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Was mit dem milliardenschweren sächsischen Bitcoin-Schatz nun passiert

Die deutsche Polizei verkauft derzeit offenbar Bitcoins, die sie von Movie2k beschlagnahmt hat. Aber darf sie das überhaupt? Und was passiert mit dem Geld? Wer erhält es – Sachsen, der Bund, die Polizei? Im Landtag wird der Schatz bereits zum Streitthema.

Auf den Wallets des Bundeskriminalamtes passiert derzeit einiges. Laut Arkham Intelligence liegen dort noch 44.692 Bitcoins – rund 2,6 Milliarden Euro – von den 50.000 Coins, die das LKA Sachsen von den Entwicklern von Movie2k beschlagnahmt hat. Dieser „Sachsenschatz“ springt munter zwischen den sieben Adressen des BKAs hin und her, landet auf einigen Börsen und fließt rätselhafterweise zum Teil wieder von dort zurück in die Wallets des BKA.

Nichtsdestoweniger ist der Bestand deutlich geschrumpft, weshalb man vermuten kann, dass rund 5.000 Coins verkauft wurden, was Pi mal Daumen etwa 300 Millionen Euro entspricht. Da das noch nicht mal zehn Prozent des Sachsenschatzes ausmacht, ist dies erst der Anfang.

Umso heißer brennt daher eine Frage auf der Zunge: Was passiert mit dem Geld? Wer versteigert den sächsischen Bitcoin-Schatz? Wohin gehen die Erlöse, wer profitiert davon? Inspiriert von YeOldDoc auf Twitter (heute X) haben wir uns diesen Fragen zugewandt.

Die Rechtslage: Das Geld fließt an den Freistaat

Zunächst einmal ist die Situation nicht ganz klar und die Behörden sträuben sich noch, ohne Not Auskünfte zu geben. Das Online-Magazin Golem hat vor kurzem beim BKA nachgefragt und dort gehört, dass die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen zuständig wäre. Diese verweigert jedoch jegliche Auskunft, weil das Verfahren noch läuft.

Die Rechtslage zum Umgang mit beschlagnahmten Gütern ist hingegen relativ überschaubar. Das MDR hat sie in einer FAQ kompatkt zusammengefasst: Wenn etwas in Sachsen beschlagnahmt wird, fallen die Erlöse – die sogenannte „Vermögensabschöpfung“ – dem allgemeinen Staatshaushalt des Freistaates Sachsen zu. Übersteigen die Güter einen Betrag von 500.000 Euro, gehen sie zu 52,5 Prozent – wohl maximal fünf Millionen Euro – an das Innenministerium und zu 22,5 Prozent an das Justizministerium. Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keinen festen Verwendungszweck für die Erlöse.

Zuständig für den Verkauf ist die sächsische Generalstaatsanwaltschaft. Das LKA und das BKA sind lediglich aus technischen Gründen in die Verwahrung eingebunden, haben aber keinerlei Entscheidungsbefugnis in der Sache. Wenn wir derzeit Transaktionen auf der Blockchain beobachten, dürfte das BKA sie nur auf Geheiß der Staatsanwaltschaft ausführen.

An sich darf das beschlagnahmte Vermögen aber erst dann veräußert und in den Haushalt überführt werden, wenn es ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gibt. In diesem Fall meint das vermutlich das Urteil gegen die Betreiber von Movie2k, das aber noch nicht gesprochen wurde. Möglicherweise wird dieses Urteil bedingen, dass ein Teil der Erlöse an die durch Movie2k geschädigte Filmindustrie fließt.

Es ist allerdings möglich, noch vor dem Urteil eine sogenannte „Notveräußerung“ nach §111p StPO einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft kann dies anordnen, wenn ein beschlagnahmter Gegenstand droht, rapide an Wert zu verlieren, was man bei volatilen Bitcoins wohl beanspruchen kann.

Anfragen im sächsischen Landtag

Ein wenig Aufhellung in die sächsische Innenperspektive geben Anfragen von Landtagsabgeordneten. Der sächsische Abgeordnete Mario Beger von der AfD erhielt am 21. Juni eine Antwort auf eine kleine Anfrage zum „Milliardenschatz von 50.000 Bitcoins.“

Die Antwort gibt die Rechtslage wieder, dass „vorläufig sichergestellte Vermögenswerte“ erst dann „zugunsten der Staatskasse verwertet werden“ können, „wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Einziehung“ getroffen wurde.

Alternativ können beschlagnahmte Güter aber „dann zugunsten der Staatskasse verwertet werden, wenn der Betroffene wirksam auf diese verzichtet hat.“ Zwar haben die Verdächtigen die Coins „freiwillig“ übertragen, doch dies dürfte kaum einem Verzicht entsprechen. Eventuell haben die Verdächtigten damit ein passables Blatt in der Hand, wenn sie mit einem „wirksamen Verzicht“ auf zumindest Teile des Vermögens Strafmilderung erhandeln können, und eventuell zeigt die Bewegung auf den Wallets, dass genau das geschehen ist.

Mehr kann und möchte die sächsische Regierung zu diesem Punkt nicht sagen, da das Verfahren noch läuft. Diese Antwort war vom 21. Juni. Wenige Tage später sind die Wallets des BKA zum Leben erweckt, es gab Transaktionen zu Börsen, was allgemein die Vermutung schürte, dass das BKA nun die Coins verkauft. Nach allem, was wir derzeit wissen, wäre dies nur im Rahmen einer Notveräußerung legal, um zu verhindern, dass die Verdächtigten Vermögen verlieren, wenn – falls – sie nach einen Gerichtsurteil ihr Eigentum zurückerhalten.

Möglicherweise aber testet das BKA lediglich den Transfer von den eigenen Wallets zu den Börsen, um bereit zu sein, wenn ein Urteil gefallen ist. Dies könnte auch die rätselhaften Rücküberweisungen von den Börsen erklären.

Auf den mutmaßlichen Verkauf reagierte am 25. Juni Marco Böhme von der Linken mit einer Anfrage an die sächsische Regierung. Er äußert den Verdacht, dass Teile des „Bitcoin-Sachsenschatzes“ schon verkauft wurden, fragt, wie viele Coins, wie viele noch verkaufen seien, und ob die Regierung damit rechnet, durch den Verkauf den Bitcoin-Preis einbrechen zu lassen?

Er fragt ferner, ob es bereits Ansprüche der Geschädigten gibt – etwa der Filmindustrie -, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche denkbar seien, ob geplant ist, diese zugunsten dem „Wohle der Allgemeinheit“ zu blocken, „angesichts des durch den Finanzministers mehrfach angekündigten Sparhaushaltes“? Schließlich fragt Böhme, ab wann mit dem Abschluss des Verfahren zu rechnen ist, und wer dann das vereinnahmte Geld erhalten wird „(Bund, Land, gemeinnützige Vereine, Stiftunge, etc.)“?

Die Regierung in Sachsen hat diese Anfrage, leider, noch nicht beantwortet. Wir wüssten es auch gerne.

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