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Neues EU-Gesetz: Sind anonyme Krypto-Transaktionen nun verboten?

Was kann schon schiefgehen? Mit der richtigen Regulierung kann die Bitcoin-Branche in er EU abheben.

Das Europäische Parlament verabschiedet das Gesetz zum Transfer of Funds. Damit bekommt die EU eines der weltweit strengsten Regelwerke zu Krypto-Transaktionen. Sind damit aber anonyme Transaktionen wirklich verboten, wie die Piratenpartei kritisiert?

Vergangene Woche hat das Europäische Parlament dem Transfer of Funds Gesetz zugestimmt. Dem Beschluss gingen mehrjährige Entwürfe, Abstimmungen, Verhandlungen und Nachbesserungen voraus.

Das neue Gesetz setzt die Richtlinien der Financial Action Task Force (FATF) für Krypto-Transaktionen um, insbesondere die Travel Rule. Es wurde parallel zu MiCa beschlossen, einer umfangreichen Regulierung des Krypto-Marktes in der EU, die auch von vielen Marktakteuren begrüßt wird.

Stefan Berger, Mitautor der Verordnung und bekannt für eine relativ kryptofreundliche Perspektive, jubelt – es sei ein Meilenstein für die ganze Krypto-Branche.

Anders sieht es sein Kollege von der Piratenpartei, Patrick Breyer. Die Verordnung verbiete, beklagt er, „anonyme Zahlungen und Spenden in digitalen Währungen total und ab dem ersten Euro.“ Damit höhle es das Recht des EU-Bürgers auf finanzielle Privatsphäre aus.

Auf Twitter erklärt RINO Wallet, eine Wallet für Monero, dass nun CoinJoin und andere Mixer verboten seien.

Ist dem so? Oder wird hier aus politischen Gründen etwas zu leichtfüßig interpretiert?

Wer legt die Travel Rule am strengsten aus?

In einer Pressemitteilung erklärte das Parlament im Juni vergangenen Jahres, dass die Verordnung sicherstelle „dass Krypto-Transfers immer nachverfolgt werden und verdächtige Transaktionen blockiert werden können.“

Das Gesetz legt die Travel-Rule (Reiseregel) der Financial Action Taskforce (FATF) auf Krypto-Transaktionen um: Jede elektronische Transaktion soll von Informationen über Sender und Empfänger begleitet werden, wenn sie von diesem zu jenem „reist“. Verantwortlich für die Umsetzung sind die sogenannten VASPs, die „Virtual Asset Service Provider“, welche im Slang der EU zu CASPs werden, „Crypto Asset Service Provider“.

Über die Schwierigkeiten der Umsetzung der Travel Rule, sowie die Konsequenzen für die private Schlüsselverwahrung, haben wir schon oft geschrieben.

Das Europäische Parlament rühmt sich nun des Verdienstes, die weltweit vermutlich strengste Interpretation der Travel Rule durchgesetzt zu haben. Da „Transaktionen mit Krypto Assets einfach bestehende Schwellen umgehen können“, haben die Verhandlungsführer des Parlaments dafür gesorgt, dass es keine Schwellenwerte mehr gibt, wie sie im ursprünglichen Gesetzesentwurf der Kommission vorgeschlagen wurden, sondern die Travel-Rule ab dem ersten Cent greift.

Immerhin sollen persönliche Daten wie Name oder physische Adresse auf Wunsch nicht gesendet werden, wenn es keine Garantie gibt, dass der Empfänger die Privatsphäre wahren kann. Dies könnte ein Ansatz sein, um sich gegen die Verordnung zu wehren und ihre effektive Einführung hinaus zu zögern.

Wenn ein CASP nun im Auftrag seiner Kunden Kryptowerte erhält, hat er sicherzustellen, dass die eingehenden Werte weder mit Geldwäsche oder Terrorfinanzierung in Verbindung stehen noch Sanktionen verletzen. Laut einer genaueren Erklärung des Parlaments müssen die Dienstleister Maßnahmen ergreifen, um verdächtige Transfers zu erkennen, „genauer gesagt, jede Verbindung mit illegalen Aktivitäten, darunter Betrug, Erpressung, Ransomware oder Darknet-Marktplätzen,“ oder – und nun wird es heikel – „ob die Krypto-Assets durch Mixer oder Tumbler oder andere Anonymisierungsverfahren gegangen sind.“ Dies sei besonders wichtig, „wenn man mit Transfers zu tun hat, die von unhosted Wallets ausgehen oder von Dienstleistern außerhalb der EU.“

CASPs, die diesen Regeln nicht folgen, innerhalb aber wohl vor allem außerhalb der EU, werden in einem Register der Europäischen Banken Aufsicht (EBA) gelistet. Sie gelten als illegale oder Hochrisikoplattformen, und Dienstleistern in der EU ist es verboten, mit ihnen Handel treiben.

Kompliziert wird es, wenn „unhosted Wallets“, also Wallets, bei denen der User die Schlüssel kontrolliert, im Spiel sind. Sobald ein Dienstleister mehr als 1.000 Euro von einer solchen Wallet empfängt oder an sie sendet, hat er zu verifizieren, ob die Wallet tatsächlich dem Kunden gehört, und ob sie in verdächtige Aktivitäten verwickelt ist, wie eben Mixer. Privacycoins wie Monero dürften angesichts dieser Regeln einen schweren Stand auf Börsen in der EU haben.

Private Transaktionen, von User zu User, selbst für den Handel von Bitcoins, sind von der Regel nicht betroffen.

Kein Verbot, aber doch ein Einschnitt

Fassen wir an der Stelle zusammen: Das Transfers-of-Funds-Gesetz verbietet keine anonymen Transaktionen. Sowohl Breyer als auch das Rino Wallet dramatisieren hier ein wenig.

Man bricht kein Gesetz, wenn man seine Bitcoins durch einen Mixer jagt. Man bricht auch kein Gesetz, wenn man sie danach bei einer Börse einzahlt und gegen Euro wechselt. Ärger könnte man dennoch bekommen, da die Anonymisierung vermutlich einen Verdachtshinweis konstituiert, dem die Börse nachgehen muss. Sie wird also genauer hinschauen, wird eventuell einfache oder schwierige Fragen stellen, die Coins vorübergehend einfrieren oder eine Meldung beim Zoll einreichen.

Der Pirat Patrick Breyer übertreibt zwar, wenn er meint, anonyme Zahlungen werden total verboten. Dennoch kann und wird die neue Regel den Umgang mit Kryptowährungen in der EU erheblich verändern.

Die Regel habe, so Breyer, keine „nennenswerten Auswirkungen auf die Kriminalität“. Die Polizei und Justiz ermittle schon heute erfolgreich mithilfe der Blockchain-Analyse. Betrachtet man die vielen, beinah wöchentlich vermeldeten Erfolge der Polizei gegen Cyberkriminelle, dürfte dies zutreffen. Nun aber werden, so Breyer, „gesetzestreue Bürger ihrer finanziellen Freiheit“ beraubt und unter „Generalverdacht“ gestellt.

Das erklärte Ziel, Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen, fährt der Pirat fort, sei „für Einige nur ein Vorwand“, um private Ausgaben besser zu kontrollieren und „dann schrittweise auch das Bargeld abzuschaffen.“ Damit begibt sich der Politiker meiner Meinung nach ein Stück zu weit auf das rutschige Terrain der Verschwörungstheorien.

Etwas weniger raunend argumentiert sein tschechischer Kollege Mikulas Peksa, indem er feststellt, dass die nun beschlossene Regulierung „auf der falschen Prämisse beruht, Kryptowährungen wie Bankguthaben zu behandeln.“ Tatsächlich macht nämlich der essenzielle Unterschied zwischen Banken und Bitcoin – die Option, die Schlüssel selbst zu verwahren – die Travel-Rule für alle Beteiligten zu einem fürchterlichen Kopfzerbrechen.

Peksa meint vielmehr, dass Kryptowährungen die „Rolle des digitalen Bargelds“ erfüllen sollen. Denn „auch und gerade in einer digitalen Welt brauchen wir ein Medium für anonyme Transaktionen, um unsere Grundfreiheiten zu schützen, die unsere Privatsphäre und Freiheit erst ermöglichen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

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13 Kommentare zu Neues EU-Gesetz: Sind anonyme Krypto-Transaktionen nun verboten?

  1. Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

    • Exil-Hexikaner // 27. April 2023 um 23:40 // Antworten

      Das ist auch ganz wichtig zu wissen? Warum wurde in diesem Artikel nichts dazu geschrieben?

      Soweit ich weiß, tritt das Gesetz nächstes Jahr in Kraft. Laut Blocktrainer.de jedenfalls.

      • Es ist ein EU Kommissions Beschluss, nationale Gesetzgebungen werden ihm weitestgehend folgen, meine Glaskugel schätzt 2-5 Jahre.

  2. Wer solche Gesetze schreibt, bettelt nachgeradezu darum, dass diese ignoriert werden.

  3. Exil-Hexikaner // 27. April 2023 um 23:48 // Antworten

    Fallen dezentrale Börsen wie Uniswap unter Handel zwischen Privatpersonen? Wie werden zentrale Handelsplattformen damit umgehen, wenn Token aus solchen Quellen überwiesen werden? Wird damit ähnlich kritisch umgegangen werden, wie mit gemixten Coins? Werden Händler überhaupt noch Bock haben, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren?

    Für mich sieht es wieder danach aus, dass Fortschritt woanders stattfindet, nicht in der EU.

  4. Die EU ist ein fürchterliches Konstrukt, Idioten MEPs wie ein Berger, der sich auf Twitter damit als innovativ darstellen will, indem er ein Bitcoin Icon in der Photo App seines iPhones in die Kamera halten, demokratisch nie legitimiert waren, sind unerträglich.

    Es gibt ja immerhin ein Anhörungsverfahren bei Vorschlägen, Einreichungen werden von besagten Idioten MEPs aber konsequent ignoriert. So waren die Monero Chaoten afaik die einzigen I’m Gesamten Krypobereich, die einen offiziellen Kommentar eingereicht haben.
    https://github.com/monero-policy/monero-policy.github.io/blob/master/assets/pdfs/Monero_Policy_Working_Group-Response_to_MiCA_Proposal.pdf

    Wurde erwartungsgemäß ignoriert und sogar noch nachgeschärft von den fürstlich vergüteten innovativen Idioten MEPs.

    Wo ist der Rest? Wo sind wirtschaftliche Akteure wie Börsen und sonstige Dienstleister, ja auch Bitcoin.de? Betrifft Euch doch direkt, wie geht Ihr in Zukunft mit unhosted Wallets um, wenn das in Deutschland ins Gesetz umgesetzt wird? Auf die Brummmm, bruuuuuummmmmmm Partei würde ich nicht hoffen, es würde mich nichtmal verwundern, wenn wir konkrete Vorgaben zur Travel Rule sähen, etwa mindestens 10 Transaktionen zurück, mindestens aber 3 Jahre, falls die zehn Hops sehr „frisch“ sind.

    @NN
    Muss jetzt jeweils in nationales Gesetz übertragen werden, das dauert zum Glück. Ich würde mich aus dem Fenster lehnen, aber vor 2025 eher nicht, wahrscheinlicher ist sogar 2026/27. Es sei denn, der Buschmann will sich endlich mal genauso öffentlichkeitswirksam blamieren profilieren wie Idioten Kollegen Lindner & Wissing.

    @Gregg
    Wir brauchen dafür umso mehr Adoption! Wenn (fast) jeder mit Krypto bezahlt, kann man es praktisch nicht mehr verfolgen, siehe Cannabis. Bis auf Bayern muss man sich damit selbst in der Öffentlichkeit seit Jahren nicht mehr verstecken, zu Recht. Sage ich als Nichtraucher und Nichtkiffer. In der Öffentlichkeit sollte beides auf bestimmte Zonen eingeschränkt werden, um nicht alle zu zwingen, mitzumachen, aber anderes Thema…

    • Meine Fähigkeiten stehen in der Wirtschaftskette leider gaaaaanz weit hinten – Ich kann lediglich als Kunde auftreten 🙁 . Bevor ich zum Beispiel VW bzw. deren Zulieferer überzeuge, mich in Monero zu bezahlen, wird die EU noch eine transparente Demokratie ohne Korruption.. ähhh.. Spendengelder.

  5. Das neue Transfer of Funds-Gesetz der EU ist keine EU-Richtlinie (die erst noch vom Bundestag in deutsches Recht umzusetzen wäre), sondern eine EU-Verordnung, die ohne Zutun der nationalen Parlamente überall in der EU gilt. Sie tritt zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Diese Veröffentlichung wird im nächsten Monat geschehen. Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass das Gesetz dann sofort angewendet werden wird, sondern es wird eine 18-monatige Übergangsfrist geben, bis die Vorschriften auch tatsächlich angewendet werden. Dies wird dann ab Januar 2025 der Fall sein. Ab Januar 2025 wird sich die Kryptobörse Bitcoin.de also an die Vorschriften des Transfer of Funds-Gesetzes halten müssen. In der Praxis könnte dies sogar schon vorher geschehen, denn in einigen Ländern wurde die Travel Rule bereits umgesetzt, und in Großbritannien wird dies ab September 2023 soweit sein. Deshalb werden viele Kryptobörsen wohl aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit schon früher als gesetzlich nötig die Vorschriften umsetzen.

    • Paul Janowitz // 6. Mai 2023 um 19:54 // Antworten

      Vielen Dank für die erneute Aufklärung, unterstreicht ja nur noch mein Argument der perfekten Transparenz der EU… Und nein, ich bin kein Schwurbler, aber ich habe etwas gegen Willkür, die noch nichtmal klar nachvollziehbaren demokratischen Prozessen unterliegt.

  6. Update zum geplanten EU-VERMÖGENSREGISTER

    Die libertäre Kultfamilie Janowitz wird im Laufe der nächsten Jahre völlig gläsern werden – man muss kein Hellseher sein, um diese Prognose zu wagen. Bereits im Jahre 2021(?) hatte Christoph hier über das geplante EU-Vermögensregister geschrieben, doch damals war das nur ein mögliches Projekt der EU-Kommission, die zunächst eine Unternehmensberatung mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt hatte. Inzwischen sind wir schon zeitlich ein ganzes Stück weiter, und das EU-Parlament hat in erster Lesung den Entwurf eines entsprechenden EU-Gesetzes gebilligt. Man muss nun in die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat eintreten, wobei man davon ausgehen kann, dass Finanzminister Christian Lindner und seine Kollegen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten das ebenfalls gut finden werden.

    Es geht darum, ein digitales Vermögensregister für alle EU-Bürger und Unternehmen einzurichten. Dies soll sämtliche Vermögenswerte umfassen, also Aktien, Immobilien, Motoryachten, Goldbarren und natürlich Kryptos usw. Vordergründig soll es natürlich darum gehen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Man sollte aber nicht vergessen, dass der Internationale Währungsfonds bereits vor Jahren empfohlen hatte, eine einmalige Vermögensabgabe in Höhe von 10% für alle Bürger weltweit auf sämtliche Vermögenswerte einzuführen, um die klammen Staaten vor der Pleite zu bewahren. Interessant ist auch, dass Journalisten, die ein berechtigtes Interesse geltend machen können, ebenfalls Einblick in das Vermögensregister erhalten sollen.

    Bis das Vorhaben umgesetzt ist, wird es noch etwas dauern (2025?), weil erst noch die nötige EU-Bürokratie dafür geschaffen werden muss. Eine neue Geldwäschebehörde namens AMLA soll gegründet werden, und dazu 27 FIUs, jeweils eine Schnüffelbehörde in jedem EU-Staat. Für die AMLA hat sich Frankfurt beworben. Diese Behörden bekommen weitreichende Rechte, z.B. Hausdurchsuchungen und Blockieren von Banküberweisungen oder Einfrieren von Konten.

    Wer sich diesem Orwellstaat entziehen will, überlegt vielleicht schon, sein Vermögen einfach zu verschweigen. Aber ist es wirklich eine gute Idee, wenn jemand seine Goldmünzen und den Recovery Seed für die Moneros unter dem Sofa versteckt? Ich glaube nicht. Das stellt eine Straftat dar, die auch entsprechend verfolgt werden wird. Und das größte Problem dabei wäre: Wie bekommt man die Goldmünzen und die Moneros später wieder legal in den Wirtschaftskreislauf, wenn das Vermögen seinerzeit verschwiegen wurde? Ich befürchte, die einzige echte Alternative wäre es auszuwandern.

    • Danke für den Kommentar.. dieses absurde Vorhaben der EU war mir nicht bekannt. Es ist wirklich traurig, aber es das „Auswandern“ kristallisiert sich wohl immer weiter als einzig verbleibende Option heraus..

  7. Exil-Hexikaner // 18. Juni 2023 um 20:42 // Antworten

    Verstehe ich richtig, dass man als Käufer von Kryptowährungen als Kunde eigentlich keine KYC-Maßnahmen zu erwarten hat? Dann wäre das Betreiben von KYC-losen Bitcoin-ATMs eigentlich kein Problem, falls an den Kunden Kryptowährungen nur verkauft und nicht von ihm/ihr abgekauft werden (Vielleicht war es genau das Problem, warum vor ein paar Jahren Coinfellows und Shitcoins.club aus der BRD rausgeekelt wurden, angeblich hat der Betreiber von Spot9 dazu beigetragen). Eventuell hätte man als Käufer dann das „breaked into the prison“-Problem, aber vielleicht lässt sich das auch Schritt für Schritt lösen.

    P.S.: Wie wäre es denn mit einem Artikel, der sich wieder mit Krypto-ATMs beschäftigt? Nur so als Bestandsaufnahme? 😉

    • Soweit ich weiß ist es nicht erlaubt, Kryptowährungen gewerblich ohne KYC zu verkaufen. Daher auch die harten Auflagen von ATMs. Bisher hat sich das Thema in Dtl leider weitgehend als Rohrkrepierer erwiesen, aber du hast recht, es würde sich lohnen, da mal wieder nachzuhaken. Danke dafür!

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