Steuern für Bitcoins
Neues Jahr, neue Steuererklärung. Wer 2013 Bitcoins gehalten hat, hat kräftig Gewinne eingefahren. Nun ist es an der Zeit, diese steuerlich zu berücksichtigen und dem Fiskus seinen Anteil an den Gewinnen zuzugestehen. Wir erklären, wie es geht.
Sind Gewinne aus Bitcoins steuerpflichtig?
Selbstverständlich. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Bitcoins als privates Geld definiert, was zugleich eine Anerkennung der Kryptowährung war – aber auch einen steuerlichen Zugriff ermöglicht.
Wie werden Bitcoin-Gewinne versteuert?
Anders als andere Anlageobjekte fällt für Bitcoins keine Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Stattdessen gilt der Verkauf von Bitcoins als privates Veräußerungsgeschäft. Das heißt: Die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis muss als Gewinn in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklariert werden. Dabei greift vermutlich die Fifo-Methode: First in, first out. Der zuerst angeschaffte Bitcoin gilt als der zuerst verkaufte. Wenn Sie also Ihren ersten Bitcoin im Januar 2013 für 10 Euro gekauft haben und erstmal im Dezember einen Bitcoin für 650 Euro verkauft haben, beträgt der Gewinn 640 Euro. Dieser wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet.
Update: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für einen Zwang zu Fifo. Siehe auch diesen Artikel.
Gibt es Ausnahmen?
Aber natürlich. Schließlich reden wir vom deutschen Steuerrecht. Wer einen Bitcoin länger als 12 Monate hält, muss keine Steuern auf dessen Veräußerung bezahlen. Außerdem gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro, was bedeutet, dass Sie erst ab diesem Betrag Steuern bezahlen müssen. Nicht verwechseln sollten Sie jedoch die Freigrenze mit einem Freibetrag: Auch die 600 Euro unterhalb der Grenze müssen besteuert werden, wenn Sie darüber liegen.
Was ist, wenn ich Bitcoins auf einer Börse gehandelt habe?
Dies befreit Sie nicht von der Steuer, sondern macht die Sache komplizierter. Sobald ein Bitcoin verkauft wurde, gilt das private Veräußerungsgeschäft als vollendet – und wird besteuert. Egal ob die Euros auf Ihrem Bankkonto oder auf dem Treuhandkonto einer internationalen Börse gelandet sind. Falls Sie traden, werden Sie also nicht darum herumkommen, jeden Kauf und Verkauf einzeln aufzulisten. Immerhin dürfen Sie auch Verluste miteinberechnen. Außerdem können Sie, wenn Sie Ihre Bitcoin auf solchen “Depots” lagern, die Fifo-Methode für die Depots gesondert anwenden.
Gilt es auch als Veräußerungsgeschäft, wenn ich mit Bitcoins bezahle?
Aber ja. Auch in diesem Fall müssen Sie via Fifo ermitteln, wie hoch ihr Gewinn war. Selbst wenn Sie nur eine Pizza bestellt haben …
Was ist, wenn ich Gewinne aus Shares oder Securities gemacht habe?
Jetzt wird es heikel. Die Regeln, nach denen Bitcoins zu versteuern sind, sind dieselben wie für Fremdwährungsguthaben. Wenn aus Fremdwährungsguthaben Zinserträge erzielt werden, verlängert sich die sogenannte Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Es wäre möglich, dass hierfür eine Abgeltungssteuer anfällt. In diesem Fall bitten wir Sie, bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt nachzufragen. Wir sind gespannt, was dabei rauskommt.
Wie werden Altcoins besteuert?
Sie glauben nicht ernsthaft, dass es dazu eine offizielle Richtlinie gibt, oder? Wir vermuten aber, dass auf Altcoins dasselbe zutrifft wie auf Bitcoins: Sie sind wie private Veräußerungsgewinne zu besteuern. Also: Wenn Sie mit Bitcoins einen Altcoin kaufen, gilt dies als erste, in Euro festzuhaltende, womöglich gewinnbringende Veräußerung. Der Altcoin gilt dann als (in Euro zu berechnenden) Einkauf. Wenn Sie später bei günstigem Kurs den Altcoin wieder gegen Bitcoins tauschen, gilt dies wieder als Veräußerung, deren Gewinn Sie in Euro notieren müssen, sowie als Kauf von Bitcoin, der ebenfalls in Euro berechnet wird. Ja, es ist kompliziert.
Und die Miner?
Tja. Da Miner keine Bitcoins gekauft haben, sondern diese geschöpft haben, wird die Geschichte mit dem privaten Veräußerungsgeschäft hinfällig. Eine offizielle Einschätzung gibt es bisher nicht. Allerdings sollten die Gewinne aus dem Minen als private oder gewerbliche Einnahme gewertet und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet werden. Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind, es gilt ein Freibetrag von 256 Euro für private Miner, Ausgaben für Strom- oder Hardware können selbstverständlich abgezogen werden. Ungeklärt ist, ob Bitcoins von Minern umsatzsteuerpflichtig sind: Das BMF hat Bitcoins ausdrücklich von der Umsatzsteuerbefreiung, wie sie für Geld gilt, ausgenommen. Möglicherweise müssen Miner also für den Verkauf von Bitcoins Umsatzsteuern bezahlen. Diese wären dann selbstverständlich mit den Ausgaben für Hardware und Strom verrechenbar.
Muss ich das alles nachweisen?
Im Zweifel ja. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie jedoch keine Bitcoins ausführen, die Sie erworben, aber noch nicht oder erst nach mehr als einem Jahr verkauft haben. Es ist jedoch zu empfehlen, die Steuererklärung mit einer Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne zu versehen. Falls eine Steuerprüfung ansteht, müssen Sie alles nachweisen.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern gibt die persönliche Meinung des Verfassers wider. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Rechts- und Steuerfragen einen Anwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens. Die steuerliche Behandlung von Bitcoins ist für alle Beteiligten – sowohl Steuerzahler als auch Finanzbeamte – Neuland. Daher sind wir über jeden Kommentar, jedes Statements eines Fachmanns sowie über jeden Bericht vom Abfassen der Steuererklärung dankbar.
Eine Nachfrage: Was ist, wenn man als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, und mit bitcoins handelt, im kl. Rahmen, aber mit kurzen Zeiträumen zwischen An- un Verkauf, also unterhalb eines Jahres.
Wird dann Umsatzsteuer auf den Gewinn oder sogar jeden einzelnen BC-Verkauf angelegt werden?
Danke im Voraus
Oliver
Da hätte ich auch gerne noch ‘ne Frage.
Welchen Kurs soll man denn da hernehmen?
Zwischen Bitcoin.de-Kurs und MtGox-Kurs sind zeitweise bis zu 50 Euro Unterschied. Ob man sich die steuergünstigste aussuchen kann?
Wieso? Immer den Kurs nehmen, zu dem der Handel/Tausch tatsächlich stattgefunden hat.
und die Miner?
Hallo erklärt mir das mal jemand:
Allerdings sollten die Gewinne aus dem Minen als private oder gewerbliche Einnahme gewertet und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet werden. “Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind,” es gilt ein Freibetrag von 256 Euro für private Miner, Ausgaben für Strom- oder Hardware können selbstverständlich abgezogen werden.
“Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind”
Du erzeugst 1 Bitcoin bei einem Bitcoinpreis von 800€. Angenommen nach 2 Monaten dann fällt der Bitcoinpreis dauerhaft auf 10€ und du verkaufst den Bitcoin. Musst aber jetzt für den Bitcoin für die 800€ die Eikommensteuer bezahlen oder wie, nur weil der bei 800 erzeugt worden ist ????
Oder wird man dazu gezwungen den Bitcoin sofort nach dem Erzeugen zu veräußern um nicht in so eine Lage zu kommen ???
Das geht doch gar nicht oder ….
Oder anderst herrum:
Du erzeugst (Minst) einen Bitcoin bei BitcoinPreis von 6 euro, nach 9 Monaten verkaufst du den für 800€ zahlst aber nur deine Einkomensteuer für den bei 6€ erzeugten Bitcoin.
schüttelt ihr ach schon eure Köpfe ?
Zitat:
“Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind, …”
Es ist so gut wie völlig unmöglich, dieses im Nachhinein korrekt festzustellen, da die geschöpften Beträge immer erst mit Zeitverzögerung überhaupt in der Blockchain auftauchen und auch nicht direkt z.B. bei den Miningpools auf den Konton auftauchen, geschweige denn einzeln nachverfolgt werden können.
Hier kann und muß aus praktischen Gründen gelten, dass eine Steuerpflicht dann anfällt, wenn die Coins in eine steuerbare Währung (EUR) umgesetzt werden.
Bzgl. Umsatzsteuer beim Minen kann diese nicht anfallen, da man sie nicht weiterberechnen kann. Keine Börse weist diese aus und man hätte als deutscher Miner dann erhebliche Wettbewerbsnachteile, wenn man nachträglich 19% USt. abführen müßte.
Das kann, darf und sollte in niemandes Interesse sein.
Außerdem hat die Bundesregierung doch auch bereits festgestellt, dass Bitcoin/Cryptocurrencies umsatzsteuertechnisch wie Gold behandelt werden und demzufolge keine Umsatzsteuer anfällt.
Zitat:
” Im konkreten wird das ziemlich kompliziert, da Pools, soweit ich als Nicht-Miner weiß, täglich auszahlen”
—
Man kann einen Threshold einstellen, oder die Coins erstmal liegen lassen und die Auszahlung zum gewünschten Zeitpunkt selber anstoßen.
Es gibt auch Pools, die gleichzeitig Börse sind, bzw. umgekehrt (z.B. coinex.pw ), dort kann man die erminten Coins direkt weitervertraden.
Außerdem gibt es Pools wie z.B. Multipool.us, der automatisch auf den profitabelsten Coin umschaltet, ohne dass man selbst was machen muß (auf Basis der Werte von z.B. coinwarz.com, coinchoose.com oder dustcoin.com) und die Coins dann sofort automatisch zu einer Crypto-Börse (cryptsy.com) weiterleitet, wo diese sofort automatisch zum aktuellen Kurs verkauft werden, wenn man die Autosell-Funktion aktiviert hat.
Danke für die Info …
Was haltet ihr davon:
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Steuern-und-Wahlfreiheit.pdf
http://www.frank-schaeffler.de/tag/bitcoin/
http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html
noch ein Dokument:
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf
lol !
Du willst Redakteur eines Bitcoin-Bloggs sein und weisst nichts davon ?
Man, man, man …..
Hallo erklärt mir das mal jemand:
Allerdings sollten die Gewinne aus dem Minen als private oder gewerbliche Einnahme gewertet und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet werden. “Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind,” es gilt ein Freibetrag von 256 Euro für private Miner, Ausgaben für Strom- oder Hardware können selbstverständlich abgezogen werden.
“Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind”
Du erzeugst 1 Bitcoin bei einem Bitcoinpreis von 800€. Angenommen nach 2 Monaten dann fällt der Bitcoinpreis dauerhaft auf 10€ und du verkaufst den Bitcoin. Musst aber jetzt für den Bitcoin für die 800€ die Eikommensteuer bezahlen oder wie, nur weil der bei 800 erzeugt worden ist ????
Oder wird man dazu gezwungen den Bitcoin sofort nach dem Erzeugen zu veräußern um nicht in so eine Lage zu kommen ???
Das geht doch gar nicht oder ….
Oder anderst herrum:
Du erzeugst (Minst) einen Bitcoin bei BitcoinPreis von 6 euro, nach 9 Monaten verkaufst du den für 800€ zahlst aber nur deine Einkomensteuer für den bei 6€ erzeugten Bitcoin. So gefällt mir das schon besser 🙂
schüttelt ihr auch schon eure Köpfe ?
Zitat:
“Sobald ein Bitcoin verkauft wurde, gilt das private Veräußerungsgeschäft als vollendet – und wird besteuert. Egal ob die Euros auf Ihrem Bankkonto oder auf dem Treuhandkonto einer internationalen Börse gelandet sind. Falls Sie traden, werden Sie also nicht darum herumkommen, jeden Kauf und Verkauf einzeln aufzulisten.”
—
Dann kommt die steuerliche Relevanz also erst mit dem Zeitpunkt des Rücktauschs in Euro zustande und nicht mit jedem einzelnen Trade dazwischen. Wäre anders auch kaum praktisch machbar, da insbesondere die ganzen anderen Cryptocurrencies wie LTC, WDC, GDC, MOON etc. teilweise nur in mikroskopisch kleinen Mengengehandelt werden und es da einfach die Menge macht. Man kann dies unmöglich nachhalten bzw. würde sich dann der Handel nicht mehr lohnen, weil man ja mit dem Aufschreiben überhaupt nicht mehr hinterher käme. Die Börsen zeichnen diese Trades, die oft wiederum aus vielen Einzeltrades bestehen ja meist nicht oder nur rudimentär, bzw. zeitlich sehr begrenzt auf.
Daher ist es einfach am zweckmäßigsten, lediglich die Rücktäusche in EUR nachweispflichtig zu machen – z.B. via Kontoauszug.
“Streng genommen” muß jedoch immer an der Praxis orientiert sein.
Das wissen auch die Finanzämter. Die werden nicht mit einer praxisfernen Auslegung den Cryptohandel zum Erliegen bringen können und dürfen.
Zitat:
“Ebenso sollten Gewinne aus einem günstigen Altcoin-Kursverlauf als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gelten.”
–
Ja sicher. Die Frage ist halt nur, was praxisgerecht ist.
Sie wissen schon, dass viele der Altcoins überhaupt nicht gegen EUR gehandelt werden, ja?
Und es gibt ja keinen festgelegten Referenzkurs für den Bitcoin gegen Euro, so dass es nict möglich ist, den genauen Wert eines Altcoins zum Moment des Kaufs und Verkaufs festzulegen. Das wäre ein reiner Schätzwert. Der EUR/BTC-Kurs auf bitcoin.de ist ja auch kein amtlich festgelegter Wechselkurs und die Altcoin-Börsen geben erst recht keinen BTC zu USD/EUR-Wer an, zumal man dort in den meisten Fällen überhaupt keine EUR/USD ein- bzw. auszahlen kann, sondern ausschließlich der BTC die Refernzwährung ist.
Zitat:
” wer zum Beispiel durch Altcoins seinen Bitcoin-Einsatz verfünffacht hat – was durchaus nicht illusorisch ist – sollte dies schon irgendwie auch besteuern …”
—
Richtig.
Aber es bringt nichts, hier gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen – wie es viele hierzulande ja leider immer wieder fordern. Die Kollateralschäden sind dann immer viel zu groß.
Es wird sich im Laufe der Zeit schon eine zweckmäßige Abwicklung herauskristallisieren, sobald die Finanzämter sich öfter mit der Thematik befassen.
Im Zweifel sollte man dem Finanzbeamten halt einfach den Sachverhalt erklären und dann auf Basis guter Zusammenarbeit eine einfache und gute (heißt: mit für beide Seiten möglichst wenig Aufwand verbundene) Lösung erarbeiten. Für mich wäre das eben, dass man erst den Wert zum Zeitpunkt des Rücktauschs in Euro oder bei der Ausgabe für eine Ware/Leistung als steuerlich relevante Einnahme angeben muß und adäquat dazu eben auch den Eurowert zum Zeitpunkt des Kaufs als Ausgabe gegenrechnet. Alles auf Jahresbasis gesehen. Damit ergibt sich am Ende eine Summe X, die dann zu versteuern ist, oder aber auch als Negativeinkommen vom restlichen Einkommen abgezogen werdenkann/darf, sollte man sich verspekuliert haben.
Das man Verluste einfach so von anderem positiven Einkommen abziehen darf würde ich mal stark bezweifeln.
Insbesondere wenn das positive Einkommen von einer anderen steuerlichen Einkommens-Art ist wie die Cryptocoin-Verluste.
Da ist in den letzen Jahrzehnten rechtlich immer wieder weiter aufgerüstet worden, dass das nicht mehr möglich ist. Oder zumindest für so wenig verbleibende Fälle wie möglich.
Für denkbar halte ich allenfalls, dass Du deine Verluste auf Folgejahre übertragen kannst und dann dort mit kommenden Gewinnen aus Cryptocoins verrechnen kannst.
Hallo,
die BaFin hat ja am 19.12.2013 unter dem Titel
“Bitcoins: Aufsichtliche Bewertung und Risiken für Nutzer”
die drängenden Fragen zur Behandlung von BTC beantwortet.
Danach werden BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert.
Im § 1 Absatz 11 Satz 1 KWG steht, dass Aktien und andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien oder Aktien vergleichbare Anteile vertreten, als Finanzinstrumente im Sinne des KGW anzusehen sind.
Wenn man nun im Umsatzsteuergesetz (UStG) nachliest, steht dort im § 4 Ziffer 8 e), dass die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren, steuerfrei sind.
Offensichtlich sind zum hohen Lied der MwSt noch nicht alle Strophen gesungen, wenn das BMF immer noch die Auffassung vertritt, dass MwSt anfällt.
Es kann also nur jedem Miner geraten werden, entsprechende Rücklagen zu schaffen…
MfG
cdb
Ich würde auch jedem Miner dazu raten, ein Gewerbe anzumelden, sobald er die Freigrenze für das “hobbymäßige” Dazuverdienen überschreitet. Denn die Tätigkeit ist ja auf nachhaltige Gewinnerzielung ausgelegt, kein rein privates Veräußerungsgeschäft und damit ist der Tatbestand eines Gewerbebetriebes grundsätzlich erfüllt, zumindest aber einer selbständigen Tätigkeit mit den dazugehörigen Pflichten wie Buchführung, entsprechender Steuererklärung etc. Hat auch den Vorteil, dass man Ausgaben für Hardware und Strom den Einnahmen gegenrechnen kann und damit seine Steuerpflicht mindert.
“Tatbestand eines Gewerbebetriebes”
Das tönt etwa so wie wenn jeder Gewerbetreibende von vornherein als Täter (Steuerhinterzieher?) behandelt wird. bis er seine Unschuld bewiesen hat.
*Kopfschüttel*
Trashbarg
Ganz genau so ist es.
“Tatbestand” ist einfach nur ein Wort, welches aussagt, dass eine bestimmte Situation eben einen bestimmten Tatbestand erfüllt, welcher Grundlage für notwendige Folgehandlungen ist. Und das ist nunmal das, was im Komnmentar bereit beschrieben ist.
Lediglich wenn der Miner, welcher die Freigrenze überschreitet, seine Einnahmen nicht anmeldet, dann ist ein strafbarer Tatbestand eingetreten. Nämlich der der Steuerhinterziehung. Ob dieser Tatbestand geahndet wird – und, wenn ja, wie-, steht auf einem anderen Blatt.
Siehe auch Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand
Wenn ich das so lese muss ich doch schmunzeln! Wie war das nochmal mit der deutschen Steuererklärung auf einem Bierdeckel?
Für mich ist klar, wenn die Regulatoren und das Parlament den Bitcoin in Deutschland nicht zu Fall bringen, die Steuerbehörden schaffen’s problemlos.
Trashbarg
LOL!
Super Kommentar. Aber man sollte die Hoffnung nie aufgeben …
Zitat Christoph Bergmann:
„Dabei greift vermutlich die Fifo-Methode: First in, first out. Der zuerst angeschaffte Bitcoin gilt als der zuerst verkaufte.“
Vermutlich heißt, nix genaues weiß man nicht. Fifo-Methode stammt, glaube ich, aus der Materialwirtschaft zur Kalkulation von Warenbeständen, würde aber in diesem Fall zu einem Problem führen. Die Methode kollidiert mit der Steuerbefreiungsgrenze.
Mal angenommen, ich hätte seit zwei Jahren 4000 Bitcoins bei Bitcoin.de unaufgeräumt rumliegen. Mit denen ist in der Zeit nachweislich nix passiert, kein Handel. Verkaufe ich welche von denen, ist der Gewinn steuerfrei. Klar. Jetzt habe ich aber bei MtGox noch 2 Bitcoins mit denen treibe ich regen Handel. Zugegeben, es waren auch mal ursprünglich 20. Dumm gelaufen, aber ich habe immer ordentlich ge- und verkauft.
Fifo würde jetzt bedeuten, dass ich ständig meine steuerfreien Bitcoins von Bitcoin.de bei MtGox verballern und durch Nigelnagelneue ersetzen würde. Ich hätte dann nicht nur Kapital, sondern auch einen millionenschweren Steuervorteil verloren. Der Steuervorteil wäre auch dahin, wenn ich erfolgreich handele. Der Steuervorteil wäre in jedem Fall dahin. Das wäre dann ein lupenreines lebenslanges Handelsverbot für mich und ich glaube nicht, dass das zur verfassungsmäßig garantierten Gewerbefreiheit passt. Oder ich werde gezwungen, erst alle steuerfreien Bitcoin zu verkaufen, um Handeln zu können. Jeder der auch nur ein bisschen handelt, wäre quasi voll automatisch von der Steuerbefreiung befreit.
Einzig Last in, first out kann das Problem zu lösen.
Ich bedanke mich schon mal bei dem, der sich da schlau machen will.
Vielen Dank
Eddi
Nachtrag:
Wenn ich aus Unwissenheit den Steuervorteil verdattele, wäre die Strafe in diesem Fall: Bei jetzigem Sofortverkauf und einem Erlös von zwei Millionen Euro: Eine Million Euro Steuern.
Zur Wiedererlangung der Steuerfreiheit wird ein einjähriges Handels und Veräußerungsverbot auferlegt. Was vorher verkauft wird, wird versteuert werden.
Ganz schön harte Strafe für ein bisschen Traden mit ein paar Bitcoins.
Einzig Last in, first out kann das Problem lösen. (SO ist richtig.)
Das FiFo- Prinzip gilt für alle Arten Handelsgeschäfte, bei denen Multiple von nicht unterscheidbare Einheiten gehandelt werden und ist insofern eine Hilfsmethode, die die eigentlich vorgeschriebene diskrete Aufzeichnung von Handelsgeschäften ersetzt. Klassischerweise gilt dies im Handelsbereich für solche Güter wie Schüttgut (Tonnen Kohle, Kubikmeter Gas, etc.) und im Finanzbereich z.B. für den Aktienhandel. Denn wenn ich zu verschiedenen Zeitpunkten Siemensaktien gekauft habe, die alle im gleichen Depot in Girosammelverwahrung liegen, sind diese Aktien beim (Teil-)Verkauf nicht mehr unterscheidbar. Etwas anderes gilt übrigens, wenn ich die zu einem bestimmten Zeitpunkt erworbenen Aktien in separate Depots einbuche! Denn dann kann ich diskrete Käufe und Verkäufe buchen und dann gilt auch nicht FiFO!!!
Entsprechendes gilt für bitcoins, wobei m.E. übersehen wird, dass im Gegensatz zu Aktien bitcoins sehr wohl unterscheidbar sind. Wie wir alle wissen, hat jedes bitcoin oder ein Teilchen eines bitcoins eine Lebenslinie, die in der Blockchain dokumentiert wird. Insofern kann man für jedes verkaufte bitcoin anhand der Blockchain sehr wohl feststellen, wann es exakt gekauft wurde. Dem unbenommen wird man aus Vereinfachungsgründen wohl bei FiFo bleiben.
Damit beantwortet sich auch die Frage nach der steuerrechtlichen Infektion von Handelsbeständen. Wenn die bitcoins, die unterhalb der Spekufrist gehandelt werden, bei mtGox liegen und die bitcons, die steuerfrei bei bitcoin.de gebucht sind, dann sind die bitcoins per se unterscheidbar, so dass FiFo jeweils auf den einzelnen Handelsbstand angewendet werden darf.
Disclaimer: mein Kommentar stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des § 2 RDG dar sondern nur eine persönliche Meinung.
Zitat AZE “Wie wir alle wissen, hat jedes bitcoin oder ein Teilchen eines bitcoins eine Lebenslinie, die in der Blockchain dokumentiert wird. Insofern kann man für jedes verkaufte bitcoin anhand der Blockchain sehr wohl feststellen, wann es exakt gekauft wurde.”
Upps. Woher will das Finanzamt wissen, wem welche Adresse gehört? Außerdem ist doch alles bei den Börsen dokumentiert, da kann Richter und Finanzamt doch alles einfach nachlesen.
Zitat “Wie wir alle wissen, hat jedes bitcoin oder ein Teilchen eines bitcoins eine Lebenslinie, die in der Blockchain dokumentiert wird.”
Nicht wirklich. Es ist ja möglich alle zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauften Bitcoins auf eine Adresse zu übertragen. Dann haben sie keine getrennte Identität mehr.
Genau so ist es richtig beschrieben.
Jeder Aktien/Wertpapierbesitzer der die Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 miterlebt hat, weiss, dass nach diesem Datum neu hinzu erworbene Wertpapiere einer Art von welchen man schon welche hat, sinnvollerweise in einem neuen zweiten Depot oder Unterdepot – zwecks eindeutiger Trennung und Unterscheidung vom Altbestand – einzubuchen und zu lagern sind.
Damit man beim Verkauf dann wählen kann ob man Altbestand verkaufen will oder neu hinzugekauften Bestand der dann der Abgeltungssteuer unterliegt.
Ähnlich verhält es sich dann wohl auch mit Cryptocoins.
Alles was länger als ein Jahr in Besitz ist – und deshalb bei der Veräusserung in Euro steuerfrei bleibt – sollte auf einem separaten Depot/Account/Walletadresse liegen.
Getrennt von jenem Bestand mit dem man kurzfristiges Trading betreibt und beim Verkauf in Euro zu versteuern wäre.
Interssant ist übrigens auch noch zu wissen: Alles was nicht zu versteuern ist, braucht in der Steuererklärung auch erst gar nicht angegeben werden.
Da blickt doch keiner mehr durch, bei den ganzen Bitcoin An und Verkäufen.
Da braucht der Finanzbeamte ja ne Schulung in der Blockchain, um das nachzuvollziehen.
Ist ja jetzt nicht so das man nur eine BTC Adresse und nur eine Börse hat, wo man BTC umsetzt.
Und ich halte das nach der LIFO Methode, wenn ich unbedingt was in BTC kaufen muss, dann wird dieser BTC-Betrag direkt gekauft und umgehend weitergesendet zum Empfänger.
Somit macht diser BTC Betrag ja keinen Gewinn.
Ich nehm doch nicht meine hart verdienten BTC von vor 2 Jahren (1 BTC 6€) um meinen Gewinn zu mindern.
Da wird lieber BTC nachgekauft.
Ich bin ja für die Einfachheit, alles was an Auszahlung durch BTC auf das private Konto gelangt in der Steuererklärung angeben.
Da muss aber noch mal der Artikel (oder neuer Beitrag) präzisiert werden, wie und in welcher Art und Weise das fürs Finanzamt dokumentiert werden soll.
Das ist ja wie mit Al Capone wurde nie gefasst, aber das Finanzamt hat ihn zur Strecke gebracht.
mfg
Kommt eine kleine Nachricht bezüglich Steuern und schon ist der kurs unten. Hallo merkt ihr nicht das es eine Verarschung ist. Wie soll man es denn nachvollziehen können? Nächste Woche schreibe ich auch ein Block
Bundespräsident kauft Bitcoin ein, dann geht der Kurs wieder hoch. Das Problem ist Bitcoin miner und Trader lassen so von Nachrichten beeinflussen das ist unglaublich.
Hinter Bitcoins steckt auch nichts anderes als News. Bitcoin wird hauptsächlich als spekulationsobjekt verwendet – und dadurch ist es stark von der Stimmung der Spekulanten abhängig. Gute Neuigkeiten heben die Stimmung, schlechte senken sie. Dies wirkt sich 1:1 auf den Preis aus. Was sollte Ihrer Meinung nach sonst den Bitcoin-Preis beeinflussen, wenn es nicht die News sind?
Behavioural Finance eben ….
Macht euch keine sorgen um das Geld :)))
Frage? Worin bestand nochmal ein Vorteil von Bitcoin? War es nicht ein dezentrale Währung frei von Zwängen der Fiatbanken und ihre Söldner?
Dieser Artikel weckt das Bedürfnis deutsche Bitcoinbörsen zu meiden.
Ach ja Bitcoin.de ist ja bereits unter Kontrolle einer Fiatbank. Was kommt als nächstes. Der uneingeschränkte Datenaustausch der Händler mit der Bank. Und dann? Weitergabe der Daten an die Ämter ist ja bereits gesetzlich Verankert. Und dann? Kontrolle der Händler und wenn es nicht gefällt Zerschlagung.
Die ursprünglich guten Absichten von Herrn F. und sein Team sind dann nicht mehr wichtig. Schade, oder?
Ich verstehe ja das ihr diesen Artikel schreiben müsst, nur entwickelt sich nicht diese Börse zu Gunsten des Bitcoin sonder zu Gunsten der herrschenden Fiat-Systems. Anstatt den Käufern und Verkäufern zu sagen wie sie Schmerz und Angstfrei eine freie Währung tauschen können wird ihnen geraten sich ja schön brav nackt auszuziehen und keine Fragen zu stellen. Negative Entwicklung würde ich sagen. Schade.
Nun ja mal beobachten. Wenn die Entwicklung so weiter geht sollte man sich entscheiden, ob man den dezentralen und unabhängigen Charakter des Bitcoin ausreizt, oder man lieber jetzt aussteigt und sich Nerven und Ärger spart. Es gibt auch noch andere Werte, z.B. Gold ist gerade sehr günstig. oder lieber doch beim Bitcoin bleiben und einfach eine andere Wechselstube probieren. Oder gar nicht Handeln und direkt am Fiatsystem vorbei direkt weltweit Werte in Bitcoin tauschen. Hin und her so wie er mal gedacht war , ne, ist. Egal für was ich mich entscheide. Ich weiß was der Bitcoin ist und ich weiß wer was gegen ihn hat. Aber habt keine Angst. Wenn keiner weiß wie viele Bitcoin ihr habt und was was ihr dafür an Fiat bekommen oder bezahlt habt, ist der Bitcoin frei. in jeder Form. oh Kontoauszüge auf Bitcoin .de in BTC und demnächst in Euro.
Ich weiß nicht ob das alles so gut für den Handel hier ist. Ich weiß es nicht.
Zitat:
“Ich weiß nicht ob das alles so gut für den Handel hier ist. Ich weiß es nicht.”
—
Das spielt überhaupt keine Rolle.
An die Steuergesetze müssen sich z.B. auch Forextrader und sonstige Börsenhändler halten. Weder der Bitcoin, noch irgendeine Börse ist dazu da, Steuergesetze zu umgehen, sondern im Rahmen der bestehenden Gesellschaft Dinge zu vereinfachen. Das heißt aber nicht, dass man deshalb keine Steuern mehr zahlen soll/muß.
Für mich stellt sich die Frage, wie man im Falle einer Prüfung nachweist, daß man die verkauften BTC tatsächlich länger als 12 Monate gehalten hat.
– Reicht es den kompletten Tradingverlauf vorzulegen?
Wenn der letzte Kauf länger als 12 Monate zurückliegt sollten doch keine Fragen mehr auftauchen?!
nur wenn auch nie ein Bitcoin mit Gewinn verkauft wurde, wenn doch sind Steuern fällig.
Das habe ich vor kurzem mit Bauchschmerzen erlernen müssen. Der Staat überlässt einem für bestimmt Zeit noch die Steuern, um damit weiter zu spekulieren. Aber eines Tages flattert der Steuerbescheid ins Haus. Sollte es da um viel Geld gehen, was ganz leicht passieren kann und man nicht bezahlen kann, droht Knast.
Das Finanzamt wird einem auch nicht die Buchführung abnehmen. Ich kann mir vorstellen, dass die ganz einfach Kauf und Verkauf gegenrechnen. Der billigste Bitcoin wurde am teuersten verkauft, den zweit billigsten am zweitteuersten usw. damit ist das Finanzamt auf der sicheren Seite. Die Nachweispflicht, dass das nicht so ist, dürfte ganz sicher beim Steuerpflichtigen liegen.
Wenn ich also “privat” Mine, und lass die Bitcoin’s länger als 12 Monate liegen und erst dann verkaufe, brauche ich keine Steuern zu bezahlen, auch wenn es z.B. “25 Bitcoin’s” sind, oder habe ich das falsch verstanden?
Zitat: “Bei einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten Steuerfrei”
Selbstverständlich möchte ich die Bitcoin’s natürlich irgendwann verkaufen (die selbst generierten), aber ohne dafür Steuern zu bezahlen, wenn ich die Bitcoin’s z.B. 3-4 Jahre liegen lasse, und die irgendwann mal 10.000.- Euro das Stück wert sind, möchte ich nicht noch Steuern dafür bezahlen, dann bräuchte ich ja die ganze Angelegenheit gar nicht erst zu machen, und kann mir ein anderes “Hobby” suchen. Und das werden andere auch machen, dann wird nichts aus dem Bitcoin.
Falls diese Möglichkeit nicht zutrifft, wie kann es ein kleiner privater Miner, der aber diese lächerlich kleine Summe von 256.- Euro Freibetrag übersteigt, ohne eine Steuer zu zahlen, seinem “Hobby” weiter nachgehen?
Stell die vor du minst 40 Bticoins bei einenm Kurswert von 800 euro und sammelst diese an. Dann fällt der Bitcoin dauerhaft auf 60 euro und du verkaufst die Bitcoin dann.
Angeblich sollst du dann die Steuer für die 800er geminten Bitcoins bezahlen -> was für ein Quark oder ?
TIP : Bleib erst mal ruhig bis ernsthafte Fakten das sind.
joh, ich denke, das könnte genau so passieren. Vorsicht Steuerfalle. Da würde ich doch sagen. Bitcoin sofort nach dem Minen verkaufen und wieder kaufen und 12 Monate halten. Sollte eigentlich funktionieren.
Zitat:
“Wenn ich also “privat” Mine, und lass die Bitcoin’s länger als 12 Monate liegen und erst dann verkaufe, brauche ich keine Steuern zu bezahlen, auch wenn es z.B. “25 Bitcoin’s” sind, oder habe ich das falsch verstanden? ”
—
Minen ist ab der Freigrenze eine gewerbliche Tätigkeit, wodurch die Einnahmen aus deren Verkauf versteuert werden müssen, wenn die Freigrenze überschritten wird.
Minen ist nicht Handeln. Lediglich der Gewinn aus gekauften und weiterverkauften Bitcoins zählt rein rechtlich zu den Einnahmen, die nach der 12-monatigen Haltefrist steuerfrei sind.
Zitat:
“Falls diese Möglichkeit nicht zutrifft, wie kann es ein kleiner privater Miner, der aber diese lächerlich kleine Summe von 256.- Euro Freibetrag übersteigt, ohne eine Steuer zu zahlen, seinem “Hobby” weiter nachgehen?”
—
Gar nicht, denn dann ist es ja kein Hobby mehr, bzw. werden zu versteuernde Einnahmen erzielt. Die Steuerlast kann man mindern, indem man die Kosten für Strom, Hardware usw. gegenrechnet (mittels ordnungsgemäßer Einnahme-/Überschußrechnung und als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb in der Steuererklärung angibt).
Irgendwie höre ich da den Amtsschimmel extrem laut wiehern ….
Wie so oft ist da eben Kreativität gefragt!
Hier ein solcher Vorschlag zur Güte:
Du suchst Dir einen Guten Kumpel aus der Miner-Szene dem Du vertraust.
Dem verkaufst Du deine 25 Bitcoins für EUR 2,- pro Stück.
Nach zwei Wochen verkauft er Dir wieder 25 Bitcoins
für sagen wir EUR 2,10.
Damit beleibt Ihr weit unter der Freibetrags-Grenze des Verkaufserlöses für die geminten Coins. Die 25 nun “gekauften” Coins behälst Du dann 12 Monate und nach 12 Monaten sind die Kursgewinne steuerfrei.
Wenn man einen 15000Euro-Wert für 100Euro verrammscht, dürfte das ein Fall für die Schenkungssteuer sein. Ich bin kein Steuerkundiger, aber sicher, dass Steuergesetze nicht von Deppen gemacht werden.
@Wurst
Ich schlage vor, Du hebst zukünftig deine Füße hoch, wenn Du auf dem Bürgersteig läufst, der von meinen Steuern bezahlt worden ist.
Eddi
Hallo,
ich bin mir fast sicher das jedes Finanzamt eine andere Antwort auch die gleiche Frage gibt und fast jeder Steuerberater hoffnungslos überfordert mit dem Thema ist. Da bin ich doch heilfroh das ich noch Bitcoinminer gekauft habe und absichtlich mit richtig fetten Verlust 2013 abgeschlossen habe. 2014 wird erst mal nichts mehr Verkauft !
So hab ich mir das auch vorgestellt. eine total verwirrte Katatrophe so das nicht mal mehr ein Experte durchblickt und eine Ordnung wie Spagetthi im Mixer.
überfordert??? Ich habe jetzt gerade mit dem Sachbearbeiter, der für meine Steuererklärungen zuständig ist, telefoniert und nach den Nachweisvorraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Bitcoinverkäufen gefragt.
Antwort:”Was haben sie verkauft?”, “Bitcoins.”
“Mmh,… ich habe noch nie in meinem Leben etwas von Bitcoins gehört.”
Zitat:
“eine total verwirrte Katatrophe so das nicht mal mehr ein Experte durchblickt und eine Ordnung wie Spagetthi im Mixer.”
—
Das Dumme ist nur, dass man im Zweifel nachweispflichtig ist, und man ohne Nachweis geschätzt wird. Was so gut wie immer erheblich(!) teurer kommt.
Wenn ich bitcoin verschenke z.B . an einen Neffen dann Fällen doch keine Steuern an ,oder?
Es ist und bleibt ein Geschenk.
Auch Autos etc. unterfallen der Schenkungssteuer. Und wenn der Bitcoin einen Wert hat, dann ist dieser eben auch der Steuerpflicht unterworfen.
Leider vergessen diese Feinheiten viele, wenn sie nach höheren Erbschafts- und Schenkungssteuern schreien, bzw. gegen die Abschaffung derselben sind.
Danke für diesen schönen Kommentar
Doch doch!
Schenkungssteuer!
Soweit ich weiss sind Werte im Gegenwert von bis zu EUR 10000,- pro 10 Jahre steuerfrei. Darüber hinaus fällt Schenkungssteuer an.
(Wäre es anders, müssten wohl auch ja alle Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke verteuer werden.)
Aber meine Aussagen sind ohne Gewähr.
Details dazu musst Du Dir selbst anlesen oder vom Steuerberater bestimmen lassen.
Also ich “oute” mich hier mal…ich arbeite in einem örtl. Finanzamt und auch unter Kollegen ist das Thema Bitcoin in internen Verfügungen etc. schon nicht unbekannt.
Grundsätzlich gilt:
Egal ob BTC oder alternativen…§ 23 ESTG für Private Veräußerungsgeschäfte gilt immer bei allen Gütern (ob materiell oder nicht)…d.h. mind. 1 Jahr müssen die Coins bei euch liegen….wie schon richtig geschrieben… die so genannte “Spekulationssteuer” hat euren individuellen EST-Steuersatz…Ich würde Screenshots oder Kontoauszüge anerkennen…Klar kann man hier auch bissel tricksen oder was verheimlichen…. wir als Finanzamt gucken uns ja auch kein Blockchain oderso an… aber wir können eure Kontoauszüge etc. sehen oder mit Verfügung selbst anschauen…
Für Schüler, Studenten oder mit Niedrigeinkommen:
In Deutschland gilt in 2013 ein Grundfreibetrag von 8.140 €…. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (Alle Einnahmen – Rente, Lohn, Vermietung, Gewerbe) inkl. die privaten Veräußerungsgeschäfte kommen in einen “Pott”… abzüglich Sonderausgaben, zumutbare außergewöhnliche Belastungen, Vorsorge (Höchstbetrag beachten) etc. ergibt dann das ZVE (Zu versteuernde Einkommen)…. wenn das alles unter 8.140 € liegt, dann ist eure Einkommensteuer sowieso 0!!!
Wichtig ist aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… und mit Banken etc. sind wir durch Abrufersuchen etc. schon theoretisch in der Möglichkeit einiges herauszufinden…. der Abfluss und der Zufluss der Coins erfolgt ja meist am Ende auf euer Konto etc…
Einerseits müssen solche Maßnahmen auch im Verhältnis stehen… bei Kleinbeträgen machen wir keine Durchsuchung etc…. Aber ich rate zur Angabe…
Ggf. einfach ein Kleingewerbe anmelden… als Handel und Dinge wie die Miner als Betriebsausgabe absetzen / ggf. bei über 410€ abschreiben…. Da kann man sich schon seinen Gewinn einwandfrei rechtlich schön rechnen…
Und wegen der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer: Da sag ich nur Vorsicht….als Unternehmer ohne Kleinunternehmerregelung §19 (1) USTG, kann auch 19% UST fällig werden. Wegen Vorsteuerabzug kann man auch bei richtiger Einkaufsrechnung drüber nach denken etc… das sprengt aber hier den Rahmen…
Einfach mal beim Steuerberater / Finanzamt nachfragen…da gibt es auch Servicestellen / Hotlines….
Gruß
Bitcoin wird langsam kaputtgemacht.
1. verifizierung (für den kauf einer anonymen währung)
2. steuern zahlen (für den handel einer anonymen währung)
3. was kommt wohl als nächstes…? (NSA bau supercomputer um jeglche cryptografie zu knacken)
Tja, er kommt halt langsam aber sicher im richtigen Leben an.
Und das wollen wir doch alle, damit man ihn überall einsetzen kann und auch der Wert weiter steigt, oder?
Man kann halt nunmal nicht alles haben.
Wenn die Fortschritte in der Computertechnik die nächsten 50 Jahren so weiter gehen, wie in den vergangenen 30, sollte man besser davon ausgehen. Vielleicht wird aber bis dahin auch eine Verschlüsselung erfunden, die die alte und eine neue beherrscht, die weitere 100Jahre sicher ist. Es würde dann vielleicht genügen, seine Bitcoins einmal zu transfeieren und sie wären wieder sicher. Hase und Igel lassen grüßen.
Ich bin mir sicher, die NSA kann das heute bereits!
Schliesslich haben sie seit dem 11.9.2001 – womit das ja gerne
alles legitimiert wird – genug Zeit gehabt dementsprechend aufzurüsten….
Wie ist es wenn ich verlust gemacht habe?
zB für 800 eingekauft und am Ende des Jahres 2013 waren sie nur 550.- wert?
Krieg ich dann Geld vom Staat? Schliesslich habe ich ja rund 40’000.- verlust gemacht.
Nein, Du kriegst nichts raus.
Aber Du kannst Deine Verluste in der Steuererklärung deklarieren per Antrag mit der Steuererklärung ins Folgejahr übertragen lassen.
Solltest Du im Folgejahr gewinn machen, dann kannst Du deine Altverlust damit verrechnen.
Das kannst Du Jahr für Jahr wiederholen. Eben solange Du Verlust-/Vor- bzw. Überträge hast.
Alle Aussagen sind aber ohne Gewähr! Ich bin kein Steuerberater!
also,
mein Steuerberater sagt: Es kann nicht sein, dass ich, dadurch dass ich kurzfristig im Internet einen Bitcoin kaufe, zum Essen gehe, damit bezahle, den Rest im Internet wieder verkaufe, eine Steuerschuld von aktuell 300Euro erzeuge, nur weil ich bereits steuerfreie Bitcoins besitze.
Genau das würde aber passieren, wenn man nach den FiFo-Methode verfährt.
Ein weiterer Punkt wäre der unglaubliche buchhalterische Aufwand, auf diese Art einen Gewinn zu ermitteln. Ich müsste eine Buchführung anlegen, die es erlaubt für jeden Satoshi den exakten Kaufzeitpunkt, Kurs, Handelsplatz und Verweise auf Dokumente zu ermitteln.
Selbst wenn ich solche Bücher hätte. Es würde Wochen dauern für jedem Bitcoincent den Wert zu ermitteln. Und das ist der Knackpunkt. Wenn ich wochenlang brauche, um alles korrekt zu dokumentieren, bräuchten auch Finanzbeamte wochenlang zum Kontrollieren. Wenn nur ein paar tausend solcher Steuererklärungen zu prüfen wären, könnte das Finanzamt zu machen.
Der alles entscheidende Punkt ist nun der: Für Privatleute gibt es überhaupt gar keine Buchführungspflicht, eigentlich nie.
So. Was tun?
Als erste werde ich die Sache nach LiFo-Methode behandeln. Last in, First out. Dann wird meine Stererklärung so aussehen:
Ich nehme meine Kontoauszüge aller Banken, die irgend etwas mit Bitcoinbewegungen zu tun haben. Verrechne alle Ein- und Ausgänge der Bitcoingeschäfte miteinander. Simple Einnahme-Überschussrechnung. 2013 habe ich deutlich mehr ausgegeben, als eingenommen. Steuerlich kein Thema. Geld ausgeben ist steuerfrei, solange keine Mehrwertsteuer fällig wird. Der Erwerb von Bitcoins ist derzeit definitiv mehrwertsteuerfrei. Den Kauf der Bitcoins werde ich dennoch dem Finanzamt auf einem amtlichen Formular mitteilen. Dann müssen sie sich damit beschäftigen. Das Minus hat natürlich überhaupt keine steuerlichen Auswirkungen auf das jetzige Einkommen oder zukünftige Gewinne aus Bitcoinverkäufen. Egal, Hauptsache das Finanzamt kommt in die Gänge. Im Steuerbescheid 2013 werden meine Bitcoins noch kein Thema sein.
Aber 2014. Dieses Jahr werde ich die ersten Bitcoin über ein Jahr besessen haben und dann werde ich natürlich auch Gewinne realisieren. Nach der Einahme-Überschussrechnung habe ich dann hoffentlich ordentlich was zu versteuern. Den Nachweis, dass ich Bitcoins über ein Jahr besessen habe, führe ich mit dem Kontoauszug von Bitcoin.de. Ich kucke, wann ich das letzte mal alles verkauft habe. Dann gehe ich Tag für Tag in Richtung Heute vor und suche im folgende Jahr den Tag, an dem ich am wenigsten Bitcoins gehabt habe. Diese Bitcoins sind meine steuerfreien, die ich ab dem selben Datum ein Jahr später, als das Konto das letzte mal auf Null war, steuerfrei verkaufen kann. Besser vielleicht erst ein Tag später verkaufen, so dass das Jahr auch garantiert rum ist.
Für die steuerfreien Bitcoins führe ich ein Konto mit Datum. Auf dieses Konto kommen dann die weiteren steuerfreien Bitcoins, die im Laufe der Zeit dazu kommen und die verkauften werden natürlich abgebucht. Mit dem Bitcoin.de-Kontoauszug und meinem SteuFreiBitcoin-Konto kann ich schauen, aha, nächste Woche Mittwoch kann ich wieder drei Bitcoins steuerfrei verkaufen, oder auch nicht.
Mit diesem Konto und der Einnahme- Überschussrechnung aus meinen Bankkontoauszügen werde ich die Steuererklärung einreichen, die dann hoffentlich auf einen Sachbearbeiter trifft, der “Bitcoin” wenigstens schon mal gehört hat. Mein Sachbearbeiter ist seit heute vorgewarnt. Von Furzcoins und Mining habe ich vorsichtshalber gar nix gesagt, ich hatte ernste Bedenken, der kündigt sonst.
Ist noch die Frage zu klären, wie sich der Kauf meines Ferraris am Ende des Jahres steuerlich bemerkbar machen wird, wenn ich ihn mit Bitcoins bezahlen werde. Ganz einfach. Die Bitcoinzahlung wird ja auf dem Bitcoin.de Konto als Abgang geführt. Habe ich nicht genügend steuerfreie Bitcoin, wird das mehr halt automatisch aus zu versteuernden Bitcoins beglichen. Dabei dürfte der gleiche Tageskurs als Grundlage dienen, den der Ferrarihändler auch nimmt, um die Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Höhe des Tageskurses zu dokumentieren, dürfte keinesfalls schaden. Haben beide Geschäftpartner – vertraglich vereinbart natürlich – den gleichen Kurs als Berechnungsgrundlage ist das Geschäft aus steuerlicher Sicht völlig kursneutral und dürfte so bei Finanzamt durch gehen.
Das kann ich natürlich nicht garantieren, ich bin weder Jurist noch Steuerberater. Garantieren kann ich nur, dass euer Sachbearbeiter beim Finanzamt auch noch NIE etwas von Bitcoin gehört haben wird.
Eddi
Naja, man kann es auch kompliziert machen….
Ich würde einfach verschieden Konten/Accounts/Wallets für langfristig (>12Monate) zu haltende Bitcoins und kurzfristig für Zahlungsvorgänge/Trading verwendete Bitcoins verwenden.
Es ist doch ein Kreuz mit der Realität. Ich war mit meiner Steuererklärung beim Steuerberater. Der sagt. Der Sachbearbeiter beim Finanzamt hat einen Chef. Ich hatte es schon fast vermutet. Ein Herr Schäuble. Sag mir nix. Der sieht die Sache mit FiFo und LiFo anders, für ihn ist das kein Problem. Da macht ihn unbekannterweise nicht gerade sympathisch, den Herrn Schäuble.
Watt soll’s? Bin ich halt keine Privatperson mehr, sondern ein Aktienhändler. Klingt wie eine Krankheit, wenn ich ehrlich bin. Zum Glück bin ich schon immer viel mehr ein Bitcoinsparer gewesen.
Ja, die Buchführung. Die Vorstellung da kommt jetzt einer, drückt dir Papier und Bleistift in die Hand und sagt. Alles aufschreiben. Eine Million Trades vom ganzen Jahr??? Na und? Los. Alles aufschreiben, Aktienhändler machen das so. Wenn was fehlt? Gibt es keinen Orden, sondern eine Rechnung. In Euro. Wie viel? Keine Ahnung, das wird geschätzt und gleich vom Girokonto abgebucht.
Da können die Knie schon weich werden. Da denkt man doch gleich an wer weis was. Ich glaube, ich erstatte Selbstanzeige. Schuldig! Im Sinne des Aktiengesetzes. Uli, rück’ ein bisschen, Neuzugang.
Da vergeht eimem wirklich alles, das Traden und auch das Minen.
Ich denk es will ja jeder seine Steuern bezahlen wenn es einfach und durchschaubar bleit.
Hat irgeiner seine 200000 Altcointrades auf einer z.B. mehrfach abrtürzenden und Datenverlierenden Tradeplattform auf das genaueste Dokumentiert, ich glaube nicht. 99 Prozent blicken doch hier nicht voll durch und laufen gefahr im Knast zu landen mit ihrer unwissenheit.
Das sind ja nur noch dunkelschwarze Nachrichten.
Das gibt erst mal eine hübschen Bitcoincrash im Januar.
Geh ich richtig, dass der zu versteuernde Gewinn einfach die Summer der Verkäufe minus der Summe der Kaufe ist, die ich im Kalenderjahr 2013 getätigt habe?
Vielen Dank &
Beste Grüße
Exakt! Das dürfte die einzige praktikable Methode sein, mit der sich einfach, nachvollziehbar, buchführungsfrei, von jedem der die Grundrechenarten beherrscht, Gewinn und Verlust ermitteln lässt. Alles andere ist schlicht realitätsfern.
Dem Staat ist es durch die Verfassung verboten, durch Auflagen seine Bürger vor der Inanspruchnahme seiner Grundrechte zu hindern. Ganz oben auf der Liste solcher unzulässigen Auflagen ist eine Buchführungspflicht für Privatpersonen. Besteht Buchführungspflicht, besteht die immer für die anderen, nie für die Privatperson. So bei einem Bankkonto, beim Arbeitgeber oder einer Bitcoinbörse. Privatpersonen müssen bestenfalls das aufbewahren, was sie zugeschickt bekommen, Stichwort Rentenversicherung. Der Profi muss die Bücher führen, keinesfalls der völlig Ahnungslose.
Die in diesem Artikel geforderte Buchführung ist extrem anspruchsvoll, aufwendig und dürfte sogar gelernte Buchhalter fordern. Der Aufwand, der diese Buchführung erfordert, entspricht dem einer kleinen Firma, selbst wenn man nur ganz moderat ein paar Bitcoins an zwei verschiedenen Börsen handelt und hin und wieder mit Bitcoins bezahlt. Privatpersonen eine solche Buchführung auferlegen zu wollen, wäre schlicht und ergreifend illegal. Deswegen gibt es sie auch nicht.
Für den Nachweis der steuerfreien 12-Monate-Bitcoins kommt man allerdings um eine Minibuchführung nicht herum. Da geht es ja auch nicht um Bürgerechte, sondern darum dass ich den Besitz von steuerfreien Bitcoins nachweisen muss und nicht das Finanzamt, dass ich keine habe. Der Nachweis ist anhand des Kontoauszuges meines Bitcoin.de-Accounds sehr leicht zu führen, dauert nur zwei Minuten. Lagere ich meine Coins auf meinem PC oder im Garten vergrabenen Speicherkarten, wird der Nachweis schwieriger.
Völlig absurd ist übrigens die Annahme, dass das Tauschen von privatem Geld untereinander wie Bitcoins in Litecoins wäre steuerpflichtig. Das interessiert das Finanzamt genau so viel wie das Tauschen von Quartettkarte, nämlich überhaupt nicht. Es gibt schon hunderte Kryptowährungen mit beeindruckenden Zuwachsraten. DataBecker plant sicher schon ihre Serie „Mein Haus“, „Mein Garten“, „Meine Handschrift“ durch „Meine Währung“ zu erweitern. Dann hat bald jeder seine eigene Kryptowährung. Ich hab schon eine: Den Furzcoin – das letzte laue Lüftchen am Ende der Kryptowelle.
Das Finanzamt interessiert sich ausschließlich dafür, wenn egal was zu einem Gewinn in Euros gemacht wird, ausschließlich! Wenn ich einem Sachbearbeiter eine Rechnung vorlege, in der ich nachweise, dass der Tausch von 0,0000000062Furzcoin in 5,2635x10hoch12 Ritzelfitzel meinen Gewinn um 0,3342 Euro schmälert, macht der gleich einen Platz in der Klapse für mich klar. Da ich dann auch noch gleich dreitausend solcher Berechnungen vorgelegt hätte, käme ich vermutlich nie mehr raus.
Um meiner Steuerpflicht nachzukommen, werde ich anhand der Bankkontoauszüge eine Tabelle aller Bitcoin-Vorgänge anlegen. Einmal für die Überweisungen mit Datum, Kontoauszugnummer, der ID des Trades und dem Betrag natürlich. Das gleiche für die Zahlungseingänge. Strich drunter, verrechnen. Bei Miesen ist wuscht, bräuchte ich dem Finanzamt nicht mal mitteilen. Gewinne natürlich schon und zwar peinlich genau. Netterweise erkläre ich dem Finanzamt noch schriftlich, dass es jederzeit die Kontoauszüge einsehen kann. Ist zwar unnötig, da das Finanzamt ohnehin das Recht hat, selbige zur Prüfung meiner Angaben jederzeit einzusehen. So was kommt aber immer gut an.
Mit dieser Einnahme-Überschussrechnung sind dann alle Kurs- und Handelsgewinne erklärt. Den Finanzbeamte, der es gerne komplizierter hätte, möchte ich mal sehen.
Es bleiben noch die Bitcoins, mit denen ich bezahlt habe, zu erklären. Auf meinem Bitcoin.de-Kontoauszug stehen die Abgänge von Bitcoins. Diese Abgänge sind vorerst, natürlich zum niedrigsten (!) Tageskurs, voll steuerpflichtig. Es sei denn, ich weise nach, dass die Bitcoins aus meinem Steuerfrei-12-Monate-Bitcoins-Bestand waren und dort auch abgebucht wurden, oder dass ich Bitcoins nur z.B. auf meinen Rechner transferiert habe und noch besitze. Was ist mit Bitcoins, die mir einer gibt? Nix. Die werden versteuert, wenn ich sie ausgebe oder verkaufe.
Damit ist meine Steuererklärung fertig.
Ich weise noch mal darauf hin, dass ich weder Jurist noch Steuerberater bin, dies keine Rechtsberatung darstellt, sondern ich lediglich schildere, was ich tun werde.
Eddi
Das gilt solange es sich um steuerpflichtige Cryptocoin-Transaktionen handelt.
Also jene welche mit Cryptocoins getätigt werden die man weniger als 12Monate inne hat.
“Gilt es auch als Veräußerungsgeschäft, wenn ich mit Bitcoins bezahle?
Aber ja. Auch in diesem Fall müssen Sie via Fifo ermitteln, wie hoch ihr Gewinn war. Selbst wenn Sie nur eine Pizza bestellt haben …”
Gilt das auch für diejenigen, die mit Bitcoins auf Silkroad Drogen kaufen um täglich ihr Haschisch spritzen zu können?
So komisch es klingen Mag, aber das ist eine durchaus berechtigte ernste Frage.
Denn soweit ich Fernsehberichten entnehmen konnte, der Fiskus bedienst sich steuerlich auch an Einnahmen und Umsätzen die in der Sache selbst illegal sind.
So sind z.B. auch durch illegale (Zwangs-)Prostitutions-Dienstleistungen erzielte Einnahmen steuerpflichtig!
Genauso wird es sich vermutlich bei illegalen Betäubungsmitteln verhalten.
Man kann dem Staat da berechtigt Doppelzüngigkeit/Doppelmoral vorwerfen, weil er an eigentlich illegalen Vorgängen finanziell mitverdient.
Es ist wirklich so!
Denn wie schon die alten Römer wussten: Geld stinkt nicht.
Aber selbstverständlich nicht.
Denn Haschisch wird nicht gespritzt.
Was man auch immer zu diesem Thema hervorbringen mag, Laie oder Fachmann, Miner, User Finanzbeamter, habt Ihr mal den Kurs beobachtet, seit diese Diskussion hier stattfindet?
Kaum macht mal etwas Sinn, kommt ein Esel daher, der es zerstört.
In unserem Falle ein gewisser Christoph Bergmann.
Ist es nicht jedem seine eigene Privatsache, sich um seine Steuererklärung zu kümmern?
Mir persönlich brigt dieser Kursverfall mehr Schaden, als ein paar Cent an den Fiskus.
Danke für die präzise Antwort!
Hab noch eine Frage, weiß nicht ob die beantwortet werden kann/darf.
Wenn ich als kleiner “Miner” Bitcoin’s generiere /selber herstelle und diese gar nicht über die Bank bzw. über die Plattform “Bitcoin.de” laufen lasse bzw. “verkaufe”, sondern nur über meine eigene “Brieftasche” (Bicoin Qt), damit meine “Einkäufe” bei diversen Händlern tätige oder damit Restaurant Rechnungen bezahle, das kann doch gar nicht festgestellt bzw. belegt werden wieviel Bitcoin’s ich so ausgegeben habe. Dann ist es ja auch gar kein “Verkauf”, es kann somit kein “Gewinn” versteuert werden, und der “Einkauf” ist ja mit der Mehrwertsteuer belastet, also eigentlich alles korrekt versteuert.
Ist es möglich so der Steuer legal zu entgehen?
Nein da machst Du einen Denkfehler, bzw. hast die Rechnung ohne die Finanzritter in den Ämtern gemacht.
Die werden dir dann den Erlös für Deine selbst erzeugten Coins in Euros hypothetisch zurechnen und darauf musst Du dann Steuern zahlen.
Auch wenn Du den Erlös nie in Cash hattest sondern gleich wieder gegen andere Waren oder Dienstleistungen eingetauscht hast.
schaut doch mal hier:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=321503.60
Da ist das alles schon durchdiskutiert worden, mit Fallbeispielen und Links auf Gesetzestexte.
Hallo erklärt mir das mal jemand:
Allerdings sollten die Gewinne aus dem Minen als private oder gewerbliche Einnahme gewertet und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet werden. “Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind,” es gilt ein Freibetrag von 256 Euro für private Miner, Ausgaben für Strom- oder Hardware können selbstverständlich abgezogen werden.
“Grundlage hierfür ist der Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind”
Du erzeugst 1 Bitcoin bei einem Bitcoinpreis von 800€. Angenommen nach 2 Monaten dann fällt der Bitcoinpreis dauerhaft auf 10€ und du verkaufst den Bitcoin. Musst aber jetzt für den Bitcoin für die 800€ die Eikommensteuer bezahlen oder wie, nur weil der bei 800 erzeugt worden ist ????
Oder wird man dazu gezwungen den Bitcoin sofort nach dem Erzeugen zu veräußern um nicht in so eine Lage zu kommen ???
Das geht doch gar nicht oder ….
Da stellt sich zudem die grundsätzliche Frage WER den den “…Preis an dem Tag, an dem die Bitcoins erzeugt worden sind”
bestimmt?
Wenn Du mit einem beliebigen Käufer einen Preis für den von Dir erzeugten Bitcoin von EUR 2,- vereinbahrst. Dann ist der Verkaufspreis für Deinen Coin eben EUR 2,-.
Auch wenn andere Leute anderswo andere Preise vereibahren….
Ich habe hier
https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
eine Liste von interessanten Links zum Thema Steuern bei Bitcoins angelegt.
Zitat: Gilt es auch als Veräußerungsgeschäft, wenn ich mit Bitcoins bezahle?
Meiner Ansicht nach ist das ein Warentausch der nicht extra bewertet werden muß.
Deswegen Leute, Händler aufsuchen die keine Verifizierung verlangen.
Die Seiten die eine Verifizierung mit Ausweisbild etc. verlangen, werden euch mit Sicherheit beim Finanzamt verpfeifen.