Newsticker

Bundesfinanzministerium plant Verordnung für Krypto-Kahlschlag in Deutschland

Adler, fast ganz in Schwarz, mit goldenem Schnabel und Augenrändern, vor himmelrotem Hintergrund. Bild von Susanne Nilsson via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Ende Mai einen Entwurf für eine Verordnung über „verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten“ veröffentlicht. Dieser Entwurf soll, um es drastisch auszudrücken, dafür sorgen, dass Deutschland ohne Not als Standort für Krypto-Unternehmen weit zurückfällt.

Natürlich ist das, was die „Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten“ ordnen soll, nicht allein im Bundesfinanzministerium (BMF) erdacht worden. Vielmehr versucht die Regierung damit, zwei internationalen Anordnungen gerecht zu werden. Auf der einen Seite hat die EU mit dem letzten Update der Geldwäscheregeln bestimmt, dass auch Kryptodienstleister diese einzuhalten haben. Das ist nicht ganz neu, aber noch nicht vollständig in nationale Gesetze geronnen. Auf der anderen Seite hat die Financial Action Task Force (FATF) „empfohlen“ — befohlen wäre treffender –, dass die sogenannte Travel-Rule auch für die Kryptobranche gelten soll. Dieser verpflichtet Finanzdienstleister, bei jeder Transaktion persönliche Daten von Sender und Empfänger zu ermitteln und zu speichern.

Allerdings sind sowohl Zeitpunkt als auch Gestalt der Umsetzung von den nationalen Regierungen abhängig. Das BMF tritt nun mit einem besonders frühen und besonders scharfen Guss in nationale Gesetze an. Als Begründung verweist das Ministerium auf die im eigenen Haus erstellte Nationale Risikoanalyse 2018/2019. Diese weise auf Risiken im Zusammenhang mit Kryptotransaktionen hin, was es notwendig mache, zu handeln, bevor die EU eine Entscheidung getroffen und umgesetzt habe. Diese Lesart der Risikoanalyse ist, wie wir noch sehen werden, krachend selektiv.

Die Verordnung an sich fällt relativ kurz, aber schmerzhaft aus. Sie besagt, dass Dienstleister im Kryptobereich sicherzustellen haben, „dass Namen und Anschrift der Transaktionsbeteiligten ermittelt und gespeichert werden.“ Sie haben sich „durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass der ermittelte Name und die Anschrift jeweils zutreffend sind“. Sofern die technischen Standards dies noch nicht möglich machen, haben die Unternehmen dies der Aufsicht zu melden, einschließlich einer Begründung sowie der Nennung von anderen „risikomindernden Maßnahmen“ der Aufsicht zu melden. In dem Fall werde die Aufsicht eine etwas längere Frist gewähren.

Anders gesagt: Jeder Kryptoverwahrer – Börsen, Wallets und so weiter – mit Sitz in Deutschland hat gemäß dieser Verordnung in jedem Fall feststellen, wer Sender und Empfänger einer Transaktion ist. Fließt die Transaktion zu einem anderen Kryptoverwahrer, egal wo, muss das Unternehmen diesem die persönlichen Daten des Senders mitteilen. Geht die Transaktion hingegen auf eine private Wallet, auf der der User die Bitcoins selbst verwahrt, konstituiere dies eine „Fallkonstellation mit erhöhtem Risiko“ — einen „Anhaltspunkt für eine auffällige Transaktion.“ In dem Fall muss der Kryptoverwahrer von seinem User Angaben zum Begünstigten einholen und diese besonders gründlich prüfen. Dasselbe gilt, wenn ein Kryptoverwahrer eine Transaktion von einer privaten Wallet erhält.

Nochmal anders gesagt: Kryptoverwahrer müssen irgendwie einen noch nicht existierenden Kommunikationskanal zu allen anderen Kryptoverwahrern aufbauen; sie müssen Tools wie Wallet-Explorer benutzen, um zu prüfen, wohin ihre Kunden Kryptogelder senden; und sie müssen es als besonderen Verdachtsfall betrachten, wenn ihre Kunden eigene Wallets verwenden.

Und ein letztes Mal anders gesagt: Die Verordnung droht einen Kahlschlag in der deutschen Krypto-Branche auszulösen. Oder, im mindesten, die Gründung neuer Krypto-Startups auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte massiv behindern.

Einsprüche von allen Seiten

Immerhin gibt das Bundesfinanzministerium Branchenvertretern die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Angesichts des extremen Ausmaßes der Veordnung reagieren diese fast durchgehend extrem kritisch.

Der Bundesverband der Digitalwirtschaft Bitkom teilt zwar das Ziel des BMF, den Missbrauch von Kryptowerten „noch besser aufdecken zu können“. Die vom Ministerium vorgeschlagenenen Maßnahmen „laufem diesem Ziele jedoch zuwider“. Durch sie drohten deutschen Dienstleistern, „zentrale Funktionen ihres Geschäftsmodells“, etwa den Transfer von Coins auf private Wallets oder in Smart Contracts, nicht länger wahrnehmen zu können, wodurch deutsche Kunden auf den unregulierten Markt ausländischer Anbieter gedrängt werden. Dies schränke den Handlungsspielraum gegen Geldwäsche ein, anstatt ihn zu fördern.

Ohnehin hinterfragt die Bitkom die Notwendigkeit der Verordnung. Denn wenn man in die Nationale Risikoanalyse von 2018/19 – welche das BMF ja maßgeblichen Grund angibt – hineinschaut, erkennt man, dass diese eben nicht feststellt, dass von Krypto-Transaktionen ein Risiko hinsichtlich Geldwäsche und Terrorfinanzierung ausgehe und unbedingter und soforter Handlungsbedarf bestehe. Stattdessen findet man darin die Info, dass  — Zitat: „derzeit noch keine großumfänglichen Geldwäscheaktivitäten erkennbar sind.“ Was die Terrorfinanzierung angeht, findet die Risikoanalyse sogar „keine gesicherten Erkenntnisse dafür, dass Kryptowerte in größerem Umfang“ verwendet werden. Daher bezweifelt der Bundesverband Blockchain, ob überhaupt eine Notwendigkeit dafür bestehe, mit einer so eiligen Verordnung einer europäischen Lösung vorauszueilen.

Wie schon zuvor die Bitkom sorgt sich der Bundesverband vor allem wegen der Ächtung von Transktionen auf private Wallets. Dies sei eben „der Sinn und Zweck von Kryptowerten“ und lege Millionen von Nutzern einen Generalverdacht auf.

Sogar der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) kritisiert die Verordnung. An sich sei das „Ziel, die Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen,“ natürlich „rechtspolitisch wünschenswert“. Doch der Verordnung „stehen praktische Schwierigkeiten in so erheblichem Ausmaß gegenüber, dass diese im Endeffekt prohibitiv für die Geschäftsmodelle der betroffenen Anbieter“ wirken. Dieses Urteil teilt erstaunlicherweise auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Selbstverständlich unterstützt auch er das Ziel, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern. Allerdings sollte man dabei „den spezifischen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen dieses innovativen Geschäftsfeldes“ – der Kryptobranche – Rechnung tragen. Daher fordert der Verband eine intensivere Diskussion mit den Anbietern der Wirtschaft. In der derzeitigen Fassung enthalte die Verordnung so viele gravierende technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Probleme, dass „von dem Entwurf Abstand genommen werden“ sollte.

Hingegen unterstützt die Deutsche Börse Group den Entwurf. Er sei „ein wichtiger Baustein zur Erhöhung von Transparenz“. Sie wünscht sich lediglich eine Ergänzung: Auch die Anschrift der Begünstigten solle erfasst werden.

Man wird sehen, ob das Bundesfinanzministerium dem massiven Einspruch der Stellungnehmenden Rechnung trägt. Alles andere wäre Hohn.

Über Christoph Bergmann (2802 Artikel)
Das Bitcoinblog wird von Bitcoin.de gesponsort, ist inhaltlich aber unabhängig und gibt die Meinung des Redakteurs Christoph Bergmann wieder ---

18 Kommentare zu Bundesfinanzministerium plant Verordnung für Krypto-Kahlschlag in Deutschland

  1. Da seid ihr in Deutschland aber ziemlich spät dran… Die Finma als Finanzaufsicht in der Schweiz wurde diesbezüglich schon vor 1.5 Jahren aktiv, siehe z.B. hier: https://cvj.ch/fokus/legal-compliance/die-fatf-travel-rule-ein-ueberblick/
    Basierend auf den Travel-Rule-Anforderungen wurden international verschiedene Implementierungen entwickelt. Die Firma 21 Analytics ( https://www.21analytics.ch/ ) hat zusammen mit verschiedenen regulierten Finanzintermediären vor ca einem Jahr eine Software-Lösung implementiert, welche seither im Einsatz ist und den regulatorischen Anforderungen genügt. Könnte auch für Deutsche Institute interessant sein.

  2. Das wird offensichtlich schon so umgesetzt. Habe von meiner privaten Wallet ca 100 Ether an eine dt. Krypto-App überwiesen und verkauft. Prompt kam eine Mail mit u.a. folgendem Inhalt:

    „Bitte erläutern Sie die Herkunft der Gelder und Kryptowährungen, welche Sie transferiert haben und stellen Sie uns geeignete Nachweise über den Erwerb der eingelieferten ETH zur Verfügung (z.B. Gehaltsnachweis, Erbschein, relevante Steuerdokumente sowie eine Bestätigung von der jeweiligen Plattform über den Erwerb der Kryptowerte)“

  3. Multi-Akademiker // 25. Juni 2021 um 16:32 // Antworten

    Das böse „Internet, das eh keiner braucht“ haben gleiche Gestalten damals verpennt zu verbieten (1992), darum holt man es wohl jetzt nach. Uropa geht auf Attake.
    Das mit dem Strom war ja auch Teufelszeug. Und Licht wollte man auch nicht haben.

    Standord Deutschland, MINT-Standord, Fachkräfte-Entwicklung in Informatik… , Informatik-Studiengänge attraktiver machen, „StartUps“ fördern, … alles klar. Nee.

    alles HEXEREI.
    Dann schalten wir mal das Internet ab und fertig ist.

    Wenn schon, dann bitte richtig in Form einer „analogen Digitalwirtschaft“. Ich möchte dann aber auch wieder Schecks ausstellen wollen und am Schalter meine LOHNTÜTE einzahlen.

  4. @botte
    Deshalb lasse ich meine BTC auf z.B. auf Kraken. Dann kommen keine Nachfragen und keine Schwitzattacken.

    • Meine Meinung // 25. Juni 2021 um 17:48 // Antworten

      @slagger:
      Eigentlich will BTC genau das Problem beheben, dass man auf einen Intermediär angewiesen ist.
      Es ist eine Schande, dass Viele das nicht verstehen. Genau DAS ist ja das Grundprinzip von Bitcoin, dass man eben KEINE Bank mit den ganzen Nachteilen mehr benötigt. Dezentralität ist kein Bug, es ist DAS Feature. Es dauert wohl noch, bis sich diese Denkweise flächendesckend durchsetzt.

      Leider verstehen viele Rückwärtsgewandte nicht, dass es wesentlich mehr Vorteile als Nachteile bietet, wenn man seine eigene Bank ist.

      Früher haben auch Viele das Internet nicht verstanden. Heute stellt niemand seinen Nutzen mehr ernsthaft in Frage.

      Wer sich mit Bitcoin und Co. ernsthaft beschäftigt, nimmt die möglichen Gefahren gerne in Kauf, denn die Vorteile überwiegen bei Weitem. Wenn Deutschland die unsinnigen Aussagen der FATF wirklich ernst nimmt, werden wir wieder nur Letzter bei dieser zukunftsweisenden Technologie werden. Aber wichtig zu tun und zu regulieren scheint wohl das Einzige zu sein, was dieses Land wirklich noch kann.

      Traurig! Und dabei ist gerade die Blockchainbranche endlich einmal eine lücke, die Deutschland im Digitalbereich frühzeitig kompetent besetzt hat. Leider steht nicht Wirecard drauf, somit für unsere betriebsblinden Politiker nicht interessant, weil man das nicht in China anpreisen kann.

    • Paul Janowitz // 26. Juni 2021 um 15:31 // Antworten

      Auch wenn ich persönlich Kraken für die wahrscheinlich kompetenteste und zuverlässigste Börse halte, sind es nicht wirklich „deine“ Coins, solange Du nicht alleine die Keys kontrollierst. Ein Hack kann im besten Setup passieren und es gibt keine Einlagensicherung, zusätzlich unterliegt Kraken der Gerichtsbarkeit in den USA und im Falle des Falles ist man da als nicht-US Bürger erstmal hinten angestellt.
      Auch deswegen ist diese Beschlussvorlage so absurd, denn wenn man Dienstleistern die gleichen Pflichten auferlegt wie Banken (für die diese deutlich einfacher erfüllbar), dann müsste man sich auch um Einlagensicherung kümmern und alles was noch damit zusammenhängt.

    • Dann hast Du den Grundsatz von Kryptos immer noch nicht verstanden? Be your own Bank! Also niemals Keyptos auf irgendwelchen Börsen etc. rumliegen lassen. Die gehören in eine eigene Offlinewallet. Ich dachte das ist seit Mt Gox jedem klar.

  5. Meine Meinung // 25. Juni 2021 um 17:24 // Antworten

    Eigentlich sollte man die Geldwäschegesetze insgesamt ‚mal hinterfragen und entschärfen.
    Sie sind ein Risiko für die Freiheit. Es kann nicht sein, dass die Paranoia Einzelner dafür sorgt, dass 95% der Menschen sich ständig überwacht fühlen und ausspioniert werden. Wieso soll man bei einer Kryptobörse nachweisen, woher man die Coins hat? Das ist doch nicht mehr normal. Leute, öffnet ‚mal die Augen. Vollüberwachung kann und darf nicht sein. Auch nicht wegen Terror und Geldwäsche. Das ist ein massiver Angriff auf Freiheit und Privatsphäre, also auf unsere Grundrechte. Der Staat und die Überwachungsfanatiker werden es endlich akzeptieren müssen, dass es keine absolute Sichehreit gibt und man diese auch nicht um jeden Preis wollen sollte. Wieso muß man also als unschuldiger Bürger „nachweisen“, woher Finanzmittel kommen? Das ist doch gegen jede Menschenwürde. Wenn es einen echten Verdacht gibt, der durch echte Kriminalermittlungen zustande kommt, dann kann man – nach gerichtlicher Überprüfung – Maßnahmen ergreifen. Aber ich muß doch auch keinen Bänker in meine Wohnung lassen, weil er sich ‚mal „unverbindlich“ über meine Lebensgewohnheiten informieren will, um eine Überweisung freizugeben. Oder ist so ein Gesetz schon in Planung – natürlich wieder mit „Terrorgefahr“ oder „Geldwäscheverdacht“ begründet. Die Freiheit und Menschenwürde ist echt in Gefahr – und Viele merken es nicht einmal.

  6. @slagger
    Jo, Kraken ist halt ein US-Unternehmen. Ist das wirklich besser und führt zu keinen Konflikten? Weil die US-Regierung doch zur Zeit auch sehr bestrebt ist die Crypto-Börsen zu regulieren. Siehe welche Auflagen sie schon Coinbase gemacht haben.
    Dort müssen alle ausländischen Kunden bereits gemeldet werden…
    Dies soll auch auf alle Unternehmen der Branche ausgerollt werden.

    Konsequenz, Kraken hat schon vor ein paar Monaten überlegt mittelfristig, eher langfristig seine Jurisdiction außerhalb der USA zu verlegen…
    Finde ich super und würde das hoffen.

    Hast du davon schon, oder etwas mehr gehört?

  7. This is bullish for Bisq.

  8. Das ist kein Kahlschlag. Das geht mir nicht weit genug.

    Denn die Rädelsführer sind bekannt: alle die jemals ins Bitcoin-Repository comittet haben. Das sind doch höchst verdächtige Leute denen man das Handwerk legen muss! Nur noch Beamte sollten befugt sein Pull-Requests stellen zu können.

  9. Momentan ist wieder erlaubt auf Bitcoin einzudreschen. Das fängt an komisch zu werden, besonders wenn man folgenden Gedankengänge anstellt.

    Die Miner welche die sinnlose Vertreibung aus China überlebt haben ziehen gerade durch die Welt nach einer neuen Bleibe, richtig? Von China gebrandmarkt und bestohlen ist die Sehnsucht nach Frieden groß. Und was ist das friedlichstes Land für Miner? Könnte das etwa El Salvador und ähnlich fortschrittlich denkende Länder sein?

    Während die Medien gerade den Bitcoinkurs nach unten prügeln – also unter d30K$ um den guten Michael Saylor der im Schnitt 25K§ für jeden BTC gezahlt hat zum Verkauf seiner Bestände zu zwingen und damit den Crash vollkommen zu machen – handeln die Top-Miner gerade den Cut aus die der schlaue Nayib Bukele an jeder Transaktion bekommt, zum Beispiel 1% = 1 Millionen Satoshis!

    Den geothermalen Strom dürfen sie dann kostenlos anzapfen was das Business so einfach macht wie noch nie. Denn natürlich wird die Vereinbarung mit einem Smart-Contract abgesichert und läuft fortan automatisch ab. Keine Steuern, keine staatlichen Inspektoren, keine Polizeibesuche, nichts mehr. Denn an den neuen Miningstandorten sind alle Maschinen mit Passwörtern versiegelt. Ziegelsteine wären mehr wert.

    Willkommen in der Zukunft des Mining. Sponsored by China & unserer Bundesregierung.

    Ok, dann überfallen wir das kleine, hilflose El Salvador eben, nicht wahr? Kann man machen. Leider gibt es es zuviele Möglichkeiten die Private-Keys zu verstecken. Man könnte höchstens das Mining-Business zerschlagen – und sich damit vor der Öffentlichkeit als hoffnungslos gestrig entlarven.

    Das Beste was sie tun können ist selbst zu minen.

    The perfect Herbststurm.

  10. Paul Janowitz // 26. Juni 2021 um 14:14 // Antworten

    Diese Vorlage ist so vage gehalten, dass Sorgfaltspflichten bezüglich Non-Custodial / ausländischen Wallets schlicht nicht erfüllbar sind.

    Die Vorgaben der Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für Namen und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten, soweit dieser von einem Transaktionsbeteiligten abweicht. Der Verpflichtete wird diese Informationen regelmäßig bei seinem Kunden erfragen.
    Der Verpflichtete hat sich durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass der ermittelte Name und die Anschrift zutreffend sind.

    Wie soll das funktionieren? Ein PostIdent / VideoID / o.Ä. für jede einzelne ankommende und ausgehende Transaktion verlangen? Zumal m.W. kein vernünftiges / rechtssicheres / datenschutzkonformes System zum Austausch zwischen Börsen und anderen Dienstleistern existiert, also selbst Custodial zu Custodial Transaktionen sind davon betroffen.
    Bei Lightning, CoinJoins, Monero kann man die Wallet-Adresse gar nicht ermitteln, bei BCH oder BSV mit der Bündelung etlicher kleiner Inputs ist das ein enormer Aufwand. Bei Privacy Enhanced Currencies müsste der Absender zusätzlich zur Verifizierung seiner Anschrift also noch versichern, von welcher Wallet-Adresse er die Zahlung getätigt hat.

    Komplett weltfremd ist dann die Bewertung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. Hier werden jeweils 30 Minuten für diese Prüfung veranschlagt und von 10.000 Fallzahlen ausgegangen. „Interessant“ ist auch, dass die veranschlagten Minutensätze in der Wirtschaft niedriger angesetzt sind als in der Verwaltung.

    Für Börsen also kaum realisierbar, auch wenn die Evaluierung „erst“ bis Ende 2023 vorgesehen ist. Für Händler wird der Einstieg schwieriger, da Dienstleister wie Bitpay praktisch nicht möglich sind, da diese für jede Transaktion die Adresse des Absenders verifizieren müssten. „Immerhin“ will man Dienstleistern (noch) keine Chainanalyse aufbürgen…
    Ein Händler könnte gemäß dieser Beschlussvorlage also nativ Non-Custodial Kryptozahlungen annehmen und diese dann gesammelt an eine Börse schicken, damit sich der Verifizierungsaufwand lohnt (man kann davon ausgehen, dass Börsen die Verifizierungskosten an den Kunden weitergeben) oder man nutzt Börsen / Dienstleister im Ausland, wo die Regulierung weniger absurd ist und der Wirtschaftsstandort Deutschland fällt weiter zurück…

  11. Verfolgbarkeit muss im Kriminalfall möglich sein. Versehe man jede Transaktion mit dem Personalausweisident oder dem Passident. Das ist kein direkter für jeden Normalbürger verwendbarer Klartext und bleibt an die Transaktion gebunden. Was aus regulierten Wallets oder Börsen rausgeht ist mit sowas verpflichtend zu versehen. Alle unregulierten Transaktionen, die auf eine regulierte Wallet- oder Börsenadresse eingehen sind verdächtig. Bei den Amerikanern kann man den Führerscheincode anfordern. Das wäre zumindest ein Ansatz, der ggf. noch bessere ausformuliert und durchdacht werden muss. Auch andere Länder werden sowas haben. Die Krypto und Blockchain-Technologie zu verteufeln ist nicht der Weg. Papier ist zwar geduldig, aber die Bäume werden rar und um eine dokumentierte Verwaltung von Assets jeder Art kommt unser Wirtschaftsleben nicht drum herum. Sonst bekommen wir überall „Griechische Verhältnisse (ohne Grundbücher)“.

    • Paul Janowitz // 27. Juni 2021 um 23:36 // Antworten

      Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass jegliche privaten Schlüssel und Passwörter zentral zu hinterlegen sind, damit auch der Zugriff darauf gesichert ist.
      Sonst tritt der Kriminalfall ein.

    • Frank Müller // 30. Juni 2021 um 1:27 // Antworten

      @HMK: Ich geh mit Dir mit, dass große Transaktionen – mit einem verhältnismäßig dazu passendem personellem Aufwand verbunden – verfolgbar sein sollten, um Kriminalität im große Stil zu verhindern.

      Das Wirtschaft aber eine lückenlose Buchführung jeglicher Transaktionen jedes einzelnen Bürgers, egal in welcher Höhe, benötigt, kann ich nicht erkennen.

      Das ist ein Anspruch, der so erst mit den technischen Möglichkeiten der letzten zwei Jahrzehnte gewachsen ist, und eigentlich auch kaum mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ausser man ändert es noch. Wenn man dem aber folgt, bekommt man bald Orwellsche Verhältnisse. Da sind mir griechische echt lieber.

      Die Wahrheit liegt – wie so oft – irgendwo in der Mitte, nur scheint die zwischen 1 und 0 in den letzen Jahren verloren gegangen zu sein.

  12. Keine Angst. Der E-Euro wird das alles können, bis zu einem bestimmten Wert. Und zwar ohne die ganzen aufwändigen Regulatorien der ganzen kriminelle n Kryptoszene.Das war doch schon bei anderen Produkten so. Erst wird zu Tode reguliert oder man benutzt das einfache Produkt,dass einem der Staat an die Hand gibt.

Schreibe eine Antwort zu slaggerAntwort abbrechen

Entdecke mehr von BitcoinBlog.de - das Blog für Bitcoin und andere virtuelle Währungen

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen