Jetzt ist es auch juristisch offiziell: Keine Schlüssel – keine Coins

Der angebliche Satoshi Craig Wright hat vor einem britischen Gericht eine Schlappe eingefahren. Die Richterin hat in einem Verfahren, das vor allem eine Farce war, zielsicher die entscheidende Grundsatzfrage erkannt und ganz im Sinne von Kryptowährungen beantwortet.
Craig Wright, der einzig wahre Faketoshi und Vordenker von Bitcoin SV (BSV), hat die Entwickler von Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH), Bitcoin ABC (BAB) und – ja, ernsthaft: BSV selbst — vor ein britisches Gericht in England geschleppt. Nun steht ein Urteil, das man im Detail hier nachlesen kann.
Genau genommen hat nicht Craig selbst geklagt, sondern die Anwälte von Tulip Trading. Das ist eine Firma auf den Seychellen, die Craig und seiner Frau gehört.
Angeklagt waren die folgenden Individuen und Entitäten, von denen kundigen Bitcoinern die einen oder anderen nicht unbekannt sein sollten: Wladimir van der Laan, Jonas Schnelli, Pieter Wuille, Marco Falke, Samuel Dobson, Michael Ford, Cory Fields George Dombrowski, Mat Corallo, Peter Todd, Gregory Maxwell, Amaury Sechet, Jason Cox, die Bitcoin Association (BSV), Eric Lombrozo und Roger Ver.
Wie der angebliche Satoshi angeblich gehackt wurde
Bei der Anklage von Tulip Trading ging es um das folgende: Tulip Trading (TTL) behauptet, Eigentümer der Bitcoins auf zwei Adressen zu sein (“1Feex” and “12ib7”), welche insgesamt mehr als 3 Milliarden Dollar wert seien.
Verwahrt wurden die Schlüssel dieser Adressen von Craig Wright. Er habe sie laut eigener Aussage in einer passwortgeschützten Wallet-Datei gespeichert, welche in einem digitalen Safe lag. Backups gab es auf zwei Cloud-Speichern, die mit dem eigentlichen System automatisch synchronierten.
Am 8. Februar 2020 habe Craig festgestellt, dass die Wallet-Datei durch einen Hacker gestohlen worden war. Der Hacker hatte sämtiche Logdateien gelöscht, die Cloud-Speicher die Backups durch die Synchronisierung ebenfalls, und Craig hat, wohl im Schock, sofort die Festplatte unwiderherstellbar formatiert.
Tulip Trading verlangt nun von den genannten Entwicklern von BTC, BCH, BAB und BSV, den Hack unwirksam zu machen. Sie sollen ein Update entwickeln und einspielen, welche TTL die Kontrolle über die gestohlenen Coins zurückgibt. Denn die Entwickler haben den Usern gegenüber treuhänderische Pflichten.
Craig hat keine Schlüssel mehr, will aber nicht akzeptieren, dass er damit auch keine Coins mehr hat, und verlangt deswegen von den Entwicklern, die fundamentalen Regeln des Systems zu brechen.
Kein Klein-Klein – sondern eine Grundsatzfrage
Man kann Richterin Falkes dankbar sein, dass sie die schwache Basis der Anklage weitgehend hinnimmt.
Dass Tulip Trading die Coins jemals besessen habe, beruht maßgeblich auf der Zeugenaussage von Craig Wright. Die Kläger haben zwar Dokumente vorgelegt, die dies beweisen sollten, doch diese Dokumente haben “issues”, also Probleme. Auch für den Hack selbst ist die Beweislage dünn. Zwar gibt es Dokumente, doch auch diese haben “Issues”, weshalb am Ende die Zeugenaussage von Craig steht.
Es wäre ein leichtes für Falkes gewesen, die Klage an diesem Punkt abzuschmettern. Die Verteidiger haben dies auch relativ ausgiebig versucht. Sie haben zahlreiche Löcher in die Geschichte geschossen (etwa zur Verwicklung der 1Feex-Adresse in den Mt. Gox-Hack oder der Frage, weshalb die Coins nach dem Hack niemals bewegt wurde).
Doch die Richterin ahnte offenbar, dass sie ein viel interessanteres Urteil fällen kann. Denn wenn sie die Klage wegen fehlender Beweise abgelehnt hätte, wäre offen geblieben, ob eine solche Klage grundsätzlich möglich ist: Kann jemand, der gehackt wurde, die Entwickler darauf verklagen, die Coins wieder zurück zu zahlen? Gibt es von Usern ein Recht, dass die Entwickler das tun, was die Ethereum-Entwickler nach dem DAO-Hack machten?
Würde ein solches Urteil mit “JA” beantwortet werden – oder auch nur nicht mit einem klaren “NEIN” –, würde dies für die Open-Source-Entwicklung in Krypo massive Konsequenzen haben. Wer würde sich noch trauen, nicht-anonym zu entwickeln, wenn er sich damit treuhänderische Pflichten aufladen würde? Wer würde seine Freizeit für ein unabhängiges Geld opfern wollen, wenn ihm drohte, vor Gericht geschleppt zu werden, um die Ideale dieses Geldes zu verraten?
Und überhaupt: Was wären Kryptowährungen noch wert, wenn Transaktionen nicht durch kryptographische Signaturen, sondern durch juristische Urteile vollzogen werden?
Falkes erkennt also scharfsinnig die essenzielle Frage, die jenseits des Klein-Kleins liegt. Sie macht sich daran, ein Grundsatzurteil zu fällen.
Haben Krypto-Entwickler treuhänderische Pflichten?
Die Kläger argumentieren, dass die angeklagten Entwickler die Netzwerke von Bitcoin und seinen Forks kontrollieren: Sie wählten aus, welche Software eingespielt wird und welche Änderungen ausgeführt werden. Damit nehmen sie den Besitzern von Bitcoins gegenüber treuhänderische Pflichten ein: Die Besitzer vertrauen darauf, dass die Entwickler die Macht nicht missbrauchen.
Kläger und Verteidiger hacken an der Stelle ein wenig auf den technischen Details herum. Die Kläger begründen die umfassende Kontrolle der Netzwerke durch die Entwickler damit, dass Nodes sich einem Upgrade nicht entziehen können, da sie ohne dieses nicht mehr in der Lage sind, Bitcoins zu minen.
Die Verteidiger beantworten dies: Sie seien lediglich Teil einer Gruppe von Open-Source-Entwicklern, welche sich ständig wandele und nur lose organisiert sei. Die Änderung, die Tulip Trading fordert, sei unrealistisch, da die Miner sie einfach nicht benutzen würden. Da sie zudem den Kernwerten von Bitcoin fundamental widerspreche, würde sie selbst dann, wenn sie aktiviert werde, eine Teilung der Blockchain auslösen – eine Fork.
Tulip Trading widerum bestreitet dies. Es stehe Minern nicht an, ein Software-Update kollektiv abzulehnen. Der Konsens-Mechanismus beziehe sich nur auf die Blöcke, die an die Blockchain angehängt werden, und nicht auf das Protokoll des Netzwerks. Damit es zu einer Fork kommt, müssten Entwickler alternative Protokolle schreiben.
So geht es hin und her. Es ist ein wenig, als würde man uralte Diskussionen in den sozialen Medien um Bitcoin in einen Gerichtssaal verpflanzen.
Fängt schwach an und baut dann ab
Um schließlich ein Urteil zu fällen, bringt Falkes eine juristische Defintion des Treuhänders in Stellung: Ein Treuhänder sei jemand, “der es unternimmt, an Stelle von jemand anderem zu handeln in einer spezifischen Angelegenheit und unter Umständen, welche eine Beziehung von Vertrauen bilden.” Eine maßgebliche Eigenschaft einer treuhänderischen Beziehung sei das Vertrauen auf Loyalität.
Die Anwälte von TTL räumen ein, dass die Angeklagten keine Treuhänder im traditionellen Sinne seien, aber der Sache nach durchaus.
Dies kann Falks nicht nachvollziehen: “Auf den ersten Blick ist es sehr schwer, zu erkennen, wie TTLs Berufung auf treuhänderische Pflichten ernsthaft zu diskutieren ist. Nachdem ich mich im Detail damit beschäftigt habe, komme ich zum Schluss, dass mein erster Eindruck korrekt war.”
Die Richterin erkennt nicht, wie die von den Klägern dargestellten Sachverhalte eine treuhänderische Pflicht konstituieren. Man könne “die Besitzer von Bitcoins nicht ernsthaft damit beschreiben, dass sie ihr Eigentum einer fluktuierenden, nicht-identifizierten Gruppe von Software-Entwicklern anvertrauen.” Dementsprechend schuldeten die Entwickler den Besitzern von Coins nicht “die fortlaufende Pflicht, beispielsweise Entwickler zu bleiben und künftige Updates zu schreiben, wann auch immer es im Interesse von bestimmten Eigentümern sein wird.”
Aber selbst wenn dem so wäre, wäre die Klage wirkungslos. Denn das, was TTL verlange, sei das Gegenteil von loyaler Treuhand. TTL appeliere nicht an eine negative Pflicht – also nicht, dass die Entwickler eine Aktion unterlassen, die den Besitzer von Coins schadet – sondern an eine positive: Die “Software durch einen Patch so zu verändern, dass TTL wieder Kontrolle über seine Assets erlangt”. Da es ein “fundamentales Feature des Netzwerks” sei, dass “digitale Assets mithilfe eines privaten Schlüssels übertragen werden”, verlange TTL effektiv, das Netzwerk zu brechen. Die Klage verlange also, eine (nicht bestehende) treuhänderische Pflicht gegenüber anderen Besitzern zu verletzen.
Not Your Keys, Not Your Coins
Und damit haben wir ein Grundsatzurteil: User von Kryptowährungen haben, zumindest in diesem Fall, grundsätzlich kein Recht, von den Entwicklern eine Änderung einzuklagen, welche ihnen verlorene Coins wiederbringt.
Oder, anders gesagt: No Your Keys, Not Your Coins. Nicht deine Schlüssel, nicht deine Coins. Das haben wir nun juristisch schwarz auf weiß.
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nun kann sich dieser hochnäsige Vollhonk wohlverdient “the real 𝘙𝘦𝘬𝘵oshi” nennen. 🙂
Britische Gerichte sind weltweit führendes Kochtölpelwerk.
Nun, es wurde nicht wörtlich “not your keys, not your coins” festgestellt. Craig ist schon noch Besitzer der Coins (angenommen), aber kontrolliert sie nicht mehr. Das ist auch, was dieser Spruch eigentlich meint.