In Zukunft sollen Kryptowährungen in der EU durch MiCA und TFR reguliert werden. Was sagen diese Verordnungen zu Methoden, die die Privatsphäre schützen, wenn man Kryptowährungen benutzt? Werden Privacycoins und Mixer noch erlaubt sein?
Derzeit ist die Europäische Union ein heterogener Rechtsraum. Die Gesetze und Regeln zu Kryptowährungen sind ähnlich, aber nicht identisch. Es exisierten teils immense Unterschiede zwischen den Ländern, beispielsweise zwischen Österreich und Deutschland, Frankreich und Spanien, Dänemark und Polen, und diese Unterschiede legen allen Unternehmen, die europaweit mit Krypto arbeiten wollen, allerhand Steine und Stolperfallen in den Weg.
In Zukunft soll sich dies ändern. Zwei Regelwerke sollen die Juristik und Regulierung zu Kryptowährungen und Token EU-weit vereinheitlichen: Markets in Crypto-Assets (MiCA) und Transfer or Funds Regulation (TFR). Dieses Einstampfen von Unterschieden soll einen gemeinsamen Markt schaffen.
Inhaltlich werden die Verordnungen einen massiven Einfluss darauf haben, wie wir als User Kryptowährungen benutzen und wie Unternehmen mit ihnen arbeiten können. Ein Teil von ihnen betrifft auch den Themenbereich Privatsphäre und Anonymität, und darum soll es hier gehen: Was bedeutet die künftige Regulierung der EU für euren Datenschutz?
Die Travel-Rule
Die Basis von TFR ist die Travel-Rule der FATF. Darüber haben wir schon oft geschrieben. Kurz gesagt verpflichtet sie Dienstleister wie Börsen dazu, jedem elektronischem Transfer Informationen über die Identität von Sender und Empfänger beizulegen. Das wird aufwändig, greift in die Privatsphäre ein und schafft einen nicht ungefährlichen Datenbestand. Daneben droht die Travel-Rule, je nach nationaler Umsetzung, Transaktionen an private Wallets – also einfach nur an eure eigenen Wallets auf dem Smartphone oder Laptop – zu einem Geldwäsche-Indiz zu machen.
Aber darum geht es in diesem Beitrag nicht. Hier geht es darum, wie das Regelwerk mit Methoden umgeht, seine Privatsphäre auf der Blockchain zu verbessern. Nicht jeder schätzt die vollständige Transparenz von Blockchains wie Bitcoin und Ethereum, die es der ganzen Welt erlaubt, mitzulesen, wenn man etwas überweist. Immerhin sind Adressen auf der Blockchain pseudonym, so dass nicht jeder – vielleicht auch keiner – weiß, wer man ist. Die Travel Rule wird dies ändern. Sie wird Lücken in der Kette der Adressen schließen, und sie wird einen Datensatz aufbauen, der Blockchain-Adressen mit Daten zur echten Identität verbinden.
Es war noch nie so wichtig, Privacycoins wie Monero oder Zcash zu benutzen oder Mixer wie CoinJoin zu beanspruchen. Aber wird die EU dies nach MiCA und TFR noch dulden?
Die Antwort ist leider ein sehr klares Nein.
Operative Regeln und Hochrisikofaktoren
In Artikel 68 formuliert die MiCA-Verordnung Anforderungen an Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowährungen anbieten, etwa Börsen. Diese sollen „Anforderungen, sorgfältige Prüfungen und Prozesse bestimmen, um Krypto-Assets zum Handel zuzulassen.“ Dazu gehört auch, dass die Plattformen prüfen, ob „das Krypto-Asset konform mit den operativen Regeln der Plattform geht.“ Und diese operative Regeln, fährt Artikel 68 fort, haben zu „verhindern, dass der Handel von Kypto-Assets zugelassen wird, die eingebaute Anonymisierungsfunktionen haben, solange die Besitzer und ihre Transaktionshistorie nicht durch die Dienstleister identifiziert werden können.“
Kurz: Es wird mehr oder weniger unmöglich für Handelsplattformen in der EU, Privacycoins anzubieten. Denn diese verschleiern die Transaktionshistorie der User. Sie sind nicht kompatibel mit der Travel-Rule.
Auch die TFR soll es Dienstleistern verbieten, Transaktionen an „Privacy Wallets“ und durch „Privacy Coins“ auszuführen. Sie sieht immerhin die Möglichkeit einer Ausnahme vor, die aber durch den Kunden gerechtfertigt werden muss.
Bislang enthalten MiCA und auch TFR noch keine Anmerkungen zu Wallets oder Verfahren, die die Privatsphäre stärken, so wie Mixer, wie sie durch Wassabi und Samourai implementiert wurden.
Allerdings gibt es ein Dokument mit wohl finalen Anmerkungen durch den Europäischen Rat zur MiCA-Verordnung. Dieses thematisiert erstmals Mixer und andere Methoden.
„Bestimmte Transfers von Krypto-Assets beinhalten spezifische Hochrisikofaktoren für Geldwäsche, Terrorfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten, insbesondere Transfers, die mit Produkten, Transaktionen oder Technologien verbunden sind, die dafür gemacht wurden, die Anonymität zu verbessern, darunter Mixer.“
Um die Nachverfolgbarkeit solcher Transfers zu verbessern, soll die Europäische Bankenaufsicht (EBA) klären, wie Dienstleister mit solchen Risikofaktoren umgehen sollen. Dafür soll die EBA „spezifizieren, welche verschärften Prüfungsmaßnahmen die Entitäten anwenden sollen, um diese Risiken zu begrenzen.“ Diese Formulierung ist noch etwas vage, deutet aber in der Sache auf die Konsequenz hin: Handelsplattformen sollen prüfen, ob ihre User Methoden verwenden, um die Privatsphäre zu verbessern, und wenn ja, soll dies als Hochrisikofaktor gelten, der Anlass zu einer Verdachtsmeldung und verschärften Überprüfung geben kann.
Wenn man also versucht, seinen Datenschutz auf ein Niveau zu heben, das die EU in anderen Bereichen erzwingt, macht sich verdächtig. Krypto-Dienstleister sollen dies unterbinden oder unbequem machen. Dies wird vermutlich in Zukunft EU-Gesetz sein.

