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Bundesministerium für Finanzen droht Deutschland zum Innovationsverlierer zu machen

Die neueste Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Umsatzbesteuerung von Bitcoins würde den aufstrebenden Markt der virtuellen Währungen in Deutschland massiv behindern. Die Folgen wären ein Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Partnern und den USA sowie ein gravierender Ansehensverlust des Industriestandorts unter internationalen IT-Fachkräften.

Mit großem Bedauern hat der Bundesverband Bitcoin e.V. die neueste Antwort des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Tim Ostermann (CDU) aus dem Wahlkreis der Bitcoin Deutschland AG zur Besteuerung von Umsätzen mit der virtuellen Währung Bitcoin zur Kenntnis genommen. Der Antwort zufolge ist das BMF der Ansicht, dass insbesondere der gewerbliche Verkauf von Bitcoins als „sonstige Leistung“ voll umsatzsteuerpflichtig sei.

Eine derartige Besteuerung würde dem selbstgesteckten Ziel der Bundesregierung zuwiderlaufen, den IT-Standort Deutschland auszubauen, indem sie eine der spannendsten Entwicklungen des Jahrzehntes ins Ausland verdrängt. Sie würde den jungen, aufstrebenden Markt der virtuellen Währungen und dezentraler Zahlungssysteme effektiv behindern, Deutschland als Industriestandort für junge IT-Unternehmen unattraktiv machen und Umsätze, Steuereinnahmen und Innovationen ins Ausland verdrängen.

Eine Umsatzbesteuerung des gewerblichen Verkaufs von Bitcoins würde Händler, Gastronomen und Online-Shops doppelt besteuern: Zunächst beim Verkauf der eigentlichen Waren und Dienstleistungen und dann erneut beim Verkauf der eingenommenen Bitcoins. Dies macht es für die beteiligten Unternehmen unattraktiv bis unmöglich, Bitcoins als Zahlungsmittel zu akzeptieren und benachteiligt den Bitcoin gegenüber anderen Formen von Privatgeld wie z.B. dem Chiemgauer.

Mit seiner Einschätzung befindet sich das BMF im Widerspruch zur Interpretation von gängigem EU-Recht durch europäische Partnerstaaten, die auf Grundlage der für alle EU-Mitgliedsländer verbindlichen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie darauf verzichten, eine Umsatzsteuer auf Bitcoins zu erheben. Etwa in Großbritannien wurde kürzlich verbindlich entschieden, dass bis zu einer Klärung auf EU-Ebene keine Umsatzbesteuerung von als Zahlungsmittel verwendeten Bitcoins erfolgen wird. Dieser Ansatz wurde von den dortigen Behörden vor allem mit dem Ziel gewählt, den jungen, vielversprechenden und rasant wachsenden Wirtschaftszweig um Bitcoin nicht unnötig zu belasten.

Es ergibt sich im europäischen Wettbewerb ein massiver Nachteil für deutsche Unternehmer, dem keinerlei gesellschaftliche Vorteile gegenüberstehen. Es sind noch nicht einmal Steuereinnahmen zu erwarten. Denn mit einer doppelten Umsatzbesteuerung müssen die Unternehmer in Deutschland lediglich darauf verzichten, selbst Bitcoins zu halten. Was bleibt ist die Möglichkeit, die Angebote von Zahlungsdienstleistern in sogenannten steuerlichen Drittländern wie den USA in Anspruch zu nehmen, die den Gegenwert der durch den Händler eingenommenen Bitcoin in Euro auszahlen. Dieses Verfahren ist allerdings umständlich und führt dazu, dass die Gewinne dieser Zahlungsdienstleister in Länder fließen, die sich weniger innovationsfeindlich als Deutschland positioniert haben. Damit droht, dass sich der Standort Deutschland unnötig zum Verlierer der fortlaufenden Innovation virtueller Währungen macht.

Der Bundesverband Bitcoin e.V. wird betroffene Unternehmen dabei unterstützen, auf europäischer Ebene für eine in Europa einheitliche und innovationsfreundliche Behandlung von Umsätzen mit Bitcoin als Zahlungsmittel zu streiten. Sollte es nicht gelingen, eine Entscheidung auf politische Ebene herbeizuführen, wird wohl wie so oft der Europäische Gerichtshof das letzte Wort haben und über die Anwendung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie entscheiden. Bis dahin vergeht jedoch wertvolle Zeit, in denen die Deutschen IT-Unternehmen gegenüber Unternehmen aus den EU-Partnerländern benachteiligt sind.

Das BMF ist in seinen Einschätzungen an die Gesetze gebunden. Es hat aber wie die britische Finanzbehörde einen Gestaltungsspielraum bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften und auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Bundesverband Bitcoin ruft die Bundesregierung auf, die aktuelle Positionierung zu überdenken. Das Zahlungssystem Bitcoin bietet nicht nur wirtschaftliche, sondern auch immense gesellschaftliche Vorteile. Während die anvisierte Regelung diese Vorteile zunichte machen würde, würde sie keinerlei Effekt darin haben, die potenziellen Risiken des Bitcoins, wie seiner Verwendung für kriminelle Zwecke, zu bekämpfen.

Dem Bundesverband Bitcoin ist bewusst, dass die Gesetzgebung auch zum Bitcoin noch nicht vollständig an die Herausforderungen des Internet-Zeitalters angepasst ist und dass Regulierungsbedarf besteht. Der Bundesverband Bitcoin e.V. fordert sowohl die Regierung als auch die Wirtschaft auf, an einer breiten gesellschaftlichen Debatte teilzunehmen, um gemeinsam einen sinnvollen Weg zu finden, mit virtuellen Währungen umzugehen. Eine einseitige Bekämpfung der legalen Verwendung des Bitcoin ohne Rücksicht auf das geltende EU-Recht ist jedoch der falsche Weg und wird einen internationalen Ansehensverlust des Industriestandortes Deutschland zur Folge haben.

 

Edit: Hier gibt es noch einen Kommentar dazu von Levin

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