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MiCAR tritt in Kraft – so reagiert der Markt auf die EU-Regularien

Europa auf dem Rücken des Zeus, der sie durch die Fluten trägt. Gemälde von Valentin Serov, 1910. Bildrechte gemeinfrei.

Gestern traten die ersten Teile der riesigen EU-Regulierung MiCAR in Kraft. Sie betreffen vor allem Stablecoins. Wir erklären, was sie bedeuten, und zeigen, wie sie bisher ankommen.

Die EU versteht sich gerne als Weltmeister der Regulierung. An sich muss das nicht verkehrt sein, solange es nicht das einzige Stärke ist, die der Standort ins Rennen wirft.

Mit MiCAR trat gestern ein Regulierungspaket zu Kryptowährungen in Kraft, auf das die EU besonders stolz ist. Über Jahre hin haben Institutionen, Abgeordnete und Mitgliedstaaten diskutiert, entworfen, gefeilscht, gerungen und gefeilt, um alle Bereiche des Marktes abzudecken, so streng, wie es die Sache gebietet, aber so locker, dass den Unternehmen Luft zum Atmen bleibt.

MiCAR soll, so die schöne Vorstellung der EU, „das volle Potenzial von Kryptoassets entfesseln“, denn erst die angemessene Regulierung gibt dem Markt die Kraft.

Dem stimmt Andreas Wiebe, der aus der Schweiz heraus den (edel-)metallgedeckten „Edelcoin“ herausgibt, teilweise zu: „Aus Sicht von Investoren ist MiCAR gut, da es Sicherheit gibt.“ Für die Emittenten hingegen sei es „kein schneller Schuss. Ich sehe schon jetzt viele Probleme für die Unternehmen, denen als Startup in der Krypto-Branche die finanzielle Ausdauer fehlt.“

Wiebes Perspektive könnte stellvertretend für den Markt sein: Man sieht Chancen – aber, fast noch mehr, Probleme. Seit gestern wird es nun ernst: die ersten Kapitel von MiCAR traten in Kraft, Teil III und IV von insgesamt VI.

Wir werden hier erklären, was dies bedeutet, und einen kleinen Einblick darin geben, wie der Markt darauf reagiert.

Die BaFIN reguliert nun Herausgeber von Stablecoins

Ab gestern unterliegt die Aufsicht über die Herausgeber von „vermögensreferenzierten Token“ in Deutschland der BaFIN. Das ist das, was die Teile III und IV regeln.

Vermögensreferenzierte Token meint zwei Arten von Token: Erstens „E-Geld-Token“, (E-Money-Token, EMT), was eine digitalisierte Abbildung herkömmlicher Währungen wie Euro oder Dollar meint. Also Stablecoins. Diese deckt Teil IV ab. Teil III dagegen adressiert „vermögenswertreferenzierte Token“ (Asset-Referenced-Token, ART), deren Wert nicht an Fiatgeld hängt, sondern an anderen Wertgegenständen, etwa Gold.

Echte Kryptowährungen wie Bitcoin und andere Token, wie Utility oder Governance Token, fallen in eine andere Kategorie und sind noch nicht betroffen. Für sie gelten die neuen Regeln erst ab dem 30. Dezember 2024.

Die Herausgeber von EMTs und ARTs hingegen müssen sich seit gestern an die MiCAR-Regeln halten. Sie müssen etwa bestimmte Vermögensreserven vorweisen, diese zu bestimmten Anteilen auf EU-Banken halten und den Kunden jederzeit die Möglichkeit geben, ihr eingezahltes Geld wieder abzuziehen.

Ferner setzt MiCAR Obergrenzen zum Transaktionsvolumen. Mit 200 Millionen Euro am Tag ist diese Grenze so lächerlich gering, dass sie bei den großen Stablecoins effektiv einem Verbot gleichkommt und es geradewegs verunmöglicht, dass ein solcher sich in der EU jemals bilden wird. Doch der Engel sitzt hier im Detail, wie wir später sehen werden.

In Deutschland ist die BaFIN nun also dafür zuständig, diese Herausgeber zu überwachen. Dafür hat sie das „Team ZK“ gebildet: die Aufsicht über Zahungsinstitute und Kryptogeschäfte. Zusätzlich arbeitet sie eng mit der europäischen Bankenaufsicht (EBA), der europäisdchen Wertpapieraufsicht (ESMA), der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der Deutschen Bundesbank zusammen.

Es gibt also ein beeindruckendes und mächtiges Regulierungsorgan, das eine kompetente Mannschaft aufgestellt hat, um bundesweit in Abstimmung mit zahlreichen anderen Behörden all jene Herausgeber von Stablecoins und anderen vermögenswertbasierten Token zu überwachen – die es so gut wie gar nicht gibt.

Ein No-Go

Alles in allem darf man bezweifeln, ob die EU mit MiCAR wirklich das „Innovationspotenzial“ entfesselt – oder ob sie sich eine Kanone gebaut hat, um auf Spatzen zu schießen, die noch nicht mal begonnen haben, ein Nest zu bauen. Zumindest sucht man global relevante Herausgeber von Stablecoins in der EU vergebens.

Die Financial Times meint, MiCAR wirke schon heute „veraltet, verhindert vermutlich Innovationen und hindert Bürger und Unternehmen der EU daran, Produkte zu benutzen, die im Rest der Welt verfügbar sind.“ Zur gleichen Zeit kommen wesentliche Aspekte des Marktes, etwa NFTs und Staking, in MiCAR nicht oder nur unzureichend vor. Die Spatzen werden erschossen, wenn sie sich nur in die Nähe des Dachs trauen, doch der Habicht wird ignoriert.

Die ersten Effekte zeigen sich bereits, berichtet die FT. Schon im letzten Monat habe Paxos, ein Herausgeber von Stablecoins, angekündigt, dass „lift“, ein Zinsen auszahlendes, an den Dollar gebundenes Token, in Abu Dhabi reguliert wird. Die EU waren ein No-Go – wegen MiCAR.

Das Problem ist grundsätzlicher. Denn MiCAR verbietet offenbar, mit Stablecoins Zinsen auszuzahlen; zusätzlich müssen die Herausgeber 30 Prozent ihrer Reserven in EU-Banken halten, bei wachsender Größe auch 60 Prozent. Das schränkt den finanztechnischen Handlungsspielraum der Herausgeber viel zu weit ein; es vereitelt genau das, was Stablecoins derzeit zu einem so spannenden Geschäft macht. „MiCAR hat mit der Realität am Boden nicht viel zu tun“, zitiert die FT einen namentlich nicht genannten Herausgeber.

Auch Peter Großkopf von der Iron Bank ist skeptisch, ob MiCAR wirklich der große, innovationstreibende Wurf ist. Er fürchtet, dass MiCAR zum „Delisting von US-Stablecoins“ führt, erklärt er der Wirtschaftswoche. Zumindest bei Tether, dem weltweit größten Stablecoin, dürfte er nicht unrecht haben.

Schon im April hat Tether-CEO Paolo Arduini gemeint, man stehe weder im Begriff, zu versuchen, eine Lizenz zu beantragen, noch habe man es mittelfristig vor. Im Grunde gebe man Europa auf, auch deswegen, weil die Nachfrage aus Europa global gesehen eher irrelevant ist. Gegenüber der Wirtschaftswoche äußert sich Tether nun etwas höflicher, bleibt in der Sache aber konsistent: Man habe bisher keine Genehmigung beantragt, damit dies geschehe, brauche es „strategische Anpassungen und eine Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden“.

Um Ärger mit den Aufsichtsbehörden präventiv aus dem Weg zu gehen, haben die ersten Börsen, etwa OKX, angekündigt, den Handel mit Tether in der EU auszusetzen; auch Binance wird die „Verfügbarkeit von nicht autorisierten Stablecoins“ für europäische Nutzer einschränken. Coinbase und Kraken hingegen sind zurückhaltender und wollen erst einmal beobachten, wie es weitergeht.

„Der europäische Krypto-Markt wird sich in diesem Jahr stark verändern.“

Andere Akteure stellen sich auf die neuen Regeln ein. Bei Swarm Markets, einem Berliner Startup, das Real World Assets (RWA) tokenisiert – eine der wenigen global relevanten Innovationstreiber aus Deutschland – erzwingt MiCAR eine mentale Gymnastik, berichtet die FT.

Das Startup gibt unter anderem ein goldgedecktes Token heraus. Da MiCAR es erschwert, Assets auf Basis fungibler Vermögenswerte zu schaffen, stampft Swarm das Gold als NFT in die Blockchain, so ähnlich wie Münzen. Denn NFTs werden von MiCAR (noch) nicht reguliert. Damit verschafft sich Swarm zumindest ein bis zwei Jahre Zeit, bis die EU ihre regulatorischen Kanonen auch auf NFTs ausrichtet.

Nach den Regeln spielt hingegen Circle. Der Herausgeber des zweitgrößten Stablecoins, USDC, hat in Paris eine Lizenz als „Electronic Money Institution“ erhalten. Damit wird Circle zum ersten globalen Stablecoin-Herausgeber, der MiCAR-konform ist.

„Ab heute können EU-Kunden bei Circle France ihre Circle Mint Accounts eröffnen, um direkt USDC und EURC zu schöpfen und einzulösen, in einer mit MiCA konformen Weise über gebräuchliche EU-Zahlungssysteme wie SEPA und SEPA Instant,“ jubelt Patrick Hansen, der EU-Beauftragte von Circle.

Doch auch bei Circle kommt man nicht um ein wenig mentale Gymnastik herum. Während die EURC von Circle France „vollständig herausgegeben werden“, werden die USDC nur „geprägt“ („minted“). Daher gilt die MiCAR-Regel, dass 60 Prozent der Reseren in EU-Bankkonten zu halten sind, nur für die EURC, nicht für die USDC.

Die zweite bittere Pille von MiCAR ist das Transaktionslimit von 200 Millionen. Dieses gilt aber offenbar vor allem für Zahlungen an Händler, also im Handel, und weniger für Investment-Transaktionen, wie sie im Kryptomarkt üblich sind. Daher ist diese Pille viel weniger bitter, als sie auf den ersten Blick wirkt.

Für Circle wird MiCAR damit zur großen Chance, erklärt Hansen: „Der europäische Krypto-Markt wird sich in diesem Jahr stark verändern. Nicht-konforme Stablecoins werden von EU-Börsen und -Dienstleistern verschwinden.“ Man sehe dies bei Circle als einen „ungeheure Chance für das Wachstum von EURC und USDC“ und werde daher die „Bemühungen in der EU noch verstärken.“ Derzeit, freut sich Hansen, seien „unter den Top-50-Stablecoins nur USDC und EURC MiCA-konform.“

Des einen Leid ist, auch in diesem Fall, des anderen Freude.


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5 Kommentare zu MiCAR tritt in Kraft – so reagiert der Markt auf die EU-Regularien

  1. Patrick // 2. Juli 2024 um 15:51 //

    Wenn ich mich nicht täusche, gilt die von dir genannte Obergrenze von EUR 200.000.000,00 nur für vermögenswertreferenzierte Token. Das sind aber gerade keine E-Geld-Token (schau mal in Art. 3 Abs. 1 Ziffer 6 MiCAR). Für E-Geld-Token gibt es keine Obergrenze. Die großen Stable-Coins können aufatmen 😉

  2. Also ich habe bis seite 177 gelesen in der mica 2/3 und kann sagen das die regularien unverschämt sind wollten in deutschland eine kryptoplatform bauen social media wo die daten den nutzern gehören und 98% der profite zu den nutzern gehen.
    die regularien machenes unmöglich zu skalieren und sollen krypto unternehmen davon abhalten zu wachsen und zu einer ernsthaften bedrohung der euro hoheit oder der politischen strukturen werden. die regulierungen sind keine chance sondern angriff

  3. Was ist mit Stablecoins auf dezentralen Börsen wie Uniswap?

Kommentare sind deaktiviert.

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