Bundesverband fordert klare Regeln für Blockchain-Token

Der Bundesverband Blockchain hat ein Arbeitspaper zur Regulierung von Token veröffentlicht. Dieses Paper untersucht, wie die verschiedenen Arten von Token in Europa und Deutschland reguliert werden und verfasst eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Aufsicht und Regierung.
Die Rolle von Token und deren Distribution durch ICOs spaltet die Szene. Die einen sagen, dass ICOs fast nur Betrug und Abzocke sind. Dabei können sie sich auf eine Analyse berufen, der zufolge 81 Prozent aller ICOs Betrug sind, ein weiterer Teil gescheitert ist und nicht mal 10 Prozent auf einer Börse landen. Für die anderen ändert dies jedoch nichts daran, dass Token und ICOs ein mächtiges Instrument der Projektfinanzierung sind. Token haben das Potenzial, das zu verwirklichen, was Crowdfunding versprochen hat, und sie können den Handel mit Wertpapieren revolutionieren.
Auch für den Bundesverband Blockchain hat “das neue Instrumentarium der Token” auf einer Blockchain eine Reihe von durchschlagenden Vorteilen. Ein von rund zehn Anwälten verfasstes Papier zur Regulierung von Token erklärt, dass sie eine “Finanzierungsalternative” für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein können. “Bislang steht den meisten KMUs keine echte Alternative zur Bankfinanzierung zur Verfügung. Mangels der notwendigen Ressourcen ist der Weg zum Kapitalmarkt oftmals versperrt und Venture Capital ist in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar.” Der Verkauf von Token kann diese Lücke schließen. Generell stellen die Token eine vergleichsweise günstige und flexible Methode dar, um Projekte zu finanzieren. Der gigantische Erfolg der ICOs zeigt, dass sowohl von Seiten von Unternehmen als auch von Investoren ein sehr großes Bedürfnis nach einem solchen Mittel besteht.
Darüber hinaus erkennt der Bundesverband in “tokenbasierten Anreizsystemen” die Chance auf die “Einführung neuer Dienstleistungen und Produkte” sowie “völlig neuer, durch Nutzer gesteuerte Ökosysteme.” Dies können sowohl Kryptowährungen sein, als auch dezentrale Organisationen wie die DAO oder das Cloud-Compting-Netzwerk Golem.
Im Kern geht es in dem Papier aber nicht um das Potenzial von Token, sondern um deren rechtliche Einordung. Denn bisher stellt die unklare Rechtslage für viele Unternehmen noch ein nur schwer zu überwindendes Hindernis dar, um Gebrauch von dem neuen Finanzierungsinstrument zu machen. Um ein wenig Klarheit zu schaffen, unterteilen die Juristen die Token in die drei gebräuchlichen Kategorien: “Kryptowährungs-Token”, also alle Blockchain-Token, die als Zahlungsmittel eingesetzt werden, “Utility Token”, welche den Inhabern bestimmte Rechte oder Funktionen gewähren (etwa ein Zugriff auf eine Dienstleistung oder Stimmrechte in einer DAO), und “Wertpapier- oder Security-Token”, welche mit herkömmlichen Arten von Wertpapieren vergleichbar sind.
Anschließend arbeiten die Autoren für diese drei Kategorien konkrete Definitionen heraus und erörtern die regulatorischen Konsequenzen. Dieser Abschnitt windet sich in ermüdender Detailfreude durch die europäischen und deutschen Auflagen. Spannend dürfte er nur für Juristen sein, informativ jedoch für jeden, der vorhat, ein Token herauszugeben. Einen großen Raum nehmen dabei die verschiedenen Vorschriften zur Informations- und Prospektpflicht ein. Hier gibt es sich überlappende und widersprüchliche Vorgaben, was äußerst problematisch sein kann: “Einerseits belastet die Vielfalt der Regulierungssysteme die Projektinhaber übermäßig und andererseits untergraben widersprüchliche Regulierungssysteme den Anleger- und Verbraucherschutz wirksam.”
Die bestehenden Regeln zum Betrieb von Börsen, auf denen die Token gehandelt werden, sowie zur Verhinderung von Geldwäsche, heißen die Juristen aber größtenteils gut. Das einzige, was ihnen hier deutlich missfällt, ist, dass es noch unklar ist, inwieweit die Herausgeber von Token haftbar gemacht werden, wenn die Token auf einer unregulierten Börse gehandelt werden, und dass es für Börsen teilweise verwirrend ist, unter welchen Regeln sie welche Arten von Token zum Handel anbieten dürfen.
Die Handlungsempfehlungen, für welche sich der Bundesverband Blockchain mit diesem Papier einsetzt, zielen dementsprechend vor allem darauf ab, Rechtsklarheit zu schaffen:
- Es soll eindeutig und verbindlich geklärt werden, welche Token als Wertpapier-, Utility- und Kryptowährungstoken angesehen werden. Die von der BaFin bisher kommunizierten Maßstäbe sind unzureichend.
- Es soll auf anonymisierter Basis eine”Entscheidungsammlungen zur Veröffentlichung von Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen im Einzelfall im Kryptobereich (Untersagung/Rückabwicklung/Bußgelder etc.)” aufgebaut werden.
- Notwendig ist auch ein “Regulierungsrahmen für Krypto-Börsen, der sowohl den Handel von Kryptowährungs-Token sowie von Utility Token regelt.”
- Die Mithaft von Tokenherausgebern für die Listung der Token auf unregulierten Börsen soll ausgeschlossen werden.
- Die Einordnung von Kryptowährungstoken als Rechnungseinheit soll aufgegeben werden, da dies teilweise in Widerspruch zum europäischen Recht steht und damit den Standort Deutschland benachteiligt.
- Es sollen Vorschriften für einen freiwilligen, aber von der BaFin gebilligten, Prospekt für Utility-Token erlassen werden.
Sollte sich der Bundesverband mit einem solchen Ansatz durchsetzen, könnte dies einen wichtigen Schritt dahin darstellen, dass Token ihr Potenzial verwirlichen: Dass sie zum einen nicht mehr in so extremem Ausmaß für Betrug und Abzocke missbraucht werden – und dass sie zum anderen tatsächlich ein sinnvolles und fruchtbares Instrument werden, mit dem Unternehmen auf einfache, direkte, günstige und globale Weise Kapital einsammeln können.
ei… bin gespannt welche Folgen es hätte, wenn Token nicht mehr als Rechnungseinheit gewertet werden, Coins aber schon.
Also klar, Token und Coins sind was völlig anderes, aber traden kann man sie beide. Und wenn beim Traden Coins und Token unterschiedlich behandelt werden, wird das echt verwirrend 😀
Naja, mal gucken wie Token dann tatsächlich behandelt und besteuert werden…