten die Finanzämter strittige Punkte für sich selbst entscheiden, was zu einem ziemlichen steuerlichen Wildwuchs bei der Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen geführt hat und für alle Beteiligten verunsichernd wirkte.

Allerdings wird es nach dem Erlass des BMF-Schreiben auch deutlich schwerer werden, sich auf die unklare Rechtslage zu berufen, wenn man es bisher „vergessen“ hat, Veräußerungsgeschäfte aus Kryptowährungen in seiner Steuererklärung anzugeben. Wenn es vom BMF klare Vorgaben gibt, gilt diese Ausrede nicht mehr. Es drohen dann bei Steuervergehen sogar Haft- und Geldstrafen. Das macht die unklare Rechtslage, die wir derzeit noch haben, auch zu einer riesigen Chance, bisherige steuerliche Fehler im Rahmen einer Nacherklärung oder Selbstanzeige auszugleichen.

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8 Kommentare zu „Die Technik ist den Steuergesetzen schon sehr weit voraus.“

  1. Sehr schön aufbereitetes Interview! Das Thema Kryptowährungen und Steuern wird immer relevanter, je mehr die Kryptos im Mainstream ankommen.
    Durch die bisher noch nicht richtig sichere Rechtslage werden selbst einfache Entscheidungen komplex, wie z.B. die Überlegung, dass der Verbraucher mit einem Steuer Tool wie Cointracking oder Accointing sehr genau dokumentieren sollte, wann er welche Kryptowährung kauft und verkauft.
    Nur so kann er die nötige Haltefrist für die steuerfreien Gewinne nachweisen.

  2. Christine Kaufmann // 4. Mai 2021 um 14:36 // Antworten

    Ich hab noch eine “einfachere” Frage:
    Muss ich den Verkauf einer Kryptowährung (z.B. Bitcoin) gegen eine andere Kryptowährung (z.B. Ethereum) versteuern, wenn ich die Bitcoin noch kein ganzes Jahr gehalten habe? Ich hab ja nichts gegen Euro verkauft.

    • Ja, eindeutig. Wenn du Bitcoin für 1000 Euro gekauft hast und käufst innerhalb eines Jahres davon Ether im Wert von 1300 Euro musst du die 300 € Gewinn versteuern (Freigrenze gilt aber noch).

      • Klaus // 20. Mai 2021 um 14:44 //

        Aber Verluste können doch innerhalb eines Jahres gegengerechnet werden oder?

        Beispiel: ich gehe mit 1000 Euro in einen Coin und tausche dann die nächsten Woche einen Teil in einen anderen Coin etc. Nach sagen wir mal einem halben Jahr gehe ich mit 2000 Euro wieder raus, dann muss ich doch logischerweise nur 1000 Euro versteuern, oder?

  3. Michael W. // 4. Mai 2021 um 14:57 // Antworten

    Bin wirklich froh in der CH zu wohnen wo es diese 1 Jahr Haltefrist nicht gibt um steuerfrei zu sein.

    • Ja, das musst du. Auch Krypto gegen Krypto ist ein Veräußerungsgeschäft.
      Leider…

  4. Steuerbescheid offen halten / ADV beantragen / Gegen die Besteuerung klagen / je mehr das machen, desto besser

  5. Nixgeschenkt // 8. Mai 2021 um 0:15 // Antworten

    Lustig dass ich gerade heute über diesen Artikel stolpere wo ich mich damit konfrontiert sehe die DeFi Spielereien in mein Steuertool reinzuhacken.

    Wenn man sich so umhört sind ja viele relativ sicher dass die Erstellung eines Liquidy Pairs mit einem Trade gleichzusetzen ist. Also verkaufe meine beiden Assets und habe dafür ein LP. Durch diese Annahme würde man die bisherige Haltedauer allerdings “verlieren”. Ebenso wenn das LP wieder aufgelöst wird da man da dann das LP verkauft gegen die beiden Assets.

    Wenn man das aber mal durchdenkt könnte man auch auf folgenden Ansatz kommen:

    Erstelle aus 1 TokenA und 100 TokenB ein LP

    Sinnvollerweise nimmt man das LP dann in einen Pool und bekommt dafür Rewards die man natürlich versteuern muss.

    Löse das LP wieder auf und erhalte z.B. 1.1 TokenA und 90 TokenB

    Nun hat man ja im Kern 1 TokenA und 90 TokenB dauerhaft im Besitz gehabt und müsste lediglich die Differenz mit einem Trade 0.1 TokenA zu 10 TokenB verrechnen.

    Der LP Token den man erhält hat ja keine eigene Wertentwicklung sondern ist direkt abhängig von der Preisentwicklung der beiden Token.

    Wenn ich € bei einer Bank anlege muss ich ja auch nur Zinsen auf den Ertrag zahlen und habe keine steuerliche Auswirkung auf die Einlage zu befürchten.

    Wenn ich bei Bitwala meine BTC zu 3,5% anlege hat das ja auch keine Auswirkung auf die Haltefrist, oder? Warum sollte das dann bei der Anlage von 2 Token der Fall sein?

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