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Für Gehälter und Honorare ist der Bitcoin ebenso erlaubt wie eine Überraschungseifigur. Allerdings straft ihn der Gesetzgeber in Deutschland auch mit demselben Nachteil ab. Bild: "Komischer Briefpinguin - aus dem Überraschungsei gepellt" von Christian Spannagel via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

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