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Bundesregierung gegen Diskriminierung von Wallets durch EU-Gesetz

"Wer die Freiheit liebt, muss auch die neue Internetwährung Bitcoin verteidigen." Frank Schäffler, auf diesem Bild kritisch blickend im Bundestag. Bild: www.frank-schaeffler.de / studio kohlmeier

Die EU plant, „unhosted Wallets“ durch eine Veordnung erheblich zu diskriminieren. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dagegen ein – und entschärft damit indirekt eine nationale Veordnung durch das Finanzministerium.

Wie so oft erfährt man über die Vorhaben der Bundesregierung hinsichtlich Bitcoin und Kryptowährungen durch eine Anfrage des FDP-Politikers Frank Schäffler.

Schäffler erkundigte sich danach, ob die Bundesregierung im Trilog mit der EU die Forderung des Europäischen Parlaments unterstütze, „unhosted Wallets“ in mehrfacher Weise zu diskriminieren.

„Unhosted Wallets“ ist eine Art Newspeak für eine Wallet: für eine Software, durch die User ihre Schlüssel für Bitcoin und Kryptowährungen selbst verwahren können. Sie sind im Kern von dem, was Bitcoin so grandios macht, aber sie sind auch ein gewaltiger Fremdkörper im Konzept der „Travel Rule“ der FATF, welches Banken und andere Intermediäre zu Agenten des Kampfes gegen Geldwäsche macht.

Das Europäische Parlament hat vor kurzem einen sehr kontroversen Beschluss gefasst, der solche private Wallets erheblich diskriminiert: Dienstleister wie Börsen sollen bei Aus- oder Einzahlungen an oder von diesen Wallets ausführliche Informationen über Sender und Empfänger einholen. Darüber hinaus sollen sie Transaktionen an oder von private(n) Wallets ab einem Betrag von 1.000 Euro an eine für Geldwäsche zuständige Behörde melden.

Dieser Beschluss des Parlaments geht derzeit durch die Trilog genannten abschließenden Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Europäischem Rat. In letzterem verhandelt der deutsche Finanzminister und Parteigenosse Schäfflers, Christian Lindner, mit.

Grundsätzlich befürworte die Bundesregierung die Verordnung der EU, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar, ebenfalls von der FDP. Es handele sich um einen „ausgewogenen geldwäscherechtlichen Regulierungsrahmen“.

Den Forderungen des Parlaments hinsichtlich der privat verwalteten Schlüssel stehe die Bundesregierung jedoch „kritisch gegenüber“ und bringe dies auch in den Verhandlungen zum Ausdruck. Diese Kritik werden auch „durch eine beachtliche Welle an Stellungnahmen der entsprechenden Industrie unterstützt.“

Konkret setzt sich die Regierung dafür ein, „dass es Krypto-Dienstleistern ermöglicht wird, unter Verwendung von Blockchain-Analysetools das Risiko des jeweiligen Transfers einzuschätzen und risikoadäquate Maßnahmen zu treffen.“ So sollen zwar wie gewünscht die Inhaber von „unhosted Wallets“ identifiziert werden, während eine „umfassende Verifizierung  der Identifizierungsdaten“ unnötig bleibt.

Die Forderung des Parlaments, bereits ab Transaktionen einer Höhe von 1.000 Euro eine Geldwäschemeldung zu verfassen, sei „mit dem im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geltenden risikobasierten Ansatz schwer vereinbar.“

Insgesamt entspreche die Position der Regierung der „in Deutschland zum 1. Oktober 2021 national in Kraft gesetzten Kryptowertetransferverordnung.“ Dies ist der vielleicht wichtigste Satz in der Antwort auf die Anfrage.

Denn die Krypto-Verordnung, die das Finanzministerium unter dem damaligen Minister Olaf Scholz verabschiedet hat, steht dem Vorschlag des Europäischen Parlaments in Schärfe kaum nach. Sie bestimmte, dass eine Transaktion auf eine private Wallet eine „„Fallkonstellation mit erhöhtem Risiko“ und einen „Anhaltspunkt für eine auffällige Transaktion“ konstituiere, weshalb Dienstleister die Identität der Sender und Empfänger gründlich prüfen müsse.

Dies klingt nicht so viel anders als beim Europäischen Parlament, lässt aber einen etwas größeren Interpretationsspielraum. Mit der Antwort des Finanzministeriums auf die Anfrage von Frank Schäffler dürfte nun klar sein, dass Krypto-Dienstleister diesen Interpretationsspielraum zugunsten ihrer User nutzen können.

Über Christoph Bergmann (2802 Artikel)
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5 Kommentare zu Bundesregierung gegen Diskriminierung von Wallets durch EU-Gesetz

  1. Im Sinne einer Konvergenz der Systeme läuft es wohl darauf hinaus, dass Wallets Zwitter zwischen realen Geldbörsen mit realem Geld und normalen Girokonten werden.
    Wenn jemand mit einer prall gefüllten (realen) Geldbörse wedelt, muss er im Zweifel auch nachweisen, dass es sich nicht um Diebesgut oder Schwarzgeld handelt.
    Wenn eine nicht dem üblichen Muster entsprechende Überweisung auf das eigene Konto erfolgt, prüft die Bank den Zahlungsstrom.
    Warum soll man bei Kryptos davon abweichen?
    Langweilig aber zielführend.

    • Ich halte die Beweislastumkehr (und Abkehr von der Unschuldsvermutung)*, dass also jemand nachweisen muss, wo sein Geld herkommt und nicht die Strafverfolger nachweisen müssen, dass es aus einer Straftat resultiert, auch im Nichtkrypto-Bereich für völlig unangemessen und inakzeptabel. „Geldwäsche und Terrorfinanzierung“ sind nicht ’schön‘, aber ich sehe überhaupt keinen Grund ihrer Bekämpfung alles andere unterzuordnen und den Bürger, seine Privatsphäre missachtend, noch gläserner zu machen als er ohnehin schon ist.

      * Siehe auch folgendes Interview zur „Verögensabschöpfung“ wonach „Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat“ selbstständig eingezogen werden kann.“:
      https://www.juve.de/markt-und-management/strafrecht-reform-der-vermoegensabschoepfung-hilft-den-opfern-nicht/

  2. Wo beginnt eine “ dem üblichen Muster entsprechende Überweisung “ und wo endet sie? Wer legt fest, was üblich oder unüblich ist?

  3. Kann mir einer sagen ob Wallets wie EXODUS oder Electra usw. unter diese EU Richtlinie dann fallen würden ? Bin etwas verunsichert

    Schon mal Danke f.e. Info

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