Eigentlich wird der Kryptomarkt in Deutschland bereits streng reguliert. Doch geht es nach CDU und CSU, soll diese Kontrolle künftig massiv verschärft werden. Dies zeigt ein Antrag, über den gestern im Bundestag diskutiert wurde. Er entspricht einer Kriegserklärung an das Ökosystem.
Gestern fand im Deutschen Bundestag eine Experten-Anhörung zu einem Antrag der CDU/CSU für die Prävention von Geldwäsche statt. Die Abgeordneten fordern „einen Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ sowie „ein umfassendes Maßnahmenpaket“.
Im Kern geht darum, die organisatorischen Strukturen zu verbessern. Anstatt weitere „Parallelstrukturen“ zu schaffen, soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche „bei einer Zollpolizei in eine Hand gelegt“ werden, „die mit den notwendigen Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet wird“. So möchten CDU/CSU „eine neue
Schlagkraft nach bestehenden internationalen Vorbildern“ erreichen. Unterstützt werden soll diese „schnellstmöglich“ durch künstliche Intelligenz.
Dagegen ist zunächst nicht viel einzuwenden. Für Unternehmen sind weniger strenge Regeln in der Geldwäsche-Prävention ein Problem als fehlende Unterstützung durch kompetente Aufsichtsbehörden. Bei europaweit einheitlichen Regeln sind kooperativ und konstruktiv agierende Aufseher ein wichtiger Standortvorteil, und bei allem, was man aus der Branche hört, hat Deutschland hier noch etwas Luft nach oben.
Heikler wird der Antrag aber, als er zum Thema Kryptowährungen kommt. Denn die Unionsparteie verlangen auch „ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krypto-Werten zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Laut dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität wurden 2022 „Investitionen von kriminell erlangten Geldern in Krypto-Währungen in Höhe von 451,4 Millionen Euro zur Geldwäsche getätigt“, was mehr als in Immobilien ist und fast die Hälfte der gesamten festgestellten Geldwäsche-Investitionen von einer Milliarde Euro. Sollte dem so sein, würde dies kein gutes Licht auf das Ökosystem werfen.
Kryptowährungen seien, so CDU/CSU, „mittlerweile das erste Mittel der Wahl“ und „spielen außerdem auch bei der Finanzierung von Terror-Gruppen wie der Hamas eine entscheidende Rolle.“ Dagegen, fordert der Antrag, „muss Deutschland entschieden vorgehen.“ Konkret verlangen die Unionsparteien, dass
- beim Kauf von Kryptowährungen „grundsätzlich“ verstärkte Sorgfaltspflichten nach §15 des Geldwäschegesetzes anzuwenden sind. Börsen müssten die Herkunft der Mittel prüfen, eventuell zusätzlich Informationen über die finanzielle Situation des Käufers einholen, den Geschäftsvorgang kontinuierlich überwachen und unter Umständen auch Meldung an die Finanzaufsicht am Zoll (FIU) erstatten.
- Der Wechsel von Kryptowährungen gegen Bargeld soll rundheraus verboten werden,
- ebenso das Anbieten und Verwenden von Mixern.
- Es soll eine Registrierungspflicht für „selbst gehostete Adressen“ geben – also für die Adressen, die ihr in euren Wallets habt – sowie ein Verbot, Transaktionen an nicht-registrierte Adressen zu senden. Ob dieses Verbot nur Krypto-Dienstleister wie Börsen betrifft – die nach der Travel-Rule dazu ohnehin verpflichtet sind – oder auch Privatleute, steht nicht im Antrag.
- Analog zu §24c des Kreditwesengesetzes soll „ein automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets eingerichtet wird“. Das Kreditwesengesetz schreibt vor, dass Finanzinstitutionen Dateien mit in Deutschland geführten Bankkonten, Depots und Schließfächern zu führen haben, welche die BaFin automatisiert abrufen kann. Dasselbe soll wohl auch für Kryptowährungen eingerichtet werden.
Die CDU/CSU verlangt hier eine Art Kontroll-Maximalismus. Die Forderungen gegen weit über die bisher bestehenden Standards in Deutschland, der Europäischen Union oder irgendeinem westlichen Land hinaus. Die Maßnahmen wären zum Teil so drastisch, dass sie Deutschland als Krypto-Standort noch weiter zurückwerfen würden. Die Krypto-Ökonomie würde in den Unterground oder ins Ausland abwandern; die Folge wäre ein massiver Kontrollverlust.
In der Anhörung beurteilten mehrere Experten den Antrag. Der Schwerpunkt lag dabei auf der behördlichen Umstrukturierung, wobei offenbar keine Einigkeit zu spüren war. Ein Vertreter der Polizeigewerkschaft meinte, es gäbe keine Notwendigkeit einer neuen Behörde, während ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln lobte, dass der Antrag lediglich die Umsetzung internationaler Standards fordere. Vermutlich beginnt schon hier ein Gerangel um Zuständigkeiten und potenzielle Budgetzuteilungen.
Was Kryptowährungen anging schienen sich die Experten allerdings einig zu sein, wenn sie es überhaupt erwähnten. Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt Oder meinte etwa, es sei richtig, Kryptowährungen stärker zu beaufsichtigen, auch wenn dies Kritik aus der Krypto-Community auslöse. Man kann hoffen, dass sich diese Ansicht nicht durchsetzt.

