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BaFin warnt vor ICOs

"Danger Zone" von Alexander Svensson via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nun vor ICOs gewarnt. Die Warnung ist fundiert und berechtigt, kommt aber vermutlich ein wenig spät.

Manches spricht dafür, dass die Welle der ICOs am Ablaufen ist. Die Projekte, die sich per ICO finanzieren wollen, werden entweder seriöser, oder weniger interessant; die ICOs im Generellen werden strenger reguliert, und es gab auch schon lange keinen neuen ICO-Rekord mehr. Der Hype legt, die Szene professionalisiert sich.

Dennoch ist es sinnvoll, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  Bafin nun eine offizielle Warnung vor ICOs herausgegeben hat. Damit stärkt sie die Bedenken derjenigen aus den Kryptocoin-Kreisen, die schon seit Monaten vor einem Hype der ICOs warnen. Allerdings bleibt die Bafin bei einer Warnung. Anders als die meisten Finanzaufsichten der Welt, erwähnt sie – zumindest bisher – noch keine Regulierung der ICOs.

“Der Begriff Initial Coin Offering ist an den Begriff des Initial Public Offering (IPO) angelehnt, also einen Börsengang. Durch die begriffliche Nähe wird der Eindruck erweckt, ICOs seien mit Aktienemissionen vergleichbar, was jedoch weder technisch noch rechtlich der Fall ist,” erklärt die Bafin vorneweg. Dann schildert sie die zahlreichen Risiken, die mit ICOs oft einhergehen:

  • Die per ICO erworbenen Token unterliegen hohen Preisschwankungen. Oft ist beim Verkauf noch nicht klar, dass sie überhaupt auf Märkten gehandelt werden, und oft wird der Handel dann sehr erschwert, weil die Märkte sehr unliquide sind.
  • Die durch ICOs finanzierten Geschäftsmodelle sind experimentell und werden von den Whitepapers unzureichend beschrieben
  • Die im Finanzgewerbe eigentlich übliche Transparenz zu Identität, Seriösität und Bonität des Herausgebers ist nicht gegeben. Investoren sind auf sich allein gestellt, um dies zu prüfen.
  • Auch der Schutz personenbezogener Daten kann nach deutschen Maßstäben nicht gewährleistet werden.
  • Die “systembedingte Anfälligkeit” von ICOs für Geldwäsche, Betrug und womöglich auch Terrorfinanzierung kann einen Totalausfall auslösen, etwa wenn eine Börse gechlossen wird.

“Bevor sich Verbraucher für ein ICO entscheiden, sollten sie sich daher vergewissern, dass sie die Vorteile und Risiken des Projekts beziehungsweise des Investments vollständig verstanden haben,” folgert die Bafin, und rät: “Dazu sollten sie dem Emittenten so viele Fragen stellen wie nötig und dessen Angaben aus unabhängigen Quellen verifizieren. Zudem sollten Anleger sicherstellen, dass die Eigenschaften des Projekts beziehungsweise Investments ihren Anlagebedürfnissen und ihrem Risikoappetit entsprechen.”

Nähere Informationen zu ICOs verspricht die Bafin für die nächste Ausgabe des Bafin-Journals, das in dieser Woche erscheinen wird.

Über Christoph Bergmann (2637 Artikel)
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2 Kommentare zu BaFin warnt vor ICOs

  1. Tja, ich bin wohl doch viel zu spät dran, um jemals ein ICO organisieren zu können. Ich werde mir eine andere, noch neuere Form der Unternehmensfinanzierung suchen müssen.
    乱馬

  2. Regierungen=Kopf+Tisch // 14. November 2017 um 15:12 // Antworten

    Alter jetzt kommt die Bafin damit an ? pff.. das waren doch die geizkragen die Bitcoin ATM in Deutschland verboten haben, verdammte gangster..

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