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SEC klagt Kryptobörse Kraken an – zum zweiten Mal

Eine pazifische Riesenkrake. Bild von Karen via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die US-Börsenaufsicht SEC bringt die Börse Kraken erneut vor Gericht. Der Vorwurf ist der unlizensierte Handel mit Wertpapieren. Damit verfestigt sich die Liste der Kryptowährungen, die die einflussreiche Aufsichtsbehörde kontrollieren will.

Kraken ist eine US-amerikanische Börse, die aber vor allem auf dem europäischen Markt beliebt ist. In ihrer Heimat hingegen gerät sie zunehmend in Konflikt mit der Aufsicht.

Die Wertpapieraufsicht SEC hat Kraken bereits Anfang des Jahres dafür verklagt, mit dem Ethereum-Staking unregistrierte Wertpapiere angeboten zu haben. Kraken schlichtete die Klage, indem es 30 Millionen Dollar bezahlte und die Staking-Programme für US-Kunden abschaltete (nicht jedoch für europäische Kunden).

Nun eröffnet die SEC die zweite Runde: Die Behörde klagt Kraken erneut dafür an, als Börse, Broker, Händler und Clearing-Haus für Wertpapiere zu operieren, ohne sich dafür bei der SEC angemeldet zu haben. Seit mindestens September 2018 habe Kraken hunderte Millionen von Dollar durch die gesetzeswidrige Hilfe beim Kauf und Verkauf von „crypto asset securities“ verdient, mehr oder weniger Kryptowertpapiere.

Die entscheidende Frage ist, ob Kraken den Handel mit Wertpapieren (englisch „Securities“) zugelassen hat. Wenn dem so ist, wäre die Klage der SEC rein rechtlich begründet. Der Prozess wird also wieder mal darüber entscheiden, welche Kryptowährungen als Security anzusehen sind. Für die betroffenen Kryptowährungen würde dies bedeuten, dass sie auf dem US-Markt mehr oder weniger gar nicht mehr gehandelt werden dürfen.

Laut der Klageschrift sind dies: ADA, AXS, ALGO, ATOM, CHZ, COTI, DASH, FIL, FLOW, ICP, MANA, MATIC, NEAR, OMG, SAND und SOL. Bemerkenswert sind drunter die folgenden Coins mit einer Marktkapitalisierung über einer Milliarde Euro:

  • Solana (SOL): 22,4 Mrd. Euro
  • Cardano (ADA): 12,3 Mrd. Euro
  • Polygon (MATIC): 6,6 Mrd. Euro
  • Cosmos (ATOM): 3,1 Mrd. Euro
  • Filecoin (FIL): 2 Mrd. Euro
  • Internet Computer (ICP): 1,9 Mrd. Euro
  • Near Protocol (NEAR): 1,7 Mrd. Euro
  • Algorand (ALGO): 1 Mrd. Euro

Diese Liste deckt sich größtenteils mit den Kryptowährungen, die die SEC schon in den Klagen gegen Binance, Bittrex und Coinbase als Security betrachtet. Damit erhärtet sich ein Bild, über welche Kryptowährungen die SEC die Aufsicht beansprucht – und über welche nicht.

Auffällig ist, dass mit Solana, Cardano, Polygon und Cosmos vier der bedeutendsten Web3-Plattformen – also Konkurrenten für Ethereum – betroffen sind. Ebenso auffällig ist aber, welche Coins derselben Gattung nicht in der Liste stehen: etwa Polkadot, Tron, Chainlink, Avalanche, Arbitrum oder Optimism. Machen diese Coins etwas anders, das sie über den Status der Security erhebt? Oder spart sich die SEC sie als Munition für spätere Klagen auf?

In jedem Fall ist Kraken empört, dass die SEC bei ihr genauso verfährt wie bei Coinbase und Bittrex. Auf dem Blog verspricht die Börse „für ihre Mission und Krypto-Innovationen in den Vereinigten Staaten“ zu kämpfen. Sie widerspricht der Klage, kündigt an, sich gerichtlich zu verteidigen, und verspricht den Kunden, dass man alle Dienstleistungen in vollem Umfang weiter anbieten werde.

Kraken wehrt sich also nicht nur vor Gericht, sondern setzt den Handel mit den von der SEC als Security betrachteten Kryptowährungen fort.

Dies dürfte ganz im Sinne der SEC sein, die unter ihrem Vorsitzenden Gary Gensler „durch Durchsetzung reguliert“, also erst klagt, und dann verhandelt. Neben dem Prozess gegen Kraken laufen derzeit auch Prozesse gegen Coinbase und Binance, in denen Gericht entscheiden werden müssen, welche Kryptowährungen als Security gelten.

Im Prozess gegen Ripple (XRP) hat ein Gericht im Juli dieses Jahres ein wegweisendes Urteil gefällt. Diesem zufolge ist ein Token eine Security, wenn es vom Herausgeber direkt an Investoren verkauft wird, aber keines, wenn es auf Börsen gehandelt wird, sofern der Herausgeber nicht maßgeblich für Liquidität sorgt. In dieser Sicht haben Kraken, Coinbase und Binance also gute Chancen.


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3 Kommentare zu SEC klagt Kryptobörse Kraken an – zum zweiten Mal

  1. Kraken ist eine US-amerikanische Börse, die aber vor allem auf dem europäischen Markt beliebt ist.

    Hmm… Wie kommst Du darauf?
    https://www.similarweb.com/website/kraken.com/#geography
    Der Hauptmarkt scheint weiter Nordamerika zu sein, wenn auch weniger ausgeprägt als etwa Coinbase…

    Machen diese Coins etwas anders, das sie über den Status der Security erhebt? Oder spart sich die SEC sie als Munition für spätere Klagen auf?

    Man kann nur Vermutungen anstellen, womöglich bewertet man die (De)Zentralisierung der Projekte, obwohl das eine ziemlich subjektive Gratwanderung ist.

  2. Um einmal für alle regulatorische Klarheit zu schaffen, was in der Kryptowelt eine Security und was eine Commodity ist und was nicht, müsste der gut und seriös ausgearbeitete „Lummis-Gillibrand Financial Innovation Act“ von beiden Kammern verabschiedet werden. Solange dies nicht der Fall ist, wird das Theater in den USA weitergehen.
    https://www.gillibrand.senate.gov/news/press/release/lummis-gillibrand-reintroduce-comprehensive-legislation-to-create-regulatory-framework-for-crypto-assets/

    Bald wird der Industrie ein Dezentralisierungsmasstab (Edinburgh Decentralisation Index) zur Verfügung stehen, der es den Regulatoren und der Industrie ermöglichen wird, auf standardisierte Weise zu quantifizieren, wie dezentralisiert eine Blockchain ist. Dies wird derzeit an der Universität Edinburgh entwickelt.
    https://www.ed.ac.uk/informatics/blockchain/edi

  3. Um einmal für alle regulatorische Klarheit zu schaffen, was im Kryptomarkt eine Security und was eine Commodity ist und was nicht, müsste der seriös und vorausschauend ausgearbeitete „Lummis-Gillibrand Financial Innovation Act“ endlich mal von beiden Kammern verabschiedet werden. Solange dies nicht der Fall ist, wird das Theater in den USA weitergehen.

    Bald wird der Industrie ein Dezentralisierungsmaßstab (Edinburgh Decentralisation Index) zur Verfügung stehen, mit dem Regulatoren und die Industrie in der Lage sein werden, auf standardisierte Weise zu quantifizieren, wie dezentral eine Blockchain ist. Dies wird derzeit an der Universität Edinburgh entwickelt. https://www.ed.ac.uk/informatics/blockchain/edi

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