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Erster Bitcoin-ATM in Deutschland: Darf er bleiben?

In einer Münchner Spielothek steht der erste öffentliche Bitcoin ATM in Deutschland. Ein Urteil des Kammergerichts von Berlin macht es möglich, den Automaten aufzustellen – aber befreit ihn nicht von der Regulierung.

Das Münchner Bitcoin-Meetup ist eine der größten Bitcoin- oder Blockchain-Gruppen in Deutschland. Vergangenen Mittwoch hat die Gruppe eine Exkursion zum Bistro und Spielcasino Monte24 am Frankfurter Ring in München gemacht. Dort hat nämlich vor kurzem die österreichische Firma Orderbob den ersten öffentlichen Bitcoin-ATM in Deutschland aufgestellt.

Ein Vertreter der Firma ist extra angereist, um den Teilnehmern des Meetups Fragen zum ATM zu beantworten. Wie von vielen gemutmaßt war ein vor kurzem veröffentlichtes Urteil des Kammergerichtes Berlin ausschlaggebend. Das Gericht hatte geurteilt, dass Bitcoins und andere Kryptowährungen weder ein Finanzinstrument noch eine Rechnungseinheit sind. “Das untergräbt”, erklärt der Vertreter von Orderbob, “die Erlaubnispflicht. Man muss die BaFin nicht mehr fragen. Wir haben keine 100-prozentige Sicherheit, aber fürs erste reicht es.”

Natürlich muss sich die Firma dennoch an Regeln halten. So kann man den ATM nur bedienen, wenn man sich mit dem Personalausweis identifiziert. “Wir halten das für ausreichend, um die Anforderungen der BaFin zu erfüllen.” Allerdings weiß man nie, ob es nicht noch neue Regeln gibt. Wenn, dann sei eher eine Verschärfung vor dem Hintergrund des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erwarten. Aber bis dahin versucht Orderbob einen Kompromiss zu finden, “einen Weg, den wir gemeinsam bestreiten können, und der funktioniert.”

Die Gebühren beim ATM betragen 5 Prozent, verarbeitet werden Bitcoin und Ethereu. Von diesen Währungen schätzt Orderbob, dass sie bleiben, während die Firma zu den anderen Coins wenig Vertrauen hat. Privacy-Coins wie Monero sind wegen der Regularien keine Option. Die Firma führt zudem eine Blacklist von Personen, denen es nicht gestattet ist, den ATM zu benutzen. Sobald sich ein User beim ATM ausweist, fragt die Maschine die Datenbank mit der Blacklist ab.

Ab 10.000 Euro muss die Firma bzw. der Kunde einen Herkunftsnachweis erbringen, was “schon eine Thematik” ist. Eine genaue Grenze gibt es nicht, dies hängt davon ab, “wie gut wir den Kunden kennen”. Je erfolgreiche Transaktion bekommen die Kunden Erfahrungspunkte, durch die sie das Limit anheben können. Für Neukunden ist die Grenze bei “circa ein Bitcoin.

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11 Kommentare zu Erster Bitcoin-ATM in Deutschland: Darf er bleiben?

  1. Dass das Gericht Bitcoin nicht als Finanzinstrument ansieht (mit der Begründung, dass es nicht werthaltig sei), ist in meinen Augen sachlich sehr wackelig. Das könnten andere Gerichte anders sehen. Bis wir massenhaft Automaten sehen, braucht es vermutlich eine Gesetzesänderung.

  2. Wird sich vermutlich nicht durchsetzen bei so rigiden Auflagen

  3. Maik Richter // 1. November 2018 um 9:32 // Antworten

    Das ist nicht der erste. Der erste stand schon vor Jahren im Room77 in Kreuzberg, Berlin. Der Betreiber hat ihn dan aber wegen der unsicheren Rechtslage entfernen müssen.

  4. Nehmen wir mal an, dass ich mich registriert habe und dann ein paar Satoshis gekauft habe.
    Anschließend wende ich mich an den Betreiber und verlange mit Verweis auf die DSGVO die Löschung meiner persönlichen Daten. Wie wird die Firma regagieren?

    • Ein Anwalt hat mir mal erklärt, dass Anti-Geldwäsche den Datenschutz aussticht.

      • DAS halte ich für ein Gerücht, es gibt keine Hierarchie von Gesetzen, Kapitalverbrechen mal ausgenommen.

      • Logisch. Deswegen ist es mittlerweile auch die normalste Sache der Welt, dass du kein Handy und kein Bankkonto und nichts mehr bekommst, ohne datenschutzwidrigerweise deine Ausweisdaten zu digitalisieren … Ich fürchte, in der Praxis sind die Hierarchien ziemlich eindeutig. Weltweite Anti-Geldwäsche-Standards > Deutsche Datenschutzregeln.

      • Bekommen tut man es irgendwie schon, allerdings schafft es ein Fidor oder N26 tatsächlich, Dir nach wenigen Wochen oder sogar Tagen zu kündigen, wenn Du z.b. OTC Trading machst. Natürlich ist die Begründung eine andere oder gar nicht vorhanden…
        Man darf das allerdings nicht als geltendes Gesetz sehen, denn diese Verbrecher bewegen sich deutlich außerhalb ihrer rechtlichen Möglichkeiten und räumen das auch ein, wenn man sie (mehr oder weniger freundlich) darauf hinweist und wandeln regelmäßig fristlose Kündigungen in fristgerechte um etc.

        Ich betreibe seit nun 14 Jahren auch ein nicht unbedingt unproblematisches Forum und wurde schon etliche Male als Zeuge zitiert, vor allem wegen IP-Adressen, die ich noch nie gespeichert habe und das bis heute so handhabe. Datenschutz geht bei mir vor und selbst Ermittlungsbehörden sehen das ein.

      • Interessant. Vermutlich hängt tatsächlich viel daran, wie die Einzelnen vorgehen. Ich denke auch, dass mir niemand einen Strick draus drehen wird, dass ich datenschutzkonform auf meiner Seite nach 2-3 Wochen alle personenbezogenenen Daten (Postanschrift, Transaktions-ID …) lösche. Aber ich denke, wenn du ein Geldwäschebeauftragter einer Bank bist, sieht die Lage wieder anders aus.

  5. lkjasfd lkajdf // 5. November 2018 um 8:57 // Antworten

    ethereum statt ethereu

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