Wie bereits berichtet, plant die EU-Kommission, die Bitcoin-Wirtschaft EU-weit zu regulieren. Besonders hart wird dies die bislang unregulierten Wallet-Provider treffen, die ebenso streng reguliert werden sollen wie die Börsen. Wir haben bei der EU nachgefragt, wie exakt dies zu verstehen ist und wen es trifft.
Dass die EU virtuelle Währungen nicht unreguliert lässt, war abzusehen. Im Zuge des Vorgehens gegen die Terrorfinanzierung – und nebenbei auch gegen Steuerhinterziehung – möchte die EU-Kommission nun bestimmte Unternehmen im Bereich der virtuellen Währungen unter die Vierte EU-Direktive gegen Geldwäsche unterstellen. Dies bedeutet, dass die so regulierten Firmen die Identität ihrer Kunden verifizieren, deren Zahlungsströme beobachten und es melden müssen, wenn ein Verdacht auf illegale Aktivitäten besteht.
Wenig überraschend ist, dass zu den betroffenen Unternehmen die Börsen und sämtliche Plattformen gehören, auf denen virtuelle Währungen gegen Fiat-Währungen oder andere virtuelle Währungen gehandelt werden. Diese Unternehmen setzen in der Regel schon lange Anti-Geldwäsche-Maßnahmen um; sie müssen diese allenfalls anpassen und erweitern, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden. Die große Überraschung des Vorschlags der Kommission war jedoch, dass auch “Betreiber von virtuellen Treuhand-Wallets” (virtual currency custodian wallet providers) reguliert werden sollen. Da es Teil von fast jedem Bitcoin-Unternehmen ist, etwas mit den Bitcoins zu Kunden zu machen, könnte dies zu einem Exodus der Bitcoin-Startups führen. Gleichzeitig ist nicht ganz klar, welche Unternehmen in diese Gruppe fallen.
Nach einer Korrespondenz mit einer Quelle in der EU ist es mir nun gelungen, diese noch etwas unklare Definition enger zu zurren und genauer zu beurteilen, welche Art von Unternehmen unter sie fällt oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass jeder, der im Auftrag von jemand anderem Bitcoins hält – auch teilweise – reguliert wird. Genauer:
- Wer wie blockchain.info keine privaten Schlüssel hält, fällt durch das Raster. Alle Arten von Online-Wallets, die die privaten Schlüssel vollständig aus einer Eingabe des Kundens generieren – sei es ein Passwort, eine URL oder eine Passphrase – werden nicht reguliert. Letzten Endes fordert die EU damit eine spezifische – und nicht die schlechteste – Art von Wallet.
- Wallets hingegen, bei denen wie bei Copay und GreenAddress der Betreiber einen Teil der Schlüssel im Auftrag der Kunden behält – also Multisig-Wallets – werden reguliert. Es wird spannend sein, zu sehen, wie BitPay als Betreiber von CoPay auf die Regulierung reagiert und ob GreenAddress ein Schlupfloch findet oder Malta, wo sie derzeit registriert sind, verlassen.
- Wenn eine Firma wie Ledger und Trezor lediglich die technische Infrastruktur für Wallets anbietet, aber nicht die privaten Schlüssel hält, wird sie nicht reguliert. Damit kann man insoweit aufatmen, als zwei der weltweit prominentesten europäischen Bitcoin-Firmen in der EU bleiben können.
- Auch Altcoin-Wallets sind betroffen, sofern sie private Schlüssel halten. Wallets, die wie Lisk die privaten Schlüssel aus der Eingabe einer Passphrase generieren, bleiben unreguliert. Hingegen dürften Wallets anderer Altcoins, etwa von Ethereum, Dash oder Monero, möglicherweise betroffen sein.
- Eine Schwellengröße ist nicht vorgesehen. Wenn also Dienstleister wie SatoshiPay – die ohnehin schon in London registriert sind – winzige Kundenguthaben speichern, um sie in einen Nanopayment-Payment-Channel zu nehmen, auch testweise, werden sie reguliert. Dasselbe gilt von Tipping-Anbietern wie ChangeTip und möglicherweise auch Modellen wie der neuen heißen Altcoin-Social-Plattform Steemit. Hier werden aber im Einzelfall die technischen Details entscheidend sein.
- Faucets hingegen sollen nicht reguliert werden, da die Bitcoins auf ihnen erst im Besitz des Kundens sind, wenn dieser sie auszahlt. Diese Argumentation lässt sich möglicherweise auch auf Modelle wie SearchTrade und Brave übertragen und – was am wichtigsten wäre: auf Mining-Pools.
Diese Aussagen basieren auf einer namentlich nicht genannten Quelle aus der EU. Sie können nicht bestätigt werden und sind als absolut unverbindlich anzusehen. Der Vorschlag der EU wird noch durch den üblichen legislatorischen Prozess gehen, während dem Änderungen durch das EU-Parlament oder den EU-Rat möglich sind.
Danach wird er wohl EU-Recht werden. Es ist aber durchaus denkbar, dass vor allem aufgrund der Grauzone zwischen „Bitcoins halten“ und „Bitcoins nicht halten“, die es so nur bei virtuellen Währungen gibt, noch einige Gerichtsprozesse folgen werden, bis endgültig geklärt ist, wen die Regulierung trifft oder nicht. Ebenso ist zu erwarten, dass die EU nachlegen wird, falls sich erweisen sollte, dass die genannten Vorgaben zuviele Wallet-Anbieter unreguliert lassen.

