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US-Steuerservice IRS möchte dezentrale Börsen wie Uniswap in die Pflicht nehmen

Die diebische Elster. Der Name des Vogels wurde skurilerweise zum Namen der wichtigsten Software für die Steuererklärung. Bild von Dennis via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Mit einem Gesetzesentwurf plant der US-Steuerservice IRS, Krypto-Broker zu Gehilfen des Steuereinzugs zu machen. Wie bereits Banken oder Börsen. Doch eine unklare Definition weckt unschöne Befürchtungen – und regt den Widerstand der Branche an.

Wenn man traditionell spart oder investiert, bezahlt sich die Steuer für Erträge von selbst. Banken, Börsen und andere Broker sind verpflichtet, den Kunden über die anfallenden Steuern auf den Cent genau zu unterrichten; idealerweise führen sie diese gleich für ihn ab.

Diese Praxis plant der US-Steuerservice IRS nun auch auf den Krypto-Markt ausdehnen. Dies soll die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Steuerschulden, die sogenannte „Tax Gap“, etwas schließen. Diese summiert sich in den USA insgesamt auf geschätzt 15-18 Prozent der gesamten Steuerschuld; bei Kryptowährungen steht sie im Verdacht, deutlich höher zu liegen.

Der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs Ende August ging eine Warnung des Internationalen Währungsfonds (IWF) voraus, dass Krypto „signifikante Steuerprobleme“ verursachen könnte. Eine 20-prozentige Steuer auf Krypto-Gewinne hätte laut IWF im Boomjahr 2021 globale Steuereinnahmen von 100 Milliarden Dollar eingespielt. Die größte Schwierigkeit bei der Besteuerung von Krypto liege dabei nicht darin, Regeln zu beschließen – sondern diese umzusetzen. Ein großes Problem dabei stelle die Pseudonymität von Transaktionen dar.

Dem schlossen sich Anfang August einige krypto-kritische US-Senatoren an, darunter Elizabeth Warren und Bernie Sanders. Sie forderten mit einem offenen Brief den IRS dazu auf, die Steuerlücke für Kryptowährungen zu schließen, welche sie nach aktuellen Schätzungen mit 50 Milliarden Dollar beziffern. Solange die Möglichkeit bestände, „werden Steuervermeider und hilfsbereite Krypto-Intermediäre das System weiterhin ausnutzen.“ Man dürfe ihnen „diese Chance nicht länger geben.“

Ohnehin habe der IRS durch das Infrastrukturgesetz von 2021 das Mandat, betonen die Senatoren, die üblichen Verfahren der Steuereinholung auch auf die Krypto-Branche anzuwenden. Es werde Zeit, dies einzulösen.

Ab wann ist jemand ein Broker?

Mit einem fast 300-seitigen Gesetzesentwurf möchte der IRS nun dafür sorgen, dass Krypto-Gewinne in Zukunft konsequenter besteuert werden.

Im Kern geht es darum, dass das, was bei traditionellen Investments gilt, auch in Krypto gelten soll: Broker, die mit digitalen Assets wie Kryptowährungen arbeiten, sollen in normierten Berichten die Steuerverwaltung, aber auch die Kunden darüber informieren, ob eine Steuerschuld in welcher Höhe besteht.

Das klingt an sich fair. Investoren, die willig sind, ihre Steuern zu begleichen, werden dies sogar begrüßen, da es das bisher umständliche und zeitaufwändige Verfahren, die eigene Steuerschuld beim Krypto-Handel auszurechnen, erheblich abkürzt. Gerade bei Verlusten dürfte eine normierte Berichterstattung hilfreich sein, diese vor dem Finanzamt geltend zu machen.

Allerdings schießt das Gesetz auch über das Ziel hinaus. Der entscheidende Hebel ist die Frage, wer als „Broker“ zu verstehen ist.

Der Begriff des Brokers, erklärt der Entwurf, „umfasst einen Händler, eine Wechselbörse und jede andere Person, die regelmäßig als Mittelsmann auftritt.“ Jeder, der „einen Verkauf bewirkt“ oder „bei einem Verkauf als Agent auftritt“ ist per Definition ein Broker „wenn er üblicherweise Kenntnis von den Erlösen des Verkaufs hat.“

Im Kryptobereich wird zum Broker, „wer regelmäßig irgendeinen Service anbietet, der den Transfer von digitalen Assets im Auftrag anderer bewirkt“. Der Begriff meint explizit jeden, der mit seinem Service dazu beiträgt, einen Verkauf zu bewirken, sofern er nur „üblicherweise die Identität des Verkäufers kennen oder in einer Position steht, ihn kennen zu können, sowie über die Transaktion und die Erlöse informiert ist.“ Um zum Broker zu werden, reicht es, „die Fähigkeit“ zu haben, „den Betrieb einer Plattform so zu modifizieren, dass man Kundeninformationen erhält.“

Eine solche weite Definition ist offensichtlich heikel. Im traditionellen Finanzwesen operieren isolierte Akteure, bei denen die Zuständigkeit in so gut wie jedem Schritt klar ist. Bei Krypto hingegen handelt es sich um ein offenes System, in dem in jeder Aktion unzählige Akteure mitwirken können. Das macht es schwierig, zu bestimmen, wer kein Broker ist.

Der IRS ist sich dessen bewusst. Er erklärt, dass nach dem Entwurf „auch die Betreiber einiger Plattformen, die üblicherweise als dezentrale Börsen bezeichnet werden, in der Pflicht stehen werden, Kundeninformationen zu sammeln und Verkaufsinformationen zu berichten, wenn sie als Broker definiert werden.“ Auch nicht-treuhänderische Wallets, die ihren Usern Hilfe erlauben, Token zu kaufen oder zu wechseln, können als Broker gelten.

Noch nicht in Stein gemeisselt

Während die Branche weitgehend Verständnis dafür hat, dass die Pflichten klassischer Broker auch für Börsen und andere Krypto-Unternehmen gelten, hadert sie mit der Ausdehnung auf dezentrale Börsen. Dies würde nicht nur deren Geschäftsmodell torpedieren, sondern auch die Kernidee ruinieren, dass es einen unabhängigen Smart Contracts und viele Interfaces für diesen gibt.

Daher betont Coindesk, dass der Entwurf, „bisher eben nur das ist“ – ein Entwurf. Die Regierung nimmt bis zum 30. Oktober öffentliche Kommentare an und wird am 7. und 8. November die Meinung von Experten öffentlich konsultieren. Auch danach wird die Branche noch einige Monate lang Zeit haben, bei den Gesetzgebern für lockerere Regeln zu lobbyieren, bevor das Gesetz verabschiedet wird, um ab dem Steuerjahr 2025 in Kraft zu treten.

Die Details können sich also noch deutlich ändern. Klar ist aber, dass der Krypto-Branche damit die nächste Auseinandersetzung mit der Regierung bevorsteht.

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