Oberster indischer Gerichtshof erlaubt Banken, mit Kryptowährungen zu arbeiten

Die Indische Zentralbank (RBI) geht seit längerem scharf gegen Kryptowährungen vor. Als sie Banken verboten hat, mit Kryptobörsen zu arbeiten, hat sie aber offenbar ihre Befugnisse überschritten. Nun kassiert der oberste Gerichtshof dieses Verbot.
Der oberste Gerichtshof Indiens hat gestern ein Urteil veröffentlicht, das die Anweisung der Zentralbank aufhebt, derzufolge es Banken nicht erlaubt war, Geschäfte mit Partnern zu tätigen, die mit Kryptowährungen zu tun haben. Mit dem Beschluss, dass zwei Rundschreiben der Zentralbank nichtig sind, kann sich die “Internet and Mobile Association India (IAMAI)” gegen die Zentralbank vor Gericht durchsetzen.
In Indien ist Bitcoin schon seit langem ein schwieriges Thema. Nach zahlreichen Gerüchten, die Regierung wolle Kryptowährungen verbieten, hat die Zentralbank Indiens im April 2018 ein Schreiben herausgegeben, dass es sämtlichen von ihr regulierten Entitäten – also etwa Banken und Zahlungsanbietern – untersagt, “Individuen oder Unternehmen Geschäfte oder Dienstleistungen anzubieten, wenn diese mit virtuellen Währungen handeln.” Sollten solche Geschäftsbeziehungen bereits bestehen, seien sie zu beenden. Diese Anordnung der Zentralbank kam faktisch einem Verbot nahe, da sie für viele indische Börsen das Aus bedeutete und den Zugang zu Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Indien so weit erschwerte, dass eine Verbreitung in Handel, Investment und im Zahlungswesen nicht länger möglich war.
Im vergangenen Jahr verschärften Regierung und Zentralbank ihren Kurs gegenüber Kryptowährungen weiter. So gab es viele Berichte, dass auch einzelne User, die mit Kryptowährungen handelten, ihr Bankkonto verloren, und in Regierungskreisen zirkulierte sogar ein Gesetzesvorschlag, Kryptowährungen vollständig zu verbieten und ihre Nutzung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis zu bestrafen.
Gleichzeitig hat die Internet and Mobile Association India (IAMAI), ein Interessenverband der digitalen Wirtschaft, Einspruch beim obersten Gerichtshof eingelegt. Der Verband erklärte, die Zentralbank habe politisch nicht die Kompetenzen, den Handel mit virtuellen Währungen in Indien zu verbieten. Selbst wenn sie es habe, sei das Vorgehen inadäquat und gehe zu weit. Es widerspreche den Aussage anderer Ministerien, denen zufolge die Blockchain ein großes Potential habe, und stehe auch nicht in Einklang mit dem Vorgehen anderer Staaten, die Kryptowährungen genau analysiert und schließlich geduldet hätten. Das umfangreiche Urteilsdokument zählt die Regulierungsansätze in zahlreichen Ländern auf und bezieht sich auch auf die Vorgaben der FATF, derzufolge Kryptowährungen nicht verboten, aber streng zu regulieren seien.
Das oberste Gericht gibt den Klägern nun recht. Beide Rundschreiben der Zentralbank seien als nichtig anzusehen, weil sie unverhältnismäßig ausfallen. Der Handel mit Kryptowährungen, so das Gericht, sei nun erlaubt.
Für die Krypto-Wirtschaft in Indien dürfte dieses Urteil wegweisend sein. “Das Investment hat gestoppt und Startups haben es vermieden, ein Unternehmen mit Kryptowährungen und Blockchain zu gründen,” erklärt Nischal Shetty von der Börse WazirX, “dies wird sich mit dem Urteil des obersten Gerichtshofes nun ändern.” Börsen werden wieder eröffnen oder den Handel mit Indischen Rupien zulassen, Banken können wieder mit Krypto-Startups zusammenarbeiten, und Investoren dürften in den indischen Krypto-Markt investieren.
Für Anleger können Kryptowährungen damit attraktiver werden, weil das Urteil Unsicherheiten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit einer Bank oder einem drohenden Totalverbot abbaut. Ebenfalls bedeutsam dürfte das Urteil für die Anbieter von kryptobasierten Remittance-Zahlungen sein, also von Zahlungen von Gastarbeitern an ihre Angehörigen zuhause. Indien ist der Zielort sehr vieler Remittance-Zahlungen, die durch Kryptowährungen schneller und günstiger werden können.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen