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Virtuelle Währungen sollen EU-weit reguliert werden. Weil es alle Arten von Wallets treffen kann, droht die EU zur No-Go-Area für Bitcoin-Startups zu werden

Was kann schon schiefgehen? Mit der richtigen Regulierung kann die Bitcoin-Branche in er EU abheben.

Nach Paris, Brüssel, Istanbul verschärft die EU-Kommission die Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. In diesem Zuge verkündet sie auch die lange erwartete EU-weite Regulierung von virtuellen Währungen. Dass neben Bitcoin-Handelsplätze auch Online-Wallets den Geldwäsche-Regularien unterstehen sollen, könnte  jedoch zu einem EU-weiten Kahlschlag der Bitcoin-Branche führen.

Nun kommt sie also, die EU-weite Regulierung von virtuellen Währungen. Sie kommt unauffällig und eher nebensächlich in einer Pressemitteilung der EU-Kommission und als Teil des EU-Action-Plans gegen die Terrorfinanzierung daher, kann aber einschneidende Folgen für die gesamte Bitcoin-Branche der EU haben.

Der Krieg gegen Steuervermeidung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, beginnt die Pressemitteilung der Kommission, sei eine der Prioritäten der Kommission Junker. Nachdem die Terroranschläge dieses und des vergangenen Jahres in Europa Schrecken verbreitet haben, möchte die Kommission nun die Anti-Geldwäsche-Gesetze erweitern, um die Finanzierung des Terrors – und mit ihr auch die Steuervermeidung – weiter einzudämmen. Während die Kommission noch im Januar verlauten ließ, dass sie keine strengere Regulierung von Kryptowährungen anstrebt, weil es keine Hinweise darauf gibt, dass diese in derTerrorfinanzierung eingesetzt werden, plant sie nun, auch virtuelle Währungen zu regulieren:

Um den Missbrauch virtueller Währungen für Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern, schlägt die Kommission vor, Plattformen für den Handel mit virtuellen Währungen sowie die Anbieter von Treuhand-Konten der Anti-Geldwäsche-Direktive zu unterstellen. Diese Entitäten müssen ihre Kunden sorgfältig kontrollieren, wenn diese virtuelle Währungen tauschen, um damit die Anonymität zu beenden, die mit solchen Plattformen verbunden wird.

Die Vierte Direktive: Der Rahmen der Anti-Geldwäsche-Regeln der EU

La balance de la justice

Technisch gesehen sollen Bitcoin-Firmen dem Willen der EU-Kommission nach künftig der Vierten EU-Direktive zur Bekämpfung der Geldwäsche unterliegen. Ich versuche zu erklären, was das bedeutet: Die Vierte Direktive ist so etwas wie ein Bündel von Hausaufgaben, die die EU-Staaten zwischen Juni 2015 und Juni 2017 umzusetzen haben. Sie erweitert die Dritte Direktive, die den Kern der EU-Regularien gegen die Geldwäsche darstellt und schon längers in Kraft ist. Diese schreibt unter anderem vor, dass

Die Vierte Direktive verschärft dieses Rahmenwerk: Sie senkt die Schwelle erlaubter Bargeldzahlungen auf 7.500 Euro, erhebt auch Steuervermeidung zum meldepflichtigen Verdachtsfall und erweitert die „verpflichteten Entitäten“ um die gesamte Glücksspielbranche – und, geht es nach dem neusten Update der EU-Kommission: um Bitcoin-Unternehmen.

Damit wären Kryptowährungen offiziell EU-weit reguliert. Für die meisten Plattformen, auf denen Bitcoins gegen Euro gehandelt werden, bleibt der Unterschied überschaubar. Sie halten sich bereits seit Jahren an die gängigen Anti-Geldwäsche-Vorschriften. Altcoin-Börsen oder P2P-Plattformen wie localbitcoins aus Finnland hingegen operieren gewöhnlich ohne derlei Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und werden künftig in dieser Form in der EU nicht mehr erlaubt sein. Gerade mit localbitcoins – in Deutschland schon lange verboten – wird ein weltweit erfolgreiches Unternehmen entweder schließen oder die EU verlassen müssen.

Geeignet, den Exodus der Bitcoin-Branche aus der EU auszulösen

Am einschneidendsten trifft der Vorschlag der Kommission jedoch die Vertreter jener Gruppe, die als „Betreiber von virtuellen Treuhand-Wallets“ (virtual currency custodian wallet providers) definiert wird. Diese, so eine FAQ zur Pressemitteilung, …

… halten Konten mit virtuellen Währungen im Auftrag ihrer Kunden … In der Welt der ‚virtuellen Währungen‘ entsprechen sie einer Bank oder einem anderen Zahlungsinstitut, das Zahlungskonten anbietet.

Oder, sagen wir es so: Fast alle. Es fällt mir schwer, ein relevantes Bitcoin-Unternehmen zu finden, dass nicht in diese Gruppe gehört. Wenn Bitcoin-Startups nicht gerade Bitcoins gegen Euro wechseln, verwahren sie Bitcoins für Kunden und machen damit etwas. Sie arbeiten eben mit Kryptogeld, per Definition.

Eine Pressereferentin der Kommission beteuert zwar per E-Mail, dass die EU-Kommission mit diesen Plänen „die richtige Balance“ gefunden habe und es „vermeidet, den sich entwickelnden Markt zu stören“. Tatsächlich ist die Unterstellung von Wallets unter die Anti-Geldwäsche-Direktive jedoch geeignet, die Bitcoin-Wirtschaft nahezu vollständig aus der EU zu vertreiben.

Kein Mensch weltweit wird bereit sein, sich für eine Altcoin-Börse, eine Online-Wallet oder einen anderen Service, der Bitcoins treuhänderisch verwahrt, vollständig zu verifizieren und auch noch hinzunehmen, dass das Unternehmen einem hinterherspioniert. Alleine aus Gründen des Datenschutzes. Sollte der Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat der Minister durchgewunken werden – was recht wahrscheinlich ist – steht die EU vor einem der weltweit strengsten flächendeckenden Regulierungswerke für virtuelle Währungen, das in manchen Teilen noch über die umstrittene New Yorker BitLizenz hinausgeht.

Die Anwendung der Vierten Direktive auf sowohl Bitoin-Handelsplätze als auch Wallet-Betreiber droht, den Exodus der Bitcoin-Branche aus der EU-Zone auszulösen. Länder wie die Schweiz, Großbritannien, Panama, Kanada, Hongkong oder Singapur werden die Startups mit offenen Armen empfangen. Für Kunden aus dem EU-Raum bedeutet dies nicht mehr, sondern weniger Sicherheit, für die Finanzämter nicht mehr, sondern weniger Einnahmen, und für die Aufseher nicht mehr, sondern weniger Informationen.

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