Krypto-Auszahlungen in Euro: Geldwäsche und Steuerhürden für Bitcoin-Besitzer
Rosenheim. Bild von Ștefan Jurcă via flickr.com. Lizenz: CC BY 2.0
Viele Betroffene unterschätzen, dass die Umwandlung einer Kryptowährung in Euro oder sonstige Fiat-Währungen sich häufig schwieriger als erwartet gestaltet. Denn in Deutschland und anderen EU-Staaten zeigen sich die Auswirkungen einer zunehmenden Krypto-Regulierung. Ein Gastbeitrag der Rosenheimer Anwaltskanzlei CDR Legal klärt auf.
Es ist für zahlreiche Krypto-Besitzer derzeit ein Problem: Sie stoßen bei der Realisierung ihrer Krypto-Gewinne auf praktische und rechtliche Hindernisse. In diesem Artikel informieren wir umfassend über die geltenden Regularien. Darüber hinaus geben wir Tipps, wie man sich auf potenzielle Prüfungen vorbereitet und Auszahlungsprobleme vermeidet.
Banken und Kryptowährungen: Neue Herausforderungen bei Auszahlungen
Wegen bankrechtlicher Grundlagen sind Banken bei Krypto-Auszahlungen mit hohen Beträgen besonders vorsichtig. Die hierbei relevanten Vorschriften nennt man “AML-Richtlinien”. Die Abkürzung für “Anti-Money Laundering” bezieht sich auf sämtliche Vorschriften und Gesetze, die Finanzverbrechen verhindern sollen. AML-Vorgaben können zusammen mit Sicherheitsverfahren in jedem Land individuell festgelegt werden.
In Deutschland regelt in erster Linie der Abschnitt 6 des Geldwäschegesetzes, welchen Pflichten Banken unterliegen, wenn es zu Krypto-Auszahlungen kommt. Banken und Dienstleister sind während des Umtauschs der Kryptowährungen in Euro oder andere Fiat-Währungen bei einem relevanten Verdacht dazu verpflichtet, sofort eine Geldwäscheverdachtsmeldung abzugeben. Das gilt, sobald Vertragspartner mutmaßlich für sogenannte wirtschaftlich Berechtigte handeln und diesen Umstand nicht offenlegen. Zudem besteht eine Meldepflicht für den Verdacht, dass Krypto-Vermögen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder aus illegalen Aktivitäten stammt.
Nachdem Banken wegen einer unklaren Herkunft der Kryptowährungen, ungewöhnlich hohen Auszahlungsbeträgen oder anderen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Transaktion eine Verdachtsmeldung gemacht haben, sind verschiedene Praxisprobleme typisch. Häufig werden Transaktionen bis zur Klärung eingefroren und Überweisungen blockiert. Im Extremfall kommt es sogar zur Schließung und Sperrung der Konten. Betroffene müssen im Rahmen der erforderlichen Prüfungen durch Behörden nach der Verdachtsmeldung zunächst oft Nachfragen zu Transaktionshistorien beantworten.
EU-Regulierungen mit entscheidenden Auswirkungen auf Krypto-Transaktionen
Besonderheiten bei Krypto-Auszahlungen berücksichtigt die Europäische Union mit der Verordnung 2023/1114, die als “Markets in Crypto-Assets Regulation” unter der Abkürzung MiCA bekannt ist. MiCA verlangt unter anderem, dass Krypto-Dienstleister nachweisen, bestimmte Pflichten bei der Identitätsverifizierung und Geldwäschebekämpfung zu erfüllen.
Die vorige EU-Geldtransferverordnung wurde mit der Verordnung 2023/1113 für die Anwendung im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen angepasst. Damit legt die Europäische Union durch ein neues Kapitel III viele Pflichten der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Detail fest. Diese Ergänzungen zur unter der Abkürzung ToFR bekannten “Transfer of Funds Regulation” stellen an Transaktionsnachweise für Krypto-Wallets neue Anforderungen.
Ein Krypto-Anbieter ist durch die ToFR-Anpassungen bei einem Kryptowerttransfer dazu verpflichtet, an den Krypto-Dienstleister einer begünstigten Person umfangreiche Angaben zum Auftraggeber zu übermitteln. Dazu zählen der Name, Wallet-Adressen und Kennungen. Klarnamen und Krypto-Wallet-Adressen des Begünstigten müssen in Transaktionsnachweisen ebenfalls erfasst sein. Krypto-Dienstleister der Empfänger sind dazu verpflichtet, die erfolgte Übermittlung der Angaben zu überprüfen und bei hohen Beträgen auch die Richtigkeit zu kontrollieren.
Steuerliche Hürden bei Krypto-Auszahlungen in Deutschland
Bei der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus Transaktionen mit Kryptowährungen gilt für Privatpersonen in Deutschland in der Regel eine Spekulations- und Haltefrist von einem Jahr. Sobald Privatkunden Tokens über mehr als 365 Tage gehalten haben, sind bei der Veräußerung die Gewinne genauso wie die Verluste steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist bleiben die Gewinnbeträge zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Über dieser Grenze wird für die steuerpflichtigen Krypto-Gewinne dann der persönliche Einkommenssteuersatz fällig.
Eine fehlende Dokumentation kann Probleme herbeiführen, sobald Betroffene nach Krypto-Auszahlungen vom zuständigen Finanzamt ein Auskunftsersuchen erhalten. Auf derartige Finanzamt-Nachfragen müssen die angeschriebenen Personen innerhalb einer bestimmten Frist mit detaillierten Informationen zu den Transaktionen sowie der Versteuerung antworten. Falls es daraufhin zu einer Nachversteuerung kommt, drohen manchmal neben Zinsen beispielsweise auch erhebliche Strafzahlungen als Sanktionen.
Unterschiede zwischen dem privaten Handel mit Kryptowährungen und gewerblichen Transaktionen beeinflussen die steuerliche Bewertung sehr deutlich. Sobald die Besitzer als gewerblich eingestuft sind, gilt das Krypto-Vermögen als Betriebsvermögen. Weil es für den gewerblichen Handel keine Haltefrist gibt, ist mit dieser folgenreichen Einstufung sogar nach einem Jahr keine steuerfreie Veräußerung möglich. Außerdem können bei hohen Auszahlungsbeträgen mit großen Gewinnen zusätzlich Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer anfallen.
Praktische Tipps zu Prüfungen und Auszahlungen für Krypto-Besitzer
Auch wenn offiziell noch keine Bank- oder Steuerprüfung bevorsteht, müssen Krypto-Besitzer immer auf diese Möglichkeit vorbereitet sein. Hierfür ist es in erster Linie entscheidend, Transaktionen mit vollständigen Wallet-Historien lückenlos zu dokumentieren. Außerdem lassen sich durch die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater unangenehme Überraschungen unter anderem bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Krypto-Transaktionen oft vermeiden. Genutzte Krypto-Steuer-Tools helfen den Betroffenen ebenfalls dabei, sich einen Überblick zu verschaffen.
Für reibungslose Krypto-Auszahlungen bleibt es unverzichtbar, mit Banken offen und direkt zu kommunizieren. Im Idealfall legen die Besitzer schon vor einer Auszahlung der Kryptowährungen in Euro alle erforderlichen Nachweise vor. Außerdem bleiben durch die Entscheidung für die richtigen Exchanges zahlreiche Auszahlungsprobleme vermeidbar. Grundsätzlich sollten ausschließlich seriöse Anbieter eine Option sein. Experten raten zum Beispiel von Krypto-Börsen ohne Verifizierungsverfahren bei der Anmeldung grundsätzlich ab. Krypto-Besitzer sollten im Detail überprüfen, mit welchen Banken die Anbieter kooperieren. Eine offizielle Banklizenz und die Einlagensicherung gelten in diesem Zusammenhang als zentrale Entscheidungskriterien.
Fazit: Herausforderungen und Chancen durch zunehmende Krypto-Regulierung
Aus rechtlicher Sicht ist es durchaus machbar, Kryptowährungen in Euro oder sonstige Fiat-Währungen umzuwandeln. Die hohen Anforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der notwendigen Dokumentation stellen aber oft beachtenswerte Hürden dar. Wegen des Aufwands bei der Erfüllung der Pflichten betrachten manche Betroffene die zunehmende Regulierung als Nachteil. Krypto-Besitzer dürfen jedoch nicht unterschätzen, dass die überprüfte Sicherheit mit dementsprechenden Ansprüchen an Börsen auch erhebliche Vorteile mit sich bringt. Um potenzielle Probleme bei Krypto-Auszahlungen zu vermeiden, sollten sich alle Nutzer frühzeitig mit rechtlichen Anforderungen sowie weiteren Voraussetzungen im Detail beschäftigen.
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600€ Freigrenze? Mir ist so als wenn es 1000€ sind ..
… dann sind alle anderen, die nicht in diesem benannten Land ihr Unwesen treiben, fein raus. Das benannte Land ist derart unsichtbar in Sachen Internet und Raubgut, dass sich alle anderen die Hände reiben…., die sich ungehindert in Telegram und Gmail und Youtube tummeln statt verfolgt zu werden….
Offensichtlich geht’s in anderen Ländern prächtig unbesorgt…
BEISPIELSWEISE
Apexcapitals.org
Und andere…
Es sei denn:
Auf UN EBENE in Verein aller Banken und crypto app, Trustwallet etc und anderer Wechsel Plattformen tut sich mal nach 10 Jahren was Entscheidendes.
und sich dann wundern wenn Kapitel abwandert.. wenn man als innovationsträger behandelt wird wie ein Verbrecher während deutsche Behörden immer noch mit Fax und Papier arbeiten…
Als problematisch empfinde ich nicht dass man gegebenenfalls nach
der Herkunft seiner Gelder gefragt wird sondern dass man eben nicht
gefragt wird. Also dass es – wenn offensichtlich ein
Geldwäscheverdacht besteht – keine Stelle gibt der gegenüber man
Rechenschaft ablegen könnte und somit von den Banken auferlegte
Beschränkungen abwenden kann.
Es ist Ende letzten Jahres passiert dass – nennen wir sie Bank A –
mir mein Konto aufgrund von eingehenden Überweisungen gesperrt
und fristlos gekündigt hat. Die Gelder stammten aus Bitcoin-Erlösen
von bitcoin.de. Dies habe ich jedoch wahrheitsgemäß angegeben
und sogar vorher angekündigt ohne dass die Bank Einwände erhoben
hätte. Danach war keine Kommunikation mehr möglich, die Bank gab
lediglich an mein Konto würde aufgrund eines technischen Fehlers
nicht mehr funktionieren.
Gut, ich habe dann ein Konto bei – nennen wir sie Bank B –
eröffnet. Auf dieses habe ich mein Restguthaben (15.499,80 Euro)
von Bank A überweisen lassen. Dort ist mir dann aber exakt das
gleiche passiert (nach eingehenden Überweisungen: Kontosperrung,
Kündigung, keine Kommunikation).
Ich will hier aber nicht rumjammern und die Leser mit diesen doch
offensichtlich recht alltäglichen Vorkommnissen und weiteren Details
belämmern sondern etwas Lustiges erzählen.
Ich habe dann bei der FIU (Financial Intelligence Unit) ein
Auskunftsersuchen nach $ 49 GwG gestellt und just heute das
Ergebnis erhalten. Hier der Auszug der relevanten Angaben:
—————–
Vorname
Nachname
…
…
Ausweisnummer
Steuernummer
Konto: DE… (Bank A, Kontostand am 29.12.2023: 15.499,88 Euro)
DE… (Bank B, Eröffnungsdatum 3.1.2024, …)
Grund für die Speicherung vorstehender Daten ist eine bei der FIU
eingegangene Geldwäscheverdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG,
die folgenden Sachverhalt zum Inhalt hatte:
Meldung der Bank B vom 12.2.2024 :
Auf ihr Girokonto wurde am 10.1.2024 ein auffällig hoher
Eigenübertrag von 15.499,88 Euro einer Drittbank übertragen. Die
Mittelherkunft ist unbekannt.
…
—————–
Kein Wort über Überweisungen im Zusammenhang mit Bitcoin oder
über die Umstände der Kontosperrung von Bank A.
Ich bin ratlos.
Staatlich verortnetes Hodln
Ja, gut für Bitcoin 🙂
Damit wird der kleine Mann sofort zum großen Verbrecher hochstilisiert. Das ist einfach unglaublich, was sich hier abspielt. ( begründen Sie bitte warum und woher Sie Geld haben!! )
Ja, sehe ich auch so. Wenn’s um Geldwäsche geht, ist die Schuldvermutung leider der Standard.
Ändert sich 2025 etwas signifikantes auf dem Handelplatz Bitcoin.de durch weitere Regularien?
Ich bin bei einem anderen Handelsplatz in der Niederlande registriert um in der eigenen Wallet gehaltene Coins dort verkaufen zu können. Leider ist es dort ab 2025 nicht mehr möglich Coins aus externen Wallets zu transferieren. Es wird mit auf eine Verordnung über Geldtransfers (TFR) hingewiesen. Man kann dort künftig nur noch Coins direkt beim Anbieter halten ohne jede Möglichkeit diese irgendwohin zu schicken.
Müssen denn ab 2025 Identitätsüberprüfungen durchgeführt werden, selbst wenn man in der Kneipe sein Bier mit Bitcoin bezahlen will? Da war doch was mit der Kontrolle von Transaktionen mit Kryptowährungen ab dem Wert von einen Cent?
es ist heutzutage auch schon ein unding, wenn man als Freiberufler + 15000€ als Rechnungszahlung erhält und diese auf ein anderes Konto legen möchte.
diese Überdramatisierung ist zum kotzen