In den sozialen Netzwerken spionieren, Verwandte fragen, Google zwingen, App-Downloads vorzulegen
Ein Webinar der zentralen US-Steuerbehörde IRS zeigt, mit welchen drakonischen Maßnahmen die Finanzämter herausfinden sollen, ob Steuerzahler Bitcoin-Einnahmen verheimlichen.
Manchmal wirkt das Finanzamt wie ein schwarzes Loch der Demokratie. Auf der einen Seite braucht Demokratie die Steuereinzieher, um am Leben zu bleiben, und es gibt einen demokratischen Konsens für Steuern – aber auf der anderen Seite scheint der Steuereinzug auch oft die demokratisch gesetzten Bürgerrechte zu strapazieren.
In der Regel gibt es eine Gewaltenteilung, die besagt, dass Kläger, Richter und vollziehendes Organ getrennt sein müssen. Beim Verdacht auf Steuerschulden übernimmt das Finanzamt jedoch diese drei Rollen, etwa wenn es das Bankkonto pfänden lässt. Wie wenig das Recht auf Privatsphäre zählt, wenn es um Steuern geht, zeigt ein vor kurzem ans Licht gekommenes Dokument. Es handelt sich dabei um das Skript bzw. den Mitschrieb zu einer Präsentation eines Webinars der IRS (Internal Revenue Service) zu Kryptowährungen und Cyber-Crime.
Die Präsentation gibt eine relativ umfangreiche Einführung in Kryptowährungen. Sie beschreibt die wichtigsten Coins, führt in grundlegende technische Konzepte ein (Schlüssel, Blockchain, Smart Contracts, Mining, Hardforks), umschreibt den Markt (Börsen, Wallets, ICOs) und erklärt, wie User die Guthaben in Kryptowährungen privater machen (Mixer, P2P-Marktplätze). Dieser Teil ist interessant und detailliert und sicherlich auch für die Mitarbeiter deutscher Finanzämter aufschlussreich.
Spannend für uns wird das Dokument aber vor allem, wenn es darum geht, wie die Steuerbeamten mit Kryptowährungen umzugehen haben. Es beginnt mit eher grundsätzlichen Anweisungen, die eigentlich schon bekannt sein sollten: Für Steuerangelegenheiten seien Kryptowährungen “als Eigentum und nicht als Währung zu behandeln.” Quittungen für Zahlungen mit virtuellen Währungen seien als Einkommen zum Marktpreis bei der Zahlung zu bewerten; auch Miner müssen ihre Erträge als Einkommen versteuern. Fragen zur Umsatzsteuer oder zum Umgang von Kursgewinnen, die dadurch realisiert werden, dass jemand mit Bitcoins bezahlt, kommen nicht vor.
Danach wird es kontrovers und auch gruselig. Wie sollen die Steuerbeamten feststellen, ob ein Bürger zu versteuernde Einkünfte durch virtuelle Währungen generiert? Die Präsentation empfiehlt “Interviews, offene Internetsuchen und elektronische Überwachung.” Die Steuerfahnder sollen in Erwägung ziehen, “eine gerichtliche Vorladung an verschiedene Firmen zu erwirken.” Unter anderem solle bei “Apple, Google und Microsoft die vollständige Geschichte des App-Downloads angefordert” werden. Aus ihr erkennen die Beamten, “ob die Anwendungen Transaktionen in Bitcoin erlauben”, und, im speziellen, ob sie “nur P2P- oder P2B-Transaktionen ermöglichen, oder ob sie auch den Tausch von Bitcoins durch P2B2P-Transaktionen ermöglichen.”
Ferner empfiehlt der Leitfaden, “diejenigen, die die finanziellen Gewohnheiten des Steuerzahlers kennen”, zu kontaktieren, etwa Bankberater, Familienmitglieder oder Freunde sowie “Einrichtungen, die Bitcoins akzeptieren und die er regelmäßig frequentiert.” Die Social Media Accounts, wie Facebook oder Twitter, sollten in Augenschein genommen werden, um dort zu erfahren, ob ein Interesse für Bitcoin besteht. Dabei aber ist zur Vorsicht geraten, denn “die Benachrichtung des Subjektes über die Einziehung von Informationen hinsichtlich seiner Nutzung von Bitcoins kann nachteilig für die Beschlagnahmung der Bitcoins sein.”
Eine weitere Option seien Vorladungen an finanziellen Dienstleister des Steuerpflichtigen, etwa seine Bank, Kreditkartenfirmen und PayPal. Die Aufzeichnungen der Transaktionen könnten zeigen, ob der Steuerzahler etwas mit Bitcoins zu tun hat, etwa bei Zahlungen an Börsen, Marktplätze oder P2P-Händler.
Sollte sich dabei herausstellen, “dass das Subjekt ein Guthaben in Bitcoin hält, sollte versucht werden, seine Wallet und die mit ihr verbundenen Bitcoin-Adressen einschließlich ihrer Guthaben zu identifizieren.” Das Dokument betont, dass die Anzahl der Adressen zahlreich und es daher “recht schwierig” sein könne, Klarheit über sie zu erlangen. Es sei aber möglich, dass der Steuerzahler seine Bitcoin-Adressen öffentlich postet, etwa auf Facebook oder Twitter.
Wenn “das Subjekt” eine Online-Walllet benutze, auch bei einer Börse, kann eine Vorladung an diese gesendet werden, um die Adressen sowie Details über Logins und Transaktionen zu erlangen. Allerdings warnt die Präsentation, dass diese Methode noch nicht getestet wurde, und die Gefahr bestehe, dass dies den Bürger über die Nachforschungen informiere. Daher sei dies zu vermeiden, wenn es nicht unbedingt notwendig sei.
Sobald der Steuerfahnder eine Bitcoin-Adresse kenne, könne er sie in einem Blockexplorer nachschlagen, um das Guthaben sowie die Ein- und Ausgänge er erfahren. Werkzeuge wie Walletexplorer erlauben ferner, die Adressen zu “clustern”, also zu Wallets zusammenzuführen.
Insgesamt sind die Maßnahmen drastisch. In der Präsentation steht nicht, welcher Verdachtsmoment solche umfrangreichen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger rechtfertigt. Sollen die Finanzämter einfach so, als Stichprobe, in den Apps und sozialen Medien der Steuerzahler ermitteln? Das wäre heftig, auch wenn ich nicht weiß, ob eine solche Art von Ermittlungen nicht längst zum Alltag gehört, auch ohne Kryptowährungen. In dem Fall hieße dies, dass das Finanzministerium nun einfach nur auf Bitcoin reagiert – aber es würde auch zeigen, dass Kryptowährungen eine Herausforderung für es sind.
Es steht nicht da, dass diese Maßnahmen massenhaft durchgeführt werden sollen. Ich finde alle diese Maßnahmen in konkreten Einzelfällen völlig angemessen. Wir ehrlichen Bürger wollen ja, dass niemand anderes Steuern hinterzieht.
Das ist genau die Art von Nachverfolgbarkeit, die in der BSV-Szene zur Verfolgung von Kriminalität gefeiert wird.
Ja! und immer schön eineJacke an ziehen wenn es draussen windet! Gurt anlegen wenn Du dich ins Auto setzt und vor allem Helm auf, beim Fahrrad fahren. …. Ach ja.. und niemals in der Öffentlichkeit fluchen !!!!
https://twitter.com/CryptoTaxGirl/status/1148370517415456768
haha Taxation is theft, so wie die Power Point Folien aussehen, sind auch deren Fähigkeiten, nämlich unterirdischer Bullshit.
@ Melchior, so gut :-)))
“In der Regel gibt es eine Gewaltenteilung, die besagt, dass Kläger, Richter und vollziehendes Organ getrennt sein müssen. Beim Verdacht auf Steuerschulden übernimmt das Finanzamt jedoch diese drei Rollen, etwa wenn es das Bankkonto pfänden lässt.”
Hm, nein. Das Finanzamt ist das ausführende Organ, gegen das dann, wie im ÖR üblich, die Betroffenen als Kläger zu Felde ziehen können. Dann beurteilt ein (Finanz-)Gericht die Situation. Wenn die Polizei ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens von mir nimmt, ist sie ja auch nicht Gericht oder Kläger, sondern nur Exekutive.
Hm, wenn dich die Polizei beim Rasen erwischt, stellt sie dir eine Forderung aus. Wenn das Finanzamt eine Forderung an dich hat, kann es dein Konto pfänden. Es ist hier auch exekutive. Klar kannst du auch dagegen klagen, ja.
Es ist NUR Exekutive, was soll es denn sonst sein als nachgeordnete Behörde des Finanzministeriums? Und die Polizei ist auch nur Exekutive (nachgeordnet den Innenministerium), auch wenn in diesem Beispiel das Finanzamt die weitreichenderen Kompetenzen hat.