Sieht aus wie Geld, schmeckt wie Geld, benimmt sich wie Geld

Ein Gericht im französischen Nanterre hat entschieden, dass Bitcoins fungible Werteinheiten sind. Der Prozess ging darum, ob bei einem Darlehen in Bitcoin auch Forkcoins wie Bitcoin Cash zurückzuzahlen sind. Das Urteil geht aber weit darüber hinaus: Es definiert, was Bitcoins vor dem Gesetz sind. Eine Sache – oder Geld?
Ein Gerichtsprozess in Nanterre, einem Vorort von Paris, wurde zu einem für Bitcoin wegweisenden Prozess. Das dortige Handelsgericht hat am 26. Februar ein Urteil gefällt, das eine weitreichende Bedeutung für die juristische Stellung von Bitcoin haben kann. Denn das Urteil entscheidet nicht nur über den Streit zwischen den beiden Klageparteien, sondern schafft einen Präzedenzfall, der die künftige Rechtsprechung beeinflussen wird.
Paymium leiht BitSpread 1.000 Bitcoin und will nun auch Bitcoin Cash zurück
Es ging um die folgende Auseinandersetzung: Die französische Börse Paymium hatte 2014 dem britischen Investor BitSpread 1.000 Bitcoin geliehen. Dieser hatte die 1.000 Bitcoins im Oktober 2017 zurückgezahlt, doch Paymium hat 53 Bitcoin von BitSpread, die der Investor als Pfand hinterlegt hat, eingefroren, anstatt lediglich die 42 Bitcoin, die laut Vertrag als Zinsen zu bezahlen sind. Denn Paymium verlangt nicht nur die 1.000 Bitcoins zurück, sondern auch die Bitcoin Cash, die durch eine Hardfork im August 2017 entstanden sind.
Im August 2017 spaltete sich Bitcoin Cash (BCH) von Bitcoin (BTC) durch eine Hardfork ab. Jeder, der zu diesem Zeitpunkt Bitcoins hielt, hatte dieselbe Anzahl an Bitcoin Cash auf der BCH-Blockchain. Paymium behauptet daher, rechtmäßiger Eigentümer der 1.000 Bitcoin Cash zu sein, die aus den verliehenen 1.000 Bitcoin entstanden sind.
Der Streit ist beim Handelsgericht von Nanterre gelandet, wo sich die Richter vermutlich zum ersten Mal mit einem Bitcoin-Darlehen beschäftigen müssen. Es gibt noch nicht viele Fälle dazu – wenn überhaupt welche – weshalb das Handelsgericht genötigt war, eher unbeabsichtigt darüber zu entscheiden, ob Bitcoin Geld ist oder nicht.
Wenn die Bitcoins eine Sache wären …
Es gibt in Europa und den meisten anderen Ländern zwei Schulen, wie Bitcoin steuerlich-rechtlich betrachtet wird: Einerseits als Sache, wie eine Immobilie. Diesem Weg folgen einige Finanzministerien, wenn es darum geht, Einnahmen aus Bitcoin-Kursgewinnen zu versteuern. Die Finanzaufsichten dagegen regulieren Bitcoin oft so, als wäre es ein Geld.
Für den Fall am Handelsgericht in Nanterre ist diese Unterscheidung enorm wichtig. Paymium scheint davon auszugehen, dass Bitcoin eine Sache ist, also ein Gegenstand mit inviduellen Merkmalen. Sagen wir, wie eine Immobilie oder ein Auto. In dem Fall könnte man argumentieren, dass eine Wertsteigerung der Sache durch extern verursachte Erträge – wie bei einer Hardfork – nicht dem momentanen Besitzer zufallen, also dem Leihenden, sondern dem Eigentümer, der nach wie vor Paymium ist.
Es ist schwierig, dafür ein anschauliches Beispiel zu finden. Sagen wir, ich vermiete eine Wohnung, und die Stadtverwaltung schenkt jedem Wohnungseigentümer einen Kasten Bier. Der geht dann natürlich an mich, und nicht an meinen Mieter. Oder sagen wir, eine Umweltstiftung stellt auf jedem Hausdach kostenlos Solarpanels auf. Auch dann würden diese nicht dem Mieter, sondern dem Vermieter zufallen.
Ein weiteres Beispiel wäre, wenn man Bitcoins verleiht. Wenn ich Ihnen 10 Bitcoins als eine Sache leihe, und sich deren Wert verdoppelt, müssen Sie mir wieder 10 Bitcoins zurückgeben. Logisch. Eine Hard Fork macht die Sache etwa komplizierter, da sie kein unmittelbarer Wertzuwachs ist, wie eine Kurssteigerung, sondern die Coins auf einer neuen Blockchain als neue Coins kopiert, was ein Vorgang ist, für den es bisher noch keine juristischen Präzedenzfälle gibt.
BitSpread antwortet darauf mit dem Argument, die Ausschüttung der Forkcoins sei nicht automatisch geschehen. Stattdessen sei sie von der Bereitschaft der Börsen abhängig gewesen, sie auszugeben, wie auch von der Fähigkeit der User, sie zu empfangen, zu speichern und zu versenden. Dieses Argument ist sinnvoll. Einige Börsen haben darauf verzichtet, ihren Usern Bitcoin Cash gutzuschreiben, und bei den Dutzenden von Bitcoin Forks, die es seitdem gab, hat kaum eine Börse alle mitgenommen. Dasselbe trifft auf die User zu: Kaum jemand hat sich alle Forkcoins abgeholt.
Der Wertzuwachs durch Forkcoins entstand demnach nicht automatisch, sondern als eine Frucht des Handelns des Eigentümers der Coins. Daher steht er diesem zu.
Gericht definiert Bitcoin als fungible und immaterielle Werteinheit
Das Gericht hat sich allerdings gar nicht mit diesen Detailfragen zur Fork beschäftigt. Stattdessen hat es die Entscheidung abgekürzt, indem es das Darlehen nicht als Sachdarlehen betrachtet, sondern als ein Darlehen in einer fungiblen Werteinheit, wie Geld sie ist.
Anders als bei Sachgütern sind die Konditionen der Rückgabe von Gelddarlehen von vorneherein klar definiert. Man hat eine Summe, die verliehen wird, eine Summe, die zurückzugeben ist, sowie definierte Zinsen. Geld ist fungibel, was bedeutet, dass eine Einheit allen anderen gleicht. Ein Euro ist ein Euro. Punkt. Während Sachgüter wie Immobilien positive wie negative Zustandsänderungen erfahren können, die etwa bei vermieteten Immobilien regelmäßig Streit auslösen, wer die Verantwortung für sie übernimmt, bleibt die Qualität eines Euros dieselbe. Mit der Rückzahlung dieser klar definierten Summen erschöpfen sich daher die Rechte des Darlehensgebers.
Es wäre möglich, Darlehen in Euro zu notieren, aber in Bitcoin auszuzahlen. Die Berliner Plattform für Mikro-Darlehen, BitBond, hat dies früher angeboten. Bitcoins sind hier nur das Zahlungmittel, sozusagen die Kutsche, mit der die Goldkiste transportiert wird, aber nicht das Gold selbst. Solange der Wert von Bitcoin noch nicht stabil ist, ist dies die für unternehmerische Zwecke einzig sinnvolle Options.
Ein Kredit, bei dem Bitcoins die Werteinheit sind, ist ungewöhnlich und gefährlich. Wenn der Leihende die Bitcoins in Fiatwährungen oder Güter und Dienstleistungen wechselt, um sein Unternehmen voranzutreiben, geht er ein hohes Risiko ein, da es für ihn in Zukunft, falls sich der Preis von Bitcoin erhöht, sehr teuer werden kann, das Darlehen zurückzuzahlen. Das Darlehen an BitSpread ist eines der selten Beispiele für ein in Bitcoin notiertes Darlehen. Es ist anzunehmen, dass BitSpread die Coins Coins nicht getauscht, sondern dafür benutzt hat, um durch den Handel auf Börsen Gewinne zu machen.
Eine solche eher nischenhafte Frage führt nun also dazu, dass das Handelsgericht von Nanterre definieren muss, was Bitcoins sind. Die Entscheidung, dass Bitcoins eine fungible Werteinheit wie Geld oder Aktien sind, ist die naheliegendste Antwort, die das klarste Urteil abgibt. Es schneidet all die Detailfragen, die sich um die Fork herum ergeben, einfach ab.
Gestohlene Bitcoins – ein Horrorszenarie für Händler?
Das Gerichtsurteil bedeutet nicht, dass Bitcoin nun als Geld gilt. Einige Medien haben das so verstanden, aber das ist falsch. Nicht alles, was fungibel ist, ist Geld. Aktien etwa sind es nicht. Allerdings ist alles, was Geld ist, auch fungibel, weshalb das Gericht Bitcoin eine Voraussetzung bestätigt, die für Geld elementar ist.
Diese Entscheidung könnte auch einige noch schwelende rechtliche Ungewissheiten zu Bitcoin klären. Es gibt etwa einen heiklen juristische Unterschied darin, wie nicht-fungible Güter und fungible Zahlungsmittel behandelt werden, wenn es zu Diebstahl und Hehlerei kommt. Wenn ich Geld für eine Ware einnehme, erwerbe ich das Geld rechtmäßig, unabhängig davon, ob es aus kriminellen Handlungen entspringt. Es gehört mir. Wenn ich dagegen eine Ware für eine Ware einnehme, werde ich nur dann zum rechtmäßigen Besitzer, wenn sie vorher ebenfalls rechtmäßig erworben wurde.
Ein Beispiel: Wenn ich mein Sofa gegen den Fernseher meines Nachbarn tausche, der diesen aber aus dem Mediamarkt gestohlen hat, dann bin ich, ohne es zu wissen, zu einem Hehler geworden. In diesem Fall schützt Unwissenheit zwar vor Strafe, da ich nicht wusste, dass ich ein gestohlenes Gut erwarb. Allerdings habe ich den Fernseher nicht rechtmäßig erworben. Eigentümer bleibt weiterhin der Mediamarkt, der ihn von mir zurückfordern kann.
Dasselbe könnte auf Bitcoin zutreffen, wenn die Kryptowährung wie eine nicht-fungible Sache behandelt wird. Wenn ich für den Verkauf meines Buches 0,002 Bitcoin einnehme, aber diese Bitcoins aus einer kriminellen Quelle stammen, etwa einem Betrug, und der Geschädigte sie dann zurückverlangt – muss ich sie ihm dann zurückgeben? Diese Frage ist noch offen, hat aber das Potential für eine weiträumige Ungewissheit.
Das Gerichtsurteil in Nanterre dürfte in dieser Frage noch längst nicht die letzte Antwort gewesen sein. Aber es stimmt für eine Perspektive, in der Bitcoins fungibel und demenstprechend wie Geld zu behandeln sind.
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