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Rat der Europäischen Union nickt Vorschlag der Kommission zur Regulierung von Bitcoins ab

"The EU Flag and Castor and Pollux" von bob via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Der Rat der Europäischen Union fordert geringe Verschärfungen, bestätigt aber den Plan der Kommission, sowohl Börsen als auch Wallet-Dienstleister zu regulieren. Damit steht der EU-weiten Bitcoin-Regulierung ab Juni 2017 kaum mehr etwas im Wege.

Mit dem sogenannten „Action Plan“ gegen Terrorfinanzierung hat die EU vor knapp einem Jahr beschlossen, auch virtuelle Währungen unter die Europäischen Regeln und Gesetze gegen Geldwäsche zu stellen. Ende Dezember hat der Rat der Europäischen Union nun einem Vorschlag der Kommission zugestimmt, wie die Kontrolle über die Geldströme zu verschärfen ist.

Am 20. Dezember bestätigte der Rat den Entwurf der Kommission mit kleinen Änderungen und reichte das Papier an das Parlament weiter, das ihn nun diskutieren wird. Der Rat ist weitgehend einverstanden mit den Vorschlägen der Kommission, möchte aber einige zusätzliche Kontrollen hinzufügen: „Nach einer Flut von Terroranschlägen in Europa versuchen wir, eine Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis nach erhöhter Sicherheit und dem Bedürfnis, fundamentale Rechte und ökonomische Freiheiten zu beschützen.“

Der Rat schlägt unter anderem vor, die Schwelle, ab der die Käufer von Prepaid-Karten identifiziert werden müssen, auf 150€ zu senken. Zugleich sollen die Anforderungen an die Verifizierung der Identität erhöht werden. Außerdem verlangt der Rat, dass „Börsenplattformen für virtuelle Währungen und verwahrende Wallet Provider Kunden mit der gebührenden Sorgfalt prüfen, um die Anonymität zu beenden, die mit diesen Börsen verbunden wird.“ Diese Passage meint vermutlich, dass Börsen sich bei ihren Identitätsprüfungen an bestimmte Standards halten müssen.

Bitcoin-Regulierung als Teil des Action Plans

Der Entwurf der Kommission, der derzeit diskutiert wird, stellt den Kern der Pläne der EU gegen Geldwäsche, Steuerflucht und Terrorfinanzierung dar. Er schlägt ein Set von Regeln vor, um gesetzeswidrige Geldströme aufzuspüren und zu unterbinden. Für uns interessant ist, dass dieser Entwurf unter anderem virtuelle Währungen wie Bitcoin EU-weit regulieren möchte.

Genauer gesagt hat die EU-Kommission als Teil des Action Plans gegen Terrorfinanzierung im Juli 2016 vorgeschlagen, „Wechsel-Plattformen für virtuelle Währungen“ (virtual currency exchange platforms) und „verwahrende Wallet-Provider“ (custodian wallet providers) „unter die Anti-Geldwäsche Direktive“ zu stellen. Die „Vierte Direktive“ ist eine Reihe von Regeln und Gesetzen der EU gegen Geldwäsche, die derzeit von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Sie soll nach dem Willen der Kommission bald auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten.

Die Vierte Direktive wurde im Mai 2015 verabschiedet und soll bis Juni 2017 in allen Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden. Sie ergänzt, erweitert und verschärft die Regularien der Dritten Direktive, die bereits seit einigen Jahren in Geltung ist. So verringert sie die Summe, die man bar bezahlen darf, von bisher 15.000 Euro auf 7.500 Euro, und weitet das Spektrum von Entitäten, die aktiv am Kampf gegen Geldwäsche teilnehmen müssen, aus. Bisher müssen etwa Banken, Notare und Kasinos die Identität ihrer Kunden verifizieren, deren Geldströme beobachten und verdächtige Transaktionen melden; mit der vierten Direktive kommen Glücksspielunternehmen im Allgemeinen dazu. Und, nach dem Entwurf der Kommission, auch Handelsplattformen für virtuelle Währungen und manche Wallet-Provider.

Für die meisten Euro-Bitcoin-Börsen und -Marktplätze dürfte dies keine so große Sache sein. Die meisten der Regeln werden schon weitläufig beachtet. Dass die Kommission diese Gesetze jedoch auch auf Wallet Anbieter anwenden will, könnte manche Unternehmen dazu motivieren, in weniger stark regulierte Umgebungen zu migrieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine Pressevertreterin der Kommission sagte dem Bitcoinblog.de im Juli, dass tatsächlich jeder „virtual currency custodian wallet provider“ reguliert werden soll, unabhängig von den verwalteten Beträgen und der Art der Währung. Unter die Definition des „custodian wallet providers“ fällt jede Entität, die private Schlüssel oder Teile von mehreren Schlüsseln oder, abstrakter gesagt, irgendeine der notwendigen Zutaten verwahrt, mit denen Transaktionen signiert werden.

Wer ist betroffen, wer nicht?

Technisch meint das, dass Wallets, die die Schlüssel zu den Bitcoins vollständig oder mit Multisig teilweise verwalten, reguliert werden sollen, wie auch jede Art von Altcoin-Börse oder sonstiger Plattform, die Bitcoins für ihre User aufbewahrt, sei es für Gambling oder Payment-Channels. Nicht reguliert hingegen sind Online-Wallets, die die Schlüssel der User nicht selbst, sondern in dessen Browser speichern, oder aus einer Passphrase rekonstruieren. Auch Faucets und Mining Pools sollten nicht reguliert werden, da die Bitcoins, die sie verwahren, technisch (noch) nicht den Unsern gehören.

Mit der Bestätigung durch den Rat passiert der Entwurf eine wichtige Station. Nun fehlt nur noch die Diskussion und Bestätigung durch das Parlament. Wenn dies geschieht – und das wird es vermutlich – werden alle Mitgliedsstaaten der EU bis Juni 2017 die Bitcoin-Unternehmen regulieren müssen. Ob die Regeln aber dann tatsächlich bis Juni umgesetzt werden, oder ob die Mitgliedsstaaten die Deadline vertrödeln; ob es 1:1 umgesetzt wird, oder ob es nationale Anpassungen geben wird – all das wird man erst sehen, wenn es passiert. Für die Bitcoin-Regulierung in der EU wird 2017 ein spannendes Jahr werden.

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