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Lizenz für Bitcoin-ATMs in Schweiz erteilt

Regulierung

"Schweizer Fahne" von Martin Abegglen. Lizenz nach Creative Commons 2.0

In den kommenden Monaten werden wohl in allen größeren Städten der Schweiz Bitcoin-Automaten aufgestellt werden. Die Schweizer Firma SBEX hat bereits zehn Automaten bestellt – und die Eidgenössische FInanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihr “OK” gegeben. Die FINMA hat mittlerweile einen rechtlichen Rahmen geschaffen, innerhalb welchem Bitcoin-Unternehmen reguliert und legal Geschäfte betreiben können. Für Firmen wie SBEX, aber auch für Banken, könnte dies ein Startschuss sein, um Geschäftsmodelle rund um die virtuelle Währung aufzubauen.

SBEX ist ein junges Bitcoin-Unternehmen, das es zum Ziel hat, zum Broker für den Schweizer Bitcoin-Handel zu werden. Das erste Projekt, das Gestalt annimmt, ist die Errichtung eines Netzes von Bitcoin-Automaten in der Eidgenossenschaft. Hierfür kooperiert SBEX mit BitAccess, einem kanadischen Hersteller der “Bitcoin-ATM” genannten Automaten. Der erste Automat ist bereits in Genf in einem Café aufgestellt, in dem sich die lokale Bitcoin-Szene trifft. Zehn weitere Bitcoin-ATMs sind bestellt und bereits unterwegs oder schon angekommen. Wo sie aufgestellt werden, ist allerdings noch nicht bekannt.

Relativ klar ist hingegen nun die rechtliche Situation in der Schweiz. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat kürzlich den Bitcoin als Zahlungsmittel definiert, womit die Kryptowährung aufsichtspflichtig ist. Die genauen Regeln lauten: Wenn ein Unternehmen Bitcoin-Guthaben von mehr als 20 Kunden aufnimmt, benötigt es eine Banklizenz. Unternehmen, die dagegen in fremdem Auftrag Bitcoins kaufen oder verkaufen müssen sich an die Anti-Geldwäschebestimmungen halten. Sie müssen entweder eine FINMA-Lizenz beantragen oder einer von der FINMA genehmigten Selbstregulierungs-Organisationen beitreten.

Nachdem SBEX der Selbstregulierungs-Organisation der Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) beigetreten ist, erfüllt die Firma die Voraussetzungen, um als “Finanzintermediär” tätig zu werden – um also professionell Bitcoins zu kaufen und zu verkaufen, wie dies durch die Bitcoin-Automaten geschehen wird. Diese dürfen allerdings kein Guthaben verwalten, was bei manchen Modellen der Fall ist.

Die Einschätzung der FINMA ebnet ferner den Weg für Banken. Diese haben nun das Recht, mit den bestehenden Lizenzen Bitcoin-Guthaben aufzunehmen und zu verwalten. Dass eine aufsichtsrechtliche Einordnung jedoch nicht zwingend eine gleichlautende steuerrechtliche Einordnung zur Folge hat, zeigen die Beispiele Deutschland und USA, wo der Bitcoin von den Finanzaufsichten ähnlich wie ein Zahlungsmittel, aber von den Finanzämtern wie ein Gegenstand oder eine Dienstleistung behandelt wird. In der Schweiz steht eine solche steuerrechtliche Einordnung noch aus.

Die Bitcoin-ATMs von Bitaccess gibt es in drei Varianten: Als One-Way-Automat, bei dem man nur Bargeld gegen Bitcoins wechseln kann. Sozusagen ein Verkaufsautomat. Das Two-Way-Modell wechselt hingegen auch Bitcoins gegen Bargeld. Dieses Modell gibt es als Standard und als High-Capacity-Modell. Die Preise für die ATMs beginnen bei 7.000 Dollar (etwa 5.100 Euro).

 

 

 

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