Bundesregierung plant Höchstgrenze für Krypto-Zahlungen
Eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler bringt zu Tage, dass die Regierung vorhat, eine Höchstgrenze von 1.000 Euro für anonyme Krypto-Zahlungen zu setzen. Wir haben uns informiert, weshalb die Bundesregierung dies plant und was es für die Praxis bedeuten könnte.
Die Bundesregierung plant derzeit ein neues Gesetz, um die Transparenzpflicht für europäische Firmen zu verbessern. In diesem Zuge möchte sie auch die Handhabung von Kryptowerten wie Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Deutschland verschärfen. Vorgesehen ist, dass jede Transaktion mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro meldepflichtig wird.
Keine klaren Hinweise, dass Kryptowährungen in Terrorfinanzierung genutzt werden
Die schriftliche Anfrage ist ein nützliches Instrument für Abgeordnete der Opposition. Wenn ein Abgeordneter, wie der FDP-Politiker Frank Schäffler, eine solche Anfrage an die Regierung stellt, erhält er eine schriftliche und verbindliche Antwort. Vor kurzem hat Schäffler eine Anfrage zur Regulierung von Bargeld gestellt und sich dabei auch nach “Krypto-Assets” erkundigt.
Relevant sind drei Fragen und ihre Antworten. Zunächst fragt Schäffler, wie viele Fälle der Bundesregierung bekannt seien, in denen Terroristen während der vergangenen fünf Jahre Krypto-Assets benutzt hätten. Die Regierung antwortet etwas verklausuliert, dass sich ihr Wissen auf vage Gerüchte und Spekulationen beschränkt:
“Über einzelne Fälle hinausgehende umfassende Statistiken zum konkreten Umfang der Nutzung von Kryptowährungen im Bereich von Terrorismusfinanzierung und zur Zahlung von Spenden an terroristische Gruppierungen liegen nicht vor … Der Bundesregierung liegen Hinweise darauf vor, dass Geldtransfers – auch in Kryptowerten – von Angehörigen der islamistischen Szene nach Syrien häufig als Spenden für Angehörige oder Bedürftige deklariert werden. Inwieweit diese terroristischen Organisationen zugutekamen, kann regelmäßig nicht verifiziert werden.”
Danach stellt Schäffler dieselbe Frage, diesmal aber in Bezug auf Geldwäsche. Die Regierung antwortet lapidar mit dem Verweis auf die vorhergegangene Antwort. Das wäre nicht nötig, denn anders als bei Terrorfinanzierung sind für Geldwäsche, beispielsweise aus dem Drogenhandel, durchaus zahlreiche Fälle auch für Deutschland bekannt. Dass die Regierung diese hier nicht wenigstens im Ansatz aufzählt, wirft Fragen auf, die man – vielleicht und spekulativ – mit einer Geringschätzung gegenüber der Anfrage oder einem mangelnden Informationsaustausch mit den entsprechenden Behörden beantworten könnte.
Danach rückt Schäffler aber mit einer weiteren Frage in den Kern der Thematik vor. Er erkundigt sich, ob die Bundesregierung “zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Eindämmung der Nutzung von Kryptoassets bei der Geldwäsche” plane. Möglicherweise hat er die Frage lediglich der Vollständigkeit wegen gestellt, ohne dass hinter ihr ein konkreter Anlass stand. Doch die Antwort darauf fällt relativ ausführlich und konkret aus:
“Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zum 1. Januar 2020” habe die Regierung bereits begonnen, Regeln zur “Eindämmung der Nutzung von Kryptoassets bei der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche” umzusetzen. Dieses “Regime für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” wird fortlaufend weiterentwickelt. So sei derzeit beispielsweise die “Anpassung der Wertobergrenzen für gelegentliche Kryptowertetransfers” an die “Empfehlungen der Financial Action Task Force” im Rahmen des “von der Bundesregierung beschlossenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz” vorgesehen.
Die Wortschöpfungskunst des deutschen Gesetzgebers
Die Antwort habe ihn, erklärt Schäffler, dazu gebracht, sich genauer mit dem “Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz” zu beschäftigen. In diesem Wunderwerk deutscher Wortschöpfungskunst geht es vor allem um eine Neugestaltung von Melde- und Berichterstattungspflichten von Unternehmen in Europa. Betroffen davon werden rund 2,3 Millionen Unternehmen sein, für die hinfort eine strengere Informationspflicht gelten soll. Daher rechnet die Regierung mit einem “erheblichen Anstieg der Ordnungswidrigkeitenverfahren infolge der Gesetzesreform.”
In diesem Gesetz findet man nun auch eine Passage zu den sogenannten “Kryptowerten”. Laut dieser sollen die Sorgfaltspflichten nach dem Gesetz gegen Geldwäsche (GwG), welche beispielsweise dazu verpflichten, den Partner in einer Transaktion zu identifizieren, “auch bei der Übertragung von Kryptowerten außerhalb einer Geschäftsbeziehung gelten” wenn “die Kryptowerte zum Zeitpunkt der Übertragung einen Gegenwert von EUR 1.000,00 oder mehr haben”.
Schäfflers Kommentar dazu fällt recht drastisch aus: „Die Regierung will die Anonymität von Krypto-Zahlungen einschränken. Das wird ihr nicht gelingen, sondern Wallet-Anbieter und Verwahrer nur ins Ausland vertreiben. Rechtsunsicherheit wird die Folge sein. Der Kampf gegen die Kryptowährungen ist Teil der finanziellen Repression dieser Bundesregierung. Erst vor einem Jahr wurde die Anonymität von Goldgeschäften auf 2.000 Euro reduziert. Bei Krypto-Assets geht die Regierung jetzt sogar darüber hinaus.”
“Der Staat will uns immer tiefer in die Karten schauen.”
Für den FDP-Politiker ist es besonders ärgerlich, dass die Definition bei Kryptowerten enger gefasst wird als bei anderen Werten: “Wenn Sie Gold kaufen, ist der Schwellenwert 2000 Euro, nicht 1000 Euro, und generell liegt er für Barzahlungen bei 10.000 Euro.” Wie schon bei Gold liegen der Regierung auch bei Kryptowerten keine Erkenntnisse über Terrorfinanzierung oder sonstige missbräuchliche Nutzungsfälle vor. “Gesetze werden nicht immer evidenzbasiert beschlossen. Der Staat will uns einfach immer tiefer in die Karten schauen.”
Es gebe zwar noch die Chance, dass das Gesetz geändert wird, bevor das Parlament vor der Sommerpause darüber abstimmt. “Das ist heute natürlich schwer zu sagen, aber ich befürchte, dass es so durchgewunken wird,” meint Schäffler.
Die Folgen sind nicht unbedingt einfach zu bestimmen. Denn auf der einen Seite ist die Verschärfung offensichtlich, doch auf der anderen wird vieles schon längst so gehandhabt, wie das Gesetz es verlangt. “Soweit ich es sehe, wenden inländische Anbieter von Wallets, Börsen oder Marktplätzen das heute bereits an. Betroffen wären vor allem Neugründungen, die im Zweifel ins Ausland ziehen würden.” Schwieriger wird es, “wenn man privat etwas kauft, etwa einen Computer, der teurer als 1000 Euro ist. Was passiert dann? Der Zahlungsdienstleister müsste im Kern die Daten vorhalten. Wie es konkret abläuft, kann ich nicht sagen.”
Das Gesetz beziehe sich “vor allem auf Gewerbetreibende und den Transfer zwischen natürlichen oder juristischen Personen im Rahmen von Finanzdienstleistungen oder dem Betreiben von Bankgeschäften.” Ein Händler wäre so gesehen also nur mittelbar betroffen, wenn er einen Finanzdienstleister zwischen sich und den Kunden lässt, beispielsweise ein Payment-Provider, der die eingenommenen Bitcoins direkt in Euro umtauscht. Inwieweit das aber zutrifft, wenn der Händler Bitcoins oder andere Kryptowährungen direkt akzeptiert, ist derzeit schwer zu sagen. Insgesamt, meint Schäffler, füge das Gesetz der bereits bestehenden “Bürokratieflut” noch ein weitere Sorgfaltspflicht hinzu, welche das Wirtschaften weiter erschwere.
Die böse Geldwäsche, deren Umfang selten bekannt gegeben wird und die sich um Regeln herumwinden wird wie Wasser sich nicht mit der Hand halten lässt.
Schade dass man immer Verbrechen, Kindesmissbrauch und Terror vorschützen muss.
So wie ich es verstehe, macht die geplante Gesetzesänderung beim anonymen Geldtransfer keinen Unterschied zwischen Bargeld und Krypto. Die Grenze liegt heute schon bei 1000€ für Bargeld, siehe aktuelles Geldwäschegesetz §10 (3) 2. a) und wird durch Krypto ergänzt. Anders sieht es bei sonstigen Transaktionen (z.B. anonymer Kauf per Handschlag) aus, da liegen aktuell die Grenzen wohl bei 2000€, 10000€ bzw. 15000€. Falls die Gesetzesänderung durchgeht, wäre es in Zukunft bei privaten Verkäufen ab 1000€ und Bezahlung in Krypto erforderlich die Käuferdaten zu dokumentieren (Bin kein Jurist, ist meine Interpretation…)
An den Kryptobörsen dürfte sich nichts ändern, da diese sowieso ihre Kunden kennen.
Manchmal liegt ein Hund in der Sonne und leckt sich zwischen den Hinterbeinen. Wissen Sie warum?
Weil er’s kann.
Hm, dass ich anonym keinen mittelgroßen Laptop, Parzellenhäuschen oder Kleinwagen mehr anschaffen kann, empfinde ich schon als staatliche Grenzüberschreitung.
Dass der Staat durch Transparenz verhindern will, dass ich im großen Stil Geld waschen, Kriegsgerät oder Drogen verkaufen kann, finde ich hingegen in Ordnung, schliesslich will ich auch nicht, dass mein Nachbar so was macht, und mich und meine Kinder damit bedroht.
Nur sollte man dafür eine vernünftige Grenze finden, die auch nicht ständig weiter nach unten tariert wird, nur weil man es kann – wie der von Konrad genannte Hund.
Besser wäre vielleicht, wenn sich die Grenze (quasi ganz natürlich) aus der Natur der Sache ergibt.
So erlaubt z.B. Bitcoin das Handeln von großen Werten und ist dafür recht transparent (Also pseudonym bis man gedoxxed wird) und Lightning erlaubt fast völlig Anonymität, aber für den Preis, dass das Verschieben von großen Werten sehr sehr schwer ist. Und das lässt sich bei Lightning vermutlich auch nicht so leicht ändern.
Ist das vielleicht ein Feature – für einen modernen digitalen Staat – und nicht etwa Bug?
Wow, um einen entscheidenden Bug als Feature zu verkaufen, muss man schon schwer argumentieren…
Selbst Satoshi hat die Transparenz der Blockchain als ein Problem erkannt und darüber öffentlich auf bitcointalk gesprochen, aber er hatte (erstmal) keine Lösung für dieses. Ein guter Einstieg ist der kürzlich veröffentlichte Beitrag hier:
https://www.reddit.com/r/Monero/comments/lz2e5v/going_deep_in_the_cryptonote_rabbit_hole_who_was/
Dabei finde ich es nicht sonderlich spannend, wer Saberhagen oder Satoshi war, sondern die Inhalte ihrer Diskussionen gerade wenn es um Privatsphäre geht. Die heutigen Akteure um Blockstream und auch den Forks sind nicht mehr die selben, siehe Gregory Maxwell, der in den Diskussionen rege teilgenommen hat und dann schließlich selbst seine Vorschläge zu Confidential Transactions nicht in Bitcoin realisieren konnte oder wollte, Ring Signaturen bei Monero sogar offiziell begutachtet hat usw.
Die Höchstgrenze für Crypto Transaktionen bzw. die Meldepflicht ist nur konsequent, man will alle nennenswerten Wallets ausfindig machen, wie man diese später rechtlich bzw. steuerlich handhabt ist noch offen. Wie schon oft gesagt, ich halte Bitcoin für ein mittlerweile gescheitertes und überholtes Experiment, welches nur noch durch Spekulation derjenigen, die das Protokoll weder technisch noch gesellschaftlich verstanden haben. Es war ein MVP, welches tausende Nachahmer gefunden hat, aber nur wenige, die sich auf den Kerngedanken konzentrieren. Ich bin nun seit 9 Jahren “dabei” und hätte ehrlich gesagt damals gedacht, dass wir zum “Durchbruch” 3-4 Jahre brauchen. Wir brauchen aber noch mindestens 10, wenn nicht 20…
Nun ein Bug, kann theoretisch auch durch das nutzen von anderen Produkten umschifft (gelöst?) werden. Wie z.B. durch das Nutzen von Monero, statt Bitcoin. Ich bin da weder dafür noch dagegen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass das dann andere Konsequenzen mit sich bringt. Wie z.B: dass die eigene Wallet plötzlich sehr interessant für Strafverfolger wird, oder der Staat, um die Interessen der Bürger wie er sie versteht, zu schützen, die Surveillance der Bürger ausbaut (find ich jetzt nicht unbedingt gut, und soll hier auch nicht als Rechtfertigung für eine solche Surveillance dienen).
Will damit jetzt auch nicht unbedingt eine Lanze für Lightning brechen, nur mal einen neuen Aspekt beleuchten, den ich so noch nicht häufig genannt gesehen habe. Also ja ein Bug (oder vielmehr ein Limit) kann durchaus ein Feature sein … es definiert die Spielregeln des neuen Systems.
@Paul: “Wie schon oft gesagt, ich halte Bitcoin für ein mittlerweile gescheitertes und überholtes Experiment, welches nur noch durch Spekulation derjenigen, die das Protokoll weder technisch noch gesellschaftlich verstanden haben.”
Ich finde diese Aussage, sowie philosophische Diskussionen darüber, was Satoshi wollte oder nicht, etwas sinnlos und zu negativ. Was wird schon so vewendet, wie es der Erfinder sich erdacht hat? (Internet, usw…). Sachen verändern sich. Tatsache ist, im Moment ist halt die primäre Anwendung von Bitcoin Spekulation. Das heisst aber nicht, dass im Sog dessen viele andere Anwendungen/Entwicklungen möglich geworden sind (auch bei altcoins). Bitcoin funktioniert auch für einige gut als Geld-Transfer in unbanked oder teuren Situationen. Zusätzlich in einigen extrem inflationären Ländern ist es ganz nützlich für die Menschen. Geld ist Vertrauen, und am Meisten davon hat nunmal bitcoin. Das ist bei hartem Geld nicht rational und bei bitcoin auch nicht. Wie schon oft gesagt, der Erste hat gewonnen.
Was nun in Zukunft noch alles daraus wird kann sowieso niemand sagen. Ich finde es nur wie gesagt sehr negativ, wenn du hier immer diese Punkte widerholst. Bloss weil vielleicht 99% der aktuellen Anwendung Spekulation ist, sind ja die 1% die sich auf was anderes konzentrieren keine Idioten oder Leute, die Satoshi verraten.
Die Politiker haben einfach zuviel Freizeit. Man sieht das im Bundesparlament und auch in Brüssel, das war auch vor Corona schon so. Außerdem kriegen die vielzuviel Geld.
Ich würde eher sagen, wir haben viel zu viele (Berufs-)Politiker, die keine Ahnung vom “normalen” Leben der 99% haben. Selbst in der einstigen Arbeiterpartei ist es schwierig, einzelne mit Arbeitererfahrung zu finden, sogar bei den Eltern…
Die Diäten an sich halte ich für angemessen, wenn man wirklich gute Leute bekommen will (was leider nicht der Fall ist). Politik sollte nicht der Türöffner für die Wirtschaft sein, sonder mit dieser zumindest beim Gehalt konkurrenzfähig sein. Wir sehen nicht erst seit den Maskendeals Korruption bei Abgeordneten, sondern unser werter Bundestagspräsident ist durch und durch korrupt, was mittlerweile kein Geheimnis mehr ist und die Spur lässt sich ewig ziehen, wie ein Gesundheitsminister Bahr nach Stärkung der Privat-KV bei der Allianz zum Vorstand geworden ist, der Riester nach seiner “Reform” zu AWD gegangen ist etc.