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EU möchte anonyme Kryptozahlungen auf 1.000 Euro begrenzen

Gelbe Luftballons vor blauem Himmel: Irland feierte den EU-Beitritt. Bild von William Murphy via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die EU beschließt wieder Gesetze, die auch Kryptowährungen betreffen. So soll der Betrag, den man an anonyme Wallets senden darf, drastisch begrenzt werden. Aber auch DeFis und DAOs sollen künftig strenger reguliert werden.

Das Europäische Parlament hat einem Bündel von Gesetzesvorschlägen zugestimmt, die die ohnehin schon strengen Regeln zu Kryptowährungen weiter verschärfen.

Das Bündel besteht aus drei Gesetzesvorschlägen. Diese widmen sich der Geldwäsche in einem weiteren Sinne. Sie enthalten etwa Bestimmungen zur EU-weiten Harmonisierung von Regeln, zur Aggregierung und Sammlung relevanter Informationen oder zum Aufbau von Financial Intelligence Units (FIU), wie sie bereits beim Zoll in Augsburg ansässig ist. Diese Gesetze drohen, die ohnehin schon überforderten Behörden noch weiter zu belasten und den finanziellen Datenschutz weiter auszuhöhlen.

Relevant für uns sind vor allem die Obergrenzen, die für bestimmte Zahlungsformen europaweit gelten sollen. So sollen etwa Bargeldzahlungen auf 7.000 Euro beschränkt werden. Das ist für Deutschland eine Verschärfung, da es hier keine harten Grenzen auf Barzahlungen gibt. Lediglich ab 10.000 Euro müssen die beteiligten Parteien identifiziert werden. In anderen europäischen Ländern, etwa Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich gelten bereits heute sehr viel restriktivere Gesetze, die Barzahlungen auf Beträge von 2.500, 1.000 oder gar 500 Euro (Griechenland) begrenzen.

Übel stößt jedoch auf, wie der Gesetzesvorschlag diese Restriktionen eskaliert, sobald es um Kryptowährungen geht: „Transfers von Krypto-Assets, bei denen der Empfänger nicht identifiziert werden kann“ sollen auf 1.000 Euro begrenzt werden. Wenn ihr von einer Börse auf eine private Wallet auszahlt, die ihr nicht als eure eigene identifiziert, greift diese Grenze; sie greift wenn ihr privat Geld versendet oder euch mit Kryptowährungen bezahlt. Und so weiter. Kryptowährungen werden systematisch schlechter behandelt als Bargeld.

Da bei anonymen P2P-Zahlungen per Definition nicht bekannt ist, wer beteiligt ist, dürfte das Gesetz eine gewaltige Menge Papierstraftaten erschaffen, die in der Praxis nicht zu verfolgen sind. Ein relevanter Effekt dürfte vor allem darin liegen, dass Dienstleister entsprechende Zahlungen blockieren oder melden werden.

Unternehmen, die mit Kryptowährungen arbeiten, dürfen nach dem Gesetz zudem keine anonymen Wallets anbieten. Dies sollte aber in der EU nichts neues sein, da die üblichen KYC/AML-Regeln längst für Kryptoverwahrer gelten. Unschön könnte hier höchstens eine Ausdehnung auf Wallet-Entwickler oder die Hersteller von Hardware-Wallets werden, doch dafür gibt es bisher keine Hinweise.

Daneben plant die EU derzeit eine weiterführende Anti-Geldwäsche-Regulierung, welche auch DAOs und DeFis adressiert. Die geltenden Regeln sollen auch für diese gelten, wenn sie wie ein Krypto-Dienstleister agieren und es identifizierbare natürliche oder juristische Personen gibt, die man zur Verantwortung ziehen kann. Die EU folgt damit dem Weg der USA, wo in einem ersten Gerichtsverfahren die Besitzer von Governance-Token einer DAO zur Haftung gezogen werden.

Allerdings scheint das Gesetz anzuerkennen, dass es mögliche Konfigurationen von DAOs und DeFis gibt, in denen bei völliger Dezentralisierung niemand existiert, der verantwortlich gemacht werden kann. Diese sollen daher auch nicht reguliert werden. Dabei aber bleibt noch vieles im Vagen, etwa ab wann ein Teilnehmer einer DAO zum Mittelsmann wird – wenn er Liquiditätstoken hält? Wenn er Governance-Token besitzt? Und so weiter.

Während bei reinen, monetären Krypto-Transaktionen der Weg der Regulierung schon sehr klar ist, besteht bei den Themen DAO und DeFi noch reichlich Unklarheit. Hier immerhin hat die EU noch die Chance, sich als vergleichsweise innovationsfreundlich aufzustellen.

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