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Der Showdown? Consensys klagt SEC an

SEC-Boss Gary Gensler. Bild von der SEC-Webseite, Lizenz: gemeinfrei.

Nachdem die US-Börsenaufsicht SEC angekündigt hat, das große New Yorker Ethereum-Startup Consensys zu verklagen, weil es mit der Wallet Metamask unlizensiert Wertpapiere handele, reicht dieses präventiv Klage gegen die SEC ein. In dem Prozess könnten zwei fundamentale Fragen für Krypto beantwortet werden.

Das große Ethereum-Unternehmen Consensys gibt bekannt, dass es gegen die US-Börsenaufsicht SEC klagen wird. Damit kommt zu den zahlreichen Gerichtsprozessen zwischen der SEC und der Krypto-Branche noch ein weiterer. Im Grunde ertrinkt die ganze Branche derzeit in Prozessen, und man könnte Krypto bzw. die Krypto-Regulierung als massiven DoS-Angriff auf das Justizwesen verstehen.

Konkret geht es um das Folgende: Consensys entwickelt die Ethereum-Wallet Metamask. Dafür hat sie von der SEC vor kurzem eine sogenannte „Wells Notice“ erhalten. Mit einem solchen Schreiben informiert die Behörde Unternehmen darüber, dass sie im Begriff steht, eine Klage anzustoßen.

Metamask, die beliebte Web3-Wallet, ist mit rund 30 Millionen Usern vielleicht die am häufigsten genutzte Kryptowallet überhaupt.

Die SEC wirft Consensys nun vor, nicht die notwendigen Lizensen zu haben, um mit Metamask einen „Broker-Dealer“ zu betreiben. Broker-Dealer sind Finanzdienstleister, die im Auftrag ihrer Kunden Aktien handeln.

Anders gesagt: Eine Wallet, die es den Usern erlaubt, Token selbst zu verwahren, macht sich des unlizensierten Wertpapierhandels schuldig. Sollte die SEC damit durchkommen, wäre das mehr oder weniger das Ende von Web3, Krypto, Blockchain, wie wir es kennen, in den USA.

Consensys möchte sich nun entschieden dagegen wehren. Klar. Für das New Yorker Unternehmen steht nicht nur etwas, sondern alles auf dem Spiel. Daher beantwortet Consensys die Wells Notice mit einer präventiven Klage.

„Geführt durch unsere Mission,“ erklärt Consensys-Gründer Josef Lubin persönlich, „sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, um den Zugang zur Ethereum-Blockchain zu sichern, und damit auch die erlaubnisfreie Innovation.“

Der SEC, so Lubin weiter, solle nicht erlaubt sein, ihre Jurisdiktion willkürlich zu erweitern, um die Zukunft des Internets zu regulieren. Ihr verantwortungsloses Vorgehen entfache Chaos unter Entwicklern, Marktteilnehmern, Institutionen und sogar Nationen, die bereits begonnen haben, wichtige Systeme auf Ethereum zu bilden.

Die SEC habe einen klaren Auftrag: Sie reguliert Aktien und andere Wertpapiere. „Und bis vor kurzem hat sie erklärt, dass Ether kein Wertpapier ist und nicht als solches behandelt werden soll.“ Ether (ETH) ist, erklärt Lubin, „das native Token der Ethereum-Blockchain. Es kann wie ein Rohstoff gehandelt werden (wie Öl), aber es ist auch essenziell für die technologische Entwicklung von Anwendungen auf Ethereum.“ Der Ansatz der SEC würde es Entwicklern unmöglich machen, innovative Anwendungen auf Ethereum zu bilden.

Die Wallet Metamask „gibt Usern alles, was sie brauchen, um das Web3 zu erkunden.“ Wenn sie ein Wertpapierhändler wird, würde dies „effektiv Web3-Entwicklern verbieten, weiterhin Anwendungen der nächsten Generation zu bilden.“

In der Klage von Consensys verschmelzen zwei essenzielle juristische Fragen für Krypto: Erstens, ab wann ist etwas eine „Security“, also ein Wertpapier? Bitcoin ist keines, das hat die SEC wiederholt erklärt – aber ist Ethereum auch keines? Und zweitens, müssen sich auch nicht-treuhänderische Wallets, so wie Metamask, vor den Regulierern verantworten? Bisher galt es als regulatorischen Freibrief, wenn die User ihre Schlüssel selbst halten. Doch dies ist keine Gewissheit.

Schon Anfang April hat die SEC Uniswap mit einer Wells Fargo beehrt – obwohl die dezentrale Börse vollständig nicht-treuhänderisch arbeitet. Im Prozess gegen den dezentralen Mixer Tornado Cash schließlich wirft die Anklage den Entwicklern vor, einen „Money Transmitter“ betrieben zu haben – obwohl diese niemals die Treuhand über Assets der User hatten.

Ohne Zweifel stehen in den USA derzeit einige scheinbare regulatorische Gewissheiten unter Beschuss. Mit Consensys nimmt sich nun eine der größten Krypto-Unternehmen überhaupt dieser Frage an.

Die Argumentation ist dabei nicht ganz eindeutig. Consensys spricht von Ether, doch in der Metamask-Wallet kann man eine Vielzahl an Token halten. Niemand würde behaupten, dass darunter nicht auch Wertpapiere sind. Dazu bietet Metamask den Usern an, Token gegeneinander zu wechseln, wofür es zwar weiterhin keine Treuhand übernimmt, aber Gebühren kassiert.

Es wäre also auch denkbar, dass Conensys nicht für die Freiheit von Ethereum und der Wallets klagt – sondern für ein Geschäftsmodell, das im Resultat nicht so viel anders ist als der Handel mit Wertpapieren.

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