UN möchte Bankgeheimnis abschaffen, um Cybercrime besser zu bekämpfen
Vor dem Hauptquartier der Vereinten Nationen (UN) in New York. Bild von Abir Anwar via flickr.com. Lizenz: Creative Commons
Die Vereinten Nationen (UN) einigen sich auf einen Entwurf für eine „Cybercrime Convention“. Er setzt effektiv das Bankgeheimnis vollständig außer Kraft, gefährdet Sicherheitsanalysten und Journalisten, und dehnt sich auch auf Krypto-Unternehmen aus. Noch ist er aber nicht entschieden.
Die UN hat am vergangenen Freitag einen Entwurf für ein internationales Abkommen gegen Cybercrime finalisiert. Der Entwurf wurde 2017 von China und Russland eingebracht und trägt die Handschrift autoritärer Staaten. Er soll im Herbst einer Generalabstimmung vorgelegt werden.
Auf der einen Seite soll er „die internationale Kooperation stärken um bestimmte Verbrechen zu bekämpfen“. Die UN-Staaten seien „besorgt, dass die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien einen markanten Einfluss auf die Skalierung, Geschwindigkeit und Reichweite krimineller Vergehen hat, darunter Menschenhandel, den Schmuggel von Migranten, Herstellung und Handel illegaler Waffen, Drogen“ und mehr.
Daher sollen die UN-Staaten enger zusammenarbeiten, um diese Verbrechen zu verhindern, und den Cyber-Kriminellen „sichere Hafen verwehren, so dass ihre Verbrechen überall verfolgt werden.“
Neben dem intensiven Austausch von Technologien und Informationen geht es auch darum, wie mit der Beute der Kriminellen umgegangen wird.
Das Bankgeheimnis wird nicht geduldet
Der UN-Entwurf sieht vor, dass die Erlöse der Cyberkriminalität – zu denen er explizit auch Kryptowährungen zählt – möglichst effizient eingefroren und beschlagnahmt werden. Dazu soll jeder Mitgliedsstaat im Rahmen seiner juristischen Systeme Maßnahmen ergreifen.
Diese Maßnahmen sollen die Strafverfolgung in die Lage versetzen, jedes beteiligte Gut „zu identifizieren, zu verfolgen, einzufrieren und zu beschlagnahmen.“ Jedes Land soll die juristischen Maßnahmen ergreifen oder schaffen, die dafür notwendig sind.
In diesem Zug soll jede Regierung „Gerichte und andere kompetente Behörden ermächtigen, dass Bankaufzeichnungen und andere finanzielle oder kommerzielle Dokumente verfügbar gemacht oder eingezogen werden.“ Keine Regierung soll „sich aus Gründen des Bankgeheimnisses weigern, zu handeln.“ Ebenfalls sollen Regierungen keine Auskunftsersuchen anderer Staaten ablehnen, weil sie das Bankgeheimnis verletzen.
Das Ende des Bankgeheimnisses – und darüber hinaus
Das Bankgeheimnis ist natürlich schon lange geschliffen. Im Grunde gibt es kein Land, in dem Banken Informationen über Kontostände ihrer Kunden gegenüber Anfragen von Behörden, sei es Finanzämter oder Strafverfolger, ablehnen können.
Darüber hinaus gibt es auch ein System des internationalen und automatischen Austausches von steuerrelevanten Daten, das seit 2015 gilt. Doch darüber hinausgehende Daten werden bisher in den meisten Ländern nur durch Bescheide nationaler Gerichte herausgegeben. Die UN möchte dies offenbar ändern, indem künftig womöglich auch auf Basis des Urteils ausländischer Gerichte Bankdaten herauszugeben sind. Er möchte das Bankgeheimnis effektiv abschaffen.
Da es nicht allein um Banken geht, sondern um alle Arten von „Eigentum“, in welchem Kriminellen ihre Erlöse aufbewahren, dürften auch Kryptounternehmen betroffen sein, potenziell bis hin zu DeFi-Plattformen. Die Frage ist auch, wie die UN perspektivisch damit umgeht, dass Kryptowährungen Bankdienstleistungen ohne Banken möglich gemacht haben. Werden sich die Vereinten Nationen den Bestrebungen der FATF anschließen, schärfer gegen privat verwendete Wallets vorzugehen?
Vage Definitionen von Cybercrime
Zu all dem kommt, dass die Definition von Cybercrime vage bleibt. Zumindest lässt sie genügend Spielraum für eine sehr weite Auslegungen. Der Entwurf nennt hierzu mehrere Vergehen:
- „der Zugang zu einem ganzen oder einem Teil von einem IT-System ohne Berechtigung“
- „das Abgreifen durch technische Maßnahmen von nicht-öffentlichen Transmissionen elektronischer Daten“
- „das Beschädigen, Löschen, Verändern oder Unterdrücken elektronischer Daten“
- „das Verhindern des Funktionierens eines IT-Systems“ durch das Einführen oder Manipulieren von Daten.
Im Grunde also jede Art von Hacking. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) beklagt deswegen, dass der Entwurf „Sicherheitsforscher und investigative Jounralisten gefährlich ungeschützt“ lässt. Gängige Praktiken der Sicherheitsanalysen bzw. White Hat Hacker werden kriminalisiert, ebenso die Analyse von Netzwerktraffic und mehr.
Es fehle, klagt die EFF, „das zwingend erforderliches Element krimineller Absicht. um Schaden anzurichten, zu stehlen oder zu betrügen.“
Ein asiatischer kritischer Beobachter meint, dem Entwurf fehlen „starke Sicherheitsmaßnahmen, um den Missbrauch von digitalen Ermittlungen und digitalen Beweisen zu verhindern.“ Tatsächlich erlaube er „mehr Überwachung und mehr Zugang zu Daten auf eine Weise, die das Vertrauen der Menschen in Computer und digitale Technologien untergräbt und Menschen Risiken aussetzt.“
Ein ernstzunehmendes Problem
Man sollte de UN aber auch zugestehen, dass sie ein Problem angeht, welches von Jahr zu Jahr wilder wird. Der Cybercrime – von Betrug über Sabotage und Erpressung, und von moderner Sklaverei bis zu Waffenhandel und Terrorfinanzierung – wird immer virulenter, die Schäden immer größer.
Wenn eine globale strengere Gesetzgebung hilft, die Finanzierung von Terroranschlägen, die Versklavung von Menschen, den Bankrott großer Unternehmen, den Ausfall von Krankenhäusern und so weiter zu verhindern – wie viele unschuldige in Haft genommene Sicherheitsforscher und Journalisten ist das wert? Die Frage ist schwierig, sie dehnt sich in ethische Grauzonen aus – aber kann man sich erlauben, nicht über sie nachzudenken?
Ohnehin wird noch einige Zeit vergehen, bis der Entwurf der Generalabstimmung vorliegt. Es besteht eine Chance, dass er nicht in dieser Form verabschiedet wird. Zudem ist es, selbst dann, noch ein sehr weiter Weg vom UN-Entwurf in die nationalen Gesetze und Praktiken. Auf diesem Weg wird er sehr wahrscheinlich noch weiter geschliffen – wenn es auf dieser Ebene ausreichend Widerstand und Protest gibt.
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