Das deutsch-österreichische Forschungsprojekt BITCRIME empfiehlt den Regierungen, Bitcoins durch Sperrlisten zu regulieren. Die Koordinatorin des deutschen Teilprojekts, die Juristin Dr. Paulina Pesch, erklärt im Interview, weshalb.
Frau Pesch, in den vor kurzem veröffentlichten Handlungsempfehlungen schreiben Sie, dass nicht klar ist, in welchem Ausmaß Bitcoins für kriminelle Zwecke verwendet werden. Sollte man nicht erwarten, dass Sie, nach mehreren Jahren der Forschung, genau das wissen?
Es ist relativ schwer nachzuvollziehen, welche Transaktionen in der Bitcoin-Blockchain kriminellen Zwecke dienen. Wir haben einige Anhaltspunkte, wie etwa die Adressen, die bei Ransomware und anderen Erpressungen angegeben werden, oder die Adressen, auf die Bitcoins nach Börsen-Hacks gesendet werden. Bei BITCRIME haben wir versucht, solche Anhaltspunkte durch empirische Daten zu untermauern, indem wir etwa die Daten von Polizeidiensten ausgewertet oder eine Umfrage unter Nutzern gemacht haben. Dabei hat sich herauskristallisiert, bei welchen Straftaten Bitcoins eingesetzt werden: es ist insbesondere der Drogenhandel im Darknet und die Erpressung durch Ransomware. Die dabei erlangten Bitcoins sind dann typischerweise auch Gegenstand von Geldwäschedelikten.
Eines der Resultate von BITCRIME ist ein Rat, wie man Kryptowährungen regulieren sollte. Was sind für Sie die Ziele der Regulierung?
Regulierung sollte verhindern, dass die Nutzer dieser durchaus innovativen Kryptowährungen nicht in einem Raum operieren, in dem das Recht nicht durchgesetzt wird. Regulierung sollte legale Nutzer davor schützen, ein Opfer von Erpressung zu werden, gewaschene Bitcoins zu erhalten oder auf eine andere Art mit kriminellen Handlungen in Berührung zu kommen.
Ein Verbot von Kryptowährungen lehnen Sie ab. Warum?
Ein Totalverbot würde verhindern, dass man die innovativen Aspekte von solchen Systemen nutzt und ihr Potenzial wie direkte globale Transaktionen oder Smart Contracts verwirklicht. Es würde zudem hart und nicht verhältnismäßig in die Rechte von Nutzer eingreifen und uns direkt in eine Linie mit wenig demokratischen Staaten wie China stellen. International wäre dies wenig anschlussfähig. Wir streben eine innovationsfreundliche Regulierung an.
Eine freiwillige Selbstkontrolle durch den Markt streben Sie aber auch nicht an. Weshalb?
Es gibt Vorschläge zur freiwilligen Selbstkontrolle, worunter Ideen des Whitelistings fallen: dass sich die Nutzer bei Zertifizierungsstellen mit ihren Adressen verifizieren. Allerdings kann man damit nicht präventiv gegen Straftaten vorgehen, da beispielweise ein Erpresser sich nicht registrieren lassen wird, und sein Opfer nicht darauf achtet, ob der Erpresser auf einer Whitelist steht. Das Problem, wenn wir Adressen mit Identitäten verbinden, ist zudem, dass es wegen der Transparenz der Blockchain zu Privacy- Problemen führen kann. Informationen werden in Datenbanken gespeichert, ausgetauscht, und wenn man die Adressen zu Clustern verbindet, bekommt man einen Totaleinblick in die finanziellen Aktivitäten der Nutzer. Das Problem ist weniger, dass die Behörden das bekommen, sondern was passiert, wenn die Daten verloren gehen oder gestohlen werden. Dann haben wir ein extremes Problem. Diese totale Transparenz von Bitcoin haben viele Akteure nicht auf dem Schirm, weil sie meinen, Bitcoin wäre anonym.
Die EU plant derzeit, die herkömmliche Regularien zur Verhinderung von Geldwäsche auf Kryptowährungen zu übertragen. Weshalb sehen Sie auch das eher kritisch?
Die Gründe überlappen sich teilweise mit denen, die wir gegen ein Whitelisting haben. Die klassischen Geldwäscheregularien, die in Zukunft auch für Wallets und Börsen gelten sollen, könnte man mit den Stichworten Identifizieren, Überwachen und Melden beschreiben. Die Unternehmen müssen ihre Kunden kennen, sie müssen es melden, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt, und den Behörden dann die Informationen zu Transaktionen zukommen lassen. Wir kritisieren das zum einen, weil es nicht effektiv hilft, Kriminalität präventiv zu verhindern. Zum anderen fürchten wir auch hier, dass es den Datenschutz verletzt. Man kann die klassischen Verdachtsmomente der Geldwäsche nicht so einfach auf Bitcoin übertragen. Banken melden es beispielsweise, wenn ein Kunde viele Konten nutzt; bei Bitcoin ist das ja Standard und auch zu empfehlen, eben wegen der totalen Transparenz der Blockchain. Ein weiteres Problem ist, dass sich die Kriminellen vermutlich nicht bei regulierten Börsen registrieren lassen werden, weshalb eine solche Regulierung zwar den anständigen Usern schadet, aber die Kriminellen weitgehend unberührt lässt.
Der Ansatz, den Sie vorschlagen, sind Transaktionssperrlisten. Was spricht dafür?
Die Ideen ist es, die Transaktionen, die in Zusammenhang mit Straftaten stehen, etwa bei der Bezahlung einer digitalen Erpressung, in einer Liste zu markieren und es Intermediären wie Börsen oder Wallets grundsätzlich zu verbieten, Bitcoins aus Transaktionen anzunehmen, die auf dieser Liste stehen. So können wir zudem diese schmutzigen Bitcoins durch die ganze Blockchain verfolgen. Dies ist eine effektive Regulierung, die die Grundrechte am wenigsten belastet.
Müssen sich auch individuelle Nutzer an eine solche Blacklist halten?
Es ist in ihrem Interesse. Wenn ein Nutzer Bitcoins bekommt, die auf einer Sperrliste stehen, kann er sie ja nicht auf Börsen verkaufen. Natürlich kann man nicht verhindern, dass einem solche Bitcoins zugeschickt werden, aber als Händler beispielsweise sollte man in dem Fall keine Ware verschicken. Anders als bei dem Geld auf einer Bank, bei dem gleich das gesamte Konto eingefroren wird, vermischen sich die Transaktionsinputs innerhalb von Bitcoin-Wallets nicht, weshalb es möglich ist, dass der eine Input auf einer Adresse auf der Sperrliste steht, aber der andere nicht. Die User müssen dann natürlich verhindern, dass sich diese Inputs in einer Transaktion vermischen. Wenn eine solche Sperrliste international eingeführt wird – und nur so ergibt sie Sinn – wird sie auch in Wallets integriert werden, um zu verhindern, dass die User saubere und schmutzige Coins vermischen. In BITCRIME wurde erarbeitet, wie das technisch aussehen könnte..
Würden diese Sperrlisten auf für andere Kryptowährungen greifen, die wie Monero ein höheres Maß an Anonymität bieten?
Wir haben uns in BITCRIME auf Kryptowährungen wir Bitcoin konzentriert und Alternativen wie Monero noch nicht erforscht. Manchmal werden wir gewarnt, dass es zu einem Verdrängungseffekt kommen kann, dass also kriminelle Nutzer auf Monero oder andere Alternativen wie Zcash einsteigen. Wir antworten darauf, dass uns das recht ist, weil sich damit legale und illegale Systeme trennen – ein typisches Ziel der Geldwäschebekämpfung. Aber das haben wir noch nicht ausreichend erforscht, weshalb ich dazu nicht mehr sagen kann.
Ok. Wie verhält sich eine Sperrliste, wenn man Mixer benutzt, um seine Bitcoins zu verschleiern, oder sie zur Anonymisierung in andere Kryptowährungen, wie etwa Monero, wechselt und zurückwechselt?
Wenn man an Mixer denkt, wäre es eine spieltheoretische Konsequenz aus der Sperrliste, dass nur noch Coins gemixt werden, die gelistet sind. Legale User würden das ja nicht mehr machen, weil sie damit riskieren, dass sie am Ende mit Coins dastehen, die selbst gelistet sind und von Börsen nicht mehr angenommen werden. Wenn ein Anonymisierungstool wie ein Mixer von keinen Kriminellen benutzt wird, ist es an sich egal, aber die Frage ist, ob der User das weiß. Anders als es die Geldwäscheregulierung der EU besagt, stellt für uns die Nutzung von Anonymisierungstools allein noch keinen Hinweis auf Geldwäsche dar. Das Austrocknen von Mixern steht aber im Einklang mit den im Rahmen der Global conference on countering money laundering and digital currencies erarbeiteten Regulierungsgrundsätzen.
Wenn wir uns den Wechsel in anonyme Altcoins vorstellen, könnte ein präventiver Effekt von Sperrlisten zum Tragen kommen. Denn der schmutzige Bitcoin, den man wechselt, der ist ja immer noch schmutzig, und es muss jemanden geben, der ihn annimmt. Im besten Fall nervt es, im schlechtesten wird man selbst zum Ziel der Strafverfolgung. Unsere Idee ist es, dass, wenn man eine internationale Sperrliste führt, ein schmutziger Bitcoin weniger wert ist als ein sauberer.

