Newsticker

FATF legt globale Regulierungsstandards für Kryptowährungen vor

Ground Control. Bild von Rob Oo via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die Financial Action Task Force (FATF) ist das weltweit wichtigste Regulierungsgremium für dem Geldverkehr. Nun hat es seine Vorschläge für Reglierungsstandards vorgelegt, die ab Juni offiziell eingeführt werden sollen.

Die Empfehlungen der FATF stellen kein echtes Gesetz dar, üben aber eine ähnliche Funktion aus. Die FATF ist das zentrale Organ der G20-Staaten, um Vorschriften zu erarbeiten, die Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern sollen. Die von ihnen erlassenen “Vorschläge” an Nationalstaaten werden auch von Weltbank, Internationalem Währungsfonds und den Vereinten Nationen anerkannt. Länder, die sie nicht befolgen, landen auf einer schwarzen Liste, mit der die FATF “unkooperative Staaten” anprangert.

Mit Bitcoin und anderen virtuellen Währungen beschäftigt sich das Gremium schon länger. Nun hat es den Entwurf für einen ab Juni zu geltenden Standard für Kryptowährungen finalisiert. Bevor dieser in Kraft tritt, hat der private Sektor noch im Mai Gelegenheit, Einwände vorzulegen, die eventuell berücksichtigt werden. Die Standards richtet sich an die Staatsregierungen dieser Welt, die sie umsetzen sollen. Da die Standards ab Juni wohl fast überall auf der Welt in dieser oder jener Interpretation gelten werden, lohnt es sich, den Entwurf genauer anzuschauen.

Was die FATF verlangt

Das Publikum der “Empfehlungen” sind die Staaten. Deren Regulierungsbemühen soll aber auf die “virtual asset service provider” (VASPs) abzielen, also auf alle Firmen, die speziell mit Kryptowährungen arbeiten: Börsen, Wallets, Zahlungsdienstleister und so weiter. Die FATF verlangt von den Regierungen, dass sie Risiken erkennen, einschätzen und verstehen, welche die Operationen der VASPs hinsichtlich Geldwäsche und Terrorfinanzierung verursachen können, und Mittel ergreift, um diese Risiken zu verhindern oder zu mindern. Die Regierungen sollen dann von den VASPs selbst dasselbe verlangen.

Ferner sollen die Regierungen ein Lizensierungs- oder Registrierungsverfahren für die VASPs einrichten und kompetente Behörden aufbauen, die überwachen, ob die Unternehmen den Vorschlägen der FATF gerecht weden. Es soll Supervisor geben – auf deutsch vielleicht “Inspektoren” – die Unternehmen inspizieren und die Befugnis haben, Regelverstöße zu sanktionieren. Die Sanktionen sollen sowohl zivil- als auch strafrechtlicher Natur sein, und nicht nur die Firma, sondern auch ihr Management treffen.

Die konkreten Anforderungen der FATF an die VASPs sind:

(1) Die Sorgfaltspflichten der Prüfung der Identität von Kunden greift ab 1.000 Euro oder Dollar.

(2) Die VASPs müssen akkurate Informationen zu Herkunft und Ziel von Transaktionen einholen, aufbewahren und auf Anforderung der Behörden vorlegen. Diese Informationen brauchen nicht direkt Teil der Transfers sein, müssen aber verfügbar sein. Dies ist die sogenannte “Travel Rule” oder Reiseregel.

Ferner sollen die üblichen und generellen Anforderungen gelten, die die FATF verabschiedet hat, um Geldwäsche zu verhindern. Die VASPs müssen beispielsweise in der Lage und bereit sein, Guthaben einzufrieren und Transaktionen zu unterbinden.

Zweideutige Ansprüche

Ein interessanter Aspekt der Vorschläge ist, dass sie zum Teil unter den Maßnahmen liegen, die sich viele Unternehmen der Branche bereits selbst auferlegen oder die von manchen Regierungen und Aufsichtsbehörden bereits verlangt werden. So prüfen viele Firmen schon bei viel geringeren Beträgen als 1.000 Euro die Identitäts ihrer Kunden und sind damit strenger, als es der erste Punk fordert.

Der zweite Punkt legt nahe, dass auch anonyme Kryptowährungen an sich erlaubt sein sollen, während Japan diese aufsichtsrechtlich bereits schwer belastet. Die FATF sagt ausdrücklich, dass die Informationen über Sender und Empfänger nicht notwendig Teil der Transaktion sein muss. Damit sollte es auch erlaubt sein, Mixing-Verfahren wie CoinJoin zu verwenden. Der Absatz könnte aber implizieren, dass die Unternehmen in diesen Fällen besonders strenge Maßnahmen ergreifen müssen, um Sender und Empfänger von ein- oder ausgehenden Transaktionen zu identifizieren.

Die persönliche und strafrechtliche Haftung von Mitarbeitern der Firmen dürften in der Realität dafür sorgen, dass diese die Vorgaben im Zweifel eher zu streng als zu lax interpretieren.

Weiter empfiehlt die FATF, dass die Länder konstruktiv und effizient eine breitestmögliche internationale Kooperation eingehen, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung durch virtuelle Währungen zu verhindern und den Anforderungen der FATF gerecht zu werden. Insbesondere sollen die Supervisor von VASPs Informationen unmittelbar mit ihren ausländischen Kollegen austauschen.

Über Christoph Bergmann (2691 Artikel)
Das Bitcoinblog wird von Bitcoin.de gesponsort, ist inhaltlich aber unabhängig und gibt die Meinung des Redakteurs Christoph Bergmann wieder ---

10 Kommentare zu FATF legt globale Regulierungsstandards für Kryptowährungen vor

  1. Wenn es wirklich um Geldwäsche gehen würde, dann würde man sich die US Medien- & Unterhaltungsindustrie genauer ansehen. Denn das ist die größte Geldwäschemaschinerie. Dahin fließt unter anderem auch Geld aus den Golf-Araber Staaten und Asien. Schon in den 20ern fing das mit der Mafia an. Und bei Terrorfinanzierung wird eh in der Regel Hawala benutzt – auch und insbesondere von Regierungen.

    Alles nur lächerlich.

    • Ja, das Ding ist wohl, dass die “Terrorfinanzierung” das Thema “Geldwäsche” noch brisanter macht, während z. B. auf europäischer Ebene auch “Steuervermeidung” in dieses Gebiet fällt. Ich denke, manchen wird es wichtiger sein, die Abgaben der Bürger im Blick zu haben, als Terroristen zu bekämpfen.

      Aber gleichzeitig gelten dieselben Regeln ja auch für alle, für Banken, Zahlungsdienstleister und so weiter. Daher ist es schon auch konsequent, das auch auf Bitcoin anzuwenden.

  2. Muss man was beachten wenn man privat bitcoins verkauft über 1000 euro?

    • Solange es deine Börse erlaubt, denke ich nicht. Im Zweifel beim Support nachfragen.

      • ich meinte wenn man privat an privat verkauft, gegen Bargeld.

    • Das ist keine Rechtsberatung.

      Aktuell wohl nicht, es ist einfach ein privater Verkauf wie jeder andere auch (eBay, Kleinanzeigen, Flohmarkt, Auto etc.). Allerdings sollte man ggf. Bargeldobergrenzen beachten, falls die Transaktion nicht über das Bankenwesen abgewickelt wird:

      Deutschland
      Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

      Wer Beträge über 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, ist jedoch verpflichtet, einen Ausweis vorzuzeigen. Der Händler muss dann folgende Angaben erheben: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Diese Angaben hat der Händler aufzuzeichnen und aufzubewahren.

      Quelle: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/geld-kredite/im-ausland-bezahlen/hoechstgrenzen-bargeldzahlung/

      Bei 10.000 Euro wird auch Deine Bank hellhörig und die Transaktion wird ggf. zur Überprüfung gemeldet.

      Falls man regelmäßig mit solchen Beträgen hantiert, sollte man sich auch informieren, ob der Handel nicht als gewerblich eingestuft wird (genau wie bei eBay & Co.) und was es dabei zu beachten gibt.

  3. Michael S. // 8. März 2019 um 9:50 // Antworten

    Kein Großinvestor wird überwacht nur der kleine Investor soll abgehalten werden damit die Großen unter sich sind, wie immer halt. Bei Steuern ist das genauso Unternehmen die Gelder ins Ausland verschieben zur Steuervermeidung ( KumEx) wird auch nichts gemacht jeder weis es die Großen machen es. VW Kugelschreiber für 1500€ beim Finanzamt angeben alles schon in der sogenannten Lügenpresse gesehen. Schwarzgeld usw. brauch kein Kryptomarkt wird legal mit Unterstützung der Banken ermöglicht. OTC Handel darf ich erst ab 25 Bitcoin tätigen sagt schon alles wer da Gewinne machen möchte. Die Großen lachen und die kleinen werden auf den Kopf gestellt, einem 85 jährigen würden sie wegen 5€ in den knast stecken. Was war mit der Bankenkrise bei denen war alles gut, Commerzbank teilverstaatlicht Schulden bezahlt das Volk Gewinne bekommt der Vorstand. Falls Bitcoin jemals höher als 2017 steigen sollte sollen sich doch nur der Kleinanleger einen Kopf machen bekommt Panik und steigt aus dem Markt aus während die Elite die Trümmer einsammelt um das als Gold zuverkaufen.
    Angeblich wollen Pensionsfonds ins Kryptogeschäft einsteigen ( heißt Rente ade) bin gespannt wann die ersten Städte auch noch mitmachen im Derivadegeschäft haben die sich auch verzockt und der Bürger darf die Scheisse bezahlen, wichtiger wäre es zuprüfen wer in den Kryptomarkt einsteigt und verhindern das Leute spekulieren die dann unbeschadet davon kommen und der Schaden müssen wir mit höheren Steuern bezahlen. Das soll nicht heißen den Kryptomarkt zu schliesen nur man sollte schon verhindern das Steuergelder falls diese eingesetzt werden auf Null gehen und die Rente nicht von Versicherungen in den Kryptomarkt gesteckt werden können. Schwarzgeld und Terrorgeld hat man schon nachgewiesen wird kaum mit Kryptogeld bezahlt oder verschleiert viel zu kompliziert.

  4. Tezos ist führend was Regulierung angeht!

  5. @Tezos Blockchain, hier oben drüber: Tezos ist ein Betrug am Krypto-Community-Ideal. Sie sammeln Geld über den Fundraiser, verplempern über ein Jahr lang Zeit mit Streit und Idiotie, und senken damit die Chance des Projekts, und kurz vor Start verlangen sie ohne Vorankündigung ein KYC. Das verlangte KYC ist so unprofessionell, u.a. mit unverschlüsselter E-Mail, wo man sensibelste persönliche Daten hinschicken sollte, ohne dass sie auch nur den Datenverarbeiter genannt hätten. Es gab keine Erklärung, über welchen Dienstleister/Abwickler welche KYC-Prüfung gemacht wurde, wo wie lange was aufbewahrt wird. Die Tezos-Stiftung war total zerstritten und inkompetent, also kein guter Partner für sensible KYC-Datenverarbeitung. Fazit: Die Tezzies hab ich quasi abgeschrieben weil mir das persönliche Risiko von Datenverlust und Identitätsdiebstahl zu groß war. Scheißprojekt!

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: