Maßnahmen gegen Terrorfinanzierung: Bitcoin, wenn überhaupt, nur eine Nebenbaustelle

Viele Medien haben angekündigt, dass die EU die Terrorfinanzierung durch strengere Geldwäschebestimmungen austrocknen und dabei auch Bitcoins unter die Lupe nehmen will. Nun gibt es erste Hinweise darauf, was die EU genau plant. Der Bitcoin spielt dabei so gut wie keine Rolle.
Ich habe ja bereits vor einigen Tagen über Medien geschimpft, die nach den Terroranschlägen in Paris postwendend direkt oder indirekt suggeriert haben, der Bitcoin spiele eine tragende Rolle in der Finanzierung des Terrors. Den Vogel schoss dabei übrigens der Kopp-Verlag ab, der in einem wilden Slalom durch allerlei Ideen und Vermutungen demonstriert, wie unterhaltsam es sein kann, wenn Journalismus nicht länger auf Recherche, sondern auf Phantasie beruht (und nein, ich verlinke da nicht drauf. Google hilft.)
Tatsächlich haben sich die Finanzminister der EU am Freitag getroffen und darüber diskutiert, wie man die Terrorfinanzierung besser bekämpfen kann. Auch der EU-Rat hat dieses Thema in eine Sitzung zur Terrorismusbekämpfung einfließen lassen. Das von manchen Medien bereits herbeigeschriebene Vorgehen gegen den Bitcoin entpuppt sich jedoch als Fernriese: Je konkreter die Infos werden, desto mehr kann sich die Bitcoin-Gemeinschaft entspannen. Der EU scheint klar zu sein, wie marginal die Rolle des Bitcoins in der Terrorfinanzierung – so es sie überhaupt gibt – sein muss.
In einer offiziellen Pressemitteilung empfiehlt der Rat der EU der EU-Kommission ein großes Bündel an Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung. Hinsichtlich der Finanzierung ist dort zu lesen:
Der Rat
a) ersucht die Kommission, Vorschläge zur Stärkung, Harmonisierung und Verbesserung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU – Financial Intelligence Units) und der Zusammenarbeit zwischen ihnen vorzulegen, indem insbesondere das Netz FIU.net für den Informationsaustausch korrekt in Europol integriert und gewährleistet wird, dass die FIU einen schnellen Zugang zu den erforderlichen Informationen haben, um die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Einklang mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zu erhöhen, die Kontrollen von bankfremden Zahlungsmethoden (z. B. elektronische/anonyme Zahlungen, Finanztransfers, Geldtransporte, virtuelle Währungen, Transfers von Gold oder Edelmetallen und Prepaid-Karten) entsprechend dem damit jeweils verbundenen Risiko zu verstärken und den illegalen Handel mit Kulturgütern wirksamer zu unterbinden;
Sprich: Virtuelle Währungen sind lediglich ein Aspekt unter den vielen bankfremden Zahlungsmethoden. Eine weitere Einnahmequelle des IS scheint der Handel mit Kulturgütern zu sein, die sie geraubt haben. Die Kontrolle wird anziehen, aber Bitcoin ist dabei nur eine kleine Nische.
Auch ein Artikel des Handelsblatts legt nahe, dass Bitcoin in der Terror-Finanzierung ein absoluter Nebenschauplatz ist. Die Wirtschaftszeitung berichtet, dass Frankreichs Finanzminister Michel Sapin die “Geldströme der Terroristen trockenlegen” will. Die internationale Geldwäsche-Taskforce FATF soll Staaten ermahnen, die zu lockere Geldwäschebestimmungen haben. Banken, Wechselstuben, Versicherungen sowie Kunst- und Antiquitätenhändler sollen künftig verdächtige Transaktionen bei den Behörden melden.
Die Attentäter von Paris haben sich laut Handelsblatt vor allem durch anonyme Prepaid-Karten finanziert. Solche Karten können mit bis zu 250 Euro aufgeladen werden. Diese Summe möchte das französische Finanzministerium künftig begrenzen. Wie das Handelsblatt berichtet, haben die Finanzminister allerdings auf ihrem Treffen auch virtuelle Währungen wie Bitcoin diskutiert. Einen Beweis für eine Bitcoin-Nutzung sieht das Wirtschaftsblatt jedoch nicht. Hierfür gebe es bislang nur anekdotische Belege.
Tilo Jung fragt bezüglich Bitcoin in der BPK am 1. Dezember 2015: https://www.youtube.com/watch?v=edF1kRueiYk&t=46m20s