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„Ein riesiges Mess – aber dennoch das Urheberrecht, das wir schon immer wollten.“

Schwerpunkt NFT

NFTs werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf. Das beginnt damit, was man eigentlich erwirbt, und endet beim Problem, wo und wie man sein Recht einfordern kann. Ein Jurist und ein Richter helfen uns, ein haariges Thema einzuordnen.

Wenn man sich ein NFT kauft, meint man üblicherweise, man kaufe das Bild, das ihm unterliegt, beispielsweise einen Bored Ape. Was genau das meint, und was man wirklich kauft, wissen aber die wenigsten.

Wir haben dafür mit dem Richter Sebastian Ludes und dem Juristen Florian Glatz, ehemaliger Vorsitzender des Blockchain Bundesverbands, gesprochen. Um die ohnehin komplexe Diskussion nicht weiter aufzublasen, konzentrieren wir uns auf Kunst- oder Sammel-NFTs, vor allem die beliebten Bored Apes.

Beide Juristen stimmen über eine Sache überein, die Sebastian Ludes auf den Punkt bringt: „NFTs ersetzen nicht die zivilrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches. Diese gelten weiter.“

Das klingt plausibel und beinah schon trivial. Aber es hat weitreichende Folgen, die die wenigsten ahnen dürften.

Die Eigentumsübertragung

Die Problematik beginnt bei der Eigentumsübertragung: „Hier gibt es Normen, die nicht veränderbar sind. Laut BGB ist für eine Eigentumsübertragung eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer notwendig und grundsätzlich die Übergabe der Sache.“

Das NFT als Token auf der Blockchain ist keine Sache im Sinne des BGB. Es dokumentiert lediglich die Übertragung von Rechten. Aber welche Rechte das sind – und ob es überhaupt ein Eigentum gibt – hängt vom NFT ab.

Oder, wie Florian Glatz es ausdrückt: „Wenn man ein NFT erwirbt, erwirbt man zunächst nur die tatsächliche Herrschaft über das Token, also den Onchain-Teil.“

Das wäre kein Problem bei einer Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum. Deren Einheiten existieren für sich selbst auf der Blockchain. Der Buchungssatz – also die Transaktion – verkörpert die vollständige Übertragung der Verfügungsgewalt. Damit wurde unabhängig vom Recht eine Tatsache geschaffen.

Bei NFTs ist es allerdings anders. Denn das Token repräsentiert explizit etwas anderes.

Doch was?

Das Kleingedruckte

„Man muss ins Kleingedruckte schauen“, meint Sebastian Ludes. Damit man mit dem NFT mehr als das reine Token erwirbt, bedarf es eines Vertrags, der definiert, welche Rechte mit ihm einhergehen.

Aber wo findet man diesen Vertrag? Das ist die Stelle, ab der es haarig wird und selbst erfahrene Juristen ins Schwimmen geraten.

Man könnte meinen, dass die mit einem Token verbundenen Rechte im Smart Contract stehen. Dass dies als Basis einer gültigen Einigung dienen kann, hält Sebastian jedoch für problematisch. Nicht jeder könne einen solchen Vertrag auslesen, weshalb er, selbst bei explizitem Hinweis, nicht sicher vor Gericht standhalten könne.

Die naheliegende Antwort, die sowohl Florian als auch Sebastian geben, ist diese: Man findet den Vertrag auf der Handelsplattform, auf der man ein NFT kauft. So kennt man das ja bei allen anderen Produkten. Dort, beispielsweise auf OpenSea, steht dann etwa, ob man tatsächlich das Werk kauft – einen Bored Ape – oder lediglich die Nutzungsrechte.

Ein Bored Ape auf OpenSea. Wo nur sind die Informationen, was man wirklich kauft?

Aber schon darüber kann man sich den Kopf zerbrechen.

Was, wenn man ein NFT auf einer Plattform kauft und auf einer anderen weiterverkauft? Oder wenn man dasselbe NFT auf zwei verschiedenen Plattformen anbietet? Und wenn diese Plattformen unterschiedliche AGBs haben und damit unterschiedliche Vertragsinhalte?

Ein NFT könnte, je nachdem, wo man es kauft und handelt, etwas anderes sein. Ein Bored Ape auf OpenSea wäre nicht dasselbe wie ein Bored Ape auf Looks Rare, und der Bored Ape, den ich an dich verkaufe, könnte ein anderer sein als der, den ich gekauft habe. Eine Schlangengrube!

Allerdings ist diese Diskussion, wie sich zeigt, reine Theorie.

Keine Information, was man kauft

Denn auf OpenSea findet man so gut wie keine Informationen darüber, was man konkret kauft.

Zum Beispiel der Bored Ape. Auf der Produktseite findet sich kein Hinweis darauf, welche Rechte mit dem NFT verbunden sind. Es gibt auch keinen Verweis auf die AGB von OpenSea.

Man könnte nun annehmen, dass die AGB von OpenSea implizit gelten. Doch in diesen selbst steht nicht konkret, was man mit dem NFT erwirbt.

Vermutlich kann eine Plattform dies gar nicht allgemeinverbindlich definieren. Denn bei einem NFT entscheidet der Herausgeber, welche Rechte mit diesem verbunden sind. Und da sich dies von NFT zu NFT unterscheidet, kann eine Plattform dies unmöglich für alle entscheiden.

Die naheliegende Lösung wäre demnach, dass die Herausgeber sie in die Produktbeschreibung setzen oder im Smart Contract formulieren, und die Plattformen und Wallets diesen dann ausliest. Dies jedoch geschieht nicht.

Bei den Bored Apes verrät die Beschreibung lediglich, dass sie „einzigartige digitale Sammlerstücke sind, die auf der Blockchain leben.“ Die Token fungieren, erfährt man immerhin, als Mitgliedskarte im Yacht Club, und sie geben Zugang zu exklusiven Benefits. Das war‘s.

Mehr Infos, fährt die Beschreibung weiter, findet man auf der Webseite der Bored Apes.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Also rufen wir die Webseite der Bored Apes auf und schauen dort in die Geschäftsbedingungen. Und hier finden wir, endlich, etwas Handfestes.

Sowohl Sebastian Ludes als auch Florian Glatz sind sich einig, dass diese AGBs am ehesten einer Vereinbarung darüber entsprechen, was man mit einem NFT kauft.

In den AGB erfährt man, dass man mit dem Kauf eines NFTs „den darunterliegenden Bored Ape, die Kunst, vollständig besitzt.“ Der Besitz wird durch den Smart Contract definiert.

Dies, meint Sebastian Ludes, „verstehe ich als umfassendes, vollständiges Nutzungsrecht.“ Denn ein zivilrechtlicher Besitz an einem nicht-stofflichen Ding wie ein NFT ist – zumindest in Deutschland – nicht vorgesehen. Daher kann man lediglich Nutzungs- oder Verwertungsrechte erwerben.

Die AGB von der Webseite von Bored Apes.

Im zweiten Abschnitt der AGB erfährt man jedoch, dass Yuga Labs – die Herausgeberin der Bored Apes – dem Besitzer der NFTs „eine weltweite, gebührenfreie Lizenz“ verleiht, um „die gekaufte Kunst zu benutzen, zu kopieren und zu zeigen.“

Dies allerdings gilt nur unter bestimmten Bedingungen, etwa „für die persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung“. Auf einer Webseite darf das NFT nur gezeigt werden, wenn diese „mit kryptographischen Mitteln die Rechte des Inhabers am Bored Ape verifiziert, um zu verhindern, das nur der aktuelle Besitzer die Kunst zeigen kann.“

Das Nutzungsrecht ist also nicht bedingungslos und vollständig. In den AGBs von Bored Ape – und anderen NFTs – stecken also Bedingungen, die man unter Umständen beim Kauf nicht erwartet hätte und über die einen niemand informiert hat.

Yuga Labs, folgert Sebastian Ludes, „könnte mir eine Unterlassungsaufforderung senden, wenn ich den Bored Ape, den ich gekauft habe, als Profilbild bei Twitter oder LinkedIn benutze. Denn die AGB verbieten das. Aber wer hat sie schon gelesen?“

„Darüber könnte man eine Doktorarbeit schreiben“

Der Richter hat allerdings erhebliche Zweifel, ob eine solche Unterlassungsaufforderung vor Gericht Bestand hätte. „Wir sind hier im Bereich der AGBs. Diese dürfen nach deutschem Recht nicht überraschen sein und müssen klar verständlich formuliert sein.“

Aber wo wird geklagt? In Miami, wo Yuga Labs seinen Sitz hat? Oder in New York, wo OpenSea angemeldet ist? Oder in Deutschland, wo ich das NFT gekauft habe?

Und was, wenn ich den Bored Ape nicht von Yuga Labs gekauft habe, sondern von jemand anderem? Kann mich Yuga Labs abmahnen, weil ich gegen die AGB verstoße? Und kann ich dann vom Verkäufer Schadenersatz einfordern, weil er mich nicht auf die AGB hingewiesen hat, von denen er gar nichts wusste?

Oh weh.

Und zu allem Übel gibt es noch ein weiteres Feature von NFTs: Oft bekommen die Urheber eine Gebühr, wenn das NFT weiterverkauft wird, beispielsweise 10 Prozent des Kaufpreises.

Diese Gebühr ist Teil des Smart Contracts und damit unvermeidbar. Aber, wägt Sebastian Ludes ab, „eine solche Regeln muss eine Einigung sein. Dass sie im Smart Contract steht, reicht zivilrechtlich dafür nicht aus. Damit ist diese Regel nicht Teil des Vertragsabschluss.“ Theoretisch könnte auch dies Grundlage für eine Schadenersatzforderung sein.

Insgesamt ist die Rechtslage also wirr. „Das wäre ein Thema für eine Doktorarbeit. Ich habe ein juristisches Staatsexamen und praktiziere als Richter, und ich müsste sehr lange darüber nachdenken, um mich zu entscheiden.“

Die Tokenisierung von Urheberrechten

Auch Florian Glatz teilt dieses Urteil. „Es ist ein riesiges Mess. Du weißt nicht, welche AGB gelten und was man eigentlich kauft. Und dann können noch Rechtsketten dazukommen, so dass sich die AGB mit jeder Übertragung ändern.“

Sowohl Ludes als auch Glatz betrachten NFTs als ein Investment mit Skepsis. Man weiß oft nicht, was man eigentlich kauft, und selbst dann ist es zweifelhaft, ob man die erworbenen Rechte wirklich geltend machen kann.

„Ich denke,“ meint Florian, „der Wert liegt allein in der Onchain-Komponente. Das NFT ist mit einem Bild verbunden, durch einen content identifier (CID), und wenn das Bild einen Wert hat, kann das NFT auch einen gewissen Wert haben. Das wären etwa Blue Chips NFTs – NFTs, die wegen ihrer Beliebtheit auch bei nebulösen rechtlichen Inhalten einen Wert haben.“

Florian Glatz hebt aber noch einen anderen Aspekt hervor, der ihn als Jurist begeistert. Um diesen zu verstehen, sollte man den dritten Abschnitt der AGBs von Bored Apes lesen.

In diesem findet sich die Info, dass der Besitzer eines NFTs, sofern er mit den anderen Regeln konform geht, „eine unlimitierte, globale Lizenz“ erhält, „um die gekaufte Kunst zu nutzen, zu kopieren und zu zeigen, um derivative Arbeiten auf ihrer Basis zu schaffen.“ Ein Besitzer eines Bored Apes hat das explizite Recht, ihn beispielsweise auf ein T-Shirt zu drucken und dadurch Geld zu verdienen. Dieses Beispiel steht sogar in den AGB, und es gibt bereits Bored-Ape-T-Shirts.

„Bored Apes tokenisiert Urheberrechte, auch kommerziell,“ erklärt Florian, „Ich würde nicht sagen, dass das rechtlich sauber abgebildet ist, aber wie es so schön heißt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es funktioniert offenbar, und ich halte es für hochinnovativ.“

NFTs wie Bored Apes machen es viel einfacher, „Royalties an Künstler zu verteilen, indem man Ketten onchain abbildet. Das ist genau das Urheberrecht“, schwärmt Glatz, „das wir schon lange wollten. Bored Apes demonstrieren das, und wenn du mich fragst, tun sie der Welt damit einen Gefallen.“

Es geht also nicht um die Bilddateien. Es geht um die Tokenisierung von Urheberrechten und die faszinierenden Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Und das ist, trotz der rechtlichen Unsicherheiten, ein spannender und vielversprechender Schritt nach vorne.


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3 Kommentare zu „Ein riesiges Mess – aber dennoch das Urheberrecht, das wir schon immer wollten.“

  1. Die in letzter Zeit verwendeten Titelbilder sehen schwer nach craiyon|DALL-E aus. Liege ich da richtig?

  2. Ich find’s cool. Die Details stimmen noch nicht so ganz, so dass es z.T. etwas merkwürdig aussieht. Aber einige Bilder, wie z.B. das mit den Affen hier, passen meiner Meinung nach erstaunlich gut.

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