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Europäische Zentralbank ermutigt EU-Kommission, Kryptowährungen streng zu regulieren …

Was kann schon schiefgehen? Mit der richtigen Regulierung kann die Bitcoin-Branche in er EU abheben.

… pocht aber darauf, dass im Zuge der Regulierung verhindert wird, virtuelle Währungen als Zahlungsmittel zu bewerben. Außerdem schlägt die Europäische Zentralbank (EZB) vor, dass virtuelle Währungen nicht länger Währungen genannt werden.

Mittlerweile dürfte niemand mehr bezweifeln, dass wir in Europa eine strengere Geldpolitik erleben werden. In einem seltsamen Mischmasch fließen Eurokrise und Terrorismus zusammen, um der Politik die Vorlage zu liefern, ihre Kontrolle auf die geldmäßigen Aktivitäten der Bürger zu verschärfen.

So hat die EU-Kommission vor kurzem beschlossen, ein zentrales Verzeichnis aller Bankkonten zu erstellen und virtuelle Währungen entsprechend der Anti-Geldwäsche-Bestimmungen zu regulieren. Da die geplante Regulierung neben Börsen auch Wallets betreffen wird, droht ein EU-weiter Kahlschlag in der Branche der virtuellen Währungen, die in Europa ohnehin relativ dünn aufgestellt ist.

Regulierungspläne der EU gehen möglicherweise nicht weit genug

Über derlei Folgen scheint sich die Europäische Zentralbank (EZB) jedoch nicht zu sorgen. In einer kürzlich veröffentlichten „Meinung“ zum Vorhaben der EU-Kommission schreibt die Finanzinstution, dass sie diese Pläne „wärmstens befürwortet“, da „Terroristen und andere kriminelle Gruppen gegenwärtig in der Lage sind, Geld durch Netzwerke virtueller Währungen zu versenden, indem sie die Transaktionen verbergen oder einen bestimmen Grad der Anonymität auf solchen Wechsel-Plattformen nutzen.“

Wie eine britische Studie gezeigt hat, spielen virtuelle Währungen bei Terrorfinanzierung und Geldwäsche so gut wie keine Rolle, während Banken und Bargeld für beide Bereiche weiterhin die tragenden Säulen sind. Ungeachtet dessen sieht die EZB in virtuellen Währungen „größere Risiken als in traditionellen Zahlungsmitteln.“ Der Grund ist, dass „die Transferbarkeit virtueller Währungen lediglich auf den Internet beruht und nur durch die Kapazität des der spezifischen virtuellen Währung unterliegenden Netzwerkes von Computern beschränkt wird.“

Wenn die EZB überhaupt etwas an den Plänen der EU-Kommission, sowohl Börsen als auch Wallets zu regulieren, auszusetzen hat, dann, dass diese nicht weit genug gehen. „Digitale Währungen müssen nicht zwingenderweise gegen legale Währungen getauscht werden. Sie können genutzt werden, um Güter und Dienstleistungen zu kaufen, ohne dass dabei ein Austausch in eine legale Währung oder das Nutzen eines Wallet-Providers notwendig ist. Solche Transaktionen würden durch keine der vorgeschlagenen Kontrollmaßnahmen gedeckt und könnten eine Möglichkeit bieten, illegale Aktivitäten zu finanzieren.“

Einen Vorschlag, wie man solche Transaktionen aufhalten oder überwachen kann, bietet die EZB zwar nicht an. In Verbindung mit bislang noch unbestätigten Gerüchten, dass die EU ein Verzeichnis mit individuellen Bitcoin-Usern plane, darf diese Passage in der „Meinung“ der EZB jedoch Anlass geben, Schlimmes zu befürchten.

Nutzung von virtuellen Währung soll nicht beworben werden

Darüber hinaus erkennt die Zentralbank im Vorschlag der EU-Kommission eine unerwartete Gefahr. Zwar räumt sie ein, dass Kryptowährungen „möglicherweise das Potenzial haben können, die Effizienz, Reichweite und Auswahl von Zahlungsmitteln zu verbessern“, doch sie dringt darauf, dass die Rechtsorgane der EU „acht geben, nicht den Eindruck zu erwecken, die Nutzung von privat etablierten digitalen Währungen zu bewerben.“

Die Gründe, weshalb die EZB verhindern möchte, dass die Regulierung durch die EU zur Werbung für digitale Währungen mutiert, sind aufschlussreich. Nicht nur ist die Zentralbank prinzipiell gegen die Nutzung von Kryptowährungen, da diese kein von ihr herausgegebenes Zahlungsmittel sind, sondern sie sorgt sich auch um die Bürger: „Die EZB hat verschiedene Bedenken … eines davon ist die Volatilität von virtuellen Währungen, die typischerweise höher ist als bei von Zentralbanken herausgegebenem Geld … ein anderes ist, dass die Besitzer von virtuellen Währungen keine Garantie haben, dass sie ihr Geld in Zukunft gegen Güter und Dienstleistungen eintauschen können …“ Drittens kann die breitere Nutzung von virtuellen Währungen „im Prinzip die Kontrolle der Zentralbanken über die Geldmenge einschränken, was zu potenziellen Risiken der Preis-Stabilität führt, auch wenn dieses Risiko gegenwärtig noch sehr begrenzt ist.“

Digitale Währungen sollen nicht Währungen genannt werden

Am liebsten wäre es der EZB offenbar, wenn niemand virtuelle Währungen benutzen würde. Ein Anfang könnte es sein, damit aufzuhören, diese Dinger „Währung“ zu nennen. Die Zentralbank legt der Kommission daher nahe, ihre Definition von virtuellen Währungen zu überdenken. Denn „‚virtuelle Währungen‘ erfüllen aus Sicht der Union nicht die Qualitäten an eine Währung … der Euro ist die einzige Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.“ Konsequenterweise sollte man virtuelle Währungen daher spezifischer definieren, nämlich so, dass klarer zum Ausdruck kommt, dass sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Da virtuelle Währungen also faktisch keine Währungen sind, wäre es korrekter, sie als Tauschmittel denn wie die EU-Kommission als Zahlungsmittel einzuordnen.

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