Keine Regulierung von Kryptowährungen zugunsten der Banken
Gastbeitrag
Wie berichtet hat der Bundesverband öffentlicher Banken kürzlich via dpa gefordert, dass Bitcoins und andere virtuelle Währungen international durchreguliert werden. Die Piratenpartei hat dazu Stellung genommen. Mit freundlicher Erlaubnis von Klaus Horn, dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes Oberfranken, veröffentliche ich hier seinen Debattenbeitrag.
Liane Buchholz, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), fordert aufgrund der Hackerangriffe auf Bitcoinbörsen eine weltweite Regulierung des Bitcoins. Es gehe dabei um Verbraucherschutz und das Vertrauen der Bürger in Internetaktivitäten.
Wir befinden uns in einer sehr frühen Phase, was die sogenannten »Kryptowährungen« angeht – in der IT würde man sagen: Der Bitcoin und andere Kryptowährungen sind ein »Proof of Concept«, also eine Konzeptstudie, die zeigen soll, dass es möglich ist, das Währungsmonopol der Staaten, der Zentral- und Großbanken aufzulösen.
Eine Regulierung ist dabei nicht notwendig: Wer investiert, haftet. Zudem ist der in Deutschland bereits vorhandene Ordnungsrahmen mehr als ausreichend. Tatsächlich ist ja der Umgang mit Kryptowährungen nicht risikoreicher als andere Geldanlagen, die von Banken und Investmentgesellschaften vertrieben werden – mit einem Unterschied: Keine Bank verdient dabei einen Cent.
Was steckt hinter Kryptowährungen?
Die Webseite coinmarketcap.com, die einen laufenden Überblick über die Marktkapitalisierung von Kryptowährungen bieten will, zählt zurzeit 230 alternative Kryptowährungen auf, die zusammen einen Wert von mehreren Milliarden Euro darstellen.
Mit Dienstleistern wie coingen.io kann man relativ einfach und in kürzester Zeit selbst eine Währung herstellen und diese auch entsprechend vermarkten.
Es wäre daher sinnlos, eine einzige Kryptowährung, nämlich den Bitcoin, regulieren zu wollen.
Die grundlegende Idee hinter Kryptowährungen ist, ein oder mehrere alternative Geldsysteme zu schaffen, die gleichermaßen dezentral und pseudonym sind – also die Kontrolle der Währung und des Geldflusses so zu gestalten, dass sie weder der Regulierung von Staaten/Regierungen noch der von privatwirtschaftlichen Banken unterliegt.
Außerdem wurde nach einer Möglichkeit gesucht, um Onlinehandel mit niedrigen oder ganz ohne Transaktionskosten durchzuführen.
Den grundlegenden Gedanken dazu lieferte der Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften und liberale Denker F.A. Hayek:
Wir werden niemals Inflation verhindern können, solange wir der Regierung nicht das Monopol der Geldausgabe nehmen. Regierungen haben uns niemals gutes Geld gegeben, ja die Begründung für das Geldausgabemonopol der Regierungen war noch nicht einmal die, sie würden uns gutes Geld geben, sondern immer nur die, sie bräuchten es zu Finanzierungszwecken. Das Ergebnis war, daß wir zweitausend Jahre lang ein Monopol hatten, das niemand infrage gestellt hat. Wenn wir also eine freie Gesellschaft erhalten wollen, müssen wir die Demokratie neu gestalten und der Regierung das Geldausgabe-Monopol nehmen.
(zitiert nach dem Interviewfilm “Inside the Hayek-Equation”, World Research INC, San Diego, Cal. 1979, frei übersetzt von Roland Baader)
Und was machen wir jetzt damit?
Kryptowährungen haben das Potenzial das bestehende Geldsystem zu sprengen und genau das sollen die Regulierungsversuche verhindern. Bereits 2013 hatte Chinas Zentralbank den chinesischen Banken den Handel mit Bitcoin untsagt und geht seitdem mit aller Schärfe gegen Bitcoinhändler vor.
New Yorks oberster Finanzaufseher Benjamin Layewski fordert eine starke Regulierung des Bitcoins.
In Deutschland gelten Bitcoins als privates Geld bzw. »Recheneinheiten« gemäß § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 des Kreditwesengesetzes (KWG). Solche Recheneinheiten sind Finanzinstrumente – genauso wie Devisen. Bitcoins werden also wie Aktien oder Derivate behandelt und sind – anders als der Euro – keine gesetzlichen Zahlungsmittel.
Als Konsequenz ist der Handel in Bitcoins auf gewerblicher Ebene als Bankgeschäft oder Finanzdienstleistung einzuordnen. Die Ausübung von Bankgeschäften oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen erfordert regelmäßig eine Erlaubnis – hier von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Der Handel ohne eine solche Erlaubnis ist eine Straftat. Die bloße Schaffung von Bitcoins und deren Einsatz als Zahlungsmittel ist jedoch erlaubnisfrei.
Eine Regulierung des Bitcoinhandels – unter der Nebelkerze des Verbraucherschutzes – würde die Einstiegshürden für alternative Geschäftsmodelle, wie Tauschbörsen künstlich in die Höhe treiben. Dies würde eine weitere Monopolisierung zugunsten der Großbanken begünstigen. Die Piratenpartei hat sich in ihrem Grundsatzprogramm dafür ausgesprochen, Monopole zu verhindern:
Generell sind ein zunehmender Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärtes politisches Ziel unserer Partei. Patente als staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar, die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf.
Warum sollten wir es da bei den Kryptowährungen anders halten?
Zitat:
“Patente als staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar, die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf.”
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Das ist doch dummes Zeug.
Patente sind dazu da, diejenigen, die im Schweiße ihres Angesichtes eine Idee entwickeln, zu schützen, damit sie auch etwas von ihre Arbeit, mit der sie die Gesellschaft voranbringen, haben.
Genauso ist es mit Musik, Filmen und Co. Da sollen die Investitionen derjenigen geschützt werden, die in Vorleistung gehen.
Warum sollte man diese Leistungen plötzlich kostenlos für Alle freigeben, die sich überhaupt nicht an der Entwicklung beteiligt haben? Das ist wirklich dummes Zeug.
Ist das Unsinn? Du findest Trivialpatente okay – mit denen Unternehmen wie Microsoft, Apple und Co – Ihre Märkte schützen? Und dass Erfinder die ihre Erfindungen selbst herstellen und vermarkten wollen erst mal mit Patentrechtsklagen überschüttet werden?
Zitat:
” alternative Geschäftsmodelle, wie Tauschbörsen ”
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Ach so, illegales Erschleichen fremder Leistungen ist jetz also ein “alternatives Geschäftsmodell”?
Vermutlich genauso wie das Klauen im Laden, was? Die entwendeten Sachen kann man hinterher schließlich auch gut verhökern. Oder Mietnomadentum. Wieso dem Vermieter Geld zahlen? Der hat doch sowieso genug …!
Was hat das eine mit dem anderen zu tun – niemand will den Urheben ans Bein pissen – niemand halbwegs vernünftiges zweifelt von uns natürliche Eigentumsrechte an – aber was wir anzweifeln sind die Verwertungsrechte. Und wenn Gesetze so gemacht werden dass Vernarktungsgesellschaften ihre Geschäftsmodelle mit Staatsgewalt schützen dann überschreitet der Staat seine Grenzen. Neue Geschäftsmodelle sehe ich z.B, in Diensten wie Spotify.
Was leute die früher untereinander MCs oder heute ein MP3 tauschen – mit Mietnomaden zu tun haben erschliesst sich mir nicht……