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Die EU erschwert mit neuer Umsatzsteuer-Regelung den Verkauf digitaler Güter. Vor allem wenn Bitcoins akzeptiert werden.

EU Grunge Flag von Nicolas Raymond via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Eigentlich bin ich ein Riesenfan der EU. Aber die neue Regelung zur Umsatzsteuer macht vielen kleinen Online-Shops das Leben schwer. Nicht nur, aber vor allem, wenn sie auch Bitcoins als Zahlungsoption wählen.

Es könnte so einfach sein, digitale Güter sofort und weltweit zu verkaufen. Die Idee, das Internet könne zum Reich der Automaten werden, wo Besucher von Webseiten ein Stückchen Geld einwerfen und dann ein Stückchen Software bekommen, wird mit der neuen EU-Regel zur Umsatzsteuer jedoch wohl begraben. Laut einer seit Januar geltenden Vorschrift müssen Online-Shops, die digitale Güter vertreiben, die Umsatzsteuer an die Herkunftsländer des Käufers abführen – und damit natürlich nachweisen, wo die Käufer herkommen.

Ausgenommen von dieser Regel sind physische Güter sowie der B2B-Markt. Sie gilt demnach nur, wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen schreiben, für „elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen“. Warum auch immer der Download von Software, E-Books, Filmen, Streaming-Angeboten, Musik, Cloudspeicher, Webhosting, Online-Werbung und mehr derart benachteiligt wird, nicht aber alles andere, ist mir schleierhaft. Es gibt nicht mal einen Freibetrag.

Am ehesten dürfte ein Vorgehen der EU gegen US-amerikanische Unterehmen, die durch die günstigen Luxembourger Umsatzsteuersätze bislang eine Menge Geld gespart haben, hinter der Regelung stehen. Das wird nun unterbunden, und ganz nebenbei macht man google, apple, amazon oder netflix das Leben und Wirtschaften in der EU ein Stückchen schwieriger.

Am heftigsten betroffen sind jedoch kleine bis mittlere Unternehmen, die digitale Güter an sich weltweit verkaufen könnten. Sie haben nun zwei weitere bürokratische Pflichten, von denen eine für Bitcoin-Akzeptanzstellen verheerend sein könnte.

Den ersten Punkt können Kunden durch die Registrierung bei der MOSS deutlich vereinfachen, wodurch wohl eine Anmeldung bei jedem EU-Finanzministerium entfällt. Beim zweiten Punkt scheint künftig der Aufwand, um irgendetwas, was digital ist, in der EU zu verkaufen, gewaltig gestiegen zu sein. Insbesondere die Akzeptanz von Bitcoins, bei denen die Bezahlung ohne eine Angabe zur Herkunft des Zahlenden abläuft, scheint problematisch.

Coindesk zitiert einen Anwalt aus London, der meint, Zahlungen in Bitcoins anzunehmen könne nicht kompatibel zu der neuen Regelung sein. Ein Anwalt aus den Niederlanden meint dagegen, die Invoice-Adresse und die IP-Adresse könnten den Vorschriften Genüge tun, um die Herkunft des Zahlenden festzustellen.

Blöd nur, dass es eigentlich gar nicht erlaubt ist, IP-Adressen von Kunden zu speichern, weshalb es fraglich ist, wie man nun beweisen soll, woher der Kunde gekommen ist. Möglich, dass die neue Regelung kein substanzielles Hindernis ist, um Bitcoins zu akzeptieren. Leichter macht sie es allerdings garantiert nicht.

Dazu abschließend ein Zitat aus dem Blog eines deutschen IT-Unternehmens:

So wird die Idee eines einheitlichen Binnenmarktes ohne echte Not mit Füssen getreten. Für uns als Unternehmen, das seine Produkte auch ins Ausland vertreibt bedeutet dies, dass wir voraussichtlich den Vertrieb unserer Verschlüsselungslösungen an Privatkunden im EU Ausland einstellen werden. Der Rest der Welt darf weiter bei uns einkaufen – ein Treppenwitz der Umsatzsteuergeschichte!

 

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