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Neues von der Regulierung in den USA

"Wenn man einen Hammer hat, sieht alles aus wie ein Nagel" - Bild: "Cock the Hammer" von Kyle May via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die Bitcoin-Regulierung in den USA nimmt Gestalt an: Nachdem die Kommentierungs-Periode für die New Yorker BitLizenz vorbei ist, kündigt ihr Verfasser Ben Lawsky nun an, dass Start-Ups eine Übergangslizenz bekommen können. Damit steht Lawsky, der zuvor als (zu) harter Hund galt, nun als Bitcoin-freundlich da. Zumindest im Vergleich zur US-Finanzaufsicht FinCen: Diese hat einem Unternehmen, das eine Befreiung von den Bestimmungen für Money Transmitter erbeten hatte, einen Korb gegeben – und damit prinzipiell alle Bitcoin-Zahlungsdienstleister in den USA erlaubnispflichtig gemacht. Derweil gibt es Gerüchte, dass sich die Börsenaufsicht SEC Unternehmen zur Brust nimmt, die Krypto-Aktien herausgeben.

Weitere Details zur BitLizenz: Kommentare und eine Übergangslizenz für Startups

Beginnen wir mit New York, wo der Superintendant der Finanzaufsicht, Ben Lawsky, mit seiner BitLizenz seit Monaten Staub aufwirbelt. Geplant ist, so Lawsky, ein Regulierungswerk, das eine elegante Balance zwischen Innovation und Kontrolle findet. Es soll verhindert werden, dass Terroristen Anschläge durch Bitcoins finanzieren, aber es soll auch verhindert werden, dass die Regulierung Innovation im Keim erstickt. Nach dem ersten Entwurf, den Lawsky im Juli vorgestellt hat, hat er Bitcoin-Unternehmen zufolge das zweite Ziel klar verfehlt: Die Regulierung ist so streng, dass es in New York keinerlei Start-Ups im Bitcoin-Bereich geben und kein Bitcoin-Unternehmen der ganzen Welt mehr New Yorker als Kunden akzeptieren könne. Allein die etablierten Finanzunternehmen könnten die Mittel aufbringen, ein Bitcoin-Unternehmen zu starten.

Ende Oktober ging die Comment-Periode vorbei – also jener Zeitraum, den Lawsky der Bitcoin-Wirtschaft eingeräumt hat, um das vorgestellte Regulierungswerk zu kommentieren, bevor er sich daran macht, die finale Fassung auszuarbeiten. Selbst Circle, eines der finanziell am besten unterfütterten Bitcoin-Unternehmen, kommentierte, dass die Regulierung es nahezu unmöglich mache, ihr gerecht zu werden. Das Unternehmen habe keine andere Wahl, als New Yorker als Kunden  auszuschließen. Auch BitPay schloss sich dem an und prophezeite, die BitLizenz würde das Wachstum einer innovativen Kryptobranche in New York massiv behindern.

Ben Lawsky hat nun reagiert. Laut dem Superintendanten solle die BitLizenz eine Übergangslizenz für Startups vorsehen. Er sagte auf der Konferenz Money20/20, er nehme die Klagen von Start-Ups, dass ihnen schlicht die Mittel zur Einhaltung der Bedingungen fehlten, ernst. Daher dürften Unternehmen eine Übergangslizenz beantragen, die es erlaube, in einem flexibleren Rahmenwerk aktiv zu sein. Er wiederholte auch, dass individuelle Nutzer, Software-Entwickler und Miner nicht von der BitLizenz betroffen sein werden.

FinCEN entscheidet, dass Zahlungsdienstleister aufsichtspflichtig sind

Die US-Finanzaufsicht FinCEN hat bereits 2013 klargemacht, dass Bitcoin-Börsen als “Virtual Currency Exchanger” den Status eines “Money Transmitter” haben und damit erlaubnispflichtig sind. Die Folge war und ist, dass es in den USA keine Dollar-Bitcoin-Börse von Relevanz mehr gibt. Nach einer Anfrage eines Unternehmens auf Befreiung hat die FinCEN vor kurzem ihre Antwort veröffentlicht – und damit ihre Haltung zu Zahlungsdienstleistern über den Einzelfall hinaus bekanntgegeben.

Das Unternehmen hatte sein Geschäftsmodell skizziert, das grob gesagt ein umgekehrtes BitPay ist: Es möchte für Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen, die Zahlung in Bitcoins wechseln und damit vor allem Hotels in Lateinamerika auszahlen. Es fragte bei der FinCEN an, ob es damit als “Money Transmitter” gelte. Es schlug dabei vor, nicht in diese Kategorie zu fallen, da es die Zahlungen nicht direkt wechsle, sondern die Händler aus einem eigenen Bitcoin-Bestand bezahle.

Die FinCEN gab dieser Anfrage einen Korb. Mit der Entscheidung im vergangenen Jahr habe man virtuellen Währungen, solange sie gegen echte Währungen eintauschbar seien, denselben Status gegeben wie diesen. Die Beteiligten in Geschäften rund um virtuelle Währungen unterteilt die FinCEN in “Exchanger”, “Administrator” und “User”. Ein “Exchanger” tausche virtuelle Währungen gegen echte Währungen und andersherum (oder gegen andere virtuelle Währungen oder Anleihen). Ein “Administrator” sei jemand, der virtuelle Währungen in Umlauf bringe und die Möglichkeit habe, diese wieder zurückzunehmen. Ein “User” ist jemand, der virtuelle Währungen erwirbt, etwa um damit Dinge zu kaufen. Laut der FinCEN haben sowohl Exchanger als auch Administrator den Status eines Money Transmitters.

Das betreffende Unternehmen falle unter die Kategorie der Virtual Currency Exchanges, da es das echte Geld der Kunden in virtuelles Geld für die Händler wechsle. Dass es dabei die Bitcoins auf Lager halte, sei nicht relevant. Daher habe es sich an sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Risikomanagements, der Risikoreduzierung, der Aktenführung, der Berichterstattung und der Transaktionsbeobachtung zu halten.

Die Bedeutung dieses Briefes geht offensichtlich darüber hinaus, dass die Gründung einer Firma mit einem interessanten Geschäftsmodell erheblich erschwert wird. Denn Zahlungsdienstleister wie BitPay oder Coinbase, die die virtuellen Münzen der Kunden in echtes Geld für die Händler wechseln, wären nach dieser Definition ebenfalls Money Transmitter. BitPay hat im März im vergangenen Jahr noch erklärt, dass es als Payment Processor nicht unter die Definition des Money Transmitters falle. Man wird sehen, ob das so bleibt.

Börsenaufsicht: Untersuchungsbriefe an Bitcoin-Unternehmen versendet

Gerüchten zufolge haben einige Akteure der Krypto 2.0-Branche, die Aktien oder Anleihen über eine Blockchain verteilen möchten, Post von der US-Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission (SEC), bekommen. Laut Coinfire wurden mehrere hundert dieser Briefe versendet. In den Briefen sei jedoch auch gestanden, dass die Empfänger diese geheimhalten müssten. Die Briefe seien an Unternehmen versendet worden, die Aktien oder Anleihen über Counterpary, Cryptostocks, Colored Coins herausgegeben haben oder dies vorhatten. Die SEC verfolge die Unternehmen in allen diesen Fällen über Ermittlungen in Foren oder in der Domain-Registrierung. In den versendeten Schreiben verlange sie umfangreiche Unterlagen. Es wäre nicht weiter verwunderlich, wenn das Gerücht wahr wäre – schließlich hat die SEC bereits gegen SatoshiDice wegen der nicht-genehmigten Ausgabe von Aktien ermittelt und dabei auch die rumänische Plattform MPex ins Visier genommen.

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Über Jonathan Harkort (32 Artikel)
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