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Kanadischer Entwickler schließt Zahlungsservice Nodeless, weil die Aufsicht gegen ihn ermittelt

Logo von Nodeless. Bild von der archivierten Webseite.

Nodeless, ein Zahlungsprovider für Lightning und Bitcoin, schließt, weil ihm die Aufsicht auf die Pelle rückt. Ändert sich dadurch die regulatorische Situation?

Er habe gewusst, schreibt der Entwickler UTXO, dass der Tag kommen werde, aber er habe ihn nicht so früh erwartet.

Die kanadische Finanzaufsicht ermittelt gegen UTXO, weil sie ihn verdächtigt, mit Nodeless eine nicht lizensierte, sprich: illegale Zahlungsdienstleistung angeboten zu haben. Auf Anraten seines Anwalts schließt er den Service und entfernt die Webseite, die nun nur noch über Webarchive einsehbar ist.

Immerhin ist Nodeless vollständig Open Source, für genau diesen Fall, so dass andere den Service weiter betreiben können. Seinen Kunden verspricht UTXO, ihnen bei der Einrichtung eines BTCPayServers zu helfen.

Tatsächlich war zu erwarten, dass dies passiert. Nodeless ist ein Zahlungsanbieter für Bitcoin, der es erlaubt, Bitcoin onchain und über Lightning zu empfangen. Nodeless baut auf dem BTCPayServer auf, abstrahiert aber dessen Komplexität für die Händler weg. Diese können Nodeless bequem über WooCommerce integrieren und müssen sich dann keine Sorgen über Nodes oder Liquidität in Lightning-Channels machen. Stattdessen nimmt der Server von Nodeless – also von UTXO – die Bitcoins in Empfang und leitet sie sofort an die Bitcoin- oder Lightning-Adressen des Händlers weiter.

Nodeless, das Unternehmen, hält also für einen kurzen Moment die Bitcoins, die für die Händler bestimmt sind. Auch wenn die Weiterleitung automatisch geschieht, so ist sie doch nicht determiniert: Nodeless hat technisch die Möglichkeit, die Coins einzubehalten, was ihn trotz allem zum Krypto-Verwahrer macht, für den je nach Jurisdiktion regulatorische Auflagen gelten.

Nodeless verspricht völlige Privatsphäre. Kein KYC, keine privaten Daten, man braucht lediglich eine Email, um sich anzumelden. Dass ein solcher Service in so gut wie allen Jurisdiktionen nicht legal ist, sollte jedem klar sein, der einmal bei Amazon etwas verkauft hat. Auf die Frage, ob er sich um eine Lizenz bemüht habe, antwortet UTXO, er würde „lieber alles herunterfahren und den Code umsonst weggeben, als mich in die Klauen der Regierung zu begeben.“

Droht das, was Nodeless geschah, auch normalen Lightning-Nodes? Denn im Prinzip verwahrt jeder Lightning-Node Bitcoins desjenigen, der bezahlt, um sie an den Empfänger weiterzuleiten. Der Unterschied ist aber, dass die Weiterleitung hier determiniert ist: Ein Routing-Node hat keine Möglichkeit, das Geld zu entwenden oder einzufrieren. Dies dürfte ihn von den Auflagen befreien, die treuhänderische Knoten wie der von Nodeless zu tragen haben.

Routing-Nodes im Lightning-Netzwerk sind allerdings regulatorisch noch nicht komplett aus dem Schneider. Man könnte sagen, sie verdienen Geld damit, dass sie Zahlungen weiterleiten, was sie in den Augen mancher Regulierer unabhängig von der Verwahrung zu einem Krypto-Dienstleister machen kann, der den entsprechenden Auflagen gerecht werden sollte. Doch dies wirft praktisch betrachtet so viele kaum beantwortbare Fragen auf, dass es mittelbar ein kaum realisierbares Szenario darstellt.

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6 Kommentare zu Kanadischer Entwickler schließt Zahlungsservice Nodeless, weil die Aufsicht gegen ihn ermittelt

  1. Wolfgang Lohmann // 29. November 2023 um 16:31 // Antworten

    Es gibt eine Reihe von Leuten, die seit Jahren darauf hinweisen, dass man zumindest in den USA die Lightningknoten als MSBs, Money Service Businesses, einstufen könnte.

    „The term „money services business“ includes any person doing business, whether or not on a regular basis or as an organized business concern, in one or more of the following capacities:

    (1) Currency dealer or exchanger.
    (2) Check casher.
    (3) Issuer of traveler’s checks, money orders or stored value.
    (4) Seller or redeemer of traveler’s checks, money orders or stored value.
    (5) Money transmitter.
    (6) U.S. Postal Service.“
    https://www.fincen.gov/money-services-business-definition

    Bisher wird das heruntergespielt. Vielleicht kommt das auch nie. Aber diese technische Einrichtung entzieht möglicherweise ungewollte Geldflüsse staatlicher Kontrolle. Lässt sich das zumindest die USA gefallen?

  2. Man könnte sagen, sie verdienen Geld damit, dass sie Zahlungen weiterleiten, was sie in den Augen mancher Regulierer unabhängig von der Verwahrung zu einem Krypto-Dienstleister machen kann, der den entsprechenden Auflagen gerecht werden sollte.

    Hm, und was ist mit dem Internetbetreiber von Unterseekabeln über die auch Daten von Visa und Mastercard geschickt werden. Die leiten auch Zahlungen weiter. Aber Lightening Knoten haben das nötige Wissen für die Auflagen nicht. Wenn sie die hätten, wäre die Technik tot, nicht bloss gefühlt.

    • In Deutschland gibt es ein Unding, welches sich „Mitstörerhaftung“ nennt und erst vor wenigen Jahren von reinen Providern, die davon ausgeschlossen waren auch auf Cafés & Co. ausgeweitet wurde. Davor hat jeder Betreiber eines öffentlichen WLANs riskiert, in Haftung genommen zu werden, wenn der eigentliche Täter nicht ausfindig zu machen war, als sogenannter „Mitstörer“. Freifunk routet seinen Traffic bis heute noch über Tschechien…
      Meine Nachbarn dürfen übrigens seit über 10 Jahren meinen Internetzugang mitbenutzen, aber auch ich hatte schon Abmahnungen wegen Torrents, die ich bislang aber immer abwenden konnte…

      Wenn das also für „beliebigen“ Traffic durchsetzbar ist, dann doch sicher für eine Routing Node bei Lightning? Dort ist man sich bewusst, dass man bei „anonymen“ Geldtransfers aktiv teilnimmt. Ich würde z.B. auch keinen Exit-Node im Tor Netzwerk betreiben, auch wenn ich seit Jahren einen Relay betreibe…

  3. Hm, lustig. Sind denn Betreiber von Unterseekabeln, über die sicher ebenfalls viel illegaler Traffic abgewickelt wird auch „Mitstörer“?

    Bzw. warum nochmal waren Provider von dem Gesetz ausgenommen?

    Ist mein Nachbar ein Mitsörer, wenn er mir das übers Internet bestellte Drogenpäckchen aushändigt, weil der DHL mich nicht angetroffen hat. Ich glaube das bleibt immer ein Grauzone, die schwer zu definieren ist.

    • Hm, lustig. Sind denn Betreiber von Unterseekabeln, über die sicher ebenfalls viel illegaler Traffic abgewickelt wird auch “Mitstörer”?

      Nein, wie oben ausgeführt, gilt für diese das „Providerprivileg“, nur auch das ist endlich und z.B. Cloudflare wird aktuell als „Mitstörer“ vor Gericht in Verantwortung gezogen…

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