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Ripple bekommt Lob von US-Verbraucherschutz

Wellenkreise (Ripple) um eine Rose. Bild von Bernard Spragg. NZ via flickr.com. Lizenz: Public Domain

Der Verbraucherschutz im Finanzwesen hat ein Dokument über die Anwendung eines neuen Gesetzes für elektronische Überweisungen veröffentlicht. In diesem Dokument kommt auch Ripple bzw. XRP vor – und zwar im beinah selben Atemzug wie das globale Zahlungsnetzwerk SWIFT. Die Passage im Dokument gibt zudem Aufschluss über grundlegende Unterschiede zwischen Bitcoin und Ripple.

Ripple hat sich von Anfang an als der “weiße Bruder” von Bitcoin positioniert. Wo Bitcoin eine unabhängige, anarchistische, dezentrale Währung ist, die den Staaten und Banken den Kampf ansagt, steht Ripple bzw. XRP unter dem Dach der Firma Ripple, biedert sich an Banken an und verspricht keine Revolution, sondern eine Verbesserung der mittlerweile technisch etwas veralteten Überweisungsnetzwerke der Banken und Zentralbanken.

Dieser Strategie folgt Ripple schon seit Jahren mit einer bemerkenswerten Beharrlichkeit. Das Unternehmen spricht bei einer Bank nach der anderen vor, überzeugt die eine oder andere, Partner in einem Ripple-Projekt zu werden, und stellt immer neue Plattformen und Werkzeuge vor, die auf die Bedürfnisse von Banken oder internationalen Überweisungen zugeschnitten sind. Dabei zahlt sich die lange, harte Arbeit stückchenweise aus, etwa indem Ripples “On Demand Liquidity” Projekt immer breitere Korridore für internationale Überweisungen schafft, die wohl auch tatsächlich vermehrt Nutzer finden.

Zur gleichen Zeit versucht Ripple, die Investoren in XRP bei der Stange zu halten, indem es irgendwie das XRP-Token in die Programme aufnimmt, so dass dieses den Wert hat, der notwendig ist, damit sich die Firma durch den Verkauf der XRP finanzieren kann. Zum Teil funktioniert das gut, zum Teil erweckt das Unternehmen den Ärger seiner Fans, indem manche Projektangaben inkonsistent ausfallen und, vor allem, durch die bestürzende schlechte Performance des XRP-Preises im Vergleich zu Bitcoin.

Büro für Verbraucherschutz erkennt Ripples Anspruch an

Im Lauf der Zeit ist es Ripple gelungen, mit seinem Anspruch Gehör zu finden, ein hochperformantes Netzwerk für die Zahlungen von Bank zu Bank zu sein. Dies verdeutlicht ein Dokument, das das US-Büro für Verbraucherschutz im Finanzwesen vor kurzem veröffentlicht hat. Das Dokument ist 153 Seiten lang und größtenteils technokratisch und juristisch. Es geht dabei um eine Gesetzesänderung beim elektronischen Transfer von Guthaben, die einen neuen Schutz für Verbraucher verlangt, wenn diese international Geld versenden. Im Fokus stehen dabei vor allem die bisher oft intransparenten Konditionen, die es etwa schwierig machen, konkret zu wissen, wie hoch die Gebühren sind. Das Büro versucht nun, diese Regeln zu implementieren.

Dabei erwähnt es auch Ripple. Die Erwähnung erstreckt sich zwar nur auf zwei Seiten – spielt also in dem Bericht nur eine winzige Rolle – doch das Besondere an ihr ist, dass Ripple beinah im selben Atemzug wie SWIFT, dem globalen Standard für Interbankenzahlungen, erwähnt wird.

“Das Büro”, so das Dokument, “beobachtet den Markt für die Überweisungen von Gastarbeitern weiterhin und erkennt, dass die meisten Entwicklungen weiterhin voranschreiten.” Als Beispiele nennt sie ein erweitertes Informationssystem von SWIFT, die Kreditkartenunternehmen, die immer mehr grenzübergreifnede Zahlungen ermöglichen sowie die Entwicklung und Integration von Fintech-Dienstleistern für den Remittance, die mehr Schwung in den Markt bringen. Ein weiteres Beispiel einer positiven Entwicklung sei “das weitere Wachstum und die Erweiterung von Partnerschaften durch Unternehmen um virtuelle Währungen, wie Ripple, die sowohl eine Nachrichtenplattform für Zahlungen anbieten, welche grenzübergreifende Transfers erlaubt, wie auch eine virtuelle Währung, XRP, die benutzt werden kann, um die Transfers auszugleichen.”

Das Büro sieht es positiv, dass sich die “geschlossenen Zahlungsnetzwerke der Banken und Kreditgesellschaften” ausweiten. Diese Formulierung wirkt ein wenig irritierend, aber könnte stellvertretend für die Unterschiede zwischen Ripple und Bitcoin stehen. Denn in solchen geschlossenen Netzwerken “üben einzelne Entitäten einen hohen Grad an Kontrolle über Transaktionen aus.” Diese Kontrolle erlaubt es ihnen, Transaktionen zu standardisieren und Bedingungen und Prozesse durchzusetzen, denen sich die Teilnehmer des Systems fügen müssen. Daher hofft das Büro, dass eine “erweiterte Verbreitung von SWIFTs gpi Produkt oder” – Achtung! – “Ripples Produktsuite es Banken und Kreditgesellschaften erlaubt, exakt zu bestimmen, welchen Betrag der Empfänger einer Zahlung erhalten wird, noch bevor diese gesendet wird.”

Zentralisierung als Strategie

Auch wenn die Passage im Dokument, die Ripple benennt, sehr kurz und dürftig daherkommt, steckt in ihr dennoch eine für XRP-Fans äußerst glorreiche Nachricht: Ripple wird nahezu gleichberetigt neben SWIFT genannt, und scheint für das Büro als einzige Kryptowährung überhaupt in Frage zu kommen, in Sachen Remittance einen Fortschritt zu erzielen. Das ist, egal wie man zu Ripple steht, eine beachtenswerte Errungenschaft.

Die Passage ist zudem sehr vielsagend, um die Unterschiede zwischen Bitcoin und Ripple zu erkennen. Für Bitcoiner – und die User der meisten anderen Kryptowährung – ist Dezentralität das A und O, und die Zentralisierung der Teufel. Für sie wäre ein solches Lob der Aufsicht, das sich explizit auf “geschlossene Systeme” und die Ausübung von Kontrolle beruft, eher mit einer Krebsdiagnose zu vergleichen. Allerdings ist Zentralisierung und Kontrolle mit das, was das Büro für Verbraucherschutz verlangt.

Denn ohne sie es nicht möglich, die von ihr gewünschten Regeln durchzusetzen. Das Beharren auf Dezentralität hindert daher viele Kryptowährungen, für das Büro als Mittel internationaler Überweisungen überhaupt in Frage zu kommen. Ripple dagegen hatte von Anfang an keine solche Bedenken. Zwar raunt die Firma dann und wann, wie dezentral XRP doch sei, doch tatsächlich weist ihre Strategie von Anfang an darauf, sich als Kryptowährung mit zentraler Instanz in die Anforderungen von Banken und Regulierern einzupassen. Und das macht sich jetzt offenbar bezahlt.

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2 Kommentare zu Ripple bekommt Lob von US-Verbraucherschutz

  1. Paul Janowitz // 21. Mai 2020 um 10:23 // Antworten

    Ripple ist nichts anderes als ein weiterer Finanzdienstleister zur Abwicklung von Zahlungen, XRP hingegen ein wertloses Token und keine Kryptowährung, der Wert beruht nur auf der Hoffnung und Verwirrung vieler User, die meinen, Banken bräuchten XRP um das System zu nutzen. Ripple ist aber nicht XRP, das Token ist nur die Cash-Cow um die Entwicklung der Firma zu finanzieren, wovon die XRP Halter wiederum nichts haben. Die machen tatsächlich viel Lobby Arbeit und PR, nur nicht für Kryptowährungen, weil sie selbst keine sind.

    Man versucht lediglich, irgendwelche “Partnerschaften” wie mit Moneygram zu forcieren und zahlt eine nicht beachtliche Summe dafür, dass Moneygram das auch irgendwie nutzt und man News produzieren kann, um die XRP Investoren bei Laune zu halten, denn man will ja möglichst viel von dem Schrott möglichst teuer verhökern, bevor es der letzte merkt…

  2. Erinnert mich irgendwie an IOTA, Archkriecherei macht sich halt bezahlt, immer wieder. Solange es zahlungskräfige Institutionen gibt, die ihre Parasiten durchfüttern oder diese, wie Ripple mit seinem Token, andere Opfer finden. Die Geschichte ist traurig, sie ist alt und sie wird auch in hundert Jahren noch lange weiter gehn…

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