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Bitcoin-Verkauf in Österreich ohne Lizenz erlaubt

Österreich ist so verdammt schön. Nun auch für Bitcoin-Fans. Bild: Prolesalpe Steiermark/Österreich, von Gerhard Haindl via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Es gibt hunderte von Gründen, Österreich zu lieben. Seit kurzem zählt dazu auch die Freiheit, Bitcoins per Automat oder Gutschein öffentlich zu verkaufen. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat auf Anfrage des Grazer Startups coinfinity gemeint, deren Gewerbe löse keine Aufsichtspflicht aus.

Coinfinity aus Graz betreibt in ihrem Büro einen Bitcoin-Automaten und beliefert 600 Trafiken (österreichisch für Kiosk) mit Bitcoinbons, was Gutscheine für Bitcoins sind. Das zweiköpfige Startup nennt sich selbst die „führende Bitcoin-Agentur“ Österreichs, was keine Kunst ist, da es außer Coinfinity keine weitere Bitcoin-Agentur in der Alpenrepublik gibt. Dennoch verdienen die Jungs Ruhm: Sie haben nicht nur als erste ein Bitcoinbon-Konzept umgesetzt, sondern über ihre Anwaltskanzlei Brandl & Talos ein gutes Stück mehr Rechtssicherheit für den Bitcoin-Markt in der ehemaligen Donaumonarchie geschaffen.

Die Anwälte hatten bei der FMA nachgefragt, ob die Geschäftsmodelle von coinfinity eine Erlaubnis benötigen. Die Antwort war, dass weder das Aufstellen von Bitcoin-Automaten noch der Vertrieb von Bitcoinbons eine Konzession benötige. Dass der Verkauf von Bitcoins an sich keine Erlaubnispflicht auslöst, bedeutet aber nicht, dass er das nicht kann. So könnte etwa der Betrieb einer Bitcoinbörse trotz allem eine Konzession erfordern.

Damit ist Österreich auf dem Weg zu einer liberalen Bitcoin-Gesetzgebung. In Deutschland, als Vergleich, wäre es undenkbar, dass Bitcoin-Automaten oder Bitcoinbons ohne Genehmigung aufgestellt bzw. verkauft werden. Hier gilt der Grundsatz, dass jedes Geschäftsmodell, das sich explizit um den Bitcoin dreht, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aufsichtspflichtig ist.

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