Mastercard reicht Patent zur Anonymisierung von Bitcoin-Transaktionen ein

Der Kreditkartengigant Mastercard hat beim US-amerikanischen Patent-Amt ein Patent für das Mixing von Blockchain-Transaktionen eingereicht. Die verwendeten Methoden sind nicht ganz neu – werfen aber die Frage auf, was das Unternehmen vorhat.
Am 6. Dezember hat das “US Patent and Trademark Office” ein Patent veröffentlicht, das Mastercard im Juni 2017 eingereicht hat. Das auf die Bestätigung durch das Amt wartende Patent widmet sich der Frage, wie man Transaktionen auf einer Blockchain anonymisiert.
Viele User würden digitale Währungen benutzen, so das Patent, “wegen der Anonymität, die Blockchain-Transaktionen bieten.” Es sei oft extrem schwer, von einer Blockchain-Adresse auf einen User zu schließen, was es diesem ermögliche, ein relativ hohes Maß an Anonymität zu bewahren. Allerdings erlaube es die transparente Natur einer Blockchain, jede Transaktion nachzuverfolgen, und es ist möglich, die Transaktionen einer bestimmten Wallet zu identifizieren. Dies sei für viele User ein datenschutztechnisch nicht hinnehmbarer Zustand, insbesondere wenn diese Blockchains benutzen, um ihre Anonymität zu befördern. Daher gebe es einen Bedarf an technischen Lösungen, um die Anonymität von Wallets und Usern zu verbessern.
Mastercard enthüllt mit dem Patent nun eine Beschreibung von Systemen und Methoden, um Blockchain-Transaktionen dergestalt zu anonymisieren, dass Blockchain-Analysen wenig bis gar keine Informationen über die Aktivität von Usern hervorbringen. Die Methode benutzt “intermediäre Adressen, um die Quelle und das Ziel von Transaktionen zu verschleiern.” Dabei werden Transaktionen zu einem “Processing Server” gesendet, welcher sie dann an ihr Ziel weiterleitet. Da dieser Server von vielen Nutzern verwendet wird, werden die individuellen Transaktionen in einem Strom an ein- und ausgehenden Transaktionen anonymisiert. Ein Beobachter wird nur erkennen können, dass jemand Transaktionen an diesen Server gesendet oder welche von diesem empfangen hat.
Dabei zeigt Mastercard auch die Möglichkeit auf, dass der Server mehrere Wallets benutzt, um die Anonymität weiter zu erhöhen. Dazu kann der Server dann die Überweisung in mehrere Transaktionen zwischen mehreren Wallets unterteilen. Dies wird die Anonymität selbst dann bewahren, wenn nur ein geringes Volumen an Zahlungen den Server passiert. Darüber hinaus erklärt das Patent, wie auch der Betrag einer Transaktion verschleiert werden kann, indem der Server die ausgehende Transaktion in mehrere Transaktionen mit kleineren Beträgen teilt.
Insgesamt ist all das nichts grundlegend neues. Derartige Verfahren, um Coins zu anonymisieren, sind unter dem Begriff der “Mixer” seit langem bekannt und auch genutzt. Ob Mastercard den bereits verwendeten Verfahren etwas durch Variationen hinzufügt, ist schwer zu sagen. Die bestehenden Mixer erreichen einen Grad an Anonymität, der mal höher, mal tiefer ist, und je nach Qualität durch Blockchain-Analysen geknackt werden kann oder nicht. Es gibt besonders ausgefuchste Varianten wie TumbleBit, und auch Lightning dürfte die Anonymität von Transaktionen deutlich erhöhen.
Dass Mastercard nun, im Jahr 2018, ein eher triviales Konzept für das Mixen von Coins patentieren möchte, ist eher langweilig. Interessant ist jedoch die Frage, warum? Ist das Patent einfach nur ein Nebenprodukt davon, dass sich einige Mastercard-Analysten mit Blockchains beschäftigt haben? Oder ist es ein erster Schritt, um Bitcoins oder andere Kryptowährungen per Mastercard zu prozessieren? Sollte dem so sein, könnte das Produkt die Privacy-Eigenschaften des herkömmlichen elektronischen Geldes auf einer Blockchain reproduzieren: Der Zahlungsdienstleister kennt die privaten Daten einer Transaktion, aber Außenstehende kennen sie nicht.
Höchstwahrscheinlich wird gar nichts passieren. Der Code könnte z.B. von einem Programmierer im MasterCard Blockchain Lab (?) entstanden sein. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass jeder vom Mitarbeiter geschriebene Code MasterCard gehört. Der Standardvorgang kännte nun sein, ein Patent hierfür anzumelden.
Mastercard ist in jedem Fall ein Unternehmen, dass zu den Gewinnen beim Thema bargeldloses bezahlen zählen wird. Könnte nach wie vor ein interessantes Investment sein
…oder werden so ganz nebenbei bereits genutzte Verfahren nun patentiert um als MasterCard später Lizenzgebühren dafür fordern zu können ???
was für ein schwachsinn…
natürlich wollen sie das ganze 100% nur zu unseren gunsten machen, is ja klar!
Wahrscheinlich haben sie einfach Angst, dass Bitcoin ihnen den Rang abläuft – https://blockchain-hero.com/bitcoin-transaktionsvolumen-vs-mastercard/
Äpfel & Birnen… klingelts?
…warum ist Bitcoin nocheinmal entstanden?
Vertrauen in die Banken?
–
“Nicht deine Privaten Bitcoin Schlüssel, nicht deine Bitcoin.”
— https://www.proofofkeys.com/
Möglicherweise wollen sie als Inhaber des Patentes Anderen die Nutzung des Verfahrens verbieten, damit ihr eigenes Produkt nicht an Wert verbietet? Also klassisches Verhalten eines Patenttrolls?
Na die blocken einfach das Mixing Verfahren mit ihrem Patent.
Ist das Patent schon genehmigt? Wundert mich, dass das patentierbar sein soll.