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EU-Anhörung zur Umsatzsteuer für Bitcoin-Börsen: Deutschlands Position nicht weiter überraschend

Ein schwedischer Bitcoin-Unternehmer hat die Frage, ob Bitcoin-Börsen Umsatzsteuern bezahlen müssen, bis vor den europäischen Gerichtshof gebracht. Dort gab es nun eine Anhörung, in der neben dem Unternehmer, der EU-Kommission und dem schwedischen Finanzministerium auch Vertreter Deutschlands vorgesprochen haben. Die haben neben der deutschen Gründlichkeit auch ein etwas fragwürdiges Rechtsempfinden demonstriert.

David Hedqvist verkauft über die Seite bitcoin.se Bitcoins gegen schwedische Kronen. Vor etwa einem Jahr hat er bei der schwedischen Finanzverwaltung Skatteverket angefragt, ob er für die von ihm eingenommenen Handelsgebühren eine Umsatzsteuer abführen muss. Da er eine Finanzdienstleistung erbringt, ging er davon aus, dass er es nicht müsste. Nachdem die Finanzverwaltung jedoch antwortete, er sei steuerpflichtig, kämpfte sich Hedqvist durch die Instanzen, bis der Fall schließlich vor dem Europäische Gerichtshof landete, der wohl ein Grundsatzurteil fällen wird.

An sich sollte die Sache klar sein: Der Bitcoin-Handel oder dessen Vermittlung sieht aus wie eine Finanzdienstleistung und wird reguliert wie eine Finanzdienstleistung. Also sollte er auch wie eine Finanzdienstleistung von der Umsatzsteuer befreit werden. In einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof konnten nun Hedqvist und die schwedische Steuerverwaltung ihre Positionen vortragen. Mit dabei waren auch Vertreter der europäischen Kommission sowie Deutschlands.

Auf seinem Blog berichtet Hedqvist über den Verlauf der Anhörung. Während die europäische Kommission eher auf Seiten von Hedqvist gestanden habe, sei Deutschland als aggressivster Widersacher aufgreteten.

Sie [die Deutschen] haben viel Zeit dafür verwendet, zu erklären, warum der Bitcoin kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Sie haben außerdem versucht, die Bedeutung des Bitcoin herunterzuspielen, in dem sie ihn ein „Nischenprodukt“ nannten und sagten, dass er keinen festen Geldwert habe, dass wir nicht erwarten sollten, dass er noch weiterwachse usw. Einiges davon war missverständlich oder einfach nur falsch – zum Beispiel haben sie Statistiken von 2012 zitiert.

Grundsätzlich versucht Deutschland jeden Abschnitt der Befreiung-Ordnung zu diskutieren und zu erklären, weshalb Bitcoin nicht hineinpasst, während die Europäische Kommission einen holistischeren Ansatz zeigt und bemerkt, dass Bitcoin seiner Natur nach selbstverständlich ein Mittel von Finanztransaktionen ist und daher eine Befreiung erhalten sollte.

Dass die EU für eine Umsatzsteuerbefreiung für den Bitcoin ist, gibt Hoffnung. Dass Deutschland die bestehenden Regeln Stück für Stück durcharbeitet, erklärt, weshalb der Bitcoin nicht hineinpasst, und sich weigert, hinter den Details das große Ganze zu sehen, war eigentlich zu erwarten. Dass die deutsche Partei jedoch darauf herumhackt, dass der Bitcoin ein „Nischenprodukt“ ist, entsetzt. Warum wird das überhaupt erwähnt? Welche Rolle spielt die Größe und Bedeutung einer Sache wenn es ums Gesetz geht? Gilt das Gesetz nicht für alle gleich? Soll es bedeuten, dass man einem Nischenprodukt die Rechte verweigern darf? Dass man auf etwas, weil es so klein und nischig ist, herumtrampeln und es zerstören darf?

Man kann nur hoffen, dass sich die EU in diesem Fall gegen Deutschland durchsetzt, wenn am 16. Juli die Ergebnisse zur Anhörung veröffentlicht werden.

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