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Justizministerium von NRW verkauft Paper-Wallets

"Wenn man einen Hammer hat, sieht alles aus wie ein Nagel" - Bild: "Cock the Hammer" von Kyle May via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Auf seiner Auktionsseite versteigert das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen erstmals Bitcoin. Insgesamt 465 Coins, die die Polizei von Cyberkriminellen konfisziert hat, sollen über die Plattform den Besitzer wechseln. Ist das noch ein Justizministerium – oder schon eine Bitcoin-Börse? Und wie hält es die Justiz mit der Regulierung?

Am Montag, den 25. Oktober, trat der deutsche Staat offiziell in den Kreis der Bitcoin-Händler ein. Und zwar versteigert das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen Bitcoins, die die Polizei konfisziert hat, online. Damit wird die Auktionsseite des Justizministeriums quasi zur Bitcoin-Börse.

Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) habe aus diversen Ermittlungsverfahren Bitcoins „im Wert eines achtstelligen Euro-Betrags“ konfisziert, erklärt NRW-Justizminister Peter Biesenbach in einer Pressekonferenz. Er kündigt dabei an, dass man dies wohl nicht zum letzten Mal machen werde, womit die Webseite der Justiz auch dauerhaft zur Anlaufstelle werden kann, um Bitcoins zu kaufen.

Bitcoin sei, wirbt Binsenbach, die Leitwährung unter Kryptowährungen und als solche äußerst populär – wenn auch nicht nur bei legitimen Marktteilnehmern, sondern „leider auch bei Kriminellen.“ Die Coins könnten anonym verwendet werden, eine Identifizierungspflicht gebe es nicht. Dies mache Bitcoins zum Wunschtraum eines jeden Cyberkriminellen.

Insgesamt 215 Exemplare dieses Wunschtraumes gehen in den Verkauf, weitere 250 werden bald „verwertet“. Zusammen sind diese beiden Pakete heute etwa 25,5 Millionen Euro wert. „Die Summe ist fiskalisch bedeutsam, sie ist aber auch ein Beleg dafür – ein besorgniserregender Beleg – welche Beträge mit allen Erscheinungsformen digitaler Kriminalität mittlerweile erwirtschaftet werden,“ kommentiert Biesenbach.

Die Verwertung der eingezogenen Kryptowerte sei „rechtlich durchaus komplex“ erklärt Markus Hartmann, der als Oberstaatsanwalt die ZAC leitet. Konkret, ergänzt sein Kollege Andreas Brück, schreibe das Gesetz vor, dass bei konfiszierten Gütern die Auktion Vorrang haben müsse. Bislang wurden eingezogene Bitcoins dennoch auf dem Markt verkauft, weil die technischen Möglichkeiten einer Auktion fehlten.

Mit einem eigens entwickelten Verfahren könne man dies nun leisten, so Hartmann. Dabei verlasse man sich auf die eigene Internetpräsenz des Justizministeriums, um sicherzustellen, dass alle „rechtlichen Vorgaben der Strafvollstreckungs- und der Strafprozessordnung umfassend eingehalten werde“.

Seit Montag findet man nun auf der Auktionsseite die ersten 15 Angebote für Bitcoins. Das größte Paket umfasst 10 Coins, dazu kommen drei Angebote je 1 Coin, sechs je 0,5 und fünf für 0,1. Die derzeitigen Angebote liegen teilweise unter dem Marktpreis von heute rund 54.000 Euro je Bitcoin, etwa bei den zehn Bitcoin, für die das höchste Gebot derzeit bei 503.520 Euro liegt. Teilweise, gerade bei den kleinen Tranchen, übersteigen die Gebote den Marktpreis erheblich, etwa wenn jemand 6.520 Euro für 0,1 Bitcoin bietet.

Weckt frohe Erinnerungen daran, als Bitcoins noch auf Ebay und anderen amateurhaften Marktplätzen verkauft wurden: Die Bitcoin-Auktion bei der Justiz NRW.

Diese 16,5 Bitcoins sind natürlich nur ein Startschuss. Es werden in unmittelbarer Zukunft beinah 200 weitere Coins folgen, etwas später nochmal 250, und vermutlich wird die Polizei des Landes auch für einen steten Nachschub sorgen. Zunächst versteigert NRW nur Bitcoins, da sie als Leitwährung im Cybercrime am häufigsten konfisziert werden. Aber es verfügt auch über andere Kryptowährungen, die man in Zukunft ebenfalls verwerten werde.

Die Auktionsseite wirkt ein wenig wie ein etwas veralteter Marktplatz für Bitcoins. Sie erinnert an die Zeit, als Bitcoins noch vage über Ebay oder eher laienhaft zusammengezimmerten Webseiten verkauft wurden. Speziell ist vor allem, dass die Auktionsseite einen relativ privaten Handel erlaubt. Wäre sie nicht von der Justiz selbst, würde man einen unregulierten, teillegalen, etwas suspekten Marktplatz vermuten, mit Sitz in einer Steuer- und Regulierungsoase.

Vor allem das KYC-Verfahren (Know Your Customer) ist verblüffend maßvoll im Vergleich zu dem, was sonst in Deutschland üblich ist. Bei Bitcoin.de konnte man lange bis zu gewissen, recht überschaubaren jährlichen Beträgen, mit einem KYC-Light handeln, bei dem die Verifizierung durch eine SMS und das Bankkonto fürs erste ausreichte. Diese Art der KYC ist allerdings aus regulatorischen Gründen nicht mehr möglich. Heute läuft ohne vollständige Verifizierung gar nichts.

Auf der Auktionsseite der Justiz NRW kann man sich dagegen mit nichts als einer E-Mail-Adresse anmelden und mitbieten. Wenn man bei Ablauf der Auktion Meistbietender ist, muss man die Summe per Banküberweisung bezahlen. Wir hätten also eine Art KYC-Light, wenn auch ohne SMS – und mit Beträgen von mehr als einer halben Million Euro. Im privatwirtschaftlichen Bereich dürfte die Aufsicht ein so laxes KYC kaum tolerieren.

Die Bitcoins erhält der Käufer aber nicht sofort – er muss sie bei der Staatsanwaltschaft Köln abholen. Vermutlich möchte die Staansanwaltschaft damit sicherstellen, dass sie die Identität der Käufer eigenständig prüfen kann.

Man könnte darin aber auch einen cleveren Schachzug sehen, mit dem das Justizministerium die Anfang Oktober in Kraft getretenen „verstärkten Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten“ elegant umgeht. Eigentlich müssen Börsen und andere Handelsplattformen die ausgehenden Transaktionen sehr genau dokumentieren, um der „Travel Rule“ der FATF gerecht zu werden.

Das ZAC versendet aber keine Bitcoins – es verkauft Paper-Wallets. „Der Betrag ist gesichert auf einer behördlichen Paperwallet bei der ZAC NRW“ erklärt die Auktionsseite und nennt schön transparent die zugehörige Adresse. Die Übertragung erfolge „im Wege der persönlichen Übergabe der Paperwallet einschließlich des zur weiteren Verfügung notwendigen privaten Schlüssels am Dienstsitz der Staatsanwaltschaft Köln.“ Auf Wunsch könne auch eine elektronische Übertragung stattfinden, diese jedoch erst nach einer Videoidentifizierung des Käufers.

Diese Form ermöglicht dem ZAC, erklärt Andreas Brück, dieselben Sicherungsverfahren anzuwenden wie bei analogen Gütern – und die Einlagerung von großen Vermögensgegenständen zu gewährleisten.

Über Christoph Bergmann (2802 Artikel)
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2 Kommentare zu Justizministerium von NRW verkauft Paper-Wallets

  1. Nicht „der deutsche Staat“ steigt ein, das Land NRW.

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