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Niederlande: Vermutlich keine Umsatzsteuer auf Bitcoin-Transaktionen

Laut einem Mitarbeiter des niederländischen Finanzministeriums werden Bitcoin-Transaktionen wahrscheinlich umsatzsteuerbefreit sein. Jacob Kamminga vom Finanzministerium nahm an einer Veranstaltung der Freien Universität Amsterdam zum Bitcoin teil. Dabei sagte er, dass eine Umsatzsteuer auf Bitcoins sehr unwahrscheinlich sei.

Die Frage, ob Bitcoin-Transaktionen umsatzsteuerpflichtig sind, sollte eigentlich gar keine Frage sein. Schließlich unterliegen die Güter, die mit Bitcoin bezahlt werden, bereits der Umsatzsteuer und es findet auf der Seite von Bitcoins auch keine Wertschöpfung oder Veredelung statt. Dass die Frage dennoch aktuell ist, liegt unter anderem an der Ansicht des deutschen Finanzministeriums, dass der Verkauf gewerblich eingenommener Bitcoins der Umsatzsteuer unterliegt. Eine Entscheidung auf europäischer Ebene zu dieser Frage steht noch aus.

Mehr und mehr europäische Staaten tendieren aber zu der eigentlich logischen Haltung, etwas, das wie Geld verwendet werden darf, auch von der Umsatzsteuer zu befreien. Nun also auch das niederländische Finanzministerium. Ein Kauf mit Bitcoins gilt demnach steuerlich nicht wie ein Wechsel. Ob gewerbsmäßige Bitcoin-Trader Umsatzsteuern bezahlen müssen, ist dagegen noch nicht ganz klar. Kamminga äußerte sich hierzu weniger eindeutig, meinte aber, man tendiere ebenfalls zur Befreiung von Umsatzsteuern.

Damit würde die Niederlande auf eine Linie mit Großbritannien und Finnland einschwenken. Der skandinavische Staat hatte Bitcoin vergangene Woche als ein Finanzprodukt definiert und damit den Handel mit Bitcoins von der Umsatzsteuer befreit. Damit müssen professionelle Händler, die Bitcoins auf Börsen kaufen und an Konsumenten weiterverkaufen, keine Umsatzsteuern auf ihre Einnahmen bezahlen.

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1 Kommentar zu Niederlande: Vermutlich keine Umsatzsteuer auf Bitcoin-Transaktionen

  1. Zitat:
    “Ob gewerbsmäßige Bitcoin-Trader Umsatzsteuern bezahlen müssen, ist dagegen noch nicht ganz klar. Kamminga äußerte sich hierzu weniger eindeutig, meinte aber, man tendiere ebenfalls zur Befreiung von Umsatzsteuern.”

    Auf die Gewinne muss ja schon Einkommensteuer bezahlt werden. Das sollte reichen. Ansonsten müßte man auf den Handel mit anderen Währungen ja ebenfalls Umsatzsteuer berechnen.

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