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US-Finanzministerium schlägt 30-Prozent-Steuer auf Strom für Mining vor

Finanzministerium der USA, Bild von Florian Hirzinge via wikimedia. Lizenz: Creative Commons

Die Regierung Biden hat kürzlich ihren Budget-Plan für 2024 vorgestellt. Für Bitcoin-Miner steckt darin eine unangenehme Überraschung.

Für das fiskalische Jahr 2024, so eine Erklärung, schlage der Präsident Reformen vor, die die Einnahmen erhöhen und das Steuersystem verträglicher und effizienter machten. Ein sehr umfangreiches Dokument auf der Webseite des Finanzministeriums erläutert die Reformen.

Unter diesen stößt man auch auf eine geplante Steuerreform zum Mining – eine spezielle Steuer für den Energieverbrauch, der dem Mining digitaler Assets wie Bitcoin dient. Dies ist die erste Steuer, die speziell für Kryptowährungen geschaffen wird.

Denn die hohen Energiemengen, die ins Mining von digitalen Assets – vor allem Bitcoin – fließen, „haben negative Effekte auf die Umwelt und können Implikationen für die ökologische und soziale Gerechtigkeit nehmen, wenn die Energiepreise für diejenigen steigen, die sich ein Netz mit den Minern digitaler Assets teilen.“ Darüber hinaus könne das Mining „Unsicherheiten und Risiken für die lokale Energieversorgung“ hervorbringen, da Mining hochvariabel und hochmobil sei.

Eine Steuer auf den Energieverbrauch der Miner könne, erklärt das Dokument offenherzig, „die Mining-Aktivität reduzieren und damit auch ihren Einfluss auf die Umwelt.“ Daher wird vorgeschlagen, eine 30-prozentige Steuer auf Energie zu erheben, die für das Mining digitaler Assets verwendet wird.

Mining-Unternehmen müssen dem Vorschlag zufolge Bericht erstatten, wie viel Strom sie von welcher Herkunft zu welchem Preis erworben haben. Dies gilt auch für Unternehmen, die Rechenkapazitäten vermieten oder verleasen, und selbst dann, wenn Miner ihren Strom off-grid, also netzunabhängig beziehen, etwa durch die direkte Anbindung an ein Kraftwerk.

In Kraft treten soll die Reform am 31. Dezember 2023. Allerdings soll sie über eine Spanne von drei Jahren eingeführt werden, zuerst mit 10, dann mit 20 und schließlich mit 30 Prozent.

Daneben sieht die Reform vor, die „Wash Sale“-Regel auch für digitale Assets anzuwenden. Diese Regel verbietet es, einen Verlust für den Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren steuerlich geltend zu machen, wenn man diese nicht mehr als 30 Tage zuvor gekauft hat. Dieser Verkauf gilt als „Wash Sale“, der lediglich dafür getätigt wird, um Steuern zu sparen.

Diese Regel galt bisher nicht für digitale Assets, soll aber in Zukunft auch für diese gelten.

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