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Ukraine verlangt Erklärung von Krypto-Guthaben – und will Krypto-Transaktionen ab 1.200 Dollar genau prüfen

Möwe vor Odessa, einer ukrainischen Metropole am Schwarzen Meer, aus der erstaunlich viele Bitcoin-Wale kommen. Bild von Szymon Stasik via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

In der Ukraine erreichen Kryptowährungen die Gesetze. Die Folge davon ist, dass die Regierung Bürger auffordert, ihre Krypto-Guthaben in der Steuererklärung anzugeben – und dass künftig Transaktionen, die einen Wert über 1.200 Dollar haben, gründlich geprüft werden sollen.

Mittlerweile gibt es kaum eine staatliche Behörde, die noch kein Statement zu Kryptowährungen abgegeben hat. Vor kurzem hat sich nun auch die Nationale Agentur für den Kampf gegen Korruption in der Ukraine geäußert. Sie definiert Kryptowährungen als eine Art immaterielles Eigentum und bezieht sich dabei explizit auf die Standards der FATF.

Über die FATF (Financial Action Task Force) haben wir hier schon mehrfach geschrieben. Die der G20 nahestehende Organisation arbeitet Vorschriften für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung aus, die seit einiger Zeit auch Kryptowährungen beinhalten. Die Standards der FATF sind zwar formal freiwillig, erlangen aber über kurz oder lang einen ähnlichen Status wie internationale Gesetze. Für viele Staaten sind die FATF-Vorgaben hilfreiche Richtlinien, um die nationalen Gesetze gegen Geldwäsche zu formen und zu rechtfertigen. So ist derzeit auch die Ukraine im Begriff, die FATF-Standards in nationales Recht umzuusetzen. Das bereits geschriebene Gesetz soll ab Ende April in Kraft treten.

Eine nur indirekt erwartbare Auswirkung dieser Gesetzgebung wird schon demnächst zu spüren sein. Denn um etwas durch ein Gesetz abzudecken, muss man es erst definieren, und das, was definiert ist, hat auch einen Platz in der Steuererklärung. Wie Forklog auf Russisch berichtet, verlangt die Agentur gegen Korruption nun von ihren Bürgern etwas Außergewöhnliches: Sie sollen in ihrer Steuererklärung “in der Sektion der immateriellen Eigentümer auflisten, welche Bestände an Kryptowährungen sie oder ihre Familienmitglieder besitzen.” Der Steuerzahler solle den Finanzämtern mitteilen, welche Krypto-Assets er habe, wann er sie gekauft habe, wie viele Token er besitze, und welchen Wert diese derzeit haben.

Der Schritt geht weit über das hinaus, was in Ländern wie Deutschland oder den USA üblich ist. Hier ist man zwar verpflichtet, Einkünfte aus Kryptowährungen anzugeben – nicht aber die Guthaben. Indem die Ukraine dies nun in der Steuererklärung verlangt, möchte sie einerseits natürlich die Grundlage dafür schaffen, Steuern auf Kryptowährungen und Handelsgewinne effektiv einzuziehen.  Erst Ende des vergangenen Jahres hat die Regierung einen Gesetzesentwurf verfasst, demzufolge 5 Prozent aller Krypto-Gewinne als Steuer abzugeben sind – was im Vergleich mit anderen Ländern eine relativ sanfte Besteuerung wäre.

Andererseits gewinnt die Regierung durch die Erklärung der Kryptoguthaben auch ein Register, das ihr dabei hilft, Kryptowährungen zu kontrollieren und zu regulieren. Denn wenn das Krypto-Kapital im Land sichtbar ist, ist es besser zu beherrschen.

Krypto-Wale in der Ukraine

Ganz neu sind solche Aufforderungen zur Transparenz nicht. Im traditionell von Korruption geplagten Land haben sich bereits einige Politiker damit hervorgetan, öffentlichkeitswirksam in ihrer Steuererklärung Krypto-Bestände anzugeben. Dabei hat sich auch gezeigt, dass das eher arme Land zwischen der EU und Russland relativ reich an Krypto-Walen ist.

So haben schon Ende 2016 die Volksvertreter Dmitry Golubov und Anatoly Urbansky Bitcoin-Bestände von 4.376 bzw. 4.256 BTC erklärt. Im Folgenden Jahr gaben weitere Politiker, darunter der Bürgermeister von Odessa, Krypto-Guthaben im Wert von in einigen Fällen auch mehr als 100 Millionen Dollar an. Es gibt also einige Politiker mit schweren Wallets in der Ukraine, mit einem bemerkenswerten Schwerpunkt in Odessa, der touristisch geprägten Metropole am Schwarzen Meer, die von den Konflikten zwischen Ost und West besonders betroffen war.

Möglicherweise hat die unsichere politische Situation des Landes zwischen EU und Russland sowie die Abwertung der Hrywna bis 2015 dazu geführt, dass viele vermögende Bürger Kryptowährungen als Krisen-Investment entdeckt hat. Bei einem frühen Investment – sagen wir, zwischen 2011 und 2016 – hat sich der Wert der Coins seitdem vervielfacht. Wie auch in anderen Ländern führte dann die Absicht, sein Vermögen lediglich vor Krisen zu schützen, zu einer enormen Bereicherung.

Verdacht ab 1.200 Dollar

Trotz der offenen Sympathie, die einige Politiker für Kryptowährungen zeigen, beschäftigt sich die Regierung vor allem damit, wie man Kryptowährungen so regulieren kann, dass sie als Geldwäscheinstrument unattraktiv werden. Die Anpassung des Geldwäschegesetzes auf Basis der Empfehlungen der FATF soll dies gewährleisten. Einen Einblick in dieses gab Ende Januar die Finanzministerin Oksana Markarowa, als sie erklärte, dass Transaktionen über 1.200 Dollar in Zukunft kontrolliert werden sollen.

“Wenn Börsen, Händler, Banken oder andere Firmen Zahlungen in Kryptowährungen tätigen, die mehr als 30.000 Hrywna entsprechen, müssen sie die Transaktion verifizieren und detailllierte Informationen zum Kunden sammeln.” 30.000 Hrywna sind etwa 1.200 Dollar. Die Kunden müssten dann ausführliche Informationen über Herkunft und Ziel dieser virtuellen Assets bereitstellen. Sollte eine Zahlung verdächtig erscheinen, habe die Firma die Aufsicht zu benachrichtigen. Diese habe die Kapazität, “verdächtige Transaktionen zu blockieren und sogar Kryptowährungen zu konfiszieren, die aus illegalen Transaktionen stammen,” erklärte Markarowa.

Die Finanzministerin geht davon aus, dass es einen relativ hohen Umlauf an Kryptowährungen in der Ukraine gibt, auch wenn sie deren Rolle in der Geldwäsche noch für überschaubar hält. Die meisten Kriminellen verwenden weiterhin Bargeld. Daher sieht sie in Kryptowährungen und deren Regulierung eher eine Chance als eine Bedrohung.

Streng, aber vermutlich fruchtlos

Beide von der Ukraine anvisierten Methoden – die Erfassung von Kryptoguthaben sowie die gründliche Prüfung von Transaktionen ab einer bestimmten Schwelle – dürften unter den Besitzern von Kryptowährungen nicht eben beliebt sein. Schließlich ist es für viele der Zweck von Kryptowährungen, eben solche Eingriffe in die finanzielle Privatsphäre sowie in die Freiheit von Transaktionen aufzuhalten.

Während es für Firmen und Politiker vermutlich ratsam sein wird, sich diesen Geboten zu unterwerfen, hat die Regierung wenig Methoden, um sie ihren Bürgern in voller Breite aufzuzwingen. Wer durch die eigene Wallet Coins überweist, muss nicht befürchten, sich in einem Raster zu verfangen, das für Börsen und andere Firmen gilt; und wer die Schlüssel seiner Coins selbst verwahrt und dabei auf die Privatsphäre achtet, darf hoffen, dass er sie vor dem Finanzamt geheim halten kann. Daher darf man annehmen, dass die Regulierung nur teilweise greift, und dass eben diejenigen, auf die sie besonders abzielt – Kriminelle und Steuerhinterzieher – ihr sowieso höchstens indirekt ins Netz gehen werden.

Wesentlich angenehmer ist die regulatorische Situation dagegen in Deutschland: Hier gibt es für Kryptowährungen noch keine offiziellen Wertschwellen, ab der Transaktionen gründlicher zu prüfen sind, und es gibt auch noch keine Regel, durch die die Finanzämter es von Bürgern verlangen können, ihren Bestand an Kryptowährungen offenzulegen.

Über Christoph Bergmann (2561 Artikel)
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